1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Parkrempler, wer hat denn jetzt Schuld?

Parkrempler, wer hat denn jetzt Schuld?

Themenstarteram 3. April 2007 um 13:17

Hallo,

ich bin gestern auf einem Supermarktparkplatz mit einem anderen Auto zusammen gestoßen und wüsste jetzt gerne mal, wer denn Schuld hat.

Ich beschreibe mal kurz, was passiert ist:

Ich fahre auf den Parkplatz und finde auch gleich eine Parklücke. Weil ich aber nicht ganz grade drinstehe, will ich nochmal zurückstoßen. Ich lege den Rückwärtsgang ein und schaue, ob hinten alles frei ist. Genau gegenüber steht ein BMW, der ebenfalls den Rückwärtsgang drin hat. Ich warte ein paar Sekunden aber der BMW bewegt sich nicht. Also fahre ich los und als ich mich nach etwa 2-3m umdrehe, sehe ich, dass sich der BMW in der Zwischenzeit doch bewegt hat bzw. noch fährt. Ich mache eine Vollbremsung, der BMW fährt unbeeindruckt weiter. Ich hupe und minimal später höre ich schon den Aufprall.

Ich muss noch betonen, dass ich

a) zuerst rückwärts gefahren bin, der BMW stand noch

b) ich stand, als der BMW rückwärts in mich reingefahren ist. Ich habe ja wie gesagt noch versucht, die Fahrerin mit Hupen darauf aufmerksam zu machen, dass sie mich gleich berühren wird.

An meinem Auto ist der hintere Stoßfänger gestaucht, der Stoß ist aber wohl nicht durchgegangen. Sachschaden bei mir: etwa 250 Euro.

Die Fahrerein meinte, es gäbe eine Teilschuld. Ich meine, sie hat Schuld, da ich zuerst gefahren bin aber dann stand, als sie in mich rein ist.

Wie seht ihr das?

Was soll ich jetzt machen? Ist das erste mal, dass mir sowas passiert ist.

danke und mfg

Ähnliche Themen
11 Antworten
am 3. April 2007 um 14:07

Tag,

auf Parkplätzen gilt immer das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtsnahme. So kann trotz hinweis auf die Stvo aus einem "Rechts vor links"-Fall eine Teilschuld für den von links kommenden entstehen.

Meiner bescheidenen Meinung nach ist das wohl der Klassiker unter den Parkplatzgeschichten. Und ebenso klassisch dürfte auch die Schuldverteilung sein: 50-50

Oder anders gesagt jeder bezahlt sein Zeug alleine...Vorraussetzung dafür ist natürlich das der Sachden c.a. gleich hoch ist.

War den die Polizei da? Wahrscheinlich eher nicht, da die Rennleitung kleinschäden sowieso und auf privatem Gelände eher meidet.

 

Im Zweifelsfall werden die Versicher sich mit der Schuld verteilung auseinander setzen, aber bei der Höhe kannst den Schaden so oder so selber bezahlen. Denn die Rückstufung in HAF und VK werden die Schadensumme wohl übersteigen...

 

Grüßle

Themenstarteram 3. April 2007 um 14:23

Ich und der Unfallgegner sind bei bei der Huck.

Ist das denn gar nicht wichtig, wer zuerst gefahren ist und wer wem reingefahren ist?

Weil wie ich sagte, ich bin ja nicht ihr reingefahren sondern sie mir.

250 Euro sind zwar objektiv betrachtet nicht viel Geld, für mich als Schüler aber schon.

An ihrem Auto war nichts zu sehen, sie dürfte also keinen Schaden haben.

Polizei war nicht da.

Soll ich denn mal bei der Versicherung anrufen? Der Wagen ist über meine Mutter versichert und die ist grade im Urlaub.

mfg

Auf öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen gilt § 1 StVO, d.h. man sollte tunlichst so fahren, dass es keinen Unfall gibt.

Wenn Du gestanden hast und Deine Unfallgegnerin oder ein Zeuge das bestätigen kann sieht es gut für Dich aus,

andernfalls wird es auf Teilschuld hinauslaufen.

Sind beide bei der gleichen Versicherung, dann kann shcon Mal jeder zurückgestuft werden und die Versicherung hat nicht viel zu regulieren. :mad:

Themenstarteram 3. April 2007 um 22:22

Okay danke für die Ratschläge.

