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Parkrempler, Vollkasko Versicherung Fragen

Themenstarteram 28. Mai 2024 um 4:21

Hey ;)

Ich habe mich schon durchgegoogled, aber benötige trotz allem euer Schwarmwissen.

Folgender Fall:

- es geht um einen Parkrempler an meinem Fahrzeug (BMW), welchen ich erst jetzt bemerkt habe (also ein paar Tage/Wochen her)

- bedeutet, Verursacher unbekannt

- Zum Schaden: Frontschürze auf einer Seite in sich verzogen & sieht einfach sehr unschön aus. Die muss getauscht werden. Evtl. auch der Kotflügel direkt mit. Das geht also bei BMW direkt Richtung ~ 2-3k

Zur KFZ Versicherung:

- das Auto läuft aktuell auf SF4 (HF & VK)

Meine geplante Vorgehensweise:

- Schaden melden & Anzeige bei der Polizei gegen unbekannt

- ich möchte den Schaden dann über die Vollkasko abrechnen lassen

- nach Behebung des Schadens & der schriftlichen Bestätigung der Versicherung, dass die Schadenabwicklung abgeschlossen ist, möchte ich den kompletten Versicherungsvertrag sonderkündigen (1 Monat Frist)

Nun zur eigentlichen Frage, wo ich noch Hilfe brauche:

- ich möchte das Auto daraufhin neu versichern (also ohne Angabe des Altvertrags, sondern komplett bei 0 Anfangen)

- bei einem Versicherungsabschluss kommt ja zB. die Frage, ob es ein Versicherungswechsel oder neu angeschafftes Auto ist.

- wenn ich das Auto zum Versicherungsende (der alten Versicherung) abmelde & mit einer neuen Versicherung eVb Nummer (ohne Angabe eines Versicherungswechsels) 1 Tag später neu anmelde, sollte das doch gehen & ich brauche nicht angeben, dass es Vorschäden oder (für den Fall der Fälle) ich von der Versicherung gekündigt wurde ?

Hätte einfach gern diese Fragezeichen aufgelöst.

Das man bei einem normalen Versicherungswechsel angeben muss, dass es Vorschäden gab, wer gekündigt hat & die alte SF Klasse, das ist logisch.

Aber ich möchte komplett neu & frisch anfangen, ohne vorherige SF Klasse.

 

Ich danke euch vielmals :confused:;)

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23 Antworten

Zitat:

@CrAzY DiD schrieb am 28. Mai 2024 um 06:21:19 Uhr:

Hey ;)

 

Nun zur eigentlichen Frage, wo ich noch Hilfe brauche:

- ich möchte das Auto daraufhin neu versichern (also ohne Angabe des Altvertrags, sondern komplett bei 0 Anfangen)

- bei einem Versicherungsabschluss kommt ja zB. die Frage, ob es ein Versicherungswechsel oder neu angeschafftes Auto ist.

- wenn ich das Auto zum Versicherungsende (der alten Versicherung) abmelde & mit einer neuen Versicherung eVb Nummer (ohne Angabe eines Versicherungswechsels) 1 Tag später neu anmelde,

Nach der Abmeldung eines Kfz hat die alte Vs eine gewisse Zeit Anspruch auf Wiederbelebung des alten Vertrages.

Das kann nur durch einen Halterwechsel umgangen werden.

das wird sowieso nicht gehen, da deine Daten in einer großen Versicherungdatenban gespeichert werden, auf die alle Versicherungen Zugriff haben, um genau so etwas zu umgehen ( Aussage eines Versicherungsmaklers bei einem ähnlichen Fall ) , da Versicherungen ungern "Risikokunden" annehmen bzw. doppelte Abrechnung verhindern wollen ( du könntest ja deinen Schaden melden, regulieren lassen, dann das Auto abmelden, wieder neu anmelden und den Schaden erneut melden... ich fürchte, so wie du willst, wird das nicht gehen....

Zitat:

@CrAzY DiD schrieb am 28. Mai 2024 um 06:21:19 Uhr:

.......

Zur KFZ Versicherung:

- das Auto läuft aktuell auf SF4 (HF & VK)...........

Du fährst in Haftpflicht und Vollkasko in SF 4 und willst nach der VK-Regulierung die Versicherung wechseln um in SF 0 neu anzufangen? Wo ist da die Logik?

