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Parkknöllchen 55 Euro, 1 Punkt in Flensburg, eure Meinung

Themenstarteram 17. Mai 2020 um 18:01

Hallo zusammen,

ich habe vorgestern eine Knöllchen bekommen. "Sie parken verbotswidrig auf dem Gehweg".

Ich parke dort das Fahrzeug seit fast 28 Jahren. Noch nie habe ich dort ein Knöllchen bekommen.

Ein Gehweg ist denke ich dort nicht erkennbar. Gehwegplatten kann ich auch keine erkennen. Auch das Parkverbotsschild zeigt in die andere Richtung. Auf diesen 20 Meter habe ich noch nie einen Fußgänger laufen sehen. Der Bürgersteig der auch so aussieht ist auf der anderen Straßenseite.

Was mich wundert kaum ist der neue Bußgeldkatalog da, werden dort Knöllchen verteilt.

Möchte gerne Einspruch erheben. Was ist eure Meinung? Wie seht ihr die Chancen?

Habe die Parksituation einmal fotografiert.

Danke für eure Antworten.

Gruß Stefan

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Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich finde, dass der Gehweg eindeutig erkennbar ist. Das auf dem Gehsteig Parkverbot herrscht, bedarf es auch keine Schilder.

Die Zeiten werden härter.

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Hallo,

ich finde, dass der Gehweg eindeutig erkennbar ist. Das auf dem Gehsteig Parkverbot herrscht, bedarf es auch keine Schilder.

Die Zeiten werden härter.

Für mich sieht das nach einem Gehweg aus.

Also Offiziell würde ich behaupten es ist ein Gehweg. Die Frage ist wie dieses halb auf Gehweg halb auf Straße gewertet wird, bei uns parkt nämlich die ganze Straße auf beiden Seiten ebenfalls so, halb Straße halb Gehweg ansonsten wäre die Straße direkt dicht, wenn alle nur am Bordstein entlang parken würden.

Meines Erachtens ist das Anwohnerparken auf der Straße eh viel zu lange geduldet worden. Da werden dann wohl doch einige ihre Grundstücke etwas umfrisieren.

am 17. Mai 2020 um 18:19

...das hat System.

Während der Parker mitdenkt, die Verkehrsbehinderung gering halten will und sein Auto bzw. einen Teil davon auf dem in bestimmten Gegenden sowieso nie genutzen Fußweg abstellt arbeitet man in bestimmten Landkreisen / Städten, die auch politisch in eine bestimmte Richtung tendieren daran den fließenden Verkehr so viel wie möglich zu behindern.

In dem Fall z.B. indem man die Fahrzeugführer mit solchen idiotischen Knöllchen dazu zwingt vollständig auf der Fahrbahn zu parken und damit z.B. breitere Fahrzeuge wie LKWs zu behindern.

Wenn man sich in bestimmten Städten / Landkreisen so umsieht möchte man inzwischen mehr kotzen als man frexxxen kann.

Zitat:

@profil35 schrieb am 17. Mai 2020 um 20:01:11 Uhr

Ich parke dort das Fahrzeug seit fast 28 Jahren.

Ist dann etwa ein halber Cent pro Tag, also ein echtes Schnaeppchen. ;)

Ciao

Ratoncita

Hallo,

hast Du schlechte Augen?

Der Bordstein des Gehwegs befindet sich genau unter Deinem Auto. Das Bußgeld und der Punkt gehen absolut in Ordnung.

 

Grüße,

diezge

Seit dem ersten Mai ist so ein Parken verboten.

MfG aus Bremen

Zitat:

@Spatenpauli schrieb am 17. Mai 2020 um 20:22:08 Uhr:

Seit dem ersten Mai ist so ein Parken verboten.

MfG aus Bremen

Nein, das ist schon immer verboten.

Es müssen sich alle Räder links des Bordsteins auf der Fahrbahn befinden.

 

Grüße,

diezge

Zitat:

@Souix schrieb am 17. Mai 2020 um 20:09:25 Uhr:

bei uns parkt nämlich die ganze Straße auf beiden Seiten ebenfalls so, halb Straße halb Gehweg ansonsten wäre die Straße direkt dicht, wenn alle nur am Bordstein entlang parken würden.

Hallo,

deshalb darf man sein Auto trotzdem nicht halb auf dem Gehweg parken, außer, es ist explizit erlaubt.

Ist die Restbreite weniger als 3 m (oder waren's 3,05 m?), so ist das Parken automatisch verboten. Auch ohne Schilder.

 

Grüße,

diezge

Zitat:

@diezge schrieb am 17. Mai 2020 um 20:28:05 Uhr:

Zitat:

@Souix schrieb am 17. Mai 2020 um 20:09:25 Uhr:

bei uns parkt nämlich die ganze Straße auf beiden Seiten ebenfalls so, halb Straße halb Gehweg ansonsten wäre die Straße direkt dicht, wenn alle nur am Bordstein entlang parken würden.

Hallo,

deshalb darf man sein Auto trotzdem nicht halb auf dem Gehweg parken, außer, es ist explizit erlaubt.

Ist die Restbreite weniger als 3 m (oder waren's 3,05 m?), so ist das Parken automatisch verboten. Auch ohne Schilder.

 

Grüße,

diezge

Auch wieder was gelernt :D

Dann parken so um die 1.500 Autos bei uns im Stadtteil falsch :P

Zitat:

@Souix schrieb am 17. Mai 2020 um 20:30:44 Uhr:

Zitat:

@diezge schrieb am 17. Mai 2020 um 20:28:05 Uhr:

 

Hallo,

deshalb darf man sein Auto trotzdem nicht halb auf dem Gehweg parken, außer, es ist explizit erlaubt.

Ist die Restbreite weniger als 3 m (oder waren's 3,05 m?), so ist das Parken automatisch verboten. Auch ohne Schilder.

 

Grüße,

diezge

Auch wieder was gelernt :D

Dann parken so um die 1.500 Autos bei uns im Stadtteil falsch :P

Verschreibes nicht, sonst kommt morgen eine Horde Politessen vorbei...

Aber es wäre hier okay den Wagen einfach knapp an die Bordsteinkante zu fahren, ohne den Gehweg zu berühren und zu parken. Oder?

Wenn die Restbreite der Fahrbahn > 3,5 m verbleibt u. keine weiteren Einschränkungen vorliegen, ja.

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