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Parkschaden bei DriveNow nicht selbst verursacht
Hallo Community, leider habe ich auf der Website von DriveNow (oder vielleicht bin ich zu blöd und habe es überlesen) nichts gefunden, wie es ist mit Parkschäden. Und zwar als konkretes Beispiel: ich leihe mir ein Auto aus und stelle es später ordnungsgemäß und innerhalb der Parkzone ganz normal ab und beende meine Fahrt und gehe weg. Jetzt kann sich ein anderer das Auto mieten. In der Zeit (zwischen meiner Miete und dem der neuen) wird der abgestellte Wagen von einem Fremden beschädigt (Parkrempler mit Beule, oder wird zerkratzt) und begibt Fahrerflucht. Der neue Mieter meldet nun vor seinem Antritt den Schaden bei DriveNow. Wer ist nun dafür verantwortlich? Ich habe ja den Schaden nicht verursacht, muss ich jetzt den Schaden bezahlen? SB sind ja 350,-- Euro. Kann mich da vielleicht einer aufklären? Bei nem Privatwagen wäre es eigentlich ja auch so... ist aber echt doof. Und die SB kann man leider nicht auf 0,-- Euro herabsetzen. Finde hier sollte DriveNow nachbessern!
Danke für eure Antworten
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15 Antworten
Solange du nicht belegen kannst, dass der Schaden bei Mietende noch nicht vorhanden war, haftest du. Ich mache je her zwei Fotos vor und nach der Miete.
Zitat:
@Dhardt schrieb am 11. Juni 2017 um 16:24:59 Uhr:
Solange du nicht belegen kannst, dass der Schaden bei Mietende noch nicht vorhanden war, haftest du. Ich mache je her zwei Fotos vor und nach der Miete.
an das habe ich auch gedacht, allerdings kann da aber auch gesagt werden, das die Bilder vorher gemacht worden sind...
Deshalb Mietwagen nur mit 0 Euro SB. Kostet dann wohl zwar etwas mehr, aber dann ist man auf der sicheren Seite. Geht ja bei DriveNow leider nicht mehr! So für mich nicht akzeptabel
Zitat:
@Dhardt schrieb am 11. Juni 2017 um 16:24:59 Uhr:
Solange du nicht belegen kannst, dass der Schaden bei Mietende noch nicht vorhanden war, haftest du. Ich mache je her zwei Fotos vor und nach der Miete.
Ähm nein. Wenn die Autovermietung der Meinung ist, dass du einen Schaden verursacht hast, müssen sie dir das nachweisen. In dem Fall wird das schwierig.
Ist das eine bloß theoretische Frage oder hast Du aktuell ein Problem damit?
Wenn ersteres: Vergiss es einfach. Zunächst ist es so, wie Mietwagenboss sagt: Die Vermietung (DriveNow) muss Dir nachweisen, dass der Schaden vor Mietende entstanden ist. Mietende ist aber mit Parken und Abmeldung. Was danach passiert, ist Risiko von DriveNow.
Unabhängig davon: Ich fahre seit mehreren Jahren regelmäßig mit DriveNow, Car2Go und Multicity. Ich hatte noch nie Probleme mit etwaigen Schäden am Auto. Und das, obwohl ich die Autos vor Fahrtantritt nur sehr oberflächlich kontrolliere. Einzige Ausnahme war mal ein Schaden bei Multicity. Da wurde ich angeschrieben. Habe zurückgeschrieben, dass der Schaden jedenfalls nicht während meiner Nutzungszeit verursacht wurde. M. a. W. war entweder vorher schon da (aber von mir übersehen) oder ist er nachträglich dazugekommen. Wurde anstandslos akzeptiert.
Von daher würde ich mir jetzt nicht den Mega-Kopf machen, sondern einfach losfahren.
Es passiert mit den Autos extrem wenig, auch wenn es sicher einige anders lautende Forenbeiträge gibt. Aber auch hier gilt: Es schreiben nur die Leute im Forum, bei denen etwas schief gegangen ist. Die, bei denen alles klappt, schreiben logischerweise keinen Post nach jeder Fahrt, dass alles in Ordnung war. Dadurch entsteht halt immer eine etwas verzerrte Wahrnehmung.
Zitat:
@casus_knaxus schrieb am 13. Juni 2017 um 17:58:20 Uhr:
Ist das eine bloß theoretische Frage oder hast Du aktuell ein Problem damit?
Wenn ersteres: Vergiss es einfach. Zunächst ist es so, wie Mietwagenboss sagt: Die Vermietung (DriveNow) muss Dir nachweisen, dass der Schaden vor Mietende entstanden ist. Mietende ist aber mit Parken und Abmeldung. Was danach passiert, ist Risiko von DriveNow.