Versuche mich mit der Unfallgegnerin zu verständigen. Vielleicht räumt sie ja ihre Schuld ein.

mfg

am 4. April 2007 um 8:52

Wenn Du und die Unfallgegnerin in etwa den gleichen, geringfügigen Schaden erlitten habt, würde ich persönlich versuchen von gegenseitigen Ansprüchen abzusehen. Alles andere wird erfahrungsgemäß wesentlich teuerer.

Themenstarteram 4. April 2007 um 12:05

Hi,

so wie es aussah, ist nur an meinem Auto ein Schaden entstanden.

Und da ich gestanden habe und sie mir reingefahren ist, hat sie auch 100% Schuld. Wenn das die Versicherung nicht anerkennt, mach ich denen die Bude heiß. ;)

Wenn die Unfallgegnerin das auch so sieht (dass Du standest und sie reingefahren ist), mag das sein. So eindeutig scheint das im vorliegenden Fall aber doch nicht zu sein...

Gibts eigentlich Zeugen, die den Unfall neutral schildern können?

Themenstarteram 4. April 2007 um 19:28

Ein Freund von mir war dabei.

Wenn die Fahrerin des anderen Autos ehrlich ist, wird sie das so sagen.

Aber wer gibt schon offen seine Schuld zu, wenn ihm dadurch Strafen (bzw. Ausgaben) drohen.

Dass ich gestanden habe, ist absolut sicher. Ich hab auch noch beobachtet, wie die Frau mir immer näher gekommen ist und keine Anstalten machte, zu bremsen. Auch auf mein Hupen hat sie nicht reagiert.

mfg

Normalerweise ist das so:

Wer fährt hat Schuld.

In deinem Fall wäre der BMW-Fahrer schuld, weil er weitergefahren ist offensichtlich ohne zu schauen, ob hinter ihm frei ist. Dass du kurz vorher auch Rückwärts gefahren bist spielt im Grunde keine große Rolle. Wichtig ist: Du bist gestanden.

Stell dir nur vor statt dir wäre da ein Einkaufswagen oder ein Fussgänger unterwegs gewesen - den hätte es genau so erwischt, da offensichtlich der BMW-Fahrer nicht nach hinten geschaut hat (sonst hätte er dich sehen müssen).

Wenn ihr jetzt beide aus der Parklücke raus seit und es dann gekracht hätte als sich beide noch bewegten kann man wohl davon ausgehen, dass hier Teilschuld bei beiden festgestellt würde. Denn soweit ich informiert bin gibt es keine Vorfahrtsregeln beim gemeinsamen Ausparken.

Ach ich sehe gerade, dass du keine Polizei dazugezogen hast. Das ist grundsätzlich eine schlechte Idee, denn erfahrungsgemäß "erinnern" sich die wenigstens Unfallbeteiligten hinterher an den korrekten Ablauf. Mensch das muss doch mittlerweile jedem klar sein: Auch bei Blechschäden die Polizei rufen - geht ruckzuck in die tausende an Schaden.

Einem Freund ist mal folgendes passiert: Er stand auf der Straße vor einer roten Ampel und neben ihm parkte jemand aus und zwar so schwungvoll, dass er das vor der Ampel wartende Auto seitlich mitgenommen hat. Vor Ort war alles klar und man verständigte sich auf "regeln wir so".

Eine Woche später Brief vom Anwalt der Gegenseite - da war nix mehr von "regeln wir so". Und das Thema hat sich über Monate gezogen, obwohl die Schuldfrage eindeutig war (möchte man meinen). Der Beifahrer des Ampel-Stehers war dessen Lebensgefährtin - keine besonders gute Zeugin. Ende vom Lied war: er hat den Schaden selbst bezahlt (bzw. seine Eltern), weil er die Schnautze voll hatte. Lehrgeld bezahlt, seitdem immer mit Polizei.

am 10. April 2007 um 8:06

Zitat:

Original geschrieben von driver.87

Dass ich gestanden habe, ist absolut sicher.

 

Das hast Du sicher schriftlich von "neutralen" Zeugen ?

buba

Zitat:

Original geschrieben von miwalter

Normalerweise ist das so:

Wer fährt hat Schuld.

...

Halte ich ganz allgemein für eine etwas dürftige Aussage. Wenn jemand fährt, kann er trotzdem "unschuldig" sein bzw der der steht kann eine Teilschuld bekommen. Kommt eben auf die individuelle Situtation an.(und evtl. auf die Fähigkeiten des Anwalts..Stichwort BetriebsgefahR)

Deine Antwort
Ähnliche Themen