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Parkrempler, Fragen zu Versicherungsablauf

Themenstarteram 18. Juli 2010 um 8:00

Gestern wurde mein Auto leicht gestriffen, von einem einparkenden jungen Mann. Mein Auto stand geparkt am Bordstein, und er wollte rückwärts wenden, Wendekreis zu klein, und traf dabei mein Auto auf halber Breitseite. Fahrertür nicht viel zu sehen, aber der hintere Teil ist eingedrückt.

Jetzt muss ich ja den Schaden bei seiner Versicherung melden (was er natürlich umgehen will). Muss ich dann auf weitere Anweisungen der Versicherung warten, oder kann ich direkt schon mal in eine Werkstatt und mir einen Kostenvoranschlag machen lassen?

Wie ist das, wenn ich mir das Geld auszahlen lassen will für den Schaden. Was wird da fiktiv alles noch abgerechnet von der Summe?

Ist mein erstes Mal wegen sowas, deswegen frag ich lieber nach, bevor was falsch geht.

Danke schon mal für Antworten!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von polo_mausi

Mal nochn anderer Ansatz:

Ich fahr zu ner Werkstatt, die machen mir einen KVA. Ich geh damit zum Verursacher, und schlag ihm einen Preis vor, den er mir bezahlt, wenn er es nicht über die Versicherung machen will.

 

Kann ich das auch so machen? Dann wär ich in Sachen Totalschaden doch erstmal raus, bzw. bekomme vielleicht mehr Geld, als wie für nen Totalschaden (und muss das Auto dann wahrscheinlich abgeben, weil die VS das so will).

Das ist schlicht und einfach der Versuch, Deinen Unfallgegner zu bescheißen. Nichts anderes.

 

Wenn Du den Schaden korrekt, also ohne jemanden zu bescheißen, abwickeln willst, lässt Du ein Gutachten machen und die Versicherung wird Dir den tatsächlich entstandenen Schaden ersetzen.

 

Darauf hats Du Anspruch. Nicht weniger aber auch nicht mehr.

Warum haben eigentlich die Menschen nach einem Unfall immer sofort die $$$ in den Augen? Wenn man diesen Thread von vorne bis hinten liest, kann man  sozusagen Gedanken lesen...

:rolleyes:

 

Hafi

 

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Hallo polo_mausi, 

 

das höhrt sich aber doch nach einem etwas größeren Schaden an.

Kannst du mal Bilder einstellen?, ich schau mir das gern mal an, wenn du möchtest. 

 

Du solltest den Schaden auf jeden Fall bei seiner Versicherung anzeigen. Erfahrungsgemäß gibt es bei solchen Fällen im Nachgang oft Probleme, da die Verursacher "meinen", dass wäre mit 50 Euro abgetan.

 

Der Verursacher kann den Schaden ja zurückkaufen, aber das soll erst mal nicht deine Problem sein. 

 

Unter Umständen wird hier ein KVA auch nicht ausreichen und du brauchst ein Sachverständigengutachten.

 

Das kannst du dann auch selber in Auftrag geben und die Versicherung erstattet bei geklärter Schuldfrage das Honoror für dieses Gutachten.

 

Aber erst einmal sind nähere Angaben zum Schaden erforderlich.

Dann kann man weiteres sagen.

 

Gruß

 

Delle

 

 

Themenstarteram 18. Juli 2010 um 8:19

KVA? Kannst das noch übersetzen für Unwissende?

Ja da hast 2 Bilder, irgendwie lässt sich das schlecht fotografieren...

Kann ich nun also schon mal in eine Werkstatt gehen, oder muss ich warten was die Versicherung sagt?

Schuldfrage? Na die ist ja wohl klar...

KVA = KostenVorAnschlag

Melde den Schaden seiner Versicherung und frage dort am besten nach was die verlangen (KVA oder Gutachaten und ob du bereits jetzt in die Werkstatt darfst.

Wenn du keine Versicherungsdaten vom Verursacher hast, reicht auch das Kennzeichen aus um über den Zentralruf der Versicherungen den Schaden geltend zu machen. 0180 – 25 0 26

link zur Eräuterung der fiktiven Abrechnung

http://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/index1.htm?unfall-abrech.htm

ansonsten lies dich auch mal durch die FAQ

http://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html

oder hier ein

http://www.unfallweb.de/index.php?page=unfall

KVA= Kostenvoranschlag ;)

 

De Tür kann instand gesetzt werden, die Seitenwand muss ebenfalls instandgesetzt werden (ausgebeult) Dann muss das ganze noch lackiert werden.

 

Ich schätze den Schaden mal so auf 1.200 Euro je nach Werkstatt- Stundenlohn.

 

Das ist sicher ein Polo 6N ?

