Parkplatzschranke auf das Autodach geknallt... Was steht mir zu?
Hallo Leute,
ich war gestern bei der Deutschen Bank Geld einzahlen. Hinter dem Gebäude ist ein Parkplatz mit einer Schranke, die sich mit der ec-Karte öffnen lässt.
Also ich habe meine ec-Karte eingesteckt, Schranke öffnete sich, ich habe meine Karte abgezogen und losgefahren. Als ich dann unter Schranke war, schloss sich diese wieder und knallte mir aufs Autodach. Jetzt habe ich dort eine Beule.
Ich lasse gerade einen Kostenvoranschlag von Peugeot machen.
Ich wollte eigentlich ein Gutachten machen lassen, aber die Deutsche Bank sagte mir, ich soll es reparieren lassen wenn es bis 2000,- EUR ist und denen die Rechnung schicken. Wenn es mehr sein sollte, dann soll ich mich melden.
Ich sehe aber nicht ein, warum ich mit bis zu 2000,- EUR in Vorleistung treten soll, zumal ich überhaupt nichts anderes von denen habe. Es ist noch Kunststoff von der Schranke an meiner Autoscheibe und am Lack, also beweisen könnte ich es immer, das die Schranke der DB mein Autodach getroffen hat und die DB leugnet es auch gar nicht.
Da das mein erster Fall ist, wo eine Haftpflicht Verischerung einen Schaden am Auto zahlen muss und nicht ein "klassischer" Unfallgegner, weiss ich nicht, was mir überhaupt zusteht.
Darf ich ein Gutachten erstellen lassen? Wer muss das Gutachten zahlen? Was sollte ich am besten machen? Einen Vergleich anstreben? Ich persönlich könnte die Stelle mittels SmartRepair für mich zufriedenstellend reparieren lassen.
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13 Antworten
mh ruf doch mal bei deiner versicherung an und frag, was die dazu meinen?
komisch ist das schon. eigentlich sollten sich diese schranken erst schließen, wenn der wagen durch ist. vielleicht ist an der schranke ja auch was defekt
Ich war in der Vorwärtsbewegung. Die Schranke knallte erstmal auf die Scheibe, federte nach oben und anstatt das sie sich wieder öffnet, wollte sie wieder nach unten und hat mich dann auf dem Dach erwischt.
Zitat:
Original geschrieben von dseverse
Ich war in der Vorwärtsbewegung. Die Schranke knallte erstmal auf die Scheibe, federte nach oben und anstatt das sie sich wieder öffnet, wollte sie wieder nach unten und hat mich dann auf dem Dach erwischt.
Wichtig! Den Schaden der Deutschen Bank schriftlich unter Schilderung des Ablaufes anzeigen. Eine Bestätigung mit Anerkennung des Verschuldens und Zusage zur Schadensregulierung anfordern. Sollte die Deutsche Bank zicken, Rechtsanwalt einschalten.
Komische Schranke. Aber dagegen wird die Filiale wohl versichert sein.
Hi!
Also wenn ich das richtig gelesen habe, will die Deutsche Bank den Schaden doch bezahlen. Von Vorlage des Geldes war doch gar nicht die Rede! Laß einfach die Werkstatt den Schaden begutachten. Die Werkstatt kann doch auch mit der Deutschen Bank direkt abrechnen, wenn die Deutsche Bank eine Zusage für die Regulierung gegeben hat, werden die das machen.
Ich war selbst mal kurze Zeit bei der Deutschen Bank angestellt, die haben einen sehr guten Ruf! Mir wurde erzählt, daß eine Abteilung in Frankfurt in eine Äppelweinkneipe gegangen ist und der Chef sein Geld vergessen hatte. Es hat gereicht, daß er eines Visitenkarte von der Deutschen Bank dabei hatte und es kam eine Rechnung per Post (die natürlich auch bezahlt wurde!).
