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Parken mit abgelaufenem Parkticket bzw. ohne Parkticket
Hallo!
Hab mal eine Frage zum Parken:
In einer gekennzeichneten Parkzone, wo man ein Parkticket ziehen muss, parkt man einen ganzen Tag...
a) mit einem Parkticket für max. 30 min (also abgelaufen)
b) ganz ohne Parkticket
Was für Bußgelder werden erhoben?
Gruß
Frank
Beste Antwort im Thema
du hast irgendwie eine komische Einstellung
Bezeichnest arbeitende Bevölkerung als Aasgeier - obwohl DU einen Fehler gemacht hast
Und DU hättest das Geld halt lieber versoffen.
Man wach mal auf
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37 Antworten
Bußgelder gibt's dafür nicht, Du erhältst eine Verwarnung.
M. E. ist es dabei egal, ob mit ungültigem oder ganz fehlendem Parkschein und wie lange. Je nach Kommune dürften 5 bis 15 Euro Verwarnungsgeld fällig sein.
Wenn allerdings die erste Kontrolle 10 Uhr ist, und Du 15 Uhr noch dastehtst, dürft es nochmal teurer werden....
Zitat:
Original geschrieben von C 37 RS
Hallo!
Hab mal eine Frage zum Parken:
In einer gekennzeichneten Parkzone, wo man ein Parkticket ziehen muss, parkt man einen ganzen Tag...
a) mit einem Parkticket für max. 30 min (also abgelaufen)
b) ganz ohne Parkticket
Was für Bußgelder werden erhoben?
Gruß
Frank
Ich fasse es nicht .... diese Daten stehen doch reichlich im Netz!
Tip 1
Tatbestandskatalog
Parken ohne gültigen Parkschein
TB 113140 : .......................... 5,00 EUR
TB 113141 : länger als 30 Minuten ... 10,00 EUR
TB 113142 : länger als 1 Stunde ..... 15,00 EUR
TB 113143 : länger als 2 Stunden .... 20,00 EUR
TB 113144 : länger als 3 Stunden .... 25,00 EUR
Überschreitung der auf dem Parkschein angegebenen Parkzeit
TB 113120 : .......................... 5,00 EUR
TB 113121 : länger als 30 Minuten ... 10,00 EUR
TB 113122 : länger als 1 Stunde ..... 15,00 EUR
TB 113123 : länger als 2 Stunden .... 20,00 EUR
TB 113124 : länger als 3 Stunden .... 25,00 EUR
Also doch zeitabhängig ... das wußte ich nicht. Danke!
Das jemand, der dort 3 Tage ohne Parkausweis parkt, genauso viel zahlt wie jemand, der dies nur 4 Stunden macht, ist allerdings schon etwas seltsam.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das jemand, der dort 3 Tage ohne Parkausweis parkt, genauso viel zahlt wie jemand, der dies nur 4 Stunden macht, ist allerdings schon etwas seltsam.
Vielleicht wird dann ja auch anders gerechnet?
Rein spekulatives Beispiel:
Parkscheinpflicht 0900 - 1900 Uhr, danach frei.
Dann könnte man für die Folgetage die Parkverstöße wieder bei 0 beginnen ....
Ich habe aber nicht den blassen Dunst einer Ahnung, ob das dann auch so gehandhabt werden kann/darf ...
Bitte auch bedenken, dass bei erheblicher (...Gummibegriff) Überziehung / keinem Parkschein insbesondere in Parkzonen mit wenigen Stellflächen
nach Ermessen der Kommune auch abgeschleppt werden KANN.
Diese Verwarngelder sind aber nicht allgemeingültig, sondern wie oben schon erwähnt Kommunenabhängig!
Bei uns ist es so dass Parkzeitüberschreitung Pauschal 15€ kostet und Parken ohne Parkschein Pauschal 5€.
Ist natürlich lustig, diese komische Regelung war auch schon Thema in verschiedenen Zeitungen hier etc. stimmt jedenfalls
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das jemand, der dort 3 Tage ohne Parkausweis parkt, genauso viel zahlt wie jemand, der dies nur 4 Stunden macht, ist allerdings schon etwas seltsam.
Ja, ist aber so. Wenn ich bei uns keinen Parkplatz mehr finde muss ich auf einen Parkplatz mit Parkscheibe.
Ohne Parkscheibe kostet mich das ganze dann mit viel Pech 5 euro.
Und ich bin doch immer so vergesslich...
Zitat:
Original geschrieben von zxcoupe
Diese Verwarngelder sind aber nicht allgemeingültig, sondern wie oben schon erwähnt Kommunenabhängig!
. . .
. . .
DAS IST FALSCH !!!
das verwarnungsgeld richtet sich nach dem bundeseinheitlichen tatbestandskatalog
die stvo ist schließlich auch ein bundesgesetz und keine kommunale verordnung...
sehr wohl kann in diesen fällen nach dem opporunitätsprinzip in begründeten einzelfällen durch den einschreitenden beamten nach unten abgewichen werden
Sorry , dass ich den Threat ausgrabe aber ich habe eine Frage:
Ich habe ein Knöllchen der Stadt Osnabrück erhalten , obwohl ich 1 Minute die Parkzeit überzogen habe.
Kosten: 15 Euro
Text:
Datum: 13.10.2010 Uhrzeit: 17:34 - 18:35
Das Ticket galt bis 17:33 Uhr
Tatvorwurf: Überschreiten der auf dem Parkschein angegebenen Parkzeit
> 1 Std
Kann man dagegen vorgehen ?
Danke für eure Hilfe
Zitat:
Original geschrieben von Duky
Kann man dagegen vorgehen ?
Die Möglichkeit besteht immer.
Im vorliegenden Fall tendieren die Chancen auf Erfolg allerdings gegen Null.
= / diese Aasgeier lauern aber echt überall ...
Stimmt doch, dass die mich nach 1 Minute aufgeschrieben haben oder?
Zitat:
Original geschrieben von Duky
Stimmt doch, dass die mich nach 1 Minute aufgeschrieben haben oder?
Ja, du kannst davon ausgehen, daß die Uhren der Ordnungsbehörden korrekt eingestellt sind.