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Parkraumüberwachung - Vertragsstrafe
Moin,
erstmal: ich habe vollstes Verständnis dafür, wenn Supermärkte und Co. ihre Parkplätze nur für ihre Kunden bereit stellt und diese auch kontrollieren darf.
Jetzt kommt das aber:
Ich war gestern abend bei meinem Stamm Burger King essen. Als ich zurück kam, war ein orangener Zettel an meiner Scheibe mit der Aufforderung, 30 € Vertragstrafe zu zahlen. Zuerst habe ich gedacht: WTF? Seitwann muss man hier eine Parkscheibe auslegen? Ausgerechnet hier? Der Parkplatz war in all den Jahren höchstens mal zu 2/3 belegt. Es gab nie ein Problem mit den Parkplätzen.
Also bin ich wieder zurück in den Laden gegangen und wollte die Sache mal aufgeklärt bekommen. Tja, Die Überwachung haben sie erst seit kurzem.
Ich bin dann wieder rausgegangen und habe dann mal rumgeschaut und tatsächlich, da hängen Schilder aus. Eins im Rücken, und eins weiter vorne. Die habe ich im Dunkeln überhaupt nicht wahrgenommen. Ebenso wenig habe ich das Schild an der Zufahrt wahrgenommen. Man muss wissen, dass die Zufahrt von einer 4-spurigen Hauptstraße abgeht. Man muss über den Rad- und Fußweg und schon ist dort die sehr enge Einfahrt. Das Schild kann man unmöglich sehen beim rechts abbiegen von der Hauptstraße, denn man muss auf die Fußgänger und Radfahrer achten. Und wenn man das Schild auch noch lesen müsste, dann müsste man den Weg für mehrere Minuten blockieren.
Wie seht ihr die Chancen, dass hier alles mit rechten Dingen zugegangen ist? Insbesondere das Schild an der Einfahrt ist beim Einfahren eigentlich nicht zu sehen. Es ist zwar nicht verdeckt, aber es steht auf der rechten Seite der Einfahrt und beim Einfahren kann man das Schild unmöglich sehen. Und die anderen Schilder auf dem Parkplatz selbst sind mir ebenso wenig aufgefallen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 6. Oktober 2019 um 19:21:06 Uhr:
Wenn sich jemand auf Kosten der Allgemeinheit versucht zu bereichern, hat er leider mit etwas drastischeren Maßnahmen zu rechnen.
Das ist doch billigste Mistgabeljustiz.
Motto: Der hat das was wir haben wollen, also holen wir es uns!
NOCH leben wir aber in einem Rechtsstaat.
Jeder Eigentümer (oder Pächter) darf gottlob noch selbst entscheiden wem er sein Eigentum zu welchen Konditionen zur Verfügung stellt bzw. was er damit macht und was nicht.
Klar wäre es angenehm, man bekäme alles geschenkt. Bekommt man aber halt nicht.
Was ist der nächste Schritt bei euch in der Gemeinde?
Die Supermärkte mit Baseballschlägern stürmen, weil es dort Dinge gibt die Geld kosten, das man nicht bezahlen möchte?
O tempora o mores!
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463 Antworten
Zitat:
@augenauf schrieb am 3. Oktober 2019 um 19:13:36 Uhr:
Ich war gestern abend bei meinem Stamm Burger King essen. Als ich zurück kam, war ein orangener Zettel an meiner Scheibe mit der Aufforderung, 30 € Vertragstrafe zu zahlen. Zuerst habe ich gedacht: WTF? Seitwann muss man hier eine Parkscheibe auslegen? Ausgerechnet hier? Der Parkplatz war in all den Jahren höchstens mal zu 2/3 belegt. Es gab nie ein Problem mit den Parkplätzen.
Also bin ich wieder zurück in den Laden gegangen und wollte die Sache mal aufgeklärt bekommen. Tja, Die Überwachung haben sie erst seit kurzem.
Wie seht ihr die Chancen, dass hier alles mit rechten Dingen zugegangen ist? I
Es ist zumindest ein äußerst mieser Service, daß das Personal nicht einmal seine Stammkunden über die Neuerung informiert hat.
Vielleicht mit dem Beleg (falls noch vorhanden) vom Burger King versuchen mit der Firma die den Zettel ausgestellt hat zu reden?
Du hast ja einen Beweis das du dort was gekauft hast, eine kleine Chance könnte ja bestehen das sie das fallen lassen.
Guter Service sähe so aus, daß das Personal dies für seine Stammgäste regelt.
Bei uns um die Ecke im Wohnblock haben die Eigentümer sich jetzt auch so einen Dienst angeschafft
Ich warte auf den Tag, wo die Eigentümer ihre eigene Knolle bekommen
Zitat:
@augenauf schrieb am 3. Oktober 2019 um 19:13:36 Uhr:
Der Parkplatz war in all den Jahren höchstens mal zu 2/3 belegt. Es gab nie ein Problem mit den Parkplätzen.
Also bin ich wieder zurück in den Laden gegangen und wollte die Sache mal aufgeklärt bekommen. Tja, Die Überwachung haben sie erst seit kurzem.
Womit begründen sie die Überwachung?
Zitat:
@Drahkke schrieb am 3. Oktober 2019 um 19:26:44 Uhr:
Womit begründen sie die Überwachung?
Vermutlich haben die das nicht selbst angeleiert, das wurde denen vom Dienstleister per Eigenakquise aufgequatscht. Eine echte win-win Situation, nur leider nicht für die Kunden.
Gruß,
Frank
Vermutlich wird das so gewesen sein, zumal der Zettel um 19:28 (!) ausgestellt wurde.
Mir geht es gar nicht so um die 30€, sondern um dieses Gebaren. Natürlich habe ich Burger King schon angeschrieben.
Insbesondere das Schild bei der Zufahrt kann man nicht erahnen. Dafür ist die Verkehrsituation dort zu unübersichtlich. Und lesen geht schon gar nicht.
Da diese Parkraumüberwacher dafür bekannt sind, ziemlich rigoros ihre "Ansprüche" einzufordern, kannst du nur auf Kulanz und Entgegenkommen seitens Burger King hoffen. Vielleicht haben die ja für die erste Zeit noch Möglichkeiten, allein schon im Sinne der Kundenzufriedenheit.
Daumendrück,
Frank
Da wirst du wohl Pech haben. Diese ratten und schmeissfliegen greifen doch ab wo es irgendwo geht.
Ich betrete keinen Laden mehr der so eine [gelöscht,Moorteufelchen/MT-Moderator] hat. Selbst wenn ich da schon Jahrzehnte gekauft habe. Das macht man nicht mit.
Du bist in den Laden danach reingegangen, hat dich das Personal nicht als Kunden von vor ein paar Minuten wiedererkannt? Wenn ja ist es eine Sauerei das sie sich der Sache nicht sofort angenommen haben und damit das Knöllchen aus der Welt schaffen. Das wäre so mein letzter Besuch dort gewesen.
Darauf, dass du die Schilder nicht gesehen hast brauchst du nicht hoffen. Diese Firmen sind dumm dreist und hauen gerne die ganzen Mahnstufen rein.
Doch, natürlich haben Sie mich wieder erkannt, die Quittung habe ich ja noch nachträglich bekommen. Aber er hat auch nur die Schultern gezuckt. Er war ja nicht der Chef. Helfen wird mir die Quittung wahrscheinlich eh nicht.
Mal sehen, wie Burger King sich dazu äußern wird.
Es gibt keine Halterhaftung im Privatrecht. Nehmen wir mal an, ein Bekannter hätte dein Auto geliehen und auch das Schild gelesen. Und du bekommst jetzt demnächst eine Rechnung als Halter an deine Adresse. Du bist aber gar keinen Vertrag eingegangen durch Lesen der AGB und Nutzung des Parkplatzes, sondern dein Bekannter. Auf welcher Rechtsgrundlage also solltest du etwas bezahlen?
Lass dich in jedem Fall rechtlich beraten.
https://www.daserste.de/.../...el-auf-dem-supermarktparkplatz-100.html
Vorletzter Absatz!
Grüße