Gruß
Jörg-Peter
Zitat:
Original geschrieben von maderjp
Hi!
Also wenn ich das richtig gelesen habe, will die Deutsche Bank den Schaden doch bezahlen. Von Vorlage des Geldes war doch gar nicht die Rede! Laß einfach die Werkstatt den Schaden begutachten. Die Werkstatt kann doch auch mit der Deutschen Bank direkt abrechnen, wenn die Deutsche Bank eine Zusage für die Regulierung gegeben hat, werden die das machen.
Ich war selbst mal kurze Zeit bei der Deutschen Bank angestellt, die haben einen sehr guten Ruf! Mir wurde erzählt, daß eine Abteilung in Frankfurt in eine Äppelweinkneipe gegangen ist und der Chef sein Geld vergessen hatte. Es hat gereicht, daß er eines Visitenkarte von der Deutschen Bank dabei hatte und es kam eine Rechnung per Post (die natürlich auch bezahlt wurde!).
Gruß
Jörg-Peter
Dein Vertrauen in die Deutsche Bank in Ehren.Aber ohne schriftliches Anerkenntnis werden die den Teufel tun und den Schaden regulieren und aufgrund eines treuen Dackelblicks keine Werkstatt den Schaden beheben und mit der Deutschen Bank abrechnen.
Oh warum so negativ? Wenn es sein muss, zeige ich den Schaden bei der Polizei an.
Zitat:
Original geschrieben von dseverse
Oh warum so negativ? Wenn es sein muss, zeige ich den Schaden bei der Polizei an.
Hilft wenig. Der Schaden muß schriftlich im Rahmen der Obliegenheitspflicht beim Verursacher angezeigt werden da dieser regresspflichtig ist. Da es sich um eine privatrechtliche Forderung handelt kann die Polizei überhaupt keine Anzeige aufnehmen.
Ich vermute mal du warst einfach zu langsam mit dem Anfahren somit hätte dir bei jedem Institut die Schranke aufs Dach knallen können! Im Versicherungsforum wär die Frage wohl besser aufgehoben!
Das ist Quatsch, man kann sogar unter der Schranke stehen bleiben und die Schranke schließt trotzdem nicht! Wenn das doch der Fall ist, ist sie schlicht kaputt!
Ich verstehe nicht das Problem, die Bank hat die Regulierung schon zugesagt, was wollt Ihr eigentlich!
Ich habe nicht von meinem Vertrauen in die Deutsche Bank gesprochen, sondern vom allgemeinen Vertrauen der Leute in die Deutsche Bank!
Normalerweise sollte die Schranke so funktionieren, das man sie mit der ec Karte öffnet und sie bleibt sogar eine ganze Weile offen, bis ein Auto durchfährt. Sobald man die Induktionsschranke passiert hat, schliesst die Schranke.
Und selbst wenn man unter der Schranke stehen bleibt, darf diese nicht schliessen.
Ich würde ausserdem erwarten, das wenn sie einmal auf ein Hindernis stösst, automatisch wieder auf geht. In meinem Fall hat sie auf die Scheibe geschlagen, sprang davon ab und anstatt sich zu öffnen, hat sie sich versucht wieder zu schliessen und hat mich am Dach getroffen.
Die Sache ist jetzt beim Gutachter und ich lasse es über die Versicherung laufen. Ich denke ich werde da noch ein wenig Gegenwind bekommen, aber dann nehme ich mir einen Anwalt.
Also ich würde mir da erst mal keine größere Gedanken machen, erstens ist der Fall ja ziemlich eindeutig und zweitens hat die Bank doch schon eine Zusage gegeben.
Zitat:
Original geschrieben von maderjp
Also ich würde mir da erst mal keine größere Gedanken machen, erstens ist der Fall ja ziemlich eindeutig und zweitens hat die Bank doch schon eine Zusage gegeben.
Was man schriftlich hat, kann man getrost nach Hause tragen. (Volksmund)