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Parkrempler KVA erstellt; optional Gutachten?

Themenstarteram 11. November 2013 um 14:36

Hallo,

letzte Woche ist eine Dame, beim ausparken, hinten links in die Stoßstange gefahren. (e46 318d 9/2004, ca. 118000km)

Nach dem Rempler war optisch deutlich zu sehen, dass die Stoßstange einen Schaden hat (siehe Bild). Nach dem Rempler habe ich aber festgestellt, dass beim rückwärts fahren von der Hinterachse ein merkwürdiges Geräusch kommt. Auch nur dann, wenn ich rückwärts einparke.

Ich bin zu BMW gefahren und habe einen KVA machen lassen. Die haben es "nur" optisch betrachtet und Bilder gemacht.

Ich habe erwähnt, ob nicht auch unten geguckt wird, ob da eventuell was ist, weil ich auch was gehört habe, als ich rückwärts geparkt habe.

Der Mitarbeiter sagte, wenn während der Reparatur der Stoßstange festgestellt wird, dass da noch was sei, würde man eine weitere Forderung an die Versicherung stellen.

Ich will den Schaden eventuell garnicht reparieren lassen, weil es mich nicht besonders stört, bis auf die Geräusche, die immer wieder da sind. Ein dumpfes Geräusch, wenn ich rückwärts fahre oder rückwärts rollen lasse (ohne Gang).

Die Kosten in dem KVA betragen etwa 1600€ inkl. Mwst.. Ich habe 50€ für die KVA gezahlt.

Meine Frage ist nun, kann ich zu einem Sachverständigen bzw. Gutachter. Ihm den BMW KVA vorlegen, sodass es den äußeren Schaden so übernehmen kann (Stoßstange, Lackierung, Abreitskosten) und zusätzlich schauen kann, warum der Wagen merkwürdige Geräusche macht bzw. ob unter dem Fahrzeug was nicht stimmt.

Danke

008
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von tnightlife

 

Es gibt leider viele Menschen, die sich sehr leicht durch diverse Schreiben einschüchtern lassen. Wahscheinlich haben die Versicherungen so gelernt, die Kosten um einige Prozente zu senken.

Wenn man bedenkt, wieviele Schäden auftreten, die durch Versicherungen gedeckt werden müssen, dann kann es gut sein, dass Versicherungen durch solche Maschen mehrere Millionen im Jahr sparen.

Ist doch schön, dass Du Dir ein Urteil über die Machenschaften der Versicherung machst, bevor Du überhaupt mit denen die Schadenshöhe kommuniziert hast...

Warte doch erst mal ab, was die Versicherung sagt.

Nein, ich habe mit der Versicherungsbranche nichts zu tun, lese hier aber mit, seit ich einen etwas komplizierteren Versicherungsfall am Bein hatte. Und manchmal wundere ich mich nur...

Wenn ich mir die Bilder anschaue und dann anhand des Schadenbildes einen Zusammenhang zu Schleifgeräuschen an der Hinterachse herzustellen versuche, dann vermute ich eher ein Problem mit (Hand-)bremse oder Radlager, was nur dann im Zusammenhang mit dem Aufprall steht, wenn die Dame gegen das Rad gefahren ist und nicht von hinten aufgefahren ist. Aber man kann es ja mal versuchen, einen Zusammenhang zu konstruieren...

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Machen kannst du das natürlich. Bei 1500 € sehe ich mal kein Problem bei einem Gutachter. Noch dazu wenn der Verdacht auf weitere Schäden besteht, allerdings vom äußeren Schadenbild her etwas komisch.

Die 50€ KVA wirst du halt in den Wind schießen...

Themenstarteram 11. November 2013 um 14:54

Ja, die 50€ wären natürlich weg, wenn ich dann noch einen Sachverständigen beauftrage, der ja auch bezahlt werden will (was die versicherung dann übernehmen müsste).

Ist alles etwas komisch gelaufen nach dem Rempler.

Als meine Frau nach Hause kam und den Fall schilderte, bin ich zum Auto und erstmal gefahren.

