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Parkrempler mit der Wand, fiktive Abrechnung Vollkasko

Themenstarteram 9. Dezember 2014 um 15:17

hallo erstmal:

Klassischer Fall, Parkrempler mit der Wand in einer engen Ausfahrt eines Supermarktparkplatzes, Eigenverschulden, kein Unfallgegner beteiligt, es geht ums eigene Fahrzeug und Vollkasko.

Folgende Fragen:

1) Bis wann sollte man der Versicherung den Schaden melden? Gibt es eine Frist?

2) Schaden beträgt etwa mehrere Tausend Euro (Tür, Kotflügel beschädigt), da ist doch theoretisch eine fiktive Abrechnung möglich oder? Gibt es dabei etwas zu beachten? Reicht ein Kostenvoranschlag für die Versicherung und wird dieser so einfach akzeptiert?Oder wird die Versicherung den Schaden womöglich nach unten korrigieren (z_bsp mit mittleren Stundensätzen in der Region)? Wenn ja, welche Mittel hat die Versicherung hierzu? Werkstattbindung nicht vorhanden.

3) Kann ein Gutachter womöglich von der Versicherung beauftragt werden? Wird der Gutachter dann einen anderen Kostenvoranschlag erstellen? Oder ist seine Aufgabe nur die Feststellung des Schadens und dass die Sache nicht stinkt, sprich alles sauber ist (kein Versicherungsbetrug).

Weitere tipps?

Beste Antwort im Thema
am 10. Dezember 2014 um 16:16

Zitat:

@rrwraith schrieb am 9. Dezember 2014 um 23:22:16 Uhr:

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 9. Dezember 2014 um 23:15:40 Uhr:

 

Nochmal, im Kaskofall "bestimmt" die Versicherung wie es läuft.

Nö, auch wenn sie das oft einfach tun. Geht aber nur mit Kunden, die sich das gefallen lassen.

Einzig und Allein die Vertragsvereinbarungen bestimmen wie es läuft.

@rrwaith

Wenn du schon keinen vernünftigen Rat für den TE hast, dann lass doch einfach mal die Finger von der Tastatur

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18 Antworten
am 9. Dezember 2014 um 15:26

Die Antworten auf deine Fragen stehen alle in deinen AKB.

Bei der Kasko ist allein die Versicherung weisungsbefugt.

Also Schaden melden, bei meiner gilt eine Frist innerhalb einer Woche.

Dann sagt Dir die Versicherung wie es weitergeht.

Zitat:

@lima88 schrieb am 9. Dezember 2014 um 16:26:05 Uhr:

Die Antworten auf deine Fragen stehen alle in deinen AKB.

Diese Antwort hebe ich mir mal für Deine nächste Frage auf. :D

am 9. Dezember 2014 um 16:08

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 9. Dezember 2014 um 16:55:08 Uhr:

Zitat:

@lima88 schrieb am 9. Dezember 2014 um 16:26:05 Uhr:

Die Antworten auf deine Fragen stehen alle in deinen AKB.

Diese Antwort hebe ich mir mal für Deine nächste Frage auf. :D

Ist es nicht so? Was du geantwortet hast steht doch in den AKB oder nicht? Bei mir steht das unter "E" sollte bei dem TE genauso sein. :D

am 9. Dezember 2014 um 17:12

Zitat:

@born_hard schrieb am 9. Dezember 2014 um 16:17:55 Uhr:

 

Folgende Fragen:

1) Bis wann sollte man der Versicherung den Schaden melden? Unverzüglich Gibt es eine Frist? Ja - in der Regel 7 Tage

2) Schaden beträgt etwa mehrere Tausend Euro (Tür, Kotflügel beschädigt), da ist doch theoretisch eine fiktive Abrechnung möglich oder? Ja Gibt es dabei etwas zu beachten? Nein Reicht ein Kostenvoranschlag für die Versicherung bei mehreren tausend Euro wohl eher nicht und wird dieser so einfach akzeptiert? Nein Oder wird die Versicherung den Schaden womöglich nach unten korrigieren (z_bsp mit mittleren Stundensätzen in der Region)? Ja Wenn ja, welche Mittel hat die Versicherung hierzu? Deine Versicherungsbedingungen Werkstattbindung nicht vorhanden.

3) Kann ein Gutachter womöglich von der Versicherung beauftragt werden? JA Wird der Gutachter dann einen anderen Kostenvoranschlag erstellen? Nein, er erstellt ein Gutachten Oder ist seine Aufgabe nur die Feststellung des Schadens und dass die Sache nicht stinkt, sprich alles sauber ist (kein Versicherungsbetrug).

Weitere tipps? Nein

zu 1.

z. B. HUK24:

Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) anzuzeigen. Melden Sie den Versicherungsfall

unverzüglich bei unserer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale, so gilt dies als Schadenanzeige.

zu 2. + 3.

Die Versicherung wird bei der Schadenhöhe sehr wahrscheinlich einen Gutachter beauftragen.

Fiktive Abrechnung ist fast immer möglich, fragt sich nur, ob sich das lohnt, denn dazu muss man zunächst mal das Gutachten haben.

Themenstarteram 9. Dezember 2014 um 19:03

Ok, verstanden. Und was ist ein Gutachten genaugenommen? Was beinhaltet sie konkret? Sind darin auch alle Ersatzteile und Arbeitszeiten mit den Kosten hierfür aufgelistet? Ist dies mit einem Kostenvoranschlag zu vergleichen? Und werden dann die Kosten aus dem Gutachten anstatt des Kostenvoranschlages zugrundegelegt?

