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Parkrempler - Unfallgegner verzichtet, Meldung an Versicherung notwendig?

Themenstarteram 2. Oktober 2024 um 13:21

Hallo,

ärgerlicherweise hatte ich heute einen Parkrempler auf dem Supermarktparkplatz. Da ich etwas rangieren musste und dann am Ende leider etwas zurück rollte , war es geschehen und ich stieß an ein parkendes Auto.

Ich wartete kurz auf den Besitzer und teilte mit was geschehen war und wollte meine Kontaktdaten austauschen zwecks Regulierung. Der Besitzer schaute sich den Schaden an. Wischte etwas herum und meinte es wäre ja kaum was zu sehen, Delle wäre auch keine da etc. Es wäre für ihn okay es dabei zu belassen, bedankte sich auch für die Ehrlichkeit und das ich gewartet habe. Für mich zwar selbstverständlich aber scheint wohl heutzutage nicht jeder zu machen...

Ich sagt noch bestimmt 5x das es wirklich kein Problem sei und ich die Kontaktdaten gerne da lasse, auch für den Fall dass sie es sich anders überlegt oder der Partner etc es vielleicht anders sieht und reparieren lassen möchte. Es wurde abgelehnt und gesagt ich solle mir keine Gedanken machen, es wäre nicht schlimm.

Ich habe nur Fotos von unserem Schaden am Auto machen können und vom anderen Auto nur von weitem + Park/Unfallsituation.

Sollte der Schaden trotzdem bei unserer Versicherung gemeldet werden, falls sich doch jemand meldet?

Die Person wirkte zwar sehr nett und glaubwürdig und schien den Schaden wirklich nicht so schlimm zu finden aber manchmal ist man in dem Moment ggf überfordert mit der Situation und entscheidet sich doch um.

Danke vorab

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29 Antworten

Ich würde es melden, mit kpl Schilderung.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 2. Oktober 2024 um 15:26:40 Uhr:

Ich würde es melden, mit kpl Schilderung.

Das würde ich auch machen, alleine schon wegen der Nachvollziehbarkeit, falls etwas in den kommenden Wochen / Monaten kommt.... Kennzeichen vom "Unfallbeteiligten" hast Du?

Ich würde es nicht melden, warum auch?

Wenn doch was kommt kann man immer noch melden.

Themenstarteram 2. Oktober 2024 um 14:01

Zitat:

@dobifan schrieb am 2. Oktober 2024 um 15:40:51 Uhr:

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 2. Oktober 2024 um 15:26:40 Uhr:

Ich würde es melden, mit kpl Schilderung.

Das würde ich auch machen, alleine schon wegen der Nachvollziehbarkeit, falls etwas in den kommenden Wochen / Monaten kommt.... Kennzeichen vom "Unfallbeteiligten" hast Du?

Danke für die Rückmeldung Ja das Kennzeichen habe ich

Deine Angst kann ich gut verstehen. Daraus könnte man ja eine Unfallflucht konstruieren. Aber was sollte es dann bringen, wenn man es bei der Versicherung meldet?

Ich würde das zum aktuellen Zeitpunkt mal schön sein lassen. Wer weiß, was die Versicherung dann in Ihrem System hinterlegt?

Hallo,

Ich würde es jedenfalls melden mit Photos und

Aussagen des Gegners.

Sollte er es sich irgendwann anders überlegen,

dann bist Du der sicheren Seite !

Weiss Du welche Ratgeber er hat ???

Gruss

summercap

Wenn man Angst vor später möglich vorgegebene Unfallflucht hat und keine Zeuge für dich zugegen waren dann bringt das eher das eher der Polizei zu Kenntnis zu geben.

Aber der VS würde ich erst im Fall der Fälle informieren. Die notieren alles und vergessen nix. Sehe das da wie Twinni.

Natürlich meldet man da nichts.

Weder der Versicherung, noch der Polizei.

Einfach alles sofort vergessen!

Was soll denn der Hinweis auf Unfallflucht? Das kann man beim besten Willen nicht konstruieren wenn man mit dem Autobesitzer persönlichen Kontakt hatte.

