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Parkplatz Unfall 50% Mitschuld?
Servus
Ich parkte auf einem großen öffentlichen Parkplatz bereits prophylaktisch rückwärts ein damit ich es beim rausfahren einfacher hatte. Nach 70cm langsamer Rausfahrt aus der markierten Parkbox fuhr mir völlig unerwartet ein rasant rückwärtsfahrendes Auto in die vordere Beifahrerseite und fuhr nach dem Knall sofort wieder vorwärts. Da der Unfallgegner älterer Herr ü70 sich mit "Ich hätte 50% Mitschuld" rausreden wollte da angeblich auf Parkplätzen der fließende Verkehr Vorfahrt hätte, die Polizei verständigt.
Ich erhielt 30€ Verwarnung wegen einer angeblichen Beschädigung eines stehenden Fahrzeugs und der Gegner 35€ wegen: Beim Rückwärtsfahren gilt eine gesteigerte Sorgfaltspflicht.
Mein Auto hat ua. einen Achsschaden und ist einem Totalschaden nahe. Im Gutachten steht folgendes:
Die äußerlich am Fahrzeug erkennbaren Beschädigungen wurden durch Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her mit plötzlicher mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis verursacht.
Die Unfallschäden sind durch einen Anstoß auf die Front des Fahrzeuges mit Schwerpunkt rechts
entstanden.
Der Rückwärtsfahrer behauptet nun noch daß ich dem ins stehende Auto gefahren wäre obwohl das Spurenbild genau das Gegenteil bestätigt.
Kennt jemand vergleichbare Fälle wie das vor Gericht entschieden wurde?
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41 Antworten
Stellt sich die Frage was als höher wertig betrachtet wird.
Das ausfahren aus einem Parkplatz und einordnen in den fließenden Verkehr
oder
Die gesteigerte Aufmerksamkeitpflicht beim Rückwärtsfahren.
Wenn es dumm läuft geht es vielleicht wirklich auf 50 : 50 raus.
Die Polizei hat für sich schon entschieden, daß Beide eine Mitschuld haben. Die Versicherungen werden dasgleiche sagen, denke ich.
Auf Parkplätzen ist es oft so, daß alle Beteiligten eine Schuld zugedacht wird.
Die Chancen vor dem Gericht sollte dir ein guter Anwalt darlegen können, mit seiner Erfahrung.
Alles andere ist leider reine Mutmaßung wie das ausgehen könnte.
Wichtig wären Zeugen, Aufnahmen die deine oder die des Unfallgegners stützen. Dazu die Unfallgutachten der Fahrzeuge ggf, mit den Einschätzungen der Gutachter zum Unfallhergang, Geschwindigkeiten etc.
Aber das wird dir der Anwalt auch alles genau erklären und und prüfen, für eine fachliche Aussage.
Viel Erfolg dabei, das es weniger wie 50% werden.
Ich würde mich mit meiner Versicherung ins Benehmen setzen, denn deren Schadensabteilung haben Erfahrungen mit
gleichen oder ähnlichen Unfällen und auch die Frage stellen, ob ein Anwalt von Deiner Seite zu beanspruchen, hilfreich sein könnte.
Fotos wären recht hilfreich. Abhängig von der Straßenbreite könnte man dann eher beurteilen, ob ich beim Ausfahren aus der Stellfläche mit dem plötzlichen Rückwärtsfahren eines anderen Verkehrsteilnehmers rechnen muss- zumal mir auch noch die Möglichkeit eines Ausweichens völlig genommen ist.
Zudem könnte anhand des Schadensbildes zu erkennen sein, dass nicht Du Deinem Gegner, sondern der Gegner Dir aus Unachtsamkeit den Unfall verursacht hat. Die Beurteilung der Polizei wäre somit nicht nachvollziehbar und hätte bereits die Anmutung einer Schuldzuweisung. Das Ticket hätte gar nicht bezahlt werden dürfen. Allerdings weiß aus eigener Erfahrung, dass auch die erfahrensten Beamten mit ihren Einschätzungen nicht immer richtig liegen.
Da hier offenbar Aussage gegen Aussage steht, würde ich in diesem Fall zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht raten.
Ist bei deinem Fahrzeug die Front beschädigt oder nur die Seite? (Foto?) Ist am Fahrzeug des Unfallgegners das Heck beschädigt oder auch die Seite? Hat ein beteiligtes Fahrzeug bereits gestanden? Das kann für die Schuldverteilung wichtig sein.
Ich würde versuchen, einen Zeugen zu finden. Das kann manchmal ausschlaggebend sein.
Je nach Schadenhöhe sind jetzt die richtigen Fachleute wichtig (Anwalt, Gutachter) bevor Du Kontakt mit den Versicherungen aufnimmst.
Ich hätte das Verwarngeld vor Ort nicht akzeptiert. Das ist möglicherweise jetzt im Polizeibericht dokumentiert. Ich war mal in einem Unfall mit vier Beteiligten involviert. Die Versicherungen haben sich aufgrund der vor Ort bezahlten Verwarnung die Schuldverteilung einfach gemacht. Da ich sowieso keine Mitschuld bekommen konnte, war mir das letztendlich egal.
