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Parkplatz zu - Auto steht noch drauf! Rechtslage?
Tag zusammen,
habe leider kein besseren Bereich für meine Frage gefunden, daher das Sicherheitsforum. Nur für den Fall, dass wieder welche meckern es sei in dem Bereich falsch
Also folgendes: Bei uns im Ort gibts ein Fast-Food Laden und gegenüber ist ein großer Supermarkparkplatz. Dieser ist mit zwei "Schranken" gesichert, die natürlich während der Geschäftszeiten offen sind. Nach Ladenschluss wird aber runtergeklappt, und das ohne Rücksicht auf evtl noch vorhandene PKWs. Viele, denen der Parkplatz des Fast-Food Ladens aber zu klein ist, parken aber dann auf dem Supermarkparkplatz. Vielleicht waren sie auch vorher im Supermarkt was einkaufen, also auch Kunden von Selbigem.
Ich treff mich öfters mit paar Kumpels auf diesem Parkplatz, und wir werden auch immer runtergeschickt, wenn sie die Schranken runter klappen. Habe ich ja auch gar nix gegen, aber was machen die armen Autobesitzer die noch aufm Parkplatz stehen? Man könnte jetzt argumentieren "Pech gehabt", aber wie ist da die Rechtslage? Ist es nicht Nötigung von Seiten des Supermarktbetreibers? Die Schranken werden übrigens willkürlich geschlossen, kommt immer drauf an welche Mitarbeiter als letztes den Supermarkt verlassen
Und gesichert ist der Parkplatz dadurch nicht, denn er ist nur durch (fest einbetonierte) Poller von der Straße getrennt, also keine Zäune o.ä.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von zxcoupe
Und natürlich wird jemand geschädigt - nämlich sowohl der Supermarktkunde der u.U. dann zu Stoßzeiten kein Parkplatz mehr findet wenn die hälfte des Parkplatzes von "Fremdparkern" belegt ist und wenn dann wegen des vollen Parkplatzes die Kunden aus Bequemlichkeit zur Konkurrenz fahren dann ist auch der Supermarktbetreiber direkt betroffen.
wie der einlassung des te zu entnehmen ist, wird der parkplatz erst nach geschäftsschluß gesperrt - eine beeinträchtigung der kundschaft kann mithin ausgeschlossen werden.
Zitat:
Seltsame egoistische Rechtsauffassung die du hast...
der te hat keine rechtsauffassung geäußert, sondern in unkenntnis derselben dieses thema eröffnet. auch hier wäre eine lektüre des eröffnungsbeitrags hilfreich gewesen.
Zitat:
...aber von Leuten die sich mit ihrem BMWs auf Supermarktparkplätzen treffen weiß man ja sowieso was man davon zu halten hat... Proletariat mit keinerlei Rechtsempfinden.
vor allem weiß man was von persone zu halten ist, die sich nicht entblöden ihre primitiven vorurteile in der öffentlichkeit zu zelebrieren...
kleingeistige spießer mit keinerlei hirnfunktion.
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101 Antworten
Man parkt auch nicht auf fremden Grund und Boden, wenn man dort nichts verloren hat.
Verlässt man den Supermarkt und geht wo anders hin, ist man kein Kunde mehr. Parkt also widerrechtlich dort.
Ob es dennoch ok ist einfach die Schranken dann zu schließen, weiß ich nicht. Gefühlsmäßig würde ich sagen, es müssten die Autos entweder abgeschleppt oder gegen ein "Bußgeld" freigeben werden
Zitat:
Original geschrieben von Stadtaffe
Man parkt auch nicht auf fremden Grund und Boden, wenn man dort nichts verloren hat.
Aber es entsteht niemanden ein Schaden dadurch, oder? Und außerdem schrieb ich ja, dass es auch durchaus Kunden sein könnten, die da noch parken.
Ich darf ja auch niemanden, der vor meiner Garage parkt, ne Parkkralle ans Auto machen
Schild mit Öffnungszeiten des Parkplatzes vorhanden?