Unabhängig davon: Ich fahre seit mehreren Jahren regelmäßig mit DriveNow, Car2Go und Multicity. Ich hatte noch nie Probleme mit etwaigen Schäden am Auto. Und das, obwohl ich die Autos vor Fahrtantritt nur sehr oberflächlich kontrolliere. Einzige Ausnahme war mal ein Schaden bei Multicity. Da wurde ich angeschrieben. Habe zurückgeschrieben, dass der Schaden jedenfalls nicht während meiner Nutzungszeit verursacht wurde. M. a. W. war entweder vorher schon da (aber von mir übersehen) oder ist er nachträglich dazugekommen. Wurde anstandslos akzeptiert.
Von daher würde ich mir jetzt nicht den Mega-Kopf machen, sondern einfach losfahren.
Es passiert mit den Autos extrem wenig, auch wenn es sicher einige anders lautende Forenbeiträge gibt. Aber auch hier gilt: Es schreiben nur die Leute im Forum, bei denen etwas schief gegangen ist. Die, bei denen alles klappt, schreiben logischerweise keinen Post nach jeder Fahrt, dass alles in Ordnung war. Dadurch entsteht halt immer eine etwas verzerrte Wahrnehmung.
Vielen Dank für Deinen Post. Dies ist mal eine konkrete Aussage. Meine Frage war theoretisch. Ich bin (noch) kein Kunde bei DriveNow, da die Fahrzeuge hier an fast jeder Ecke stehen und auch relativ neu sind, ist es schon verlockend. Da es nicht mein Eigentum ist, bin ich natürlich vorsichtig - ich kenne es von unserem Firmenleasing (gut ist etwas anderes als Leihwagen) aber hier muss man fast jeden "Schaden" bezahlen!
Zitat:
@mickydiemaus schrieb am 13. Juni 2017 um 19:07:35 Uhr:
Zitat:
@casus_knaxus schrieb am 13. Juni 2017 um 17:58:20 Uhr:
Ist das eine bloß theoretische Frage oder hast Du aktuell ein Problem damit?
Wenn ersteres: Vergiss es einfach. Zunächst ist es so, wie Mietwagenboss sagt: Die Vermietung (DriveNow) muss Dir nachweisen, dass der Schaden vor Mietende entstanden ist. Mietende ist aber mit Parken und Abmeldung. Was danach passiert, ist Risiko von DriveNow.
Unabhängig davon: Ich fahre seit mehreren Jahren regelmäßig mit DriveNow, Car2Go und Multicity. Ich hatte noch nie Probleme mit etwaigen Schäden am Auto. Und das, obwohl ich die Autos vor Fahrtantritt nur sehr oberflächlich kontrolliere. Einzige Ausnahme war mal ein Schaden bei Multicity. Da wurde ich angeschrieben. Habe zurückgeschrieben, dass der Schaden jedenfalls nicht während meiner Nutzungszeit verursacht wurde. M. a. W. war entweder vorher schon da (aber von mir übersehen) oder ist er nachträglich dazugekommen. Wurde anstandslos akzeptiert.
Von daher würde ich mir jetzt nicht den Mega-Kopf machen, sondern einfach losfahren.
Es passiert mit den Autos extrem wenig, auch wenn es sicher einige anders lautende Forenbeiträge gibt. Aber auch hier gilt: Es schreiben nur die Leute im Forum, bei denen etwas schief gegangen ist. Die, bei denen alles klappt, schreiben logischerweise keinen Post nach jeder Fahrt, dass alles in Ordnung war. Dadurch entsteht halt immer eine etwas verzerrte Wahrnehmung.
Vielen Dank für Deinen Post. Dies ist mal eine konkrete Aussage. Meine Frage war theoretisch. Ich bin (noch) kein Kunde bei DriveNow, da die Fahrzeuge hier an fast jeder Ecke stehen und auch relativ neu sind, ist es schon verlockend. Da es nicht mein Eigentum ist, bin ich natürlich vorsichtig - ich kenne es von unserem Firmenleasing (gut ist etwas anderes als Leihwagen) aber hier muss man fast jeden "Schaden" bezahlen!
Gern geschehen!
Eines muss ich natürlich zugeben: Für selbst verursachte Schäden während Deiner Nutzungszeit haftest Du selbstverständlich wie bei jedem Mietwagen oder Leasingfahrzeug auch. Mir ist aber in meiner mehrjährigen Nutzungszeit noch nie etwas passiert. Weder selbst verursacht (das kann man ja in aller Regel auch durch die Fahrweise etwas steuern ) noch durch Fremdverschulden (das kann man sich leider nicht immer aussuchen ). Bei Fremdverschulden haftet man natürlich auch nicht, aber Ärger hat man mit dem ganzen damit zusammenhängenden Bürokratismus trotzdem.