 

Nach der VK-Regulierung wird nur diese in der SF-Klasse erhöht, HPF bleibt gleich.

 

Deine andere Idee mit dem Ab-/Anmelden funktioniert - wie schon geschrieben - nicht, bzw. nur bei Halterwechsel.

Themenstarteram 28. Mai 2024 um 8:52

Zitat:

@schleuti schrieb am 28. Mai 2024 um 06:32:03 Uhr:

 

Nach der Abmeldung eines Kfz hat die alte Vs eine gewisse Zeit Anspruch auf Wiederbelebung des alten Vertrages.

Das kann nur durch einen Halterwechsel umgangen werden.

Das habe ich Online auch gelesen. Aber da geht es eigentlich immer darum, ob man mitten in der Vertragslaufzeit durchs ab- & anmelden wechseln kann.

Nach dem Vollkasko-Schaden steht mir ein 1 monatiges Sonderkündigungsrecht zu.

Zum Ablauf der Kündigung besteht doch kein Versicherungsverhältnis mehr. Also hat die Versicherung auch kein Recht auf irgendeine Fortführung.

Von daher ist doch die Denkweise völlig legitim, eine komplett neue KFZ Versicherung abzuschließen, ohne vorherige SF Klasse, oder ?

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 28. Mai 2024 um 09:45:19 Uhr:

 

Du fährst in Haftpflicht und Vollkasko in SF 4 und willst nach der VK-Regulierung die Versicherung wechseln um in SF 0 neu anzufangen? Wo ist da die Logik?

Nach der VK-Regulierung wird nur diese in der SF-Klasse erhöht, HPF bleibt gleich.

Deine andere Idee mit dem Ab-/Anmelden funktioniert - wie schon geschrieben - nicht, bzw. nur bei Halterwechsel.

Ich habe bereits durch diverse Vergleichsrechner herausgefunden, dass mich eine komplett neue KFZ Versicherung (ohne vorherige SF Klasse) nur ~ 70€/Jahr mehr kostet als der jetzige Beitrag mit SF4.

Von daher gibt es da eine deutlich Logik

Themenstarteram 28. Mai 2024 um 8:56

Zitat:

@CrAzY DiD schrieb am 28. Mai 2024 um 10:52:42 Uhr:

Zitat:

@schleuti schrieb am 28. Mai 2024 um 06:32:03 Uhr:

 

Nach der Abmeldung eines Kfz hat die alte Vs eine gewisse Zeit Anspruch auf Wiederbelebung des alten Vertrages.

Das kann nur durch einen Halterwechsel umgangen werden.

Das habe ich Online auch gelesen. Aber da geht es eigentlich immer darum, ob man mitten in der Vertragslaufzeit durchs ab- & anmelden wechseln kann.

Nach dem Vollkasko-Schaden steht mir ein 1 monatiges Sonderkündigungsrecht zu.

Zum Ablauf der Kündigung besteht doch kein Versicherungsverhältnis mehr. Also hat die Versicherung auch kein Recht auf irgendeine Fortführung.

Von daher ist doch die Denkweise völlig legitim, eine komplett neue KFZ Versicherung abzuschließen, ohne vorherige SF Klasse, oder ?

Zitat:

@greywolf_1584 schrieb am 28. Mai 2024 um 06:43:39 Uhr:

das wird sowieso nicht gehen, da deine Daten in einer großen Versicherungdatenban gespeichert werden, auf die alle Versicherungen Zugriff haben, um genau so etwas zu umgehen ( Aussage eines Versicherungsmaklers bei einem ähnlichen Fall ) , da Versicherungen ungern "Risikokunden" annehmen bzw. doppelte Abrechnung verhindern wollen ( du könntest ja deinen Schaden melden, regulieren lassen, dann das Auto abmelden, wieder neu anmelden und den Schaden erneut melden... ich fürchte, so wie du willst, wird das nicht gehen....

Da wird es um Versicherungsbetrugssachen gehen, was ja auch völlig legitim ist. Aber meine Absicht ist kein Betrug, sondern ich möchte dieses Versicherungsverhältnis mit dieser SF Klasse nicht fortführen, sondern für das Auto eine komplett neue Versicherung ohne Altlasten.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 28. Mai 2024 um 09:45:19 Uhr:

 

Du fährst in Haftpflicht und Vollkasko in SF 4 und willst nach der VK-Regulierung die Versicherung wechseln um in SF 0 neu anzufangen? Wo ist da die Logik?

