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Parkrempler, was mach ich jetzt als nächstes?

Themenstarteram 13. März 2008 um 20:13

Hallo,

heute abend in der Stadt gewesen und ein wenig eingekauft, als ich zu meinem Auto zurückkomme, hatte ich einen roten Zettel unter dem Scheibenwischer. Dachte mir im ersten Moment noch, hättest längere Parkzeit ziehen sollen, beim näheren Betrachten ahnte ich dann schon nichts gutes. Zu lesen stand auf dem Zettel, dass jemand an meinen Wagen gefahren ist und sich dann aus dem Staub gemacht hat. Des Weiteren stand auf dem Zettel eine Telefonnummer (von dem Zeugen) die ich anrufen sollte. Das hab ich getan, Gott sei dank konnte er sich das Kennzeichen merken und eine Beschreibung des Fahrers konnte er auch noch abgeben. Also ab zur Polizei und Anzeige gemacht. Der nette Polizeihauptkommisar meinte ich solle mich mit dem Halter des Autos in Verbindung setzen zwecks Regulierung des Schadens. In der Anzeige schätzte er den Wert des Schadens auf ca. 400 Euro, was ich allerdings als ein wenig niedrig angesetzt empfinde. Nun ist mir so etwas noch nie passiert, wie sollte ich am besten vorgehen? Die Adresse des Unfallgegners habe ich zwar, habe aber keine Ahnung ob ich da morgen erst anrufen soll oder erst zum Händler zwecks Schadenshöhe schätzen lassen. Was meint ihr hatte jemand schon einen ähnlichen Fall?

Bilder: (Leider heute abend und mit der Handycam aufgenommen)

Die Felge hatte bis heute noch keinerlei Kratzer, bekomm ich das irgendwie weg? Oder eine neue Felge? Ist schlecht zu erkennen aber es sind Kratzer und die spürt man wenn man drüberstreicht.

Felge

Auto

Beste Antwort im Thema
am 15. März 2008 um 9:43

Zitat:

Original geschrieben von Haegar2910

Gestern abend dann ruft mich der UG an und "bittet" mich um ein Treffen heute bei mir.

Er wollte dich bei dem Unfall nicht treffen, wieso jetzt im nachhinein noch ein treffen vereinbaren? Verpflichtet bist du dazu jedenfalls nicht.

 

Zitat:

Original geschrieben von Haegar2910

Nun lange Rede kurzer Sinn ich solle gefälligst meine Anzeige zurücknehmen, er gibt mir seine Versicherungsdaten und damit sollte der Fall ja erledigt sein.

Wenn du die Anzeige jetzt zurücknimmst, gehörst du bestraft.

1. Wenn der Zeuge nicht so freundlich gewesen wäre, müsstest du den schaden jetzt selber tragen

2. wird der typ das nächste mal wieder Unfallflucht begehen

3. macht die gegnerische Versicherung nachher vielleicht noch Stress, weil du deine Anzeige zurückgenommen hast

 

An deiner Stelle würde ich so vorgehen:

- Typ anrufen und das treffen absagen

- deine Rechtsschutz- (hoffentlich vorhanden) und KFZ-Versicherung informieren

- Termin beim Anwalt und dort alles weitere besprechen

- vorsorglich schonmal den Schaden vom freundlichen begutachten lassen

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51 Antworten
am 13. März 2008 um 20:20

ich habe von diesen rechtlichen Dingen keine Ahnung, finde es aber ehrlich gesagt ein Unding, dass Du jetzt dem Flüchtigen hinterhertelefonieren sollst

wenn die Polizei eine Anzeige geschrieben hat, ist es doch deren Sache - oder nicht?

ne rechtsberatung darf dir hier keiner geben....

aber eines verwundert mich: die polizei sagt DIR du sollst dich mit dem halter in verbindung setzen?

das ist eindeutig fahrerflucht! da sollten die jungs eher mal tätig werden, nicht du!

Das ist Sache der Polizei, es wurde Unfallflucht begangen, das ist eine Straftat.......

würde den Halter nicht anrufen, der wird es sowieso abstreiten....