Da hörte ich aus dem Motorraum ein lautes quitschen. Habe nachgesehen, siehe da: Riemenscheibe abgefallen.

Ich hatte diesbezüglich im e46 Forum (motortalk) auch eine Frage gestellt, ob da ein Zusammenhang bestehen kann, was wie erwartet verneint wurde.

Erstmal etwa 300€ reingesteckt für die Reparatur und danach auch festgestellt, dass diese Geräusche aus der Hinterachse kommen. Ich kann mir auch nicht erklären, in wieweit das mit einem Rempfler an der hinteren Stoßstange (links außen) zusammenhängen kann.

Ich will jetzt auch nicht zum Gutachter, der mir dann eventuell einfach nur sagt, dass da kein Zusammenhang besteht. Ich weiß auch nicht, ob der Sachverständige danach auch den KVA von BMW so übernehmen würde.

Wenn Du Dir mit dem Schaden und gegebenenfalls Folgeschäden nicht sicher bist, solltest Du einen Gutachter zur Feststellung des Schadenumfangs beauftragen.

Warum liegt Dir so viel am Herzen, dass er den KVA von BMW übernimmt. Sollte Dein Fahrzeug nicht lückenlos bei BMW scheckheftgepflegt sein, wird die Versicherung bei fiktiver Abrechnung (Auszahlung nach KVA) ggfls. sowieso nur die ortsüblichen Durchschnittspreise zahlen ohne Verbringungskosten ohne Mehrwertsteuer. Später kannst Du diese Kosten bei doch noch erfolgter Reparatur allerdings nachfordern mit entsprechendem Reparaturnachweis.

Dem Sachverständigen kannst Du, wenn Du einen beauftragst, durchaus zutrauen, den Schadenumfang korrekt aufzunehmen. Das ist schließlich sein Job. Grundsätzlich wird er natürlich auch schauen, ob durch den Anstoß die Notwendigkeit gegeben sein kann, eine Achsvermessung vornehmen zu lassen. Diese solltest Du dann auch in jedem Fall machen lassen, sicher ist sicher.

Unfall unverschuldet empfehle ich immer Gutachten.

Ein unabhängiger Gutachter macht dann je nach Schadenhöhe das richtige Produkt draus.

Reparaturkostenkalkulation oder Gutachten.

Zitat:

Original geschrieben von totri

Unfall unverschuldet empfehle ich immer Gutachten.

Ein unabhängiger Gutachter macht dann je nach Schadenhöhe das richtige Produkt draus.

Reparaturkostenkalkulation oder Gutachten.

Hallo,

deine Empfehlungen lasse mal lieber sein. Denn wenn es sich um eine Bagatellschaden handelt bleibt der Geschädigte unter Umständen auf den Kosten des Gutachtens sitzen.

Und ein unabhängiger Gutachter macht nicht das richtige Produkt daraus, er erstellt das Gutachten objektiv nach besten Wissen und Gewissen. Zumindestens sollte er das.

Anhand der Betriebsdaten des Fahrzeuges (Grenzbereich) ist eine merkantile Wertminderung nicht mehr realisierbar.

Gruß

fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von totri

Unfall unverschuldet empfehle ich immer Gutachten.

Ein unabhängiger Gutachter macht dann je nach Schadenhöhe das richtige Produkt draus.

Reparaturkostenkalkulation oder Gutachten.

Hallo,

deine Empfehlungen lasse mal lieber sein. Denn wenn es sich um eine Bagatellschaden handelt bleibt der Geschädigte unter Umständen auf den Kosten des Gutachtens sitzen.

Und ein unabhängiger Gutachter macht nicht das richtige Produkt daraus, er erstellt das Gutachten objektiv nach besten Wissen und Gewissen. Zumindestens sollte er das.

Anhand der Betriebsdaten des Fahrzeuges (Grenzbereich) ist eine merkantile Wertminderung nicht mehr realisierbar.

Gruß

fordfuchs

Ist immer Ansichtssache, wenn tatsächlich nur ein Bagatellschaden vorliegt, macht ein gewissenhafter und ordentlicher Gutachten nur eine Reparaturkalkulation mit Fotos daraus und berechnet auch kein Gutachtenhonorar.

