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Parkrempler mit Fahrerflucht - Gutachten im Ermittlungsverfahren

Themenstarteram 8. Oktober 2019 um 13:28

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu folgendem Fall:

Vor ca. 1 1/2 Monaten ist mir auf dem Firmenparkplatz jemand mit einem Firmenwagen beim Ausparken gegen mein Privat PKW gestoßen und Kratzer an der Stoßstange verursacht. Daraufhin ist der Verursacher ausgestiegen hat sich das Auto angeschaut und ist weggefahren. Glücklicherweise war beim Unfall ein Bauarbeiter auf dem Parkdeck und hat den Vorfall beobachtet, sich das Kennzeichen aufgeschrieben und auch eine entsprechende Aussage telefonisch ggü. der Polizei abgegeben.

Vor ca. 2 Wochen habe ich ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommen mit der Bitte um Mitteilung der genauen Schadenshöhe im Ermittlungsverfahren gegen (Unfallverursacher) wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Leider konnte ich niemanden aus der entsprechenden Abteilung bei der Staatsanwaltschaft erreichen von daher meine Frage.

Wenn ich jetzt ein Gutachten durchführen lasse zur Schadenermittlung, bleibe ich dann am Ende auf den Kosten des Gutachtens + dem Schaden sitzen, wenn der Verursacher den Unfall abstreitet und keine Verurteilung erfolgen kann?

Ist es normal, dass die Staatsanwaltschaft nach der Schadenshöhe fragt, bevor die Schuld Frage geklärt ist oder kann ich davon ausgehen, dass diese schon geklärt ist und die Staatsanwalt die Schadenshöhe benötigt um ein entsprechendes Urteil verfassen zu können?

Werde versuchen jemanden bei der Staatsanwaltschaft zu erreichen - vielleicht kann mir hier ja trotzdem jemand helfen.

Vielen Dank im Voraus.

 

Beste Antwort im Thema

Nach meinem bescheidenen Wissen ist die Schadeneshöhe ausschlaggebend für den weiteren Verlauf. "Klein-Delikte" können über Strafbefehle behandelt werden, größere werden vor Gericht verhandelt. In meinem Fall hatte ich den Schaden in einer Fachwerkstatt mündlich schätzen lassen, was der Staatsanwaltschaft völlig genügte.

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Nach meinem bescheidenen Wissen ist die Schadeneshöhe ausschlaggebend für den weiteren Verlauf. "Klein-Delikte" können über Strafbefehle behandelt werden, größere werden vor Gericht verhandelt. In meinem Fall hatte ich den Schaden in einer Fachwerkstatt mündlich schätzen lassen, was der Staatsanwaltschaft völlig genügte.

Richtig

Bis 500 € wird das Verfahren (leider) eingestellt. Ab 500 € ist dann die Schadenshöhe mitenscheidend für das Strafmas

Der TE soll bei der Werkstatt mündlich nach der Höhe des entstandenen Schadens fragen und das Ergebnis der Staatsanwaltschaft schriftlich mitteilen.

Anrufen bringt nichts.

Themenstarteram 8. Oktober 2019 um 14:08

Vielen Dank für eure Antworten.

Wenn ich mir eine mündliche Schätzung des Schadens einhole, bekomme ich dann im Falle des Rechtsspruchs zu meinen Gunsten nur den geschätzten Schaden?

Oder kann ich dann trotzdem noch ein Gutachten erstellen lassen und den realen Schaden einfordern?

Von Gericht oder Staatsanwaltschaft bekommst Du gar nichts. Denen geht es nur um die Bemessung der Strafe für den Verursacher.

Deinen Schaden musst Du bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen.

So wie du den Fall schilderst ist doch die Schuldfrage klar.

Du hast ordnungsgemäß geparkt und ein andere KfZ-Fahrer hat dein Fahrzeug beschädigt.

Da der Verursacher bekannt ist, kannst du doch die "Normalabwicklung" angehen. RA, Gutachten und die gegnerische Versicherung kontaktieren.

Klingt fast so als hättest Du noch gar nichts dergleichen in die Wege geleitet...

 

Da wäre meine nächste Frage: gibt es überhaupt einen nennenswerten kausalen Schaden?

Kratzer,Gebrauchsspuren usw. an Stoßstangen kann man sich ja im Laufe der Zeit überall und nirgends einfangen.

 

Naheliegend wäre gewesen SOFORT Fotos von der Schadstelle zu machen und ein Gutachten zu beauftragen, bevor der andere u.U. bei seinem Firmenfzg. die evtl.vorhandenen Spuren bzw.Beschädigungen beseitigen kann.

Die Schadensregulierung ist nicht Sache des Gerichts, sondern ein zivilrechtlicher Anspruch. Im Falle einer Schuldzuweisung und Verurteilung des Verursachers reguliert dessen Versicherung den Schaden.

Ich würde mich als erstes mit der Versicherung des Verursachers in Verbindung setzen und den Schaden melden.

Die wird zwar einen Gutachter vorschlagen, meines Wissens darfst Du Dir aber selbst auch einen suchen. Die Kosten wirst Du dann allerdings zunächst selbst tragen müssen, wird im Falle einer Regulierung dann von der Versicherung übernommen.

Andere waren da wieder schneller als ich...

Macht nix, 3x hält besser!

Wenn du keinen Zeugen hast und der Beschuldigte die Aussage verweigert musst du klagen denn vor Gericht muss dieser dann unter Eid aussagen. P.s Bin momentan in selbiger Situation! Farbe passt und Höhe des Unfallfahrzeuges laut Polizei aber da Aussage verweigert nix Kohle von der Versicherung.

Der aufmerksame Leser hat bereits mitbekommen, dass es einen Zeugen gab, der den Vorfall sogar selbst der Polizei gemeldet hat...

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 8. Oktober 2019 um 20:19:16 Uhr:

Wenn du keinen Zeugen hast und der Beschuldigte die Aussage verweigert musst du klagen denn vor Gericht muss dieser dann unter Eid aussagen. P.s Bin momentan in selbiger Situation! Farbe passt und Höhe des Unfallfahrzeuges laut Polizei aber da Aussage verweigert nix Kohle von der Versicherung.

Nein. Das ist m.W.nach nicht richtig!

Da hilft die Klage in diesem Punkt auch nicht weiter.

Ein Beschuldigter oder Angeklagter braucht keinen Eid ablegen bzw.darf nicht dazu gezwungen werden.

Nur Zeugen oder Sachverständige können und dürfen vereidigt werden.

Sehe das Problem auch nicht:

Schaden der Versicherung melden, zum Gutachter, ggf. zum Anwalt (alleine wegen der Fahrerflucht würde ich das schon machen, wer weiß was da sonst noch kommt) und den ermittelten Schaden dann der Staatsanwaltschaft mitteilen. Kosten für Gutachter sind nichts besonderes und werden "normal" getragen (Achte auf die magische Grenze für die Gutachtenart, aber bei einer Stoßstange wirst du da sowieso schnell drüber kommen --> Bilder vom Schaden würden ggf. hier helfen).

Dass die Staatsanwaltschaft nichts mit der eigentlichen Schadensregulierung zu tun hat, wurde ja schon geklärt.

Hast du selbst überhaupt die Daten bzw. Kennzeichen des Schädigers?

Ist das auch soweit bestätigt?

Wurde die gegn. Versicherung schon informiert?

Ich persönlich würde von der gegn. Versicherung eine Bestätigung der Eintrittspflicht verlangen und erst danach einen Gutachter mit der Ermittlung der Schadenshöhe beauftragen, evtl. auch Anwalt - unabhängig von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

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