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Parkrempler - Vorgehensweise

Themenstarteram 30. Oktober 2019 um 9:54

Hallo zusammen,

mir ist kürzlich jemand beim Ausparken mit der Stoßstange rückwärts an das Nummernschild gefahren.

Zuerst wollte ich das gerne ohne Versicherung regeln und nur ein paar Euro haben. Anfangs war der Verursacher recht kooperativ und meinte, er sei sich seines Fehlers bewusst und ich solle mich einfach wegen des Schadens melden. Kontaktdaten wurden ausgetauscht.

Die Gegenpartei wurde dann allerdings später recht unverschämt und frech und pocht nun letztendlich auf eine offizielle Regelung über die Versicherung, da mir unterstellt wird, es sei gar kein Schaden entstanden.

Da mir hierdurch nun mehr Aufwand entsteht und ich mir das so auch nicht einfach gefallen lassen will, werde ich nun versuchen das Maximum rauszuholen.

Wie ist die weitere Vorgehensweise? Reicht ein Kostenvoranschlag einer freien Werkstatt oder wie läuft das Ganze?

Reicht ein kleiner Kratzer/Delle aus, um eine komplett neue Stoßstange montieren zu lassen? Oder steht mir nur eine Art Reparatur zu?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 30. Oktober 2019 um 12:40:05 Uhr:

Lass dir als allererstes die Eintrittspflicht von der gegnerischen Versicherung bestätigen.

du schreibst das ja ständig... jetzt schreibt die versicherung, dass sie den schaden im rahmen ihrer eintrittspflicht regulieren wird.. welchen mehrwert hat das jetzt für den geschädigten :confused:

genau - keinen! :D

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Dir steht zu, so gestellt zu sein, als wäre der Unfall nicht passiert. Also eine fach- und sachgerechte Reparatur. Wenn man das durch Lackieren wieder fachgerecht hinbekommt, dann hast Du keinen Anspruch auf eine neue Stoßstange.

Bei einem Schaden unter 1.000.- € reicht ein Kostenvoranschlag. Du kannst das übrigens direkt mit der Versicherung des Schädigers regeln, es gibt keine Pflicht, Dich mit dem Gegner selbst auseinanderzusetzen. Die Versicherung erfährst Du vom Zentralruf der Autoversicherer. Wenn Du auf Basis des KVA abrechnen willst, ohne eine Reparatur nachzuweisen, wird die Versicherung aber die MWSt. nicht erstatten.

Lass dir als allererstes die Eintrittspflicht von der gegnerischen Versicherung bestätigen.

Erst dann solltest du eine Schadensermittlung in die Wege leiten.

KVA ist zwar schön und gut, aber auch relativ einfach "angreifbar".

Möglicherweise signalisiert die Versicherung aber auch, dass bis zu XXX€ ein KVA akzeptiert wird.

Ansonsten hast du (oberhalb Bagatellschadensgrenze) auch das Recht den Schaden von einem Gutachter ermitteln zu lassen, darunter kann dieser aber auch ein sog. Kurzgutachten machen. Beides wird von der gegn. Versicherung bezahlt.

Einen Gutachter der gegn. Versicherung solltest du allerdings dankend ablehnen.

Zitat:

@ANG3R schrieb am 30. Oktober 2019 um 10:54:06 Uhr:

Hallo zusammen,

mir ist kürzlich jemand beim Ausparken mit der Stoßstange rückwärts an das Nummernschild gefahren.

Zuerst wollte ich das gerne ohne Versicherung regeln und nur ein paar Euro haben. Anfangs war der Verursacher recht kooperativ und meinte, er sei sich seines Fehlers bewusst und ich solle mich einfach wegen des Schadens melden. Kontaktdaten wurden ausgetauscht.

Die Gegenpartei wurde dann allerdings später recht unverschämt und frech und pocht nun letztendlich auf eine offizielle Regelung über die Versicherung, da mir unterstellt wird, es sei gar kein Schaden entstanden.

Da mir hierdurch nun mehr Aufwand entsteht und ich mir das so auch nicht einfach gefallen lassen will, werde ich nun versuchen das Maximum rauszuholen.

Wie ist die weitere Vorgehensweise? Reicht ein Kostenvoranschlag einer freien Werkstatt oder wie läuft das Ganze?

Reicht ein kleiner Kratzer/Delle aus, um eine komplett neue Stoßstange montieren zu lassen? Oder steht mir nur eine Art Reparatur zu?

Was ist denn jetzt beschädigt? So wie du schreibst ja lediglich das Kennzeichen. Warum dann plötzlich eine neue Stoßstange? Weil der Unfallgegner nicht kooperativ ist? Oder hättest du bei mehr Kooperation über entstandene Kratzer hinweggesehen? Dann könnte man das verstehen.

Ansonsten hört sich das irgendwie komisch an.

Dazu mal eine Frage, die der des TE ähnelt, bzw es ja so eintreten könnte.