Nachtrag: Hier ist eine gute Erklärung zum unterscheid Kostenvoranschlag und Gutachten

http://www.kfz-gutachter-schrogl.de/.../...hten-oder-kostenvoranschlag

Meine Fragen:

Wie würdet ihr vorgehen, wenn ich fiktiv abrechnen möchte?

Kostenvoranschlag liegt mir bereits vor:

1) Selbst ein Gutachten erstellen lassen und diese der Versicherung schicken und den Schaden melden?

2) Ein Kostenvoranschlag von einer Lackierwerkstatt liegt mir bereits vor, dies der Versicherung schicken und den Schaden melden?

3) Lediglich den Schaden melden und abwarten was die Versicherung für einen Weg vorschlägt?

Wenn die Versicherung dann ein Gutachten erstellen sollte und darin die Höhe des Schadens weit geringer beziffert wird als in meinem Kostenvoranschlag, kann man sich natürlich weiterstreiten. Aber das will ich vermeiden.

Deshalb wäre Punkt 2) besser , oder? Die Höhe des Schadens im Kostenvoranschlag ist für mich nämlich ok. Damit die Versicherung nicht in Versuchung kommt die Höhe des Schadens mit einem "ihrer" Gutachter niedrig zu beziffern, schicke ich einfach gleich meinen Kostenvoranschlag mit. Womöglich hab ich Glück und sie wird akzeptiert--> Kein Gutachter, kein Stress , kein Streit. Oder seht ihr es anders? Danke

na zuersteinmal ruf doch deine versicherung an und kläre, ob ein Gutachter beauftragt werden muss oder ob ein Kostenvoranschlag genügt.

Es gibt da von Versicherer zu Versicherer Unterschiede, in welchen Größenordnungen ein Gutachten erforderlich ist. Bei einigen ist bei 2500 EUR schon ein Gutachten nötig, anderen reicht bis 5000 EUR ein Kostenvoranschlag mit Fotos von den Beschädigungen. Das kann dir nur deine Versicherung unter Würdigung des FZGs sagen.

Und ja, ein Gutachten beinhaltet alle für die Schadebeseitigung erforderlichen Kosten, im Kaskoschadenfall allerdings regelmäßig nur die durchschnittlichen ortsüblichen Preise, nicht unbedingt die der Markenwerkstatt.

Themenstarteram 9. Dezember 2014 um 20:34

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 9. Dezember 2014 um 20:45:49 Uhr:

na zuersteinmal ruf doch deine versicherung an und kläre, ob ein Gutachter beauftragt werden muss oder ob ein Kostenvoranschlag genügt.

Es gibt da von Versicherer zu Versicherer Unterschiede, in welchen Größenordnungen ein Gutachten erforderlich ist. Bei einigen ist bei 2500 EUR schon ein Gutachten nötig, anderen reicht bis 5000 EUR ein Kostenvoranschlag mit Fotos von den Beschädigungen. Das kann dir nur deine Versicherung unter Würdigung des FZGs sagen.

Und ja, ein Gutachten beinhaltet alle für die Schadebeseitigung erforderlichen Kosten, im Kaskoschadenfall allerdings regelmäßig nur die durchschnittlichen ortsüblichen Preise, nicht unbedingt die der Markenwerkstatt.

Versteh, danke. Aber wer bestimmt die Größenordnung bzw auf welcher Basis wird entschieden dass der Schaden eine Größenordnung von 2500 oder 5000 Euro hat? Muss ich Fotos einschicken?

Zitat:

@born_hard schrieb am 9. Dezember 2014 um 21:34:10 Uhr:

 

Versteh, danke. Aber wer bestimmt die Größenordnung bzw auf welcher Basis wird entschieden dass der Schaden eine Größenordnung von 2500 oder 5000 Euro hat? Muss ich Fotos einschicken?

Nein, irgendwie verstehst Du es nicht. Sorry für die direkte Antwort.

Nochmal, im Kaskofall "bestimmt" die Versicherung wie es läuft.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 9. Dezember 2014 um 23:15:40 Uhr:

 

Nochmal, im Kaskofall "bestimmt" die Versicherung wie es läuft.

Nö, auch wenn sie das oft einfach tun. Geht aber nur mit Kunden, die sich das gefallen lassen.

Einzig und Allein die Vertragsvereinbarungen bestimmen wie es läuft.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 9. Dezember 2014 um 23:22:16 Uhr:

 

Einzig und Allein die Vertragsvereinbarungen bestimmen wie es läuft.

Und was sagen die Vertragsvereinbarungen im Kaskofall ....

... siehe oben.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 9. Dezember 2014 um 23:29:07 Uhr:

 

Und was sagen die Vertragsvereinbarungen im Kaskofall ....

... siehe oben.

Ja was sagen sie Deiner Meinung nach z. B. zur Ermittlung der Schadenhöhe?

z. B. HUK24:

Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahrzeugs müssen Sie unsere Weisungen einholen, soweit die Umstände dies gestatten.

Außerdem müssen Sie unsere Weisungen befolgen, soweit Ihnen dies zumutbar ist. Dies gilt auch bei Verwertung und Reparatur mitversicherter Teile.

Bei einer Meinungsverschiedenheit über die Höhe des Schadens einschließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungswerts oder über den Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten entscheidet ein Sachverständigenausschuss.

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