Zitat:
Original geschrieben von MickyX
Zitat:
Original geschrieben von Stadtaffe
Man parkt auch nicht auf fremden Grund und Boden, wenn man dort nichts verloren hat.
Aber es entsteht niemanden ein Schaden dadurch, oder? Und außerdem schrieb ich ja, dass es auch durchaus Kunden sein könnten, die da noch parken.
Ich darf ja auch niemanden, der vor meiner Garage parkt, ne Parkkralle ans Auto machen
Das ganze nennt sich auch Hausrecht - ein Supermarktgrundstück ist rechtlich gesehen Privates Gelände!
Sofern Warnschilder dort stehen sehe ich da kein Problem.
Und natürlich wird jemand geschädigt - nämlich sowohl der Supermarktkunde der u.U. dann zu Stoßzeiten kein Parkplatz mehr findet wenn die hälfte des Parkplatzes von "Fremdparkern" belegt ist und wenn dann wegen des vollen Parkplatzes die Kunden aus Bequemlichkeit zur Konkurrenz fahren dann ist auch der Supermarktbetreiber direkt betroffen.
Seltsame egoistische Rechtsauffassung die du hast, aber von Leuten die sich mit ihrem BMWs auf Supermarktparkplätzen treffen weiß man ja sowieso was man davon zu halten hat... Proletariat mit keinerlei Rechtsempfinden.
Es geht doch auch noch viel krasser - auf vielen Privatparkplätzen gibt es ja die "Parkpoller" und wer dann widerrechtlich dort parkt kommt u.U. auch nicht mehr einfach so aus der Sache raus...
Zurecht wie ich finde, es gibt schon sehr dreiste Leute in Bezug auf Privatparkplätze besetzen, Grundstückseinfahrten zuparken usw.
Zitat:
Original geschrieben von MickyX
Zitat:
Original geschrieben von Stadtaffe
Man parkt auch nicht auf fremden Grund und Boden, wenn man dort nichts verloren hat.
Aber es entsteht niemanden ein Schaden dadurch, oder? Und außerdem schrieb ich ja, dass es auch durchaus Kunden sein könnten, die da noch parken.
Ich darf ja auch niemanden, der vor meiner Garage parkt, ne Parkkralle ans Auto machen
So Punkt 1
was heißt es entsteht kein Schaden?!??
Wenn ich meinen Privatgrund zum Eingeschränkten Parken hergebe heißt das eingeschränkt
bezogen auf die Zeit. Innerhalb dieser Zeit dürfen Kunden(!!!) dort parken.
Wenn der Laden zu ist und kein Kunde mehr da ist, darf man auch nicht mehr parken.
Ich weiß nicht ob du schon mal geshen was auf Parkplätzen in der Nähe von MC Doof´s abgeht
Durchdrehende Reifen Musik Partys Verschmutzungen sind da an der Tagesordnung (=} Beschädigung JA!!!)
Einem vor deiner Garage parkendes Auto darfst du selbstverständlich keine Parkkralle verpassen
(wie du erkannt hast: Nötigung)
ABER solltest du in den Urlaub fahren, Längere Fahrten geplant haben, kannst du das Fahrzeug (auf deine Kosten) abschleppen lassen.
Die Rechnung kannst du bei dem Verursacher der Störung einklagen.
Solltest du nur die Oma im Krankenhaus besuchen wollen, mußt du mit dem Taxi fahren.
Auch diese Rechnung ist einklagbar.
Stichwort Verältnisskeit der Mittel.
gruß Alex
Zitat:
Original geschrieben von zxcoupe
Und natürlich wird jemand geschädigt - nämlich sowohl der Supermarktkunde der u.U. dann zu Stoßzeiten kein Parkplatz mehr findet wenn die hälfte des Parkplatzes von "Fremdparkern" belegt ist und wenn dann wegen des vollen Parkplatzes die Kunden aus Bequemlichkeit zur Konkurrenz fahren dann ist auch der Supermarktbetreiber direkt betroffen.
wie der einlassung des te zu entnehmen ist, wird der parkplatz erst nach geschäftsschluß gesperrt - eine beeinträchtigung der kundschaft kann mithin ausgeschlossen werden.