 

Aufgrund des Fahrzeugalter wirst du für die fiktive Abrechnung hier ganz sicher ein Gutachten benötigen. Denn hier muss auch der so genannte Wiederbeschaffungswert (Wert deines Autos vor dem Unfall) und der Restwert (Wert deines Autos nach dem Unfall) ermitelt werden.

 

Auch wäre noch zu prüfen, ob dir eine evtl. Wertminderung für den Unfallschaden zusteht Und das geht mit einem KVA nicht, da dieser nur die Reparaturkosten enthält. 

 

Ich empfehle dir, dich nach einem quaifizierten freiberuflichen Gutachter umzusehen, du kannst aber auch bei der Versicherung anrufen und die Beauftragung denen überlassen.

 

Entscheiden musst du das letztendlich selber, aber mit einem KVA wird das hier nichts werden, dazu ist der Schaden auch bezogen auf das Fahrzeugalter dann doch zu groß. 

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 18. Juli 2010 um 8:40

Ja, danke schön :)

Anfrage ist gestellt, kann man jetzt auch per Mail machen. Denn seine Versicherungsdaten wusste er nicht, oder wollte er nicht wissen. Kam gleich mit dem Vorschlag: Mein Freund ist Lackierer.

Sobald ich die Daten hab, ruf ich da morgen an.

Themenstarteram 18. Juli 2010 um 8:42

@Dellenzähler

Ja das ist sicher ein 6N, warum soll es denn keiner sein?

Naja, viel Wert ist die Karre nicht mehr, denke mal noch 1000€. Naja, ich lass mich überraschen, was da kommt. Bin streiterprobt hehe.

Zitat:

Original geschrieben von polo_mausi

Naja, viel Wert ist die Karre nicht mehr, denke mal noch 1000€. Naja, ich lass mich überraschen, was da kommt. Bin streiterprobt hehe.

Na, dann vergiss das mal mit der Wertminderung wieder ganz schnell....:rolleyes:

 

Und bei dem von dir genannten "Wert" dürfte es dann wohl in der Tat eine Totalschadenabrechnung werden......

 

Viel Glück, du weist ja nun was zu tun ist.

 

Gruß

 

Delle

 

EDIT: Gelöscht.

Hallo,

tja wird sich auf einen Totalschaden hinausgehen.

Für 1.000,00 € kann man das nicht sach-und fachgerecht reparieren.

Selbst 1.200,00 € sind fast zu knapp bemessen.

Also wird wie Delle schon erwähnt hat WBW-RW abgerechnet.

Der Restwert wäre meiner Meinung nach ca. um die 200,00 € - 300,00 €.

Wichtig ist das der Restwert nicht zu hoch angesetzt wird denn sonst hast Du eventuell das Nachsehen wenn Du das Auto weiterhin fahren möchtest.

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

 

Wichtig ist das der Restwert nicht zu hoch angesetzt wird denn sonst hast Du eventuell das Nachsehen wenn Du das Auto weiterhin fahren möchtest.

Wichtig ist, das der Restwert richtig angesetzt wird.

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Wichtig ist das der Restwert nicht zu hoch angesetzt wird denn sonst hast Du eventuell das Nachsehen wenn Du das Auto weiterhin fahren möchtest.

Der wird vom Sachverständigen ermittelt und nicht angesetzt....

 

und am besten so, dass dieser hinterher nicht den Beutel aufmachen muss....;)

 

Kollegiale Grüße

 

Delle

 

ps.: kanst dich ja mal wieder per PN bei mir melden, es gibt Neuigkeiten.....

Themenstarteram 18. Juli 2010 um 10:56

Also ich will das Auto schon noch fahren, es ist ja auch noch fahrbereit.

Wer ermittelt denn den aktuellen Wert meines Autos, und was fließt da an Faktoren mit rein? Wird da Rost und alles mit reingezählt, oder geht es rein nach Km und BJ? Weil dann ist er noch bissl mehr wert.

Also bevor ich in eine Werkstatt gehe, soll sich das ein Gutachter angucken ja?

Zitat:

Original geschrieben von polo_mausi

Also bevor ich in eine Werkstatt gehe, soll sich das ein Gutachter angucken ja?

Ja bitte, mausi...;)

 

Der Gesamtzustand und die Ausstattung ist schon wichtig und ein wertbildender oder wertbeinflussender Faktor. Das bedeutet: Das Auto muss man sehen um einen Wert zur ermitteln.

 

Gruß

 

Delle

 

 

Themenstarteram 18. Juli 2010 um 11:09

Gut. Den Sachverständigen darf ich aber erst bestellen, wenn die Versicherung ihr ok gibt?

Haben VW-Werkstätten auch direkt Sachverständige vor Ort, oder muss ich Gelbe Seiten wälzen?

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