Alles in allem halte ich dieses Free-Float-Carsharing-Konzept für eine gute Idee. Probier' es einfach aus. Da man keine monatliche Grundgebühr zahlt, sondern nur die tatsächliche Nutzung, ist es auch kostentechnisch relativ gefahrlos. Wenn Du es aus irgendwelchen Gründen nicht mehr nutzen willst/kannst, lässt Du es einfach bleiben. Es fallen dann auch keine Kosten an. Und bei der einmaligen Registrierungsgebühr findest Du bestimmt irgendwo einen Online-Gutschein, so dass es nur 19 oder vielleicht sogar 10 Euro sind, bzw. lässt Du Dich von einem Bekannten, der schon dabei ist, einfach anwerben.
Ich würde einfach vorher und nachher 2-3 Fotos machen. Das kostet dich 2 Minuten Zeit und du bist auf der sicheren Seite. Mit dem Zeitstempel des Fotos kannst du es dann beweisen. Andernfalls müsste dir der Anbieter beweisen, dass der Zeitstempel gefälscht ist, was eher Erfolglos sein wird.
Ich bin auch ein halbes Jahr lang viel DriveNow gefahren. Irgendwann verzichtet man dann auf die ständige Kratzer-Kontrolle vor einer Fahrt (besonders in der Dunkelheit oder im Regen).
Denn oft sind beispielsweise drei Felgen als zerkratzt vermerkt, in Wirklichkeit sind es alle vier. Jetzt kann man doch nicht jedes Mal vorher anrufen deswegen. Man merkt mit der Zeit, dass es denen eh egal ist bzw. dass sie für Allerweltsschäden nicht den Mieter dafür belangen. Klar, ein Handyfoto kann nicht schaden im Zweifelsfall.
Hallo zusammen,
angenommen, A leiht ein Carsharing-Auto aus. Wie sich später herausgestellt, gibt's bei dem Auto bereits einen Schaden, der im Schadenbuch noch nicht vermerkt ist und den auch A dem Anbieter nicht gemeldet hat, was einen der folgenden Gründe hat:
- A hatte einfach keine Zeit zur Kontrolle des Autos auf Schäden vor der Fahrt;
- A hatte den Schaden bei der Kontrolle übersehen;
- A hatte den Schaden mit einem anderen bereits gemeldeten verwechselt;
- A wollte den Schaden melden, aber beim Anruf hat der Anbieter lange nicht geantwortet oder es gab sogar eine Ansage, dass man lange warten müsste.
Wie ist hier also die Konstellation zwischen Verschulden und Meldepflicht (Vorschäden)?
Muss der Anbieter nachweisen, dass A den Schaden verursacht hat oder haftet A sowieso, weil er den Schaden nicht gemeldet hat?
Es ist klar, dass in allen AGBs steht, dass man vorher kontrollieren muss, aber nach BGB müsste ja der Anbieter das Verschulden von A nachweisen, oder?
Inwieweit machen Fotos vor und nach der Fahrt Sinn? A könnte ja nicht beweisen, wann die Fotos gemacht wurde... Oder macht es doch Sinn, weil der Anbieter zusätzlich noch beweisen müsste, dass die Fotos zu einem anderen Zeitpunkt gemacht wurden?
Danke schon mal
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schaden beim Carsharing nicht gemeldet. Was nun?' überführt.]
Thema bereits X mal diskutiert. Suche hätte ergeben das dies schon oft gefragt wurde. Meist jeweils nur mit dem Vermieter in der Themenüberschrift.
Und ja. Du als A haftest für den Schaden. Da hilft auch kein BGB mit Nachweis von Verschulden etc. Das wird eben durch AGB und andere Bestimmungen und Regelungen auf deine Seite gewälzt.
Wenn du ein Auto leihst bist du in der Pflicht alle Schäden zu begutachten und zu melden. Wenn einer fehlt dann ist das deine Pflicht diesen noch aufnehmen zu lassen. Zum Schutz von dir als A. Sonst kann ja jeder kommen und sagen der Schaden war bereits und die Vermieter müssten Rechtsstreite führen ohne Ende.
Du kannst nett anfragen ob der Schaden nicht doch vorher schon gemeldet wurde und nur noch nicht eingetragen war.
Ansonsten künftig kein Carsharing oder die SB auf 0 setzen wenn man keine Zeit hat das Auto zu begutachten.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schaden beim Carsharing nicht gemeldet. Was nun?' überführt.]
