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Parken vor Grundstückszugang

Themenstarteram 4. Dezember 2024 um 13:22

Hallo,

ich habe mich schon durch etliche Threads gelesen aber wie so oft sich die Einzelheiten entscheidend.

Ich wohne auf einem Hanggrundstück. Das Grundstück ist zur Straße hin mit einer Mauer abgegrenzt. Als Aussparungen gibt es lediglich meine Garage (kein Zugang zum Grundstück) und mein Gartentor. Es existiert kein Gehweg. Das Tor (~80-100cm) ist also mein einziger Zugang zum Grundstück. Die Mauer ist mit ca. 2m zu hoch, um mal eben darüber auszuweichen.

Vor diesem Tor existiert in entsprechender Breite bereits eine kleine Zickzackfläche - vermutlich weil die Vorbesitzer bereits ähnliche Probleme hatten. Ob diese dort offiziell aufgebracht wurde, weiß ich nicht.

"Nach links" ist ein regulärer Parkplatz, der in seiner Länge bereits regelmäßig ausgereizt wird. "Nach rechts" bis zur Einfahrt des Nachbarn sind etwa 3-3.50m Platz. Leider parken dort gelegentlich Fahrzeuge, die etwas länger sind. Generell gibt es nur sehr wenige Fahrzeugmodelle, die dort ohne Behinderung hinpassen. Vorzugsweise ragt das Fahrzeug dann vor mein Tor, statt vor Nachbars Einfahrt.

Meist handelt es sich nur um einen kleinen Überstand, aber selbst dieser verringert ja die verfügbare Breite meines Eingangs bereits um 15%-20%, was dann mit Wasserkasten oder ggf. auch mal einem Möbelstück auf dem Arm durchaus auffällt.

Lange Rede.. Ab wann gilt ein Grundstückszugang als blockiert? Sicher komme ich auch noch durch, wenn nur noch 30cm freigelassen werden. Eine Behinderung besteht dennoch. Muss der Zugang tatsächlich in Gänze unmöglich sein, bevor ich hier Schritte (z.B. Abschleppen) einleiten kann?

Das Ordnungsamt hat "für sowas" leider keine Kapazitäten. Ich könne Anzeige wegen Falschparkens erstatten.

Ein freundlicher (ehrlich gemeint!) Zettel unterm Scheibenwischer wurde zuletzt leider ignoriert.

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56 Antworten

Ein aussagekräftiges Foto sagt mehr als tausend Worte ;)

 

Gruß

Andre

Hi

Ein oder zwei "Findlinge" könnte an der richtigen Stelle helfen.

Tom

Nützen aber auf dem eigenen Grundstück nichts.

Auf die Straße kann er sie kaum legen, um seine Tür frei zu halten

Ich würde vor dem Eingang eine Holzpalette o.ä. (z.B. 2 alte Stühle mit Flatterband verbunden) auf den Boden legen, das könnte den einen oder anderen davon abhalten zuzuparken.

Themenstarteram 4. Dezember 2024 um 14:05

Ich habe mich mal eines bekanntes Kartendienstes bedient. Das Foto sollte die Situation veranschaulichen.

In diesem Fall parkt sich der Nachbar gerade selbst seine Einfahrt zu. Die rot markierte Fläche ist übrigens kein öffentlicher Raum sondern gehört zum Grundstück dazu. Parkplatz ist also nur der Platz zwischen rotem Bereich und meinem Gartentor.

Unbenannt

EDIT - falsch gelesen, jetzt mit dem Bild wird es deutlich. Es handelt sich nur um einen Zugang, keine Zufahrt.

Die Sperrfläche muss aus meiner Sicht frei bleiben, es darf auch kein Teil des Fahrzeugs darüber ragen. Auch 1cm wäre schon zu viel. Mit einem normalen Auto ist der Bereich dann eben als Parkplatz legal nicht nutzbar

Verständlich, dass der Zugang zum Grundstück frei bleiben sollte. Auch durchaus glaubhaft, dass die Sperrfläche oftmals ignoriert wird.

Ich würde mit der Bitte um Hilfe noch einmal beim Ordnungsamt vorsprechen, vielleicht auch selbst eine Lösung vorschlagen. Das könnte beispielsweise die Montage von zwei Pfosten oder Pollern sein. Sollte man da nicht weiterkommen, wendet man sich an die vorgesetzte Behörde. In der Regel ist das die Kreisverwaltung oder das Landratsamt, bei kreisfreien Städten dann das Regierungspräsidium.

Erst einmal würde ich klären ob die Markierung "offiziell" ist und dann dem oben genannten Vorschlag folgen.

Themenstarteram 4. Dezember 2024 um 15:50

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 4. Dezember 2024 um 16:36:58 Uhr:

Erst einmal würde ich klären ob die Markierung "offiziell" ist und dann dem oben genannten Vorschlag folgen.

Damit würde ich ja Gefahr laufen, dass die Antwort nein ist und am Ende noch Kosten für die Entfernung auf mich zukommen.

Zeichen 299 allein ist ja ohnehin nicht relevant. Es markiert nur das sowieso bestehende Verbot vor dem Grundstückseingang. Oder sehe ich das falsch?

Ja, ohne entsprechendes Schild ist die Grenzmarkierung wirkungslos. Aber selbst wenn ein Schild dort stünde, würde das an der derzeitigen Situation nichts ändern.

Ich lehne mich jetzt einmal ganz bewusst aus dem Fenster: Wenn ich zwei Pfosten oder Poller genehmigt bekäme, würde ich sogar mit Freuden die Entfernung des "Gemäldes" bezahlen."

Die Befürchtung ist berechtigt, chris3000 - hättest Du noch keine (vermutlich selbst gemalte) Grenzmarkierung vor dem Eingang, könntest Du diese beim Verkehrsamt beantragen. Aber da Du schon eine hast, macht das ja keinen Sinn. Lieber den Vorbesitzer fragen wer die Markierung aufgebracht hat, als "schlafende Hiunde" beim Amt zu wecken, denn da läufst Du Gefahr, dass diese entfernt werden muss.

Um das Parken links von dem Eingang zu verhindern, könnte man dort auch etwas abstellen (Fahrrad/Räder, Motorroller/Motorrad, Holzkiste usw.). Evt. noch ein Schild "bitte Eingang freihalten" anbringen...

Ich denke ein legales Halteverbot dort durchzusetzen dürfte kein Problem sein.

Wenn es wirklich der einzigste Zugang zum Grundstück ist könnte man mal bei der Stadt/Gemeinde den Aspekt vorbringen was ist wenn Feuerwehr/RTW/NAW/Polizei schnellen Zugang zum Grundstück benötigen.

Wünsche Dir aber natürlich das Du nie in so eine Situation kommst, aber man kann eben nie wissen.

Zitat:

@chris30o0 schrieb am 4. Dezember 2024 um 16:50:30 Uhr:

Damit würde ich ja Gefahr laufen, dass die Antwort nein ist und am Ende noch Kosten für die Entfernung auf mich zukommen.

Dieses Risiko würde ich an deiner Stelle eingehen.

Da würde es sich doch anbieten, einen Parkplatz einzurichten, auf dem quer zu parken ist.

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