- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Parken vor Gartentor (ohne abgesenkten Bordstein)
Parken vor Gartentor (ohne abgesenkten Bordstein)
Servus,
ich hatte gerade wieder den Spaß bei der Parkplatzsuche blöd von einem Eigentümer angemacht worden zu sein.
Ich stand vor dem Tor (siehe Bild), dann kam er daher, und sagte ich solle da schleunigst wegfahren. Habe gesagt, nö, sehe ich kein bedarf, da keine Sperrfläche, kein Schild, und keine Ausfahrt.
Daraufhin holte er seinen Kollegen, der dann ohne eine Erlaubnis ein Bild von meinem KFZ+mir gemacht hat, war dann auch schleunigst wieder weg.
Inzwischen hat er ein selbstgemachtes Schild angehängt, und ich bin ein wenig zurück gesetzt, da hinter mir frei war.
(Will die Situation ja nicht unnötig aufheizen )
Hier das Bild:
http://abload.de/img/img_20150416_172250lnum3.jpg
Hat der Eigentümer da irgendein recht dazu? Einen Grund wollte er mir nicht nennen.
Beste Antwort im Thema
Ich finde es einfach höchst befremdlich und bedauerlich, wenn auch bezeichnend für unsere sozialinkompetente Gesellschaft - es ist von der menschlichen Logik und der Verantwortungsbereitschaft gegenüber seiner Umwelt völlig klar, dass man den Zugang frei lässt. Aber nein, da müssen Gesetze und Paragrafen bemüht werden, Urteile und Gegenurteile ausgekramt werden, allerlei juristische Spitzfindigkeiten gesucht werden, um "sein gutes Recht" durchzusetzen und den Allerwertesten auch ja nicht 100 Meter zuviel zu bewegen. Aber wehe, man gerät dann mal selber in´s Visier eines derartigen Hobby-Juristen - dann sind das ja alles nur Oberlehrer, Korinthenkacker, Hils-Sheriffs und Anzeigen-Orgastiker.
@TE - das geht jetzt nicht gegen Dich, soll nur eine allgemeine Meinungsäußerung sein.
Ähnliche Themen
175 Antworten
Wenn ich das Foto so sehe-
die Rücksicht sollte die Gründe des Eigentümers nachvollziehbar werden lassen - es ist kein Gehweg vorhanden, wenn er das Gründstück verlässt, steht er direkt auf der Straße. Parkt ein KFZ direkt vor der Tür, wird er es schwer haben, sich zwischen Grundstückstür und PKW durchzuschlängeln. Zur Rücksicht gesellt sich somit auch noch ein gewisser Eigenschutz - kommt der Eigentümer mit einer Leiter und dem Farbeimer aus seinem Grundstück, könnte es ansonsten auch unschöne Spuren am KFZ geben.
Soll er über dein Auto klettern? Vielleicht noch mit Kinderwagen? Es gibt genügend Paragraphen, die gegenseitige Rücksichtnahme, Behinderung usw. behandeln, da werden sich ein paar passen.
Zitat:
@IncOtto schrieb am 16. April 2015 um 17:32:03 Uhr:
Habe gesagt, nö, sehe ich kein bedarf, da keine Sperrfläche, kein Schild, und keine Ausfahrt.
Da gibt es noch den § 1 StVO mit der vermeidbaren Behinderung.
In derartigen Situationen kommt zur neutralen Beantwortung einer Fragestellung zum §1 üblicherweise der Kinderwagen mit in die Betrachtung. Sollte man besser nicht darauf anlegen
Edit, war Schwachsinn ... Bild falsch interpretiert
Ist mir bewusst, dass wenn ich direkt davor stehe, man da schlecht rauskommt. Ich hatte jedoch reichlich Abstand gehalten, da wäre man problemlos noch vorbei gekommen.
Zumal er 5m weiter ein Tor (und 10m weiter hinten eine Ausfahrt) mit Sperrfläche hat, wo er dann auch mit Rad und co rein kann
Hier ist die Frage eher was ist rechtens und was ist richtig.
Dem Gesetz nach darfst du da parken, das Grundstück endet an der Gartentür und der Hauseigentümer hat keinen Anspruch auf eine autofreie Strasse.
Auf der anderen Seite ist es einfach nicht sehr nett ihm sein Törchen so zuzustellen das er nicht mehr rauskommt. Ohne Vorwurf an dich, denn dein Fahrzeug stand ja nicht unmittelbar vor der Tür.
Der Eigentmer wird in der Vergangenheit einfach schon negative Erfahrungen mit parkenden Fahrzeugen vor seinem Garten gemacht haben.
Ich denke der TE schein es gerade darauf anzulegen...
Zitat:
@downshift81 schrieb am 16. April 2015 um 17:52:37 Uhr:
Hier ist die Frage eher was ist rechtens und was ist richtig.
