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Parkrempler -

Themenstarteram 21. August 2009 um 14:29

Hallo,

ich war heute vormittag bei Freunden zu Besuch. Plötzlich hören wir einen Schlag und eine Freundin sagt das der Nachbar von gegenüber gerade rückwärts in mein parkendes Auto (Audi A4 Avant, Bj. 2004) gefahren ist.

Ich halt raus und der ist schon wieder zurück auf seinen Stellplatz gefahren und hat sich an meinem Auto den Schaden angeguckt. Dann hat er gemeint ja ist nicht so schlimm, brauch man doch nix machen usw. (kl. Delle, kl. Kratzer im linken Kotflügel/Radlauf)

Dann hab ich natürlich drauf bestanden das das schon repariet werden muss.

Er hat gesagt das er das selber bezahlen will ohne Versicherung. Ich habe zwei Zeugen die Unfallhergang, Schaden und seine Aussagen bestätigen können. Deswegen habe ich keine Polizei gerufen. Kontaktdaten habe ich von ihm bekommen. Versicherung wollte er mir nicht sagen, weil er das ja selber regeln will.

Ich war dann bei der Werkstatt und die geben mir einen KV von ca. 930€, Rep.-Dauer: 3 Tage. Würde also auch noch Ersatzwagen hinzukommen. Hätte ich nicht gedacht das es so teuer wird. Hab ihm den dann auch gleich in den Briefkasten gesteckt (unter Zeugen) - der war nicht da. Außerdem habe ich noch ein Schreiben beigelegt wo ich ihm eine Frist bis zum 28. gesetzt habe sich bei mir zu melden, wie er das nun abwickeln will.

Wie ist denn jetzt der weitere Ablauf? Wenn er es nun doch der Versicherung gemeldet hat, melden die sich dann bei mir? So oder so: Wann kann ich das Auto denn reparieren lassen?

Habe da leider nicht so die Erfahrung und will nichts falsch machen.

Danke schon mal für eure Hilfe.

 

Beste Antwort im Thema

Was der Schädiger will ist doch zweitrangig.

Wenn er den Unfall nicht melden will, kannst du das auch für ihn erledigen.

Wenn er nun wirklich casch 930€ auf den Tisch legt gehts ja, wenn er aber sagt reparier mal ich bezahl später, kann es sein das du lange deinem Geld nachrennst.

Habe schon genug Ärger in Sachen Unfall gehabt. Ohne Polizei läuft da bei mir gar nichts.

Und abrechnen würde ich nur mit der Versicherung. Wenn er will kann er den Schaden zurück kaufen.

Was glaubst du wohl was passiert, wenn die Reparatur 100€ teurer wird?

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59 Antworten
am 21. August 2009 um 14:47

Zitat:

Er hat gesagt das er das selber bezahlen will ohne Versicherung.

Zitat:

Wenn er es der Versicherung gemeldet hat, melden die sich dann bei mir?

steht das nicht irgendwie im widerspruch? wieso sollte sich irgend eine versicherung bei dir melden wenn er es selbst regeln will?

jezt kannst du eigentlich erstmal nur auf ihn warten, bzw, dass die frist verstreicht. dann gehts erst weiter.

Themenstarteram 21. August 2009 um 15:03

ok war doof formuliert, sorry.

Wollte wissen wie die Abwicklung stattfindet wenn er es privat bezahlen will? Was muss ich da beachten?

oder

Falls er es doch der Versicherung meldet, wie läuft dann die Abwicklung?

Was der Schädiger will ist doch zweitrangig.

Wenn er den Unfall nicht melden will, kannst du das auch für ihn erledigen.

Wenn er nun wirklich casch 930€ auf den Tisch legt gehts ja, wenn er aber sagt reparier mal ich bezahl später, kann es sein das du lange deinem Geld nachrennst.

Habe schon genug Ärger in Sachen Unfall gehabt. Ohne Polizei läuft da bei mir gar nichts.

Und abrechnen würde ich nur mit der Versicherung. Wenn er will kann er den Schaden zurück kaufen.

Was glaubst du wohl was passiert, wenn die Reparatur 100€ teurer wird?

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Was der Schädiger will ist doch zweitrangig.

Wenn er den Unfall nicht melden will, kannst du das auch für ihn erledigen.

Wenn er nun wirklich casch 930€ auf den Tisch legt gehts ja, wenn er aber sagt reparier mal ich bezahl später, kann es sein das du lange deinem Geld nachrennst.

 

Habe schon genug Ärger in Sachen Unfall gehabt. Ohne Polizei läuft da bei mir gar nichts.

Und abrechnen würde ich nur mit der Versicherung. Wenn er will kann er den Schaden zurück kaufen.

Was glaubst du wohl was passiert, wenn die Reparatur 100€ teurer wird?

so sieht das aus............

 

Hol dir über den Zentralruf der Autoversicherer über sein Kennzeichen seine

Versicherung und sende das ganze an diese.

 

Du kannst dir aussuchen, an wen du dich wendest um den Schaden reguliert zu bekommen.

 

Erfahrungsgemäß gibt es mit diesen "istdochgarnichtsoschlimm" Spezialisten die größten Probleme bei der Abwicklung des Schaden. Das wissen im übrigen auch die Versicherer. 

