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Parkrempler... was tun? Hilfe!
Hallo zusammen,
meine Nachbarin hat mir vor ein paar Tagen mitgeteilt, das Sie an meinem Auto beim ausparken hängen geblieben ist. Sie fuhr zwar zuerst weg (hat einen Zettel hinterlassen) kam aber nach dem Wochenende wieder zurück und hat mich nochmals darauf angesprochen.
Es gab keine Beulen, sondern lediglich einen Lackschaden. Die Polizei wurde nicht gerufen, allerdings habe ich im nachhinein einen Unfallbericht ausfüllen lassen.
Nun zur Frage:
Ich wohne in einer sehr ländlichen Gegend und bin somit auf mein Auto angewiesen.
Selbst zur nächsten Werkstatt sind es locker 20 min Fahrtzeit.
Steht mir denn ein Mietwagen zu bzw. übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten?
Muss ich das vorher mit der Versicherung abklären?
Reicht dem Autohaus die gegnerische Versicherungsnummer oder wird noch mehr benötigt?
Ist meine erster Unfall und ich weiß jetzt nicht wirklich wie ich hier vorgehen soll....
Über ein paar Tips/Hinweise wäre ich sehr dankbar!
Gruß
Zelzmann
Beste Antwort im Thema
Wenn die Verursacherin vorhaben sollte, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen, dann mach ihr doch einfach den Vorschlag, dass sie dir am Tag der Reparatur ihr Auto ausleiht, um das Geld für den Mietwagen zu sparen.
Damit wäre dann beiden Parteien geholfen.
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15 Antworten
Wenn die Verursacherin vorhaben sollte, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen, dann mach ihr doch einfach den Vorschlag, dass sie dir am Tag der Reparatur ihr Auto ausleiht, um das Geld für den Mietwagen zu sparen.
Damit wäre dann beiden Parteien geholfen.
... sofern der eingeschlossene fahrerkreis dies zulaesst
Falls nicht, könnte die Verursacherin ihn doch zur Arbeit hinfahren und später wieder dort abholen.
Dankeschön für eure Antworten.
Das mit dem Auto ausleihen wird denke ich mal nicht gehen.
Sie ist selbst auf ihr Auto angewiesen. Ich denke auch, das es gar nicht soooo billig werden wird. Ich habe einen Golf V 3-Türer und sie hat mir einen ca. 20cm breiten kratzer gezogen der von ende türkante bis über die hinterfelge geht....
Aber ein Gutachter werd ich sicherlich nicht benötigen. Dieser wird (sowie ich das gelesen habe) erst ab einem Schaden von ca. 700€ von der gegnerischen Versicherung übernommen. Ich denke ein KV von der Werkstatt wird da reichen.
Zitat:
Original geschrieben von Zelzmann
Dankeschön für eure Antworten.
Das mit dem Auto ausleihen wird denke ich mal nicht gehen.
Sie ist selbst auf ihr Auto angewiesen. Ich denke auch, das es gar nicht soooo billig werden wird. Ich habe einen Golf V 3-Türer und sie hat mir einen ca. 20cm breiten kratzer gezogen der von ende türkante bis über die hinterfelge geht....
Aber ein Gutachter werd ich sicherlich nicht benötigen. Dieser wird (sowie ich das gelesen habe) erst ab einem Schaden von ca. 700€ von der gegnerischen Versicherung übernommen. Ich denke ein KV von der Werkstatt wird da reichen.
Das wird dann eine Schadenhöhe im vierstelligen Bereich sein. Das mit dem Gutachter stimmt aber nicht, der stünde dir in jedem Falle zu.
Laß Dir lieber ein Gutachten machen, denn dies ist Bestandsfester.
Auch wird dann ein Nutzungsausfall in Tagen festgehalten.
Beim KV wird sehr gern zusammengestrichen.
Und, 700 Euro kommen bei einem Lackschaden sehr schnell zusammen.
Sollte der Schaden dennoch darunter sein, wird ein sogenanntes Kurzgutachten erstellt.
Mal aus aktuellen Anlass:
Meine Schwester hat beim ausparken jmd. erwischt. Laut ihren Aussagen war nur ein kleiner Kratzer drin. Der Wagen soll ein 'alter Polo' sein (ich geh mal von '95 aus). Jetzt kam eine Rechnung ins Haus, wo der Schaden mit fast 900€ betitelt wird. Kann das eigentlich sein? Klar soll der Schaden ersetzt werden, aber nicht das ganze Auto??? In meinen Augen viel zu teuer, ich hab den Schaden nicht gesehen, aber bei uns ist auch nicht viel dran (sehr weicher Teil der Stoßstange hatte wohl Kontakt mit dem Gegner).
Kann ich von meiner Versicherung verlangen, einen Einblick in die Rechnungen zu bekommen wie sich die Summe zusammen setzt?
Den Schaden wird sehr wahrscheinlich aus eigener Tasche gezahlt. :\
Lieben Dank
Micha
Es liegt doch auf der Hand, dass man zum Lackieren immer fast gleiche Verfahrensschritte durchführen muss. Da ist es auch egal, ob das Fahrzeug 90.000 Euro oder 900 Euro wert ist. Das sieht die Spritzpistole oder der Schleifer ja nicht, welches Auto da nun steht. Und eine Stunde vergeht auch immer gleich schnell. Die Arbeitszeit und die Schritte machen es ja aus, dass es teuer wird.
Und mir ist vor ein paar Wochen jemand mit vergessener Bremse ins Auto gerollt, war auch nur ein Beulchen mit Kratzer und Scheinwerfer verstellt. Gott sei Dank ist der noch dicht (Xenon). Trotzdem, durch Abbauen und Anbauen, Schleifen, Angleichen, Lackieren usw. ist das in etwa dieselbe Summe wie oben.
Wenn es aus eigener Tasche bezahlt werden soll, dann gibt es bei der eigenen Haftpflicht ja auch die Möglichkeit, den reinen Schadenwert (nicht die Rechnungssumme) 6 Monate nach Schadenstag zurückzukaufen, um damit die Schadensfreiheitsklasse zu retten. Gibt darüber extra ein Schreiben von der Vers.
Ist mir persönlich auch passiert, allerdings war der Schaden auch nicht so hoch, da hab ich das eben so gemacht. Dann spart man sich diese Summe an und passt für die Zukunft besser auf
cheerio
@Zelzmann
1) Deine Nachbarin meldet den Schaden ihrer Versicherung. Dabei erhält sie sofort eine Schadensfall-Nr. .
2) Diese Nummer + Versicherungsnamen + Persönliche Daten Deiner Nachbarin (Name/Anschrift, das Übliche halt) lässt Du Dir geben.
3) Du bringst Dein Auto in eine Werkstatt, nennst denen die o.g. Daten, und unterschreibst eine Abtretungserklärung.
4) Du lässt Dir einen Leihwagen für die Zeit der Reparatur geben, am besten eine Klasse kleiner als Dein Fahrzeug.
5) Wenn der Wagen fertig ist fährst Du hin und holst ihn ab. Erledigt!
Ich habe das leider (als Geschädigter) schon mehrfach durch, und es war immer Problemlos.
Zum Thema "Kosten der Instandsetzung"
Aus mehrfacher eigner Erfahrung kann ich sagen das Karosseriefachbetriebe fast durchgängig um teilweise mehr als die Hälfte günstiger sind als die Marken-Werkstätten der Hersteller. Häufig haben die nichtmal eine eigene Lackiererei im Haus, und bringen die Fahrzeuge dann in eben die Karosseriewerkstatt in die man sein Auto auch direkt bringen kann.
Zitat:
Original geschrieben von Nosports
.... und unterschreibst eine Abtretungserklärung.4) Du lässt Dir einen Leihwagen für die Zeit der Reparatur geben, am besten eine Klasse kleiner als Dein Fahrzeug.
Aber erst nach Freigabe der Versicherung.
Denn Leihwagen werden nach Unfällen sehr teuer abgerechnet.
Und wenn es nach Gutachten nur zwei Tage Nutzungsausfall gibt, die Werkstatt aber vier Tage für die Reparatur braucht, dann bezahlt die TE zwei Tage aus eigener Tasche.
Da nutzt auch eine Abtretungserklärung nichts.
Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Es liegt doch auf der Hand, dass man zum Lackieren immer fast gleiche Verfahrensschritte durchführen muss. Da ist es auch egal, ob das Fahrzeug 90.000 Euro oder 900 Euro wert ist.
Bei einem alten Polo lohnt es sich für den Geschädigten auf jeden Fall, die Reparatur erst gar nicht in der Werkstatt durchführen zu lassen, und sich stattdessen die 900 Euro von der Versicherung auszahlen zu lassen.
Das ist ja dann für den Geschädigten ein "lukrativer" Schaden (Kratzer) gewesen....
Hallo zusammen,
wollte mal kurz ein Zwischenbericht posten...
ich habe inzwischen die Freigabe der Versicherung zur Reparatur und des Mietautos bekommen.
Der Schaden beläuft sich auf rund 1500€ + die Kosten für das Mietauto.
Ich habe das Auto nun am 18.06.2012 zum Freundlichen gebracht und habe dort mein Ersatzfahrzeug erhalten. Der Freundliche meinte, es würde ca. 1 Woche dauern.
Als ich bis heute noch nichts gehört habe, habe ich mich mal gemeldet und nachgefragt.
Laut Aussage des Freundlichen ist momentan irgendwas an der Lackierkabine defekt und es wird wohl noch etwas dauern.
Nun zu meiner eigentlichen Frage.... durch diese Zeitverzögerung erhöhen sich ja eigtl. die Kosten für das Mietauto.... muss ich das der gegnerischen Versicherung melden oder machen "die" (Versicherung und Freundlicher) das am Ende unter sich aus?
Ich meine, ich als Geschädigter kann ja eigtl am wenigsten dafür und habe erlich gesagt auch nicht die Zeit und lust da immer allen möglichen Leuten hinterher zu telefonieren.... Klar, wenns sein muss oder das nicht mir rechten DIngen zu geht mach ich das natürlich....
Es wäre frech wenn die Versicherung diese Kosten tragen müsste, dies soll die Werkstatt selber tragen...
Ich würde sagen, dies ist unternemerisches Risiko der Werkstatt...