Der Laie selbst kann meist nicht einschätzen ob es sich um einen Bagatellschaden handelt und ob es eine Wertminderung gibt.

Und auch die Wertminderung ist von Fall zu Fall einzeln zu betrachten.

Was früher mal hieß, das Fahrzeug darf maximal 5 Jahre sein und 100.000 km gelaufen haben simmt schon lange nicht mehr.

Und wer kann das ganze wohl besser betrachten als ein unabhängiger Sachverständiger, der von der gegnerischen Versicherung vielleicht?

Weiß ja nicht woher du dein Wissen beziehst, aber es ist erneuerungsbedürftig.

 

Zitat:

Original geschrieben von totri

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

 

Hallo,

deine Empfehlungen lasse mal lieber sein. Denn wenn es sich um eine Bagatellschaden handelt bleibt der Geschädigte unter Umständen auf den Kosten des Gutachtens sitzen.

Und ein unabhängiger Gutachter macht nicht das richtige Produkt daraus, er erstellt das Gutachten objektiv nach besten Wissen und Gewissen. Zumindestens sollte er das.

Anhand der Betriebsdaten des Fahrzeuges (Grenzbereich) ist eine merkantile Wertminderung nicht mehr realisierbar.

Gruß

fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von totri

Ist immer Ansichtssache, wenn tatsächlich nur ein Bagatellschaden vorliegt, macht ein gewissenhafter und ordentlicher Gutachten nur eine Reparaturkalkulation mit Fotos daraus und berechnet auch kein Gutachtenhonorar.

....

Weiß ja nicht woher du dein Wissen beziehst, aber es ist erneuerungsbedürftig.

Ja genau, denn Gutachten bekommt man ja inzwischen von der Heilsarmee oder auf Rezept von der Krankenkasse.

Der Beitrag von Fordfuchs ist korrekt und nix ist erneuerungswürdig.

Du solltest Dich dringend ein bisschen aufschlauen, bevor Du hier weiter Tipps gibst, die den TE womöglich richtig Geld kosten.

Es soll auch Gutachter geben die ihre Kunden nicht übern Tisch ziehen, sorry.

Also bleibe ich dabei, im Haftpflichtschaden immer zum unabhängigen Sachverständigen!

Zitat:

Original geschrieben von totri

Ist immer Ansichtssache, wenn tatsächlich nur ein Bagatellschaden vorliegt, macht ein gewissenhafter und ordentlicher Gutachten nur eine Reparaturkalkulation mit Fotos daraus und berechnet auch kein Gutachtenhonorar.

Der Laie selbst kann meist nicht einschätzen ob es sich um einen Bagatellschaden handelt und ob es eine Wertminderung gibt.

Und auch die Wertminderung ist von Fall zu Fall einzeln zu betrachten.

Was früher mal hieß, das Fahrzeug darf maximal 5 Jahre sein und 100.000 km gelaufen haben simmt schon lange nicht mehr.

Und wer kann das ganze wohl besser betrachten als ein unabhängiger Sachverständiger, der von der gegnerischen Versicherung vielleicht?

Weiß ja nicht woher du dein Wissen beziehst, aber es ist erneuerungsbedürftig.

Zitat:

Original geschrieben von totri

Zitat:

Original geschrieben von totri

 

Themenstarteram 14. November 2013 um 17:27

Hallo,

also ich habe es jetzt erstmal so an die Versicherung weitergeleitet (nur KVA), mit dem Hinweis, dass ich eventuell ein Gutachten erstellen lasse, wenn es eine größere Unstimmigkeit bezüglich der Schadenhöhe gibt. (Die 50€ für den KVA müsste ich dann selbs tragen)

Wenn der so ermittelte Schaden auch nicht angenommen wird, bleibt mir nur noch der juristische Weg.

Ich habe mir jetzt mehrere Thread´s durchgelesen und dort wird immer wieder berichtet, dass die Versicherungen sich versuchen zu drücken. Ich denke, dass dies nur eine Masche ist, um die Kosten zu senken.

Sobald man sich aber etwas aufgeklärt zeigt, scheinen die Versicherungen mehr oder weniger die volle Schadenhöhe anzunehmen.