Nach der VK-Regulierung wird nur diese in der SF-Klasse erhöht, HPF bleibt gleich.

Deine andere Idee mit dem Ab-/Anmelden funktioniert - wie schon geschrieben - nicht, bzw. nur bei Halterwechsel.

Ich habe bereits durch diverse Vergleichsrechner herausgefunden, dass mich eine komplett neue KFZ Versicherung (ohne vorherige SF Klasse) nur ~ 70€/Jahr mehr kostet als der jetzige Beitrag mit SF4.

Von daher gibt es da eine deutlich Logik..

-------

Vielleicht sollte ich noch die Info nachliefern, dass es sich bei der SF4 um meinen 2. Wagen handelt. Beim Hauptauto fahre ich mit SF19 (HF & VK).

Zitat:

@CrAzY DiD schrieb am 28. Mai 2024 um 10:52:42 Uhr:

Zitat:

@schleuti schrieb am 28. Mai 2024 um 06:32:03 Uhr:

 

Nach der Abmeldung eines Kfz hat die alte Vs eine gewisse Zeit Anspruch auf Wiederbelebung des alten Vertrages.

Das kann nur durch einen Halterwechsel umgangen werden.

Das habe ich Online auch gelesen. Aber da geht es eigentlich immer darum, ob man mitten in der Vertragslaufzeit durchs ab- & anmelden wechseln kann.

Nach dem Vollkasko-Schaden steht mir ein 1 monatiges Sonderkündigungsrecht zu.

Zum Ablauf der Kündigung besteht doch kein Versicherungsverhältnis mehr. Also hat die Versicherung auch kein Recht auf irgendeine Fortführung.

Von daher ist doch die Denkweise völlig legitim, eine komplett neue KFZ Versicherung abzuschließen, ohne vorherige SF Klasse, oder ?

Das ist falsch und funktioniert nicht, auch wenn du es noch so oft schreibst. Die Versicherung hat in der HP die älteren Rechte bis zum nächsten regulären Kündigungstermin. Und selbst dann muss man i.d.R. Vorversicherungen angeben, wenn danach gefragt wird.

Die schadenbedingte Kündigung beendet den Versicherungsvertrag auch mit sofortiger Wirkung (wenn gewünscht). Diese Möglichkeit haben der Versicherungsnehmer wie auch die Versicherung selbst.

Themenstarteram 28. Mai 2024 um 9:26

Zitat:

@hydrou schrieb am 28. Mai 2024 um 11:00:46 Uhr:

 

Das ist falsch und funktioniert nicht, auch wenn du es noch so oft schreibst. Die Versicherung hat in der HP die älteren Rechte bis zum nächsten regulären Kündigungstermin. Und selbst dann muss man i.d.R. Vorversicherungen angeben, wenn danach gefragt wird.

Aber ich habe doch gesagt, dass der Versicherungsvertrag aufgrund des Vollkaskoschadens anschließend von mir gekündigt wird. Mir steht ja ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

Damit ist der Versicherungsvertrag nach spätestens 1 Monat nach Kündigung komplett beendet.

Wenn der Vertrag komplett für beide Seiten beendet ist, hat niemand mehr einen Anspruch auf irgendwas.

 

Laut Google & allen Versicherungsseiten:

Unfall: Nach einem Schaden, den die Versicherung reguliert hat, gilt ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht. Voraussetzung ist, dass die Schadensregulierung offiziell abgeschlossen wurde (Bescheid des Versicherers abwarten). Das Recht zur Sonderkündigung gilt hier übrigens auch für den Versicherer.

1. Ich frage mich gerade, ob man bei einem Neuvertrag nicht auch nach Vorschäden gefragt wird.

2. Ich frage mich ausserdem, ob man bei einem Neuvertrag nicht auch nach Vorversicherungen gefragt wird.

Kann man in den online-Rechnern durchspielen. Wenn man keine SF-Übernahme haben will, dann läuft die Erstversicherung mit SF 0 oder besser durch und man hat keine Frage falsch beantwortet. Es geht immer um die Vertragshistorie. Ohne Übernahme des Schadenverlaufs gibts keinen Vorvertrag. Insofern spielt auch der rowdyhafte Fahrstil mit Dienstfahrzeugen keine Rolle für die eigene private Kfz-Versicherung.