Meine Frau hatte einen ähnlichen Fall auch schon erlebt. Sie hat den Außenspiegel eines parkenden Autos angefahren, der war dann angeklappt. Da nicht rauszubekommen war, wem das Auto gehört, hat sie einen Zettel mit Adresse und Telefonnummer an das Auto gehängt UND sicherheitshalber die Polizei angerufen und die Geschichte erzählt (natürlich NICHT die Versicherung).

Nach ca. einer Stunde kam der Anruf des Halters des angefahrenen Autos mit der Nachricht, er hat keinen Schaden am Auto, der Spiegel wurde wieder in die richtige Position gebracht und alles ist gut.

Selbstverständlich hat sie sich ordentlich bedankt (manch anderer mach daraus einen Achsbruch oder ähnliches - ich kenne jemanden, der kennt einen Gutachter, beide leben gut davon) und dann die ganze Geschichte vergessen.

Sie musste die Polizei informieren zur Vermeidung der Anklage wegen Fahrerflucht, aber grundsätzlich gilt: Wenn der Beteiligte sagt, er hat kein Problem, dann muss ICH nicht eins suchen.

Natürlich meldet man so etwas NICHT!

Themenstarteram 2. Oktober 2024 um 14:37

Danke, Thema hat sich erledigt.

Dash Cam lief zum Glück noch- ist mir gerade eingefallen.

Man sieht unser Gespräch, also kann man das zumindest nachweisen! Danach noch kurz mit meinem Mann telefoniert und dann die Schilderung nochmal auf Ton. Habe alles inkl Bilder direkt abgespeichert.

Daher werde ich erstmal nichts melden und schauen ob was kommt :)

Danke an alle!

Zitat:

@Julque3 schrieb am 2. Oktober 2024 um 16:37:12 Uhr:

Danach noch kurz mit meinem Mann telefoniert und dann die Schilderung nochmal auf Ton. Habe alles inkl Bilder direkt abgespeichert.

Erzähle niemandem, dass Du TON-Aufnahmen gemacht hast (sofern dass von der Gegenseite nicht ausdrücklich erlaubt worden war).

Denn die sind streng verboten und werden oftmals hoch bestraft.

(Deshalb gibt es im Fernsehen oft den Hinweis bei versteckten Filmaufnahmen: Der Text wurde nachgesprochen. Bilder sind relativ unkritisch. Ton nicht).

Just for Info.

Themenstarteram 2. Oktober 2024 um 14:46

Zitat:

@Dofel schrieb am 2. Oktober 2024 um 16:42:53 Uhr:

Zitat:

@Julque3 schrieb am 2. Oktober 2024 um 16:37:12 Uhr:

Danach noch kurz mit meinem Mann telefoniert und dann die Schilderung nochmal auf Ton. Habe alles inkl Bilder direkt abgespeichert.

Erzähle niemandem, dass Du TON-Aufnahmen gemacht hast (sofern dass von der Gegenseite nicht ausdrücklich erlaubt worden war).

Denn die sind streng verboten und werden oftmals hoch bestraft.

(Deshalb gibt es im Fernsehen oft den Hinweis bei versteckten Filmaufnahmen: Der Text wurde nachgesprochen. Bilder sind relativ unkritisch. Ton nicht).

Just for Info.

Die Dash Cam nimmt nur den Ton im Auto auf - also nur mein gesprochenes vom Telefonat mit meinem Mann :)

Wenn du deiner Versicherung einen Schaden meldest kann es passieren das sie sich vorsorglich hoch stufen.

 

Da sie Ansprüche erst in 3 Jahren verjähren dauert es entsprechend lange bis du dein Geld zurück bekommst.

 

Wenn der gute Mann also einen seriösen Eindruck gemacht hat würde ich der Versicherung eher nix melden.

Mal eine Frage, wenn ich den Schaden des geschädigten "Unfallgegners" ohnehin selbst begleichen möchte, statt es von meiner Haftpflichtversicherung zahlen zu lassen, muß ich es dann überhaupt meiner Versicherung melden?

@Handschweiß um deine Frage zu beantworten:

Ich würde den Schaden melden und die Versicherung den Schaden regulieren lassen. Du hast ja die Möglichkeit den Schaden innerhalb von 6 oder 12 Monaten (je nach Versicherungstarif) zurückzukaufen. Dann bekommst du jedenfalls keinen Stress mehr mit dem Unfallgegner, wenn dem hinterher einfällt, dass die vereinbarte Entschädigung doch zu niedrig war.

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