Zitat:
Seltsame egoistische Rechtsauffassung die du hast...
der te hat keine rechtsauffassung geäußert, sondern in unkenntnis derselben dieses thema eröffnet. auch hier wäre eine lektüre des eröffnungsbeitrags hilfreich gewesen.
Zitat:
...aber von Leuten die sich mit ihrem BMWs auf Supermarktparkplätzen treffen weiß man ja sowieso was man davon zu halten hat... Proletariat mit keinerlei Rechtsempfinden.
vor allem weiß man was von persone zu halten ist, die sich nicht entblöden ihre primitiven vorurteile in der öffentlichkeit zu zelebrieren...
kleingeistige spießer mit keinerlei hirnfunktion.
Zitat:
Aber es entsteht niemanden ein Schaden dadurch, oder?
Dann gib doch deinen privaten Stellplatz für die Öffentlichkeit frei, dir entsteht doch kein Schaden
Du oder sonst wer hat dort nichts verloren, es ist sogar höchst asozial dort zu parken.
Zitat:
Original geschrieben von Stadtaffe
Zitat:
Aber es entsteht niemanden ein Schaden dadurch, oder?
Dann gib doch deinen privaten Stellplatz für die Öffentlichkeit frei, dir entsteht doch kein Schaden
Du oder sonst wer hat dort nichts verloren, es ist sogar höchst asozial dort zu parken.
Ich frage mich gerade warum wohl auf dem Parkplatz des Fast-Food-Restaurants zu wenig Platz für Kunden ist...
Was heist da nach dem Ladenschluß ensteht kein Schaden? Komisch das Fahrzeug muss doch schon vorher da gestanden haben, sonst währe es ja auf der anderen Seite der Schranke. Ergo stand es schon während der Einkaufszeiten da. Schon hat man einem potenitellen Kunden den Platz versperrt.
Ansonsten steht es ja jedem frei, der dort eingesperrt ist, die Polizei zu rufen. Die sagt dann schon was Sache ist.
Soll nun der Hausmeister dort solange warten bis alle Autos vom Hof sind? Wer kommt für dessen Stundenaufwand auf?
Es wird wohl niemand gezwungen dort zu parken und eine Schranke an der Einfahrt übersieht man in der Regel wohl auch nicht. Diese deutet ja schon darauf hin, dass der Parkplatz zwischendurch geschlossen wird.
Die Stellplätze sind für Kunden und nach dem Einkaufen auch wieder zu verlassen.
Ich habe großes Verständnis für Firmen die rigeros abschleppen lassen.
Ich kenne aber z.B. auch, dass Märkte auch bei den Öffnungszeiten Schranken zu haben, Ticket wird beim Einfahren gedruckt und nach dem Einkaufen für diese Zeit kostenfrei entwertet. Steht man länger oder kauft man nicht ein muss man eben zahlen.
Zitat:
Original geschrieben von rfss
kleingeistige spießer mit keinerlei hirnfunktion.
Selbsterkenntnis ? Lobenswert. Stehen dort Schilder " Parkplatz wird um 20.00 gesperrt " ( habe ich schon genug gesehen) haben die des lesens unkundigen Spießer und Hirnlosen eben Pech gehabt. Aber auch ohne diese Schilder kann ich mit meinem Privateigentum machen was ich will. Logik: Wer dort nach Geschäftsschluß noch parkt war kein Kunde, denn die sind nach Ladenschluß weg. Also muß der Spießer mit den Folgen leben wenn er nicht mehr wegkommt.
Einen ähnlichen Thread gab es ja schon mal, als jemand, der täglich während der Arbeit auf dem gegenüberliegenden Supermarkt-Parkplatz steht, fragte, ob er von dort abgeschleppt werden könne.