Zitat:

@CrAzY DiD schrieb am 28. Mai 2024 um 11:26:38 Uhr:

Zitat:

@hydrou schrieb am 28. Mai 2024 um 11:00:46 Uhr:

 

Das ist falsch und funktioniert nicht, auch wenn du es noch so oft schreibst. Die Versicherung hat in der HP die älteren Rechte bis zum nächsten regulären Kündigungstermin. Und selbst dann muss man i.d.R. Vorversicherungen angeben, wenn danach gefragt wird.

Aber ich habe doch gesagt, dass der Versicherungsvertrag aufgrund des Vollkaskoschadens anschließend von mir gekündigt wird. Mir steht ja ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

Damit ist der Versicherungsvertrag nach spätestens 1 Monat nach Kündigung komplett beendet.

Wenn der Vertrag komplett für beide Seiten beendet ist, hat niemand mehr einen Anspruch auf irgendwas.

 

Laut Google & allen Versicherungsseiten:

Unfall: Nach einem Schaden, den die Versicherung reguliert hat, gilt ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht. Voraussetzung ist, dass die Schadensregulierung offiziell abgeschlossen wurde (Bescheid des Versicherers abwarten). Das Recht zur Sonderkündigung gilt hier übrigens auch für den Versicherer.

Ja, man kann kündigen. Man kann aber eben keine neue Versicherung bis zum regulären Termin abschließen, weil ansonsten die alte Versicherung ihre Rechte einfordert.

Themenstarteram 28. Mai 2024 um 14:24

Okay, danke euch vielmals für den ganzen Input.

Dann wäre aber diese Variante die gängige Praxis:

- Schaden normal per Vollkasko regulieren lassen

- Fristgemäß zum Ende des Jahres kündigen (wird ja dann sowieso eine Rückstufung mit Beitragserhöhung erfolgen), die Erhöhung/Rückstufung kommt erst mit der nächsten Beitragsrechnung, korrekt ?

- Für einen cleanen Neuvertrag dann Auto Neujahr ab- & wieder anmelden, damit es kein Versicherungswechsel mit Altlasten ist ?

Wäre das so möglich ?

Für den Fall, dass mir die KFZ Versicherung per Sonderkündigung nach dem Schadenfall kündigt:

- dann könnte ich aber die an- & abmelde Aktion ja vorzeitig zum Kündigungstermin durchziehen ?

- die Versicherung will mich ja schließlich nicht mehr versichern

Ja, falls die Versicherung kündigt, bist du natürlich frei, i.d.R. passiert das aber nicht und habe ich auch noch nie selber erlebt.

Und nur der Hinweis: Bisher wurde ich bei allen Anträgen gefragt, ob eine Vorversicherung besteht bzw. bestand. Dies muss man wahrheitsgemäß beantworten. Von daher würde ich nicht sicher davon ausgehen, dass du beim Wechsel zu einer anderen Versicherung mit einem neuen, unbelasteten SF anfangen kannst.

Eine Variante hast du bisher noch übersehen: Nur VK kündigen, Wartezeit abwarten und nur HP versichern. Danach wird die VK i.d.R. auf dem SF der HP neu begonnen. Macht aber nur Sinn, wenn nicht gleichzeitig ein HP-Schaden vorliegt, so dass auch der SF der HP belastet wird und man die Wartezeit von i.d.R. ein Jahr das Risiko ohne VK bereit ist zu tragen.

Ich habe hier ja schon viel kreatives zur Gestaltung eines Versicherungvertrags gelesen, aber das jemand ein Auto dazu ab- und am nächsten Tag wieder anmeldet, ist neu :rolleyes:.

 

Das Vorhaben einen bestehenden Vertrag zu beenden und neu wieder bei Null anzufangen, dürfte mit der Ab- und Anmelderei auch die günstigste Variante sein :D.

 

Was spricht dagegen sich für das Fahrzeug zum Ende des Versicherungsjahres eine Versicherung zu suchen, welche das Fahrzeug in der gleichen SFK einstuft, wie das Erstfahrzeug und einfach die Antragsfragen wahrheitsgemäß beantwortet?

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