 

Die müssen sich jeden Tag mit solchen "Wundertüten" rumschlagen, die meinen Sie wissen, wie hoch der Schaden ist, den Sie verursacht haben.

 

Gruß

 

Delle

 

 

Ein Kostenvoranschlag ist nicht bindend und zudem kommen Nutzungsausfall bzw. Mietwagenkosten. Grob geschätzt min. 1.200,00 €.

Wie ich sehe willst Du ja reparieren lassen, dann möge der Verursacher den Reparaturauftrag samt Nebenkosten bei der Werkstatt unterschreiben und die Rechnung begleichen. Ob der Verursacher das machen wird wage ich eher zu bezeifeln und dann bleibt Dir nur der Weg, den Schaden seiner Versicherung zu melden (sein Kennzeichen wirst Du ja haben, Rest über den Zentralruf). Diese wird sich daraufhin an ihren Versicherungsnehmer wenden.

Wenn die Versicherung dann eine Reparaturkostenüberbahme von der Werkstatt bestätigt kannst Du problemlos reparieren lassen.

Oh @Delle, Du warst eindeutig schneller......

die letzen werden die ersten sein........:D

 

Gruß

 

Delle ;)

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

die letzen werden die ersten sein........:D

Gruß

Delle ;)

...nur leider wird es mir nicht helfen :)

Aber es ist ja nur wichtig dem TE zu helfen....

Zitat:

Original geschrieben von paddye27

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

die letzen werden die ersten sein........:D

 

Gruß

 

Delle ;)

...nur leider wird es mir nicht helfen :)

 

Aber es ist ja nur wichtig dem TE zu helfen....

machen wir doch.......;)

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 22. August 2009 um 12:16

Jungs ihr seid echt spitze! ;)

Hat man doch gleich bisschen mehr Durchblick.

So, wäre das die weitere, richtige Vorgehensweise?

1. am besten wäre es sich mit dem Verursacher in Verbindung zu setzen und ihm den Reparaturauftrag inkl. allen weiteren Kosten unter die Nase zu halten. Das er den unterschreibt. Muss er dann bei dem Autohaus in Vorkasse gehen, oder ist er denen dann sowieso mit Unterschrift zahlungspflichtig?

2. Der Reparaturauftrag ist wahrscheinlich nicht gleich dem KVA, also nochmal zur Werkstatt und den Auftrag zusammenstellen lassen?

3. Falls er sich weigert zu unterschreiben, dann Versicherung über den Zentralruf rauskriegen, und denen melden.

- Kommen die dann eigentlich nicht mit, warum haben sie sich denn nicht schon früher gemeldet?

-----------------------------------------------------------------------------

Ich habe ihm ja bis Freitag schriftlich eine Frist gesetzt, sich den KVA anzugucken und dann entweder mit mir oder seiner Versicherung Kontakt aufzunehmen. Soll ich die Frist noch abwarten, oder das ganze gleich in Angriff nehmen?

Vielen Dank schonmal für eure bisherigen, hilfreichen Beiträge.

Gruß

Hallo zoolim,

 

ich sehe die Problematik hier nicht nur beim Verursacher sondern auch im Autohaus.

 

Die werden -verständlicherweise- auf Barzahlung bei Abhohlung bestehen. 

 

Und wenn die mitbekommen, dass der Schädiger hier das Portemonnaie aufmachen soll, dann könnten die sehr zurückhaltend reagieren. Mit einer RKÜ von der Versicheurng unterschrieben, ok dass werden die schon machen.

 

Aber von "Opa Erwin umme Ecke" auf Zaster hoffen, na ich weis nicht so Recht........:(

 

Mach das lieber über die Versicherung

 

Gruß

 

Delle ;)

Themenstarteram 22. August 2009 um 12:32

also kann bzw. sollte ich trotz meiner Fristsetzung und der Aussage des Verursachers, den Schaden privat regulieren zu wollen, die Versicherung über den Vorfall auf jeden Fall jetzt schon informieren?

Frage nur weil ich halt keine Probleme wegen dem Ablauf kriegen will. Ärgert mich so schon genug hab mir den Wagen erst im Mai gekauft.

Zitat:

Original geschrieben von zoolim

die Versicherung über den Vorfall auf jeden Fall jetzt schon informieren?

je später du die versicherung informierst, desto länger dauert es, bis die dir den nötigen schriftkram zuschicken und dementsprechend auch bis du dein geld hast...

Zitat:

Original geschrieben von zoolim

also kann bzw. sollte ich trotz meiner Fristsetzung und der Aussage des Verursachers, den Schaden privat regulieren zu wollen, die Versicherung über den Vorfall auf jeden Fall jetzt schon informieren?

 

Frage nur weil ich halt keine Probleme wegen dem Ablauf kriegen will. Ärgert mich so schon genug hab mir den Wagen erst im Mai gekauft.

Gib Gas.........:D

 

Das Gelabere von Opa ist nicht wichtig.

 

Nochmal: Er kann den Schaden ja zurückkaufen, wenn er will, er hat also keine Nachteile. Aber du, du hast welche zu befürchten.

 

Gruß

 

Delle ;)

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