Wenn der Unfallgegner, der ja bekannt ist, urplötzlich sagen würde: Unfall ? Welcher Unfall ? Kann ja passieren, wenn man so wie beim TE in Streit um die Abrechnung kommt. Es gibt (wohl?) keine Zeugen, bzw Sheriffs waren nicht vor Ort, am Wagen des Verursachers ist nix zu sehen.

Dann hätte ich (oder der TE) doch im Grunde keine Chance, oder ?

Weil einfach bei der VS melden, soundsoviel an Kohle verlangen, könnte ja jeder kommen, oder sehe ich das falsch ?

Gruß Jörg.

PS.: Die Frage deshalb, weil sich der Unfallgegner des TE ja querstellen könnte.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 30. Oktober 2019 um 12:51:43 Uhr:

Dann hätte ich (oder der TE) doch im Grunde keine Chance, oder ?

den Beweis, dass ein durch den Unfallgegner verursachter Schaden entstanden ist, muss man schon antreten. Daher mache ich bei so etwas Fotos und lasse mir auf einem europäischen Unfallbericht (Standardvordruck) bestätigen, was passiert ist. Schlimmsten Falls würde ein Unfallgutachter bestellt, der die Glaubwürdigkeit einer Forderung (Schadensbild, Gegenüberstellung der Fahrzeuge) bestätigen muss. Dann entscheidet der Richter, wem er glaubt.

Wenn der Unfallgegener ein Schaden ohne die Versicherung regeln möchte,dann möchte ich auch sofort das Geld sehen,ansonsten rufe ich immer die Polizei hinzu.

Bei kleinen Schäden habe ich schon ein paar mal 150€ kassiert und dann war gut.

Dies aber auch nur bei meinen Transportern

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 30. Oktober 2019 um 12:40:05 Uhr:

Lass dir als allererstes die Eintrittspflicht von der gegnerischen Versicherung bestätigen.

du schreibst das ja ständig... jetzt schreibt die versicherung, dass sie den schaden im rahmen ihrer eintrittspflicht regulieren wird.. welchen mehrwert hat das jetzt für den geschädigten :confused:

genau - keinen! :D

Du versuchst es aber auch immer wieder, gibt's dafür von deinem AG Prämie?

 

Auch wenn du die Antwort eigentlich schon kennst, aber dir muss man es offenbar jedesmal aufs Neue wieder erklären:

Damit er sich ohne Kostenrisiko einen Anwalt und einen Gutachter nehmen kann, und sich nicht mit solchen "Spezialisten" wie dir herumärgern muss.

du irrst @gummikuh72 .. die aussage, den schaden im rahmen der eintrittspflicht zu regulieren bedeutet alles, aber nicht zwangsläufig, dass der geschädigte 100% seiner forderungen ersetzt bekommt. vielleicht beliest du dich noch mal ein bisschen zu dieser thematik. :)

Er soll auch nicht "irgendwelche" Forderungen ersetzt bekommen, sondern seinen tatsächlich entstanden Schaden.

Nicht mehr und nicht weniger.

 

Dazu muss ich mich auch nicht irgendwo einlesen - erst recht nicht bei den "Quellen" aus denen du deine Ratschläge schöpfst.

Besten Dank für die Antworten!

Wie kann ich denn herausfinden, ab welcher Grenze der Versicherer einen KVA nicht mehr akzeptiert? Sind die entsprechenden Grenzen der Versicherer bekannt oder werden diese Infos nicht herausgegeben?

Das kann man (zumindest theoretisch) bei der regulierenden Versicherung erfragen. Das ist dann aber immer noch keine Garantie ob der kva dann einfach durchgewunken oder etwa doch noch zusammengestrichen wird.

 

Da sich dein Unfallgegner bereits im Vorfeld etwas quer gestellt hat, würde ich mir wirklich zuerst die Übernahme des Schadens bestätigen lassen - auch wenn ein hier anwesender Versicherungsmitarbeiter was anderes erzählt.

Dann kannst du dich in aller Ruhe informieren bzw. beraten lassen und entscheiden wie du regulieren willst.

Beachten solltest du ausserdem, dass ein kva nicht alle dir zustehenden Schadenspositionen erfasst.

Selbstverständlich müssen aber auch etwaige Vorschlägen korrekt angegeben werden .

ich habe hier nichts anderes erzählt @gummikuh72 , sondern dich lediglich darauf hingewiesen, dass dein verlangen nach der bestätigung der übernahme der schadenersatzansprüche im rahmen der eintrittspflicht völlig belanglos ist.

du willst es ja leider nicht verstehen und auch nicht recherchieren. fakt ist, die bestätigung der übernahme der ansprüche im rahmen der eintrittspflicht klingt zwar ganz nett, heißt aber eben alles zwischen 0% und 100% ist möglich... ergo kann der geschädigte aus diesem schriebs nicht ableiten, sämtliche forderungen auch vollumfänglich erstattet zu bekommen, selbst eine mithaftung oder die ablehnung der ansprüche ist immer noch möglich...

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