Zitat:

Original geschrieben von heltino

ne rechtsberatung darf dir hier keiner geben....

aber eines verwundert mich: die polizei sagt DIR du sollst dich mit dem halter in verbindung setzen?

das ist eindeutig fahrerflucht! da sollten die jungs eher mal tätig werden, nicht du!

Vielleicht kennt der nette Beamte den Halter . . . :rolleyes:

PS:

Auf jden Fall morgen der eigenen Versicherung auch melden - das ist Pflicht.

E.

yop

wenn du anzeige erstattest, dann müssen die was machen, schließlich hat der täter eine sachbeschädigung begangen

ein unding dich mit der adresse des halters abzustellen

vllt ist es auch fahrerflucht...???? aber vllt auch nicht

ich hatte das mal, da war die sache kein "unfall" und deshalb gabs auch keine unfallflucht und die sache wurde nicht wirklich intensiv verfolgt, aber die versicherungen haben das ganze dann geregelt (täter/opfer)

2. melde das ganze deiner versicherung inkl. des kennzeichens des täters ggf. stellen die ihn auch zu rede oder setzten sich schoneinmal mit seiner haftpflicht auseinander

3. gleich den sachverständigen rannholen, denn am ende musst du nachweisen wie der schaden aussah und was es wirklich kostet ihn zu beheben (aber hier bin ich mir nicht 100%ig sicher, immerhin hast du einen zeugen :))

4. nochmal mit der polizei reden, die sollen die person zumindest zu rede stellen, das bringt meist ne menge mehr als der persönliche anruf :)

tja und wenn sich die person nicht rührt noch einmal anzeigen, diesmal mit namen usw., sofern sich die polizei nicht auf option 4. hin beweget :)

 

echt ne sauerei, dass da schon ein zeuge nen zettel anheften muss

vllt findest du heraus wo der täter wohnt (invers suche mit nummer, oder hast die addy) und kannst ein foto vom täterauto machen (muss ja auch spuren haben)

Hier liegt hier eindeutig eine Straftat vor, nämlich Unfallflucht. Die Polizei ist verpflichtet, den Flüchtigen umgehend aufzusuchen und die Spuren zu sichern, bevor diese beseitigt werden können. Ich rate Dir dringend, sofort den Dienstellenleiter bei der Polizei anzurufen, damit die Freunde noch heute nacht tätig werden. Es kann überhaupt nicht angehen, dass Du als Steuerzahler deren Arbeit machst. Wegen der Schadenregulierung hast Du Anpruch auf Fullservice, also ab zur Vertragswerkstatt und mit denen eine Schadenabtretung inklusive Ersatzwagen und notfalls Anwalt abschliessen.

Zitat:

Original geschrieben von heltino

aber eines verwundert mich: die polizei sagt DIR du sollst dich mit dem halter in verbindung setzen?

die polizei hat mit dem ausbeulen des schadens nix zu tun! das ist ne rein private angelegenheit zwischem dem te und dem schädiger!

die polizei kümmert sich lediglich darum, den schädiger wegen der fahrerflucht drannzubekommen....nicht mehr und nicht weniger....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

die polizei hat mit dem ausbeulen des schadens nix zu tun! das ist ne rein private angelegenheit!

die polizei kümmert sich lediglich darum, den schädiger wegen der fahrerflucht drannzubekommen....nicht mehr und nicht weniger....

das hat die Polizei aber für mich geregelt.....hatte mal sowas ähnliches.....Fahrerflucht, Polizei konnte den Täter ermitteln und hat mir dann die Daten des Fahrzeughalters inkl. Versicherungsnummer mitgeteilt.....

musste nur die gegnerische Versicherung anrufen und fertig.....naja, und Auto dann halt in die Werkstatt und die haben dann mit der Versicherung abgerechnet....

Also: Um das ganze ein wenig abzukürzen, erzkläre ich Dir den Weg, wie ich das ganze bisher immer gemacht habe:

1. Anzeige: Ist richtig, aber die Polizei kümmert sich um die Unfallaufnahme und die Bearbeittung der Fahrerflucht. Mit der Abwicklung des Schadens hat die wenig am Hut.

2. Melde den Schaden Deiner Versicherung

3. Finde über die allgemeine Versicherungshotline die Versicherung des Halters heraus und wende Dich gleich an sie. Schildere den Schaden und sage auch, dass der Versicherungsnehmer Unfallflucht begangen hat. Den Schaden am Auto würde ich nurj beschreiben.

4. Mache eine Kostenvoranschlag bei Deinem Händler und sende diesen entweder an die Versicherung oder wenn Du es beim Händler repariereren lassen willst, lasse informiere die Versicherung des Verursachers die Schadenshöhe und weise Sie darauf hin, dass Du den Schaden an diese abtreten wirst.

Wenn Du einen Gutachter einschaltest zahlst Du den erst einmal. Wenn der Verursacher auf einmal einen Zeugen hat, der ihm eine Alibi gibt, hast DU ein Problem, nämlich neben dem Schaden auch noch die Kosten des Gutachters.

Also ... in diesem Sinne viel Spaß beim Abwickeln

Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall ganz kurzfristig einen Rechtsanwalt aufsuchen und mich beraten lassen. Der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung muss die Kosten tragen.

 

Die Polizei hat sich das sehr sehr einfach gemacht. Vielleicht ein Kollege???

 

Such dir jemand fachkundiges der deine Interessen vertritt.

 

Das kann doch alles nciht wahr sein. Wo sind wir denn wenn der Freund und Helfer zu faul ist zu helfen und seine Pflicht zu tun

...Wenn der Verursacher auf einmal einen Zeugen hat, der ihm eine Alibi gibt, hast DU ein Problem, nämlich neben dem Schaden auch noch die Kosten des Gutachters...

Die gegnerische Versicherung zahlt auf jeden Fall, wenn am gegnerischen Fahrzeug Spuren des Unfalls gesichert wurden, unabhängig vom Alibi des Fahrers, oder Halters.

Zitat:

...Wenn der Verursacher auf einmal einen Zeugen hat, der ihm eine Alibi gibt, hast DU ein Problem, nämlich neben dem Schaden auch noch die Kosten des Gutachters...

 

Die gegnerische Versicherung zahlt auf jeden Fall, wenn am gegnerischen Fahrzeug Spuren des Unfalls gesichert wurden, unabhängig vom Alibi des Fahrers, oder Halters.

leider klappt dass nur, wenn die polizei das schnell macht (sone schnelle reperatur am täterauto ist schnell gemacht)

und wenn am täterauto spuren oder gar lack vom unfall ist, dann ist er pwnd

aber wenn wegen der schusseligkeit de rpol die spuren nicht gesichert werden, dannnnnnn

naja immerhin hat der TE ja auch noch nen zeugen :) und ein externer zeuge der sich freiwillig meldet ist im zweifelsfall mehr wert, als der nachbar des täters, auch wenn sie vom recht her natürlich alle gleich sind :P

Themenstarteram 13. März 2008 um 21:17

So erstmal vielen Dank für die vielen Antworten. Habe erstmal kalt geduscht und micht ein wenig beruhigt. Ich habe nochmal bei der Polizei nachgefragt, die waren bereits bei dem Unfallverursacher bzw. sind auf dem Weg zu diesem. Die Polizei hat mit der Schadensregulierung nichts zu tun, diese geht wie oben geschrieben lediglich der Unfallflucht nach. Das ist eine Straftat und da muss ermittelt werden und Spuren müssen gesichert werden. Daher meinte der erste Beamte auch ich solle ihn erst morgen anrufen, da sie zuerst mit ihm sprechen möchten. Ich erhielt von dem Beamten die Adresse des Unfallgegners und die Nummer der Zentralen Nummer der Autoversicherer (oder so ähnlich), darüber erfahre ich die Versicherungsgesellschaft des UG.

Werde aber zu meinem :) gehen und der soll mal sagen was es kostet. Versichert ist er auch bei der V.V.D. also hab ich mal einen Weg gespart.

Verklag den Unfallgegener kräftig, sind ganz schnell nen paar Tausender....

 

Bei sowas krieg ich echt zuviel!

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