Zitat:
@FocusMk2 schrieb am 26. Januar 2025 um 09:05:44 Uhr:
Ist bei deinem Fahrzeug die Front beschädigt oder die Seite? (Foto?) Ist am Fahrzeug des Unfallgegners das Heck beschädigt oder die Seite? Hat ein beteiligtes Fahrzeug bereits gestanden? Das kann für die Schuldverteilung wichtig sein.
Es ist der rechte Kotflügel, rechte seitliche Frontschürze, Scheinwerfer, Lenkstange, Stoßdämpfer und die Felge mit Reifen beschädigt. Nach dem Achsvermessungsprotokoll
hat das Fahrzeug einen Restwert von 3k.
Das Verwarnungsgeld wurde selbstverständlich nicht bezahlt und ein versierter RA eingeschaltet.
Im Grunde eine Sache wo der Spruch hinhaut
Zur falschen Zeit am falschen Ort .
Nun kenne ich die örtlichen Gegebenheiten nicht, aber wenn ich die mir bekannten Parkplätze zu Rate ziehe, wo man mit dem Heck am Bordstein oder was auch immer steht, konzentriere ich mich beim vorrollen in erster Linie auf links um dann mich auf die rechte Seite zu konzentrieren. Allerdings wenn dann Einer von rechts rückwärts angebraten kommt und vielleicht auch noch der Spur wo man eigentlich Verkehr von der anderen Seite erwartet, möchte ich mal sagen daß Du garantiert nicht der einzige bist, mich eingeschlossen, dem das hätte passieren können .
Nach der detaillierten Schadenschilderung sehen ich die Chance, dass der Unfallgegner die Haupschuld bekommt. Der hat die beim Rückwärtsfahren erforderliche Sorgfalt offensichtlich nicht walten lassen. Einen Einweiser hatte er sicher auch nicht.
Die Einschätzung der Polizeibeamten ist für mich nicht nachvollziehbar.
Hast du beim Anprall schon wieder gestanden oder warst du noch in Fahrt?
Zitat:
@Eot schrieb am 26. Jan. 2025 um 09:12:32 Uhr:
Das Verwarnungsgeld wurde selbstverständlich nicht bezahlt und ein versierter RA eingeschaltet
Na dann ist doch alles am laufen und der tread hier voll für den Garten .
Abwarten und Tee trinken .
Der Rückwärtsfahrer stand 2m rechts von mir und ließ seine Beifahrerin aussteigen, schaute dann nach links und fuhr langsam an, dann hat es schon rechts geknallt. Das Auto hat es aufgeschauckelt und dann folgte ein harter Schlag aufs Lenkrad. Der Rückwärtsfahrer fuhr sofort wieder vorwärts und ich zog den Zündschlüssel ab und bin dem hinterher gelaufen da ich dachte der flüchtet. Mein Auto stand genau wie nach der Kollision mit Lenkeinschlag nach links, irgendwie ausweichen war nicht möglich da links auch ein parkendes Auto und rechts war durch den toten Winkel des A Holmes sein Auto verdeckt und stetiges beobachten das nicht noch ein Fußgänger in meine Spur rennt, noch dazu knallte es nach vielleicht 1 Sekunde langsamen Anfahren. Auf den Bildern sieht man auch das mein Auto auf der rechten Seite schief da hängt aufgrund des Achsschaden. Der Gegner meinte noch, das könnte man mit wenig Aufwand rauspolieren und jeder sollte das auf seine eigene Kappe nehmen.
Der bemerkte das gegenüber ein Stellplatz frei wurde und wollte wie beim BW Befehl Panzer - marsch marsch sich umgehend rückwärtsfahrend den Stellplatz sichern.
Als der dann noch mitteilte, das er pensionierter Lehrer ist sofort die Polizei verständigt^^
Zitat:
@ME1200 schrieb am 26. Januar 2025 um 09:28:59 Uhr:
Zitat:
@Eot schrieb am 26. Jan. 2025 um 09:12:32 Uhr:
Das Verwarnungsgeld wurde selbstverständlich nicht bezahlt und ein versierter RA eingeschaltet
Na dann ist doch alles am laufen und der tread hier voll für den Garten .
Abwarten und Tee trinken .
Vielleicht hat ja jemand das selbe erlebt und kann davon berichten wie es vor Gericht entschieden wurde? Geht nun in die 8. Woche ohne Geld von seiner Versicherung.
Die (Fehl-)Einschätzung der Polizei und das Bußgeld sind für den weiteren Ablauf und vor Gericht völlig egal.
Wenn es wirklich so war wie von dir geschildert, ist das auch an den Unfallspuren zu sehen.
Wenn der Fachanwalt für Verkehrsrecht aber meint, du bekommst trotzdem eine Mitschuld, kannst du auf weiteres Vorgehen verzichten. Denn egal wie die Quote ausgeht, steigen bei beiden die SF Klassen an.