Es gibt leider viele Menschen, die sich sehr leicht durch diverse Schreiben einschüchtern lassen. Wahscheinlich haben die Versicherungen so gelernt, die Kosten um einige Prozente zu senken.

Wenn man bedenkt, wieviele Schäden auftreten, die durch Versicherungen gedeckt werden müssen, dann kann es gut sein, dass Versicherungen durch solche Maschen mehrere Millionen im Jahr sparen.

Zitat:

Original geschrieben von tnightlife

 

Es gibt leider viele Menschen, die sich sehr leicht durch diverse Schreiben einschüchtern lassen. Wahscheinlich haben die Versicherungen so gelernt, die Kosten um einige Prozente zu senken.

Wenn man bedenkt, wieviele Schäden auftreten, die durch Versicherungen gedeckt werden müssen, dann kann es gut sein, dass Versicherungen durch solche Maschen mehrere Millionen im Jahr sparen.

Ist doch schön, dass Du Dir ein Urteil über die Machenschaften der Versicherung machst, bevor Du überhaupt mit denen die Schadenshöhe kommuniziert hast...

Warte doch erst mal ab, was die Versicherung sagt.

Nein, ich habe mit der Versicherungsbranche nichts zu tun, lese hier aber mit, seit ich einen etwas komplizierteren Versicherungsfall am Bein hatte. Und manchmal wundere ich mich nur...

Wenn ich mir die Bilder anschaue und dann anhand des Schadenbildes einen Zusammenhang zu Schleifgeräuschen an der Hinterachse herzustellen versuche, dann vermute ich eher ein Problem mit (Hand-)bremse oder Radlager, was nur dann im Zusammenhang mit dem Aufprall steht, wenn die Dame gegen das Rad gefahren ist und nicht von hinten aufgefahren ist. Aber man kann es ja mal versuchen, einen Zusammenhang zu konstruieren...

Ich darf mal zusammenfassen.

Du hattest einen leichten Anstoß an der hinteren Stoßstange, offenbar ohne Kontakt an beweglichen Teilen (Rad, Aufhängung).

Dann gibt es noch ein Geräusch beim Rückwärtsfahren, von dem keiner

weiß, woher es kommt.

Dir ist es, wie Du schreibst, erst nach dem Unfall aufgefallen. Seit wann es aber da ist (vielleicht nur unbemerkt) weiß man nicht.

Dass es einen Zusammenhang geben könnte, wäre aus Deiner Sicht gut, weil es dann jemand anders zahlt. Du weißt es aber nicht und beweisen kannst Du es bisher auch nicht.

Du hast aber schon heute den Verdacht, dass das wohl nicht einfach so ersetzt wird...

Ich würde dann Deinen Beitrag gerne an einer Stelle korrigieren, dann ist klar, warum das so sein könnte:

Zitat:

Original geschrieben von tnightlife

 

Wenn man bedenkt, wieviele Schäden auftreten, die durch Versicherungen gedeckt werden müssen, dann kann es gut sein, dass Versicherungen durch solche Maschen mehrere Millionen im Jahr sparen verlieren.

Themenstarteram 15. November 2013 um 8:54

Aus diesem Grund gebe ich mich mit den Forderungen aus dem Kostenvoranschlag zufrieden, da solche Dinge schwer zu beweisen sind.

Wobei der KVA keinerlei Aussagen über Wertminderung, Wiederbeschaffungswert oder Restwert des Fahrzeugs macht. Ebenso werden keine Aussagen über Folgeschäden bzw. äußerlich nicht sichtbare Schäden getroffen und kein Nutzungsausfall berücksichtigt.

Wertminderung bei 118.000 km und 9 Jahren? - Das wird wohl nix...

Nutzungsausfall gibt es nur, wenn Fahrzeug repariert wird (für die Dauer der Reparatur, wahrscheinlich 2 Tage) oder es nicht fahrbereit sein sollte (fällt also auch aus)...

Allenfalls die Kostenpauschale (ca. 25,-- €) kannst Du der Versicherung noch in Rechnung stellen.

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