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Parkrempler! Daten hinterlassen (Privatgelände) Weisse Lackspuren zwischen zwei Schwarzen Autos?

Themenstarteram 16. Mai 2014 um 19:27

Nabend,

heute beim Einparken an der Uni ist mir ein blödes Missgeschick passiert. Ich habe ein anderes Auto seitlich getroffen. Bei mir ist an der Stoßstange vorne recht ein bisschen (3cm breit und nur sehr unregelmäßig) der Klarlack weg. Beim Gegenüber ist die Tür beschädigt, wobei mich von Beginn an wunderte, wie es zwischen zwei komplett schwarzen Fahrzeugen zu weißen Streifen kommen kann? Zudem ist ein Großteil der Tür betroffen.

Habe natürlich meine Daten hinterlassen, der Fahrer war nicht auffindbar und da es sich um ein Privatgelände (abgeschlossen mit einem Tor) handelte, sei es nicht notwendig die Polizei einzuschalten. Der Fahrer hat sich bisher noch nicht gemeldet (14 Stunden her)

Habe Ich richtig gehandelt? Stammt der Schaden wirklich von mir? Parkrempler sind leider bei uns auf dem Parkplatz Standard...

lg nyrass

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12 Antworten

Na ja, wenn Du den Lack bis auf die Grundierung runterziehst, gibts sicher weisse Streifen.

Auf die Geschichte mit dem Privatgelände würde ich mich auf keinen Fall verlassen, ob Tor oder nicht.

Melde das Ding bei der Polizei, dann bist Du auf der sicheren Seite.

Zitat:

Original geschrieben von nyrass

Nabend,

heute beim Einparken an der Uni ist mir ein blödes Missgeschick passiert. Ich habe ein anderes Auto seitlich getroffen. Bei mir ist an der Stoßstange vorne recht ein bisschen (3cm breit und nur sehr unregelmäßig) der Klarlack weg. Beim Gegenüber ist die Tür beschädigt, wobei mich von Beginn an wunderte, wie es zwischen zwei komplett schwarzen Fahrzeugen zu weißen Streifen kommen kann? Zudem ist ein Großteil der Tür betroffen.

Habe natürlich meine Daten hinterlassen, der Fahrer war nicht auffindbar und da es sich um ein Privatgelände (abgeschlossen mit einem Tor) handelte, sei es nicht notwendig die Polizei einzuschalten. Der Fahrer hat sich bisher noch nicht gemeldet (14 Stunden her)

Habe Ich richtig gehandelt? Stammt der Schaden wirklich von mir? Parkrempler sind leider bei uns auf dem Parkplatz Standard...

lg nyrass

am 19. Mai 2014 um 11:24

Zitat:

und da es sich um ein Privatgelände (abgeschlossen mit einem Tor) handelte, sei es nicht notwendig die Polizei einzuschalten

Auf welcher Grundlage basiert diese Annahme?

Ich vermute, diese Regel gilt nur, wenn die beiden Unfallparteien auch anwesend sind.

Die Unfallflucht ist im StGB geregelt. Nirgendwo steht, dass dieses auf Privatgelände nicht gilt.

http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Die Unfallflucht ist im StGB geregelt. Nirgendwo steht, dass dieses auf Privatgelände nicht gilt.

http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html

Gleich im ersten Satz:

"... der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort ..."

http://www.rodorf.de/03_stgb/bt_07.htm#03

am 19. Mai 2014 um 12:00

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Die Unfallflucht ist im StGB geregelt. Nirgendwo steht, dass dieses auf Privatgelände nicht gilt.

http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html

Doch, das steht sehr wohl irgendwo.

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=7045

http://www.berliner-anwalt.de/.../...tfernen-unfallort-stgb__1361.html

und so weiter.

Ein abgeschlossenes Tor weist genau auf den begrenzten Nutzerkreis hin, damit ist das kein öffentlicher oder faktisch öffentlicher Verkehrsraum, damit findet § 142 StGB keine Anwendung!

Themenstarteram 19. Mai 2014 um 12:51

Die andere Unfallpartei hat sich heute bei mir gemeldet und den Vorschlag gemacht, den KVA nach Einholung an mich weiterzugeben, um den Schaden zu regulieren.

Habe mir selbst den §142 StGB angeschaut und war mir daher sicher,dass hier nicht der Tatbestand der Fahrerflucht erfüllt ist. Nun ist das ganze ja sowieso erledigt!

Hier mal die Bilder, von Beginn des Schadens an ist die weisse Farbe zu erkennen... FÜr mich sieht das irgendwie diffus aus und apsst so absolut nicht zu meinem schaden.

http://picload.org/view/lcdlglr/imag0029.jpg.html

http://picload.org/view/lcdlgoi/imag0027.jpg.html

Ich will hier noch einmal klarstellen, Ich will mich nicht herausreden,der Kontakt war definitiv da!

Der Klarlack wird bei Kontakt milchig und es erscheint eine weiße Beschädigung.

Gruß Metalhead

Hi,

ja das passt so rein optisch schon zusammen. kann natürlich auch dem Foto enorm täuschen,aber ist schon typische,deine Ecke und bei ihm halt die Tür/Radkasten.

Am besten setzt du dich aber hin wenn du den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt bekommst,das wird alles andere als billig ;)

 

Gruß tobias

Themenstarteram 19. Mai 2014 um 13:19

Danke für die Info Metalhead...

@Turbotobi, mit was kann man da ungefähr rechnen?`Kaltverformung hat nicht stattgefunden,d.h. "nur" lackieren...wobei das schon teuer wird, da bin Ich mir sicher...

Sollte Ich den Schaden jetzt bereits melden?

Radkasten liess sich wohl wegpolieren, hier war keine wirkliche Verletzung des Lacks erkennbar, aber alleine Tür lackieren wird ein nicht zu vernachlässigender Schaden.

Hallo,

smart repair 250.- €, Vertragswerkstatt 800.- €. Irgendwo dazwischen.

Zitat:

Original geschrieben von nyrass

 

Sollte Ich den Schaden jetzt bereits melden?

Radkasten liess sich wohl wegpolieren, hier war keine wirkliche Verletzung des Lacks erkennbar, aber alleine Tür lackieren wird ein nicht zu vernachlässigender Schaden.

Ja, direkt bei der Versicherung Melden.

Dann kannst du auch die Schadensnummer an den Geschädigten weitergeben.

Ob du das am Ende über die Versicherung abwickelst oder doch lieber selbst trägst, kannst du dann immernoch entscheiden. Auch kannst du den Schaden noch nach der Regulierung 'zurückkaufen', dann hat das auch keine negative Auswirkung auf deinen Versicherungsvertrag.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

smart repair 250.- €, Vertragswerkstatt 800.- €. Irgendwo dazwischen.

Je nach Lack und Beschädigung sach- und fachgerecht ggf. auch deutlich darüber. Wenn die Tür großflächig beschädigt ist heißt das schnell angrenzende Teile mit einlackieren damit man keinen Farbunterschied sieht.

Hängt von Auto, Lack und der Beschädigung ab. Also nicht wundern wenn da ggf. was im deutlich vierstelligen Bereich kommt, beim jungen Auto ggf. noch mit Wertminderung da das beim Verkauf ein offenbarungspflichtiger Unfallschaden wird.

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