Vermutlich machen sich Viele darüber keine Gedanken, aber:
neben anderen Erwägungen wie, ist noch ein Supermarkt sinnvoll, oder gar für die bereits vorhandenen Geschäfte existenzgefährdend, gibt es weitere Überlegungen.
Die Kunden müssen irgendwo parken, wenn sie zum Einkauf kommen sollen. Bei kleinen Geschäften mag der öffentliche Parkraum ausreichend sein, bei einem Supermarkt eindeutig nicht. Daher wird vor der Genehmigung bereits klar vorgeschrieben, wie viele Parkplätze der Betreiber auf seine Kosten der Kundschaft zur Verfügung stellen muss. Die Quadratmeterpreise, wie auch die Höhe der Besteuerung unter anderem nach Grösse der Fläche führt in Einzelfällen, die vor Jahren noch "grüne Wiese" waren, inzwischen dazu, das es billiger ist, Parkhäuser oder Parkdecks auf dem Dach zu bauen.
Kunden Parkplätze zur Verfügung zu stellen ist also weder freiwillig noch billig.
Diese Parkplätze stehen dem Kunden während seines Einkaufs, sowie eine angemessene Zeit zur Verfügung, die er benötigt, nach dem Einkauf das Gelände wieder zu verlassen.
Wenn also abends die Mitarbeiter nach Hause gehen, sollte im Normalfall kein Kunde mehr auf dem Gelände sein. Wer dann immer noch da steht, ist eindeutig kein Kunde (mehr, zeitlich betrachtet), und hat dort nichts zu suchen.
Es hat sich leider eingebürgert, das viele denken: is ja Platz genug und wenn ich da stehe entsteht ja kein Schaden.
Wer baut freiwillig auf seine eigenen Kosten Parkraum und bezahlt dafür auch noch Steuern für Leute, an denen er nichts verdient? Bitte mal drüber nachdenken ...
Um noch mal auf die Frage zurück zu kommen "was die armen Autobesitzer machen": das sind keine "armen Autobesitzer", sondern Leute, die sich zu gunsten ihres persönlichen Vorteils einfach irgendwo hinstellen, ohne auch nur einen Gedanken daran zu verschwenden, auf wessen Kosten.
Wenn du dort einkaufen würdest, wärst letztendlich auch du es, der über die Preise, das alles mitbezahlt
Zitat:
Original geschrieben von zxcoupe
Seltsame egoistische Rechtsauffassung die du hast, aber von Leuten die sich mit ihrem BMWs auf Supermarktparkplätzen treffen weiß man ja sowieso was man davon zu halten hat... Proletariat mit keinerlei Rechtsempfinden.
Schön dass du über mich urteilen kannst, nur weil ich schrieb dass ich mich manchmal mit paar Freunden auf nem Parkplatz treffe
Und wo liest du bitte meine Rechtsauffassung? Ich hab lediglich gefragt wie die Rechtslage in dem Fall ist.
Also der Parkplatz ist recht groß, da dort mal mehrere Geschäfte waren, was jetzt nicht mehr der Fall ist. Ergo nimmt man dort definitiv keinen Kunden den Platz weg. Die ersten 30-40 % des Parkplatz sind mit Kunden des Supermarktes belegt, und in den hinteren 10 % stehen dann die oben angesprochenen "anderen" Leute. Also zieht das Argument mit der Platznot schonmal nicht.
Habe zur Verdeutlichung mal ein Bild angehangen, der gelb markierte Bereicht ist der, wo die "Bösen Parkplatzblockierer" stehen, und blau markiert der Bereich, wo die Kunden vom Supermarkt parken.
Zitat:
Also zieht das Argument mit der Platznot schonmal nicht.
Ändert aber nichts am Besitzrecht - letztendlich entscheidet der Inhaber ob Fahrzeuge stören oder nicht und nicht die potentiellen Störenfriede