Dem Gesetz nach darfst du da parken, das Grundstück endet an der Gartentür und der Hauseigentümer hat keinen Anspruch auf eine autofreie Strasse.
Auf der anderen Seite ist es einfach nicht sehr nett ihm sein Törchen so zuzustellen das er nicht mehr rauskommt. Ohne Vorwurf an dich, denn dein Fahrzeug stand ja nicht unmittelbar vor der Tür.
Der Eigentmer wird in der Vergangenheit einfach schon negative Erfahrungen mit parkenden Fahrzeugen vor seinem Garten gemacht haben.
Sorry, aber das ist völlig falsch.
So bald klar erkennbar ist, dass es sich um einen Zugang, Zufahrt, Einfahrt oder ähnliches handelt, darf man davor nicht parken. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Bordstein abgesenkt ist oder nicht.
Zitat:
@augenauf schrieb am 16. April 2015 um 18:41:19 Uhr:
Sorry, aber das ist völlig falsch.
So bald klar erkennbar ist, dass es sich um einen Zugang, Zufahrt, Einfahrt oder ähnliches handelt, darf man davor nicht parken. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Bordstein abgesenkt ist oder nicht.
Es ist aber weder eine Zufahrt, noch eine Einfahrt. Und natürlich darf man vor Gartentoren an sich parken.
Sprich die von dir genannten Kriterien sind eben genau nicht erfüllt.
Zitat:
@IncOtto schrieb am 16. April 2015 um 17:51:14 Uhr:
Ist mir bewusst, dass wenn ich direkt davor stehe, man da schlecht rauskommt. Ich hatte jedoch reichlich Abstand gehalten, da wäre man problemlos noch vorbei gekommen.
Zumal er 5m weiter ein Tor (und 10m weiter hinten eine Ausfahrt) mit Sperrfläche hat, wo er dann auch mit Rad und co rein kann
Na, das sind doch mal Argumente.
Derjenige dessen Ausgang DU zuparkst soll gefälligst weiter laufen da er ja noch weitere möglichkeiten hat sein Grundstück zu verlassen.
ER soll also DEINE Bequemlichkeit unterstützen?
Aus welchem Grund denn?
Vielleicht sollte man sich der einfachheit halber mal eben vor deine Haustür stellen, du kannst ja noch über deinen Balkon, Terrasse, Fenster aus deiner Bude raus.
Unabhängig davon, ob das Parken dort nun erlaubt oder eben auch nicht wäre, täte mich interessieren, ob es für die beiden Blumentöpfe eine Sondergenehmigung gibt. Schliesslich stehen diese im öffentlichen Raum.
Ich finde es einfach höchst befremdlich und bedauerlich, wenn auch bezeichnend für unsere sozialinkompetente Gesellschaft - es ist von der menschlichen Logik und der Verantwortungsbereitschaft gegenüber seiner Umwelt völlig klar, dass man den Zugang frei lässt. Aber nein, da müssen Gesetze und Paragrafen bemüht werden, Urteile und Gegenurteile ausgekramt werden, allerlei juristische Spitzfindigkeiten gesucht werden, um "sein gutes Recht" durchzusetzen und den Allerwertesten auch ja nicht 100 Meter zuviel zu bewegen. Aber wehe, man gerät dann mal selber in´s Visier eines derartigen Hobby-Juristen - dann sind das ja alles nur Oberlehrer, Korinthenkacker, Hils-Sheriffs und Anzeigen-Orgastiker.
@TE - das geht jetzt nicht gegen Dich, soll nur eine allgemeine Meinungsäußerung sein.
Ich verstehe es, wenn ich das Tor zuparken würde. Aber, wie gesagt, da kam man noch problemlos rein und raus. Ich bin ja selber noch an die rechten Türen meines KFZ, da ich was gesucht hatte. Die konnte ich problemlos komplett aufreißen, der Eigentümer könnte da locker auch z.b. mit dem Fahrrad vorbei.
Und das mit den Blumentöpfen hatte ich mich auch schon gefragt
Hätte der Eigentümer mich darauf höflich angesprochen, OK. Aber wie man in den Wald hineinruft....
Niemand lässt sich blöd an machen, vor allem wollte er auch nicht reden. Hat dann mit seinem SUV zurück gesetzt und noch gerufen ich solle mich beeilen (hatte gerade die Haube offen wg. Ölstand), und kurz darauf kam der Kollege und hat ein Foto von mir gemacht.
Zitat:
@Lancelot59 schrieb am 16. April 2015 um 19:31:38 Uhr:
Derjenige dessen Ausgang DU zuparkst soll gefälligst weiter laufen da er ja noch weitere möglichkeiten hat sein Grundstück zu verlassen.
ER soll also DEINE Bequemlichkeit unterstützen?
Aus welchem Grund denn?
Hast du das überlesen?
"Ich hatte jedoch reichlich Abstand gehalten, da wäre man problemlos noch vorbei gekommen."
Wenn ja, verstehe ich deine Äußerung nicht.