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Parkrempler aber verursacher stellt sich quer
Hallo
Mir ist auf dem Weksgelände wo ich arbeite ein Fahrzeug beim parken gegen mein auto gestoßen und weggefahren.
Zum Glück hat dies jemand beobachtet der mir das kennzeichnen geben konnte
Schaden ist ähnlich eines tiefen Steinschlages bis aufs Kunststoff der Frontschürze und das Kennzeichen ist eingedrückt.
Ich habe es sofort dem Werkschutz gemeldet der den Hergang zwar Dokumentiert hat aber mich an die Polizei verwieden hat.Die Polizei sagt das Sie auf grund des Privatgeländes nur auf Sachbeschädigung ermitteln kann.
Also ich heute mit dem Verursacher gesprochen habe sagte er mir das die Polizei Fotos seines Fahrzeuges mit dem bei ihm am Fahrzeug entstandenen schramen gemacht und vermessen hat und zu dem schaden auf meinem foto eine differenz zwischen ca 5 cm sei. Er jedoch zugegeben hat mein auto touchiert zu haben.
Desweiteren sagte der Polizist bei meiner Unfallaufnahme schon das er bezweifle das der unfallgegner überhaupt einen schaden hat.
Desweiteren behauptet der gegner mein Fahrzeug auf der Fahrerseite getroffen zu haben der schaden ist aber auf der Beifahrerseite ( der vorher definitiv noch nicht da war )
Und er jetzt das Szenario auf dem weksgelände nachspielen will.
Und gleich die Stimme erhoben hat als ich sagte ich gehe zum Gutachter da er es sich um einen ziemlich neuen A5 bei mir handelt. Da sagte er er kann sich auch gleich quer stellen.
Er meinte selbst die Polizei sagte es wäre ein Schaden von ca. 100 €
Was meiner Meinung nach ein Witz ist wenn ich bedenke ich stelle den wagen bei Audi hin und lasse die Schürze Instandsetzen bzw Lakieren.
Ist das eine Sache für den Anwalt bzw soll ich das Szenario nachspielen oder mich Querstellen kann mir vorstellen das er mir irgendeinen anderen kratzer unterjubeln will den er am auto hat.
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11 Antworten
Der Zeuge hat nicht gesehen, was genau passiert ist?
Zitat:
Original geschrieben von kikolargo
Ist das eine Sache für den Anwalt ...
Zunächst solltest du mit (d)einem Anwalt erst einmal ein Beratungsgespräch führen, um deine Chancen auf Schadenersatz realistisch einschätzen zu lassen. Immerhin ist das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits im Raum, welches du zusätzlich zum Schaden tragen mußt, falls du den Rechtsstreit verlieren solltest.
Paßt denn wenigstens die Lackfarbe? Wenn 5cm Unterschied sind, kann ja wohl irgendwas nicht stimmen.
Moin,
5 cm sind schnell erreicht, Gewicht des Fahrers, Höhenunterschied der Parkplätze etc.
Was mich verwundert ist die Handlung der Polizei.
Privatgelände
Kein Verkehrsunfall (-flucht), da kein öffentlicher Verkehrsraum.
Sachbeschädigung scheidet auch aus, da nach allgemeiner Lebenserfahrung kein Vorsatz anzunehmen ist.
Folglich müsste sich die Polizei - bis auf den Austausch der Personalien- komplett raushalten.
Hast du einen Strafantrag unterschieben?
Schätzungen der Polizei hinsichtlich Schadenhöhe und Verlauf kannst du ignorieren, dafür gibt es Sachverständige.
Du musst erstmal nichts machen, außer deine - möglichen - Ansprüche beim Verursacher anmelden.
Am Besten schriftlich, ggf. mit nem Kostenvoranschlag.
Dann ist er am Zug.
Rührt er sich nicht, legst du nochmal nach.
Die Sache steht und fällt mit der Aussage des Zeugen -> hat er die Kollision gesehen ?
Anwalt ist hier, spätestens wenn er sich nicht rührt hilfreich.
Zitat:
Original geschrieben von Fieldo
Du musst erstmal nichts machen, außer deine - möglichen - Ansprüche beim Verursacher anmelden.
Du kannst deine Ansprüche auch direkt beim Verischerer des Verursachers geltend machen.
Der ist i.d.R.etwas realistischer bei der Bearbeitung als so mancher Privatmann. Das bedeutet natürlich nicht, dass sie gleich besonders zahlungsfreudig sind; erfahrungsgemäß läuft die Abwicklung bei der Versicherung aber um so einfacher, je geringer der Schaden ist...
Zitat:
Am Besten schriftlich, ggf. mit nem Kostenvoranschlag.
Das ist halt ein heikles Thema:
Wenn der Schaden wirklich durch eine Lackinstandsetzung zu beheben ist, wird die Schadenhöhe ein Gutachten nicht rechtfertigen. Andererseits bewertet der Kostenvoranschlag nicht alle Schadenpositionen und ist vom Beweiswert her nicht mit einem Gutachten gleichzusetzen. Fraglich ist natürlich auch, ob hinter der Kunststoffverkleidung liegende Teile nicht auch beschädigt wurden?
Zitat:
Original geschrieben von Fieldo
Moin,
5 cm sind schnell erreicht, Gewicht des Fahrers, Höhenunterschied der Parkplätze etc.
Was mich verwundert ist die Handlung der Polizei.
Privatgelände
Kein Verkehrsunfall (-flucht), da kein öffentlicher Verkehrsraum.
Sachbeschädigung scheidet auch aus, da nach allgemeiner Lebenserfahrung kein Vorsatz anzunehmen ist.
Folglich müsste sich die Polizei - bis auf den Austausch der Personalien- komplett raushalten.
Anwalt ist hier, spätestens wenn er sich nicht rührt hilfreich.
Warum bist du verwundert. Du hast doch die korrekte Antwort selbst gegeben. Kein öffentlicher Verkehrsraum - kein Unfall. Zur Wahrung der zivilrechtlichen Ansprüche werden die Personalien ausgetauscht.
Zitat:
Original geschrieben von hk_do
Du kannst deine Ansprüche auch direkt beim Verischerer des Verursachers geltend machen.
Der ist i.d.R.etwas realistischer bei der Bearbeitung als so mancher Privatmann. Das bedeutet natürlich nicht, dass sie gleich besonders zahlungsfreudig sind; erfahrungsgemäß läuft die Abwicklung bei der Versicherung aber um so einfacher, je geringer der Schaden ist...
... ist FAST richtig! Über den "Zentralruf der Versicherer" kannst du die Versicherung des möglichen Unfallverursachers heraus finden. Dann kannst du die entsprechend Versicherung über deine Schadensersatzforderungen informieren. Solange allerdings keine Reaktion des Unfallverursachers erfolgt, er also einen Schaden meldet, kannst du warten bis zum SanktNimmerleinsTag.
SO wurde es mir von einer Versicherung gesagt, als ich einen Schaden meldete. Solange der Verursacher nicht feststeht bzw. den Schaden seiner Versicherung meldet, machen die gar nichts.
Ist ja auch nachvollziehbar. Da ruft irgendein Mensch an und behauptet der Versicherungsnehmer XYU hat an deinem Fahrzeug eine Schaden hinterlassen und du möchtest den ersetzt haben.
Würde die Versicherung nur auf "Zuruf" einen Schaden regulieren, müssten wir horrende Prämien zahlen.
Bleibt im Zweifel nur der Weg zum Juristen um den Vorgang zu klären und da heißt es VORHER die Kosten-Nutzen abwägen sonst wird es am Ende teurer als der tatsächliche Schaden.
VIEL GLÜCK!
Mahlzeit zusammen
Also die Fahrzeuge haben hintereinander gestanden und die Parkfläche ist zu beiden seiten etwas abscbüssig quasi wie eine dachspitze ubertrieben gesehen.
Der Zeuge hat den ganzen hergang gesehen.
Es kann durchaus sein das der gegner keinen Schaden an seinem KFZ hat
Ich habe ihn definitiv wenn auch nicht hoch sprich Bagatelle.
Der Gegner hat bei der Polizei auch ausgesagt das Er mein Fahrzeug touchiert hat.
Ich habe die Strafanzeige wegen Sachbeschädigung zuhause liegen weil eben nicht öffentlicher Raum.
Und da der Gegner sich schon so quer stellt werde ich dieses auch unterschreiben und absenden.
Denke mal das ich da wohl keinen Anwalt für Verkehrsrecht brauche oder ? Dies ist ja bloß ein Schadenersatz anspruch
Aber ansonsten hat du keine Langeweile, oder?!?
Zitat:
Original geschrieben von kikolargo
Es kann durchaus sein das der gegner keinen Schaden an seinem KFZ hat
Ich denke das steht schon fest?
Dann wäre natürlich noch zu klären, wie man bei KEINEM Schaden einen Höhenunterschied von 5cm feststellen kann?
Zitat:
Ich habe ihn definitiv wenn auch nicht hoch sprich Bagatelle.
Was denn nun? Kleiner Schaden (Bagatelle) oder doch etwas größeres?
Zitat:
Ich habe die Strafanzeige wegen Sachbeschädigung zuhause liegen weil eben nicht öffentlicher Raum.
Das halte ich dann doch für ein Märchen!
Entweder hilft dir die Polizei bei der Durchsetzung deiner zivilrechtl. Interessen (Personalienaustausch, wobei bei nem Arbeitskollegen eher fraglich) oder du erzählst uns hier Geschichten.
Hier liegt zu 100% keine Sachbeschädigung vor, außer natürlich der andere wäre absichtlich in dein Auto gefahren.
= kein Strafverfahren = kein Strafantrag.
P.S.: kannst du das dir vorliegende polizeil. Schreiben mal hier einstellen?
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
... ist FAST richtig! Über den "Zentralruf der Versicherer" kannst du die Versicherung des möglichen Unfallverursachers heraus finden. Dann kannst du die entsprechend Versicherung über deine Schadensersatzforderungen informieren. Solange allerdings keine Reaktion des Unfallverursachers erfolgt, er also einen Schaden meldet, kannst du warten bis zum SanktNimmerleinsTag.
nöö, das ist schon ganz richtig ;-)
Nach §115 Absatz 1 Nummer 1 des Verischerungsvertragsgesetzes hat der Geschädigte einen direkten Anspruch gegen den Versicherer.
Zitat:
SO wurde es mir von einer Versicherung gesagt, als ich einen Schaden meldete.
Versicherungen erzählen gerne falsche missverständliche Dinge, weil (bzw. wenn) sie davon ausgehen, dass der Anspruchsteller keine genauen Kenntnisse der Rechtslage hat...
Zitat:
Ist ja auch nachvollziehbar. Da ruft irgendein Mensch an und behauptet der Versicherungsnehmer XYU hat an deinem Fahrzeug eine Schaden hinterlassen und du möchtest den ersetzt haben.
Würde die Versicherung nur auf "Zuruf" einen Schaden regulieren, müssten wir horrende Prämien zahlen.
Man muss seinen Anspruch schon irgendwie belegen.
Wenn der Versicherungsnehmer bei der Aufklärung des Sachverhaltes (und ggf. der Abwehr unberechtigter Forderungen) nicht mitwirkt, ist das zunächst mal ein Problem zwischen ihm und seiner Versicherung. Das verzögert üblicherweise die Regulierung, ändert aber nichts am Direktanspruch des Geschädigten.
Wenn der TE zusammen mit seinem Zeugen und dem Polizeibericht vor dem Richter steht und die Versicherung nicht mehr beitragen kann als "unser Kunde hat uns nichts zu der Sache gesagt", dann hat der Geschädigte den Prozess quasi schon gewonnen.
Moin,
Zitat:
Warum bist du verwundert. Du hast doch die korrekte Antwort selbst gegeben. Kein öffentlicher Verkehrsraum - kein Unfall. Zur Wahrung der zivilrechtlichen Ansprüche werden die Personalien ausgetauscht.
Ja, und darüber hinaus einiges mehr (Fotos/Messungen), daher die Verwunderung.
Kostenvoranschlag
Zitat:
Wenn der Schaden wirklich durch eine Lackinstandsetzung zu beheben ist, wird die Schadenhöhe ein Gutachten nicht rechtfertigen. Andererse......
Du hast sicherlich recht, aber als erste Bestandsaufnahme ist ein KV durchaus zweckmäßig und kostet nicht die Welt.
Nachlegen muss man in Phase 2 sowieso und dann gehts ins Detail.
Grüße