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Parkrempler - Problem mit UG
Hallo zusammen,
mir ist am Wochenende wohl einer beim einparken auf öffentlichem Grund vorne in das Auto gefahren. Er hat, was freundlich ist, einen Zettel mit 28.05.2017, 19:58 Uhr, hinterlassen. Ich habe nur Telefonnummer und Namen von dem Herren.
Auf Nachfrage, da das Kennzeichen und die Stoßstange stark eingedrückt ist, ob er es bereits seiner Versicherung gemeldet habe, verneinte er dies und sagte folgendes "Ich bin mir nicht sicher, ob ich das tatsächlich war, oder der Schaden vorher schon war. Ich würde mich gerne nochmal treffen und genau schauen, ob der Schaden durch mich verursacht wurde".
Es gab somit keinerlei informationen zur Versicherung. Ich würde das Fahrzeug allerdings zur Prüfung und ggf. Reparatur in die Werkstatt geben, da sich der Kühler direkt dahinter befindet, wo ein deutlicher Schäden zu erkennen ist. Vermutlich würde der Schaden durch eine AHK verursacht, so zumindest dem Schaden nach zu urteilen.
Wäre die richtige Vorgehensweise eine Anzeige zu erstatten, um so an die Versicherungsdaten des Halters zu kommen? Möglicherweise könnte man den VN damit unter Druck setzen und die Herausgabe der Daten bezwecken.
Der Schaden wurde übrigens polizeilich nicht aufgenommen!
Danke und Grüße
Beste Antwort im Thema
Der Zettel ist zumindest ein starkes Indiz für eine Unfallflucht. Der Herr würde ermittelt werden, sein Fahrzeug angeschaut. Passen die Schäden zueinander wird er halt noch einen Strafbefehl/Anklage wegen Unfallflucht erhalten.
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33 Antworten
Wenn der einen Zettel hinterläst, den hast du ja noch, hat der das nicht ohne Grund gemacht. Bei der bescheidenen Antwort würde ich bei der nächsten Polizeidienststelle vorbei fahren und den Fall schildern. Er verlangt ja danach, mit dieser Aussage.
Heute ist Dienstag, lass es polizeilich aufnehmen. Zumindest bekommst du über die angegebene Rufnummer die Daten des Anschlussinhabers. Im Idealfall ist das dann auch der Fahrzeugnutzer, -halter und Versicherungsnehmer.
Zitat:
@Luhaca schrieb am 30. Mai 2017 um 14:54:06 Uhr:
Es gab somit keinerlei informationen zur Versicherung. Ich würde das Fahrzeug allerdings zur Prüfung und ggf. Reparatur in die Werkstatt geben, da sich der Kühler direkt dahinter befindet, wo ein deutlicher Schäden zu erkennen ist. Vermutlich würde der Schaden durch eine AHK verursacht, so zumindest dem Schaden nach zu urteilen.
Wäre die richtige Vorgehensweise eine Anzeige zu erstatten, um so an die Versicherungsdaten des Halters zu kommen? Möglicherweise könnte man den VN damit unter Druck setzen und die Herausgabe der Daten bezwecken.
Was bringt dir die Anzeige gegen ihn und was bringen dir schlussendlich die Versicherungsdaten dieses Verkehrsteilnehmers?
Du hast keine Zeugen, kein Schuldeingeständnis und keine sonstigen Hinweise, dass dieser Verkehrsteilnehmer deinen Schaden verursacht hat.
Lediglich die Telefonnummer eines Herrn der irgendwann vor dir geparkt hat, und der sicherheitshalber seine Kontaktdaten hinterlassen hat weil er es vielleicht gewesen sein KÖNNTE.
Er schreibt auf dem Zettel, dass er es zum Tatzeitpunkt beim Parken touchiert hat.. ist das kein Schuldanerkenntnis?
Dann hättest Du das vielleicht in deinem Eingangspost auch so erwähnen sollen?
Zumindest könnten polizeiliche Ermittlungen eine Passgenauigkeit von AHK und Schäden bestätigen oder ausschließen.
Sorry - auf dem Zettel steht eins zu eins folgendes:
"Hallo! 28.05.17, 19:58
Sorry - ich habe deine Stoßstange beim einparken erwischt! Bei Bedarf bitte melden!
R. Mustermann
Telefonnummer"
Zitat:
Zumindest könnten polizeiliche Ermittlungen eine Passgenauigkeit von AHK und Schäden bestätigen oder ausschließen.
Das ist richtig. Aber will sich der Herr mit dem Zettel nicht andererseits genau DESWEGEN mit dem TE treffen?
Der Zettel ist zumindest ein starkes Indiz für eine Unfallflucht. Der Herr würde ermittelt werden, sein Fahrzeug angeschaut. Passen die Schäden zueinander wird er halt noch einen Strafbefehl/Anklage wegen Unfallflucht erhalten.
Ich verstehe das Problem, welches der VN nun hat, aber nicht. Für mich ist dieser Zettel wie ein Schuldanerkenntis. Wo ist das Problem, da ich mich bei Bedarf gemeldet habe, die Versicherungsdaten mitzuteilen?
Und, weshalb ist er sich, trotz so eines Zettels plötzlich unsicher?
Zitat:
@Luhaca schrieb am 30. Mai 2017 um 15:23:03 Uhr:
R. Mustermann
Der Mustermann schon wieder!
Was der und seine Frau Erika auf dem Kerbholz haben geht auch auf keine Kuhhaut mehr.
Bliebe auch noch die Möglichkeit das der Verursacher bis du ihn wieder treffen könntest evtl Schäden an seinem Fahrzeug behebt.... Dann möchte ich mal sehen wie das dann beweisen will ohne Zeugen....
Er kanns so oder so nicht beweisen. Wo also liegt das Risiko?
Ist es besser die große Keule zu schwingen, mit der Möglichkeit dass nichts dabei heraus kommt, oder auf den Vorschlag des möglichen Verursachers einzugehen, die Autos mal hintereinander zu stellen?
Mit der Option (dann mit einem fundierten Indiz, vielleicht gar einem Foto in der Hand) immer noch zur Polizei zu gehen.
Was besseres als die freiwillige Gegenüberstellung zweier möglicherweise beteiligter Fahrzeuge kann dem TE doch gar nicht passieren.
Was ist das Ziel des TE? Will er seinen Schaden behoben haben, oder will er dass die Behörden "Rache" nehmen weil ihm jemand sein Heiligtum angekratzt hat?
Bin jedenfalls ma gespannt wie das ausgeht...