ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Parkrempler: 0% Schuld anfangs und nach 2 Wochen plötzlich angebliche Teilschuld

Parkrempler: 0% Schuld anfangs und nach 2 Wochen plötzlich angebliche Teilschuld

Themenstarteram 30. September 2012 um 13:12

Hallo Gemeinde

Vor knapp 3 Wochen ist mir Jemand ins Auto gefahren. Zuerst stellten die beigerufenen Polizisten eine 100% Schuld des Unfallgegners fest. Vor ein paar Tagen bekomme ich dann einen Anruf von einem der Polizisten dass nun doch eine leichte Teilschuld meinerseits vorliege die 35€ Bußgeld kosten soll.

Zum Hergang:

Der spätere Unfallgegner fuhr vor mir in seinem Pkw. Er setzte den Blinker um am Seitenstreifen zu parken. Gleiches bei mir auch wenn ich nur Jemanden einladen wollte um dann weiter zu fahren. Die andere Partei fährt langsam auf den Seitenstreifen auf und Steht parallel zum Bordstein. Ich hintendran diagonal da der Platz noch nicht ausreichend war um vollständig auf den Seitenstreifen zu fahren. Beide Autos stehen und ich hoffe noch dass dieser Wagen vor mir ein paar Meter weiterfährt so dass ich vollständig ranfahren kann. Auf einmal legt der Wagen vor mir den Rückwärtsgang ein. Bei den ersten Zentimeter die der Wagen zurück fuhr machte ich mir noch keine Sorgen da normalerweise dann ein ruckartiges Abbremsen erfolgt sobald der Vordermann in den Rückspiegel schaut. Der Wagen fuhr aber weiter. Ich habe noch panisch versucht die Hupe zu drücken aber mit den beiden Knöpfen am Lenkrad meines Wagens die die Hupe betätigen habe ich in den 1-2 Sekunden immer daneben gedrückt.

Dazu ist noch zu sagen dass der Seitenstreifen hier eine schraffierte Sperrfläche war.

 

Irritierend fuer mich ist der Umstand dass selbst der Polizist der mich nun anrief nicht genau erklären konnte woraus sich nun meine Schuld ableitet.

Laut diesem machte der Unfallgegner die Aussage dass er davon ausgegangen ist dass ich an ihm vorbeifahren würde. Dazu kommt noch dass ich zwar einen Anhörungsbogen bekommen habe zum Unfall den ich eigentlich ignorieren wollte aber der laut Aussage des Polizisten gleichzeitig die Ordnungwidrigkeit betrifft.

Der Anhörungsbogen gibt als Geschädigten den Halter meines Wagens an. In diesem Fall mein Vater. Als Beschuldigter ist der Unfallgegner genannt. Der Anhörungsbogen ist an mich gerichtet und und gibt als Ordnungswidrigkeit der ich beschuldigt werde salopp "Verkehrsunfall" an.

 

Dass bei einem Unfall jede Partei pauschal eine Teilschuld hat ist mir neu. Vieleicht spielt auch der Umstand eine Rolle dass sich alles auf einer Sperrfläche abgespielt hat aber prinzipiell bin ich mir keiner Verfehlung bewusst.

Im moment erscheint mir die Forderung nach den 35€ recht dubios. Zumal kein erklärender Vorwurf vorliegt.

Vieleicht könnt ihr mir ja sagen wieso diese Bußgeldforderung berechtigt ist.

Anbei noch ein Bild zum besseren Verständnis.

Gruß

P-C

 

Beste Antwort im Thema

Schon Lustig, das die Polizei dich dafür anruft.

Was sie dir und deinem Unfallgegner aufdrücken können: 25€ weil ihr auf der Sperrfläche nix zu suchen habt.

 

Mal abgesehen von Schuld und Haftung: Ich werde einen Teufel tun, mich so wie du es getan hast, hinter einen rangierenden zu Stellen.

Das kann nur ins Auge gehen.

36 weitere Antworten
Ähnliche Themen
36 Antworten
am 30. September 2012 um 13:23

nix zahlen, nix zugeben. die polizei hat eh keine schuld zu verteilen ;)

Schon Lustig, das die Polizei dich dafür anruft.

Was sie dir und deinem Unfallgegner aufdrücken können: 25€ weil ihr auf der Sperrfläche nix zu suchen habt.

 

Mal abgesehen von Schuld und Haftung: Ich werde einen Teufel tun, mich so wie du es getan hast, hinter einen rangierenden zu Stellen.

Das kann nur ins Auge gehen.

Hinter einem einparkenden Auto ebenfalls einparken und dann noch beide auf dem Sperrstreifen...?

Die Polizei hat nicht zu entscheiden, wer Schuld ist. Lieber erstmal nichts zur Polizei sagen, denn dann bist du meist der Dumme.

Ich kann nicht so ganz nachvollziehen, woher hier eine Teilschuld kommen soll.

Sofern der Wagen des TE wirklich stand, dann war der Vordermann unachtsam und ist aufgefahren.

Genau diesen Standpunkt gilt es nun zu vertreten.

Der Unfallgegner hat sich vermutlich einen cleveren Anwalt genommen und versucht, die ganze Situation jetzt anders hinzustellen. Ich würde hier überhaupt nichts mehr alleine machen und mich rechtlich beraten lassen.

 

Ob sich das auf einer schraffierten Fläche abgespielt hat, ist hierbei eher belanglos. Die Polizei kann dafür im schlimmsten Falle eine Verwarnung aussprechen. Das muss dann allerdings auch genau so formuliert sein, was hier anscheinend nicht der Fall war.

 

 

Man hat den zuerst einparkenden sein Manöver vollends beenden zu lassen. Daher ist die Teilschuld schon angemessen.

am 30. September 2012 um 14:35

Zitat:

Original geschrieben von CoolRockingDaddy

Man hat den zuerst einparkenden sein Manöver vollends beenden zu lassen. Daher ist die Teilschuld schon angemessen.

Der Vordermann hat nicht Rueckwaerts zu fahren in dieser Situation. Soll sich der Hintermann in Luft aufloesen?

Nach dem Bild zu urteilen parken beide verkehrswidig.

Das sagt doch schon alles. 

am 30. September 2012 um 14:45

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Nach dem Bild zu urteilen parken beide verkehrswidig.

Das sagt doch schon alles. 

Es ist Wurst wo die zwei stehen. Von mir aus auch im absoluten Halteverbot. Der Vordermann hat nicht Rueckwaerts zu fahren und ein anderes Auto zu beschaedigen.

Themenstarteram 30. September 2012 um 15:00

Ich denke dass auf dem Bild ersichtilich wird dass die bereits geparkten Wagen (blaue PKW) auf regulären Parkplätzen stehen. Dass in der Situation damit zu rechnen ist dass der Vordermann zurückfährt erschließt sich mir nicht. Es war ja kein Gerangel um den letzten freien Parkplatz.

Dass das Befahren der Sperrfläche schon eine Buße nach sich zieht ist mir nun klar. Wieso dann aber von 35€ die Rede ist und nicht von den im Forum genannten 25€ ist dann wiederum unklar.

Und so ganz glaube Ich auch nicht dass die 35€ sich auf das Befahren der Sperrfläche beziehen. Ich habe es so verstanden dass dieser Betrag sich aus dem Unfallgeschehen ableitet. Wäre das Befahren der Fläche die Lösung des Rätsels gewesen dann wäre wohl auch der Polizist am Telefon im Stande gewesen mir das zu sagen.

Zitat:

Original geschrieben von CoolRockingDaddy

Man hat den zuerst einparkenden sein Manöver vollends beenden zu lassen. Daher ist die Teilschuld schon angemessen.

Soweit ich das gelesen habe, standen beide Autos, als der Vordermann seinen Rückwärtsgang einlegte:

Die andere Partei fährt langsam auf den Seitenstreifen auf und Steht parallel zum Bordstein. Ich hintendran diagonal da der Platz noch nicht ausreichend war um vollständig auf den Seitenstreifen zu fahren. Beide Autos stehen und ich hoffe noch dass dieser Wagen vor mir ein paar Meter weiterfährt so dass ich vollständig ranfahren kann.

Und wenn der TE es so ausführt, dann habe ich keinen Grund, daran zu zweifeln.

Aber gut, dass es so Leute wie dich gibt, die anscheinend mit hellseherischen Fähigkeiten ausgestattet sind und somit den ganzen Vorgang in ein völlig anderes Licht rücken können, ohne überhaupt dabei gewesen zu sein.

Du solltest vielleicht Verkehrsrichter werden. ;)

Zitat:

Original geschrieben von AndyB1971

 

Aber gut, dass es so Leute wie dich gibt, die anscheinend mit hellseherischen Fähigkeiten ausgestattet sind und somit den ganzen Vorgang in ein völlig anderes Licht rücken können, ohne überhaupt dabei gewesen zu sein.

Deshalb hab ich schon weiter oben geschrieben:

Ich werde einen Teufel tun, mich so wie du es getan hast, hinter einen rangierenden zu Stellen.

Und JA!!!! Ich habe hellseherische Fähigkeiten. Der Unfallgegner wollte rückwärts an die geparkten Autos fahren.

auch wenn er rückwärts fahren wollte muss er erstmal schauen das hinter ihm kein hindernis ist und dann erst den vorgang beginnen sofern es die situation zulässt.

und der te wird wohl im rückspiegel und im seitenspiegel sichtbar sein.

ich hab das schon durch das ein vor mir stehendes fahrzeug einfahc rückwärts los fuhr und mir vorne drauf.

es ist nicht deine pflicht drauf zu achten das er rückwärts fahren will sondern er muss schauen ob es die situation überhaupt zulässt

und ich glaube da mal kurz zu halten um jemanden einsteigen zu lassen ist nicht verboten und das wäre sogar nur ein haltevorgang und kein parken.

@himeno

Klar hast du Recht mit allem was du sagst.

Nur wer nicht abwarten kann und drängelt, muß sich auch nicht wundern.

Parallel zur Straße stehen und 30 Sekunden warten tut nicht weh.

Mit dem was nun alles folgt ist der TE auf alle Fälle länger als 30 Sekunden beschäftigt.

Nehmen wir mal folgendes an:

Der Vordermann behauptet er ist bereits rückwärts gefahren als der TE in den Rest der Sperrfläche eingefahren ist!

Folglich könnte der TE sogar mehr als die 30% "Schuld" bekommen!!!

@ TE:

die 35,- EUR beziehen sich bestimmt auf § 1 StVO:

"Sie schädigten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt+) Andere." = 25 EUR (TBNR 101118)

[ +)= hier muss die Verletzung der Sorgfalt näher erklärt werden]

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Parkrempler: 0% Schuld anfangs und nach 2 Wochen plötzlich angebliche Teilschuld