Zitat:
@MecedesLE schrieb am 1. November 2019 um 19:05:35 Uhr:
Und ja. Du als A haftest für den Schaden. Da hilft auch kein BGB mit Nachweis von Verschulden etc. Das wird eben durch AGB und andere Bestimmungen und Regelungen auf deine Seite gewälzt.
Wenn du ein Auto leihst bist du in der Pflicht alle Schäden zu begutachten und zu melden. ...
wobei gerade im Falle von Carsharing noch ein Aspekt hinzu kommen dürfte:
hier werden die Autos ja generell irgendwo geparkt und stehen solange unbewacht in der Gegend herum, bis der nächste Nutzer kommt
wie wird mit Beschädigungen des geparkten Autos umgegangen?
bzw. wie wird geklärt, ob ein Schaden während der Nutzung entstanden ist oder zwischen zwei Nutzungen des Fahrzeugs?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schaden beim Carsharing nicht gemeldet. Was nun?' überführt.]
Zitat:
@camper0711 schrieb am 3. November 2019 um 19:33:03 Uhr:
Zitat:
@MecedesLE schrieb am 1. November 2019 um 19:05:35 Uhr:
Und ja. Du als A haftest für den Schaden. Da hilft auch kein BGB mit Nachweis von Verschulden etc. Das wird eben durch AGB und andere Bestimmungen und Regelungen auf deine Seite gewälzt.
Wenn du ein Auto leihst bist du in der Pflicht alle Schäden zu begutachten und zu melden. ...
wobei gerade im Falle von Carsharing noch ein Aspekt hinzu kommen dürfte:
hier werden die Autos ja generell irgendwo geparkt und stehen solange unbewacht in der Gegend herum, bis der nächste Nutzer kommt
wie wird mit Beschädigungen des geparkten Autos umgegangen?
bzw. wie wird geklärt, ob ein Schaden während der Nutzung entstanden ist oder zwischen zwei Nutzungen des Fahrzeugs?
Schäden zwischen 2 Anmietungen werden nur geklärt, wenn der 2. Mieter bei Beginn seiner Miete das Fahrzeug inspiziert und diese Schäden meldet, welche nicht im Protokoll stehen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schaden beim Carsharing nicht gemeldet. Was nun?' überführt.]
Zitat:
@MecedesLE schrieb am 3. November 2019 um 19:38:07 Uhr:
Schäden zwischen 2 Anmietungen werden nur geklärt, wenn der 2. Mieter bei Beginn seiner Miete das Fahrzeug inspiziert und diese Schäden meldet, welche nicht im Protokoll stehen.
bei der vom TE definierten Ausgangslage
"Wie sich später herausgestellt, gibt's bei dem Auto bereits einen Schaden, der im Schadenbuch noch nicht vermerkt ist und den auch A dem Anbieter nicht gemeldet hat"
wurde der Schaden ja vermutlich vom Nutzer B (also dem nach A nächsten Nutzer) gemeldet
womit es DREI mögliche Szenarien gibt:
- A hat das beschädigte Fahrzeug übernommen (und den Schaden übersehen/...)
- das Auto wurde während der Nutzung durch A beschädigt
- A hat das Auto ohne diesem Schaden geparkt, und bis zur Anmietung durch B ist jemand dagegen gefahren
WENN von der Natur des Schadens her eine Beschädigung des geparkten Autos denkbar ist:
Wie wird geklärt, welches der drei Szenarien vorliegt?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schaden beim Carsharing nicht gemeldet. Was nun?' überführt.]
Zitat:
@camper0711 schrieb am 3. November 2019 um 19:54:43 Uhr:
Zitat:
@MecedesLE schrieb am 3. November 2019 um 19:38:07 Uhr:
Schäden zwischen 2 Anmietungen werden nur geklärt, wenn der 2. Mieter bei Beginn seiner Miete das Fahrzeug inspiziert und diese Schäden meldet, welche nicht im Protokoll stehen.
[/quote
bei der vom TE definierten Ausgangslage
"Wie sich später herausgestellt, gibt's bei dem Auto bereits einen Schaden, der im Schadenbuch noch nicht vermerkt ist und den auch A dem Anbieter nicht gemeldet hat"
wurde der Schaden ja vermutlich vom Nutzer B (also dem nach A nächsten Nutzer) gemeldet
womit es DREI mögliche Szenarien gibt:
- A hat das beschädigte Fahrzeug übernommen (und den Schaden übersehen/...)
- das Auto wurde während der Nutzung durch A beschädigt
- A hat das Auto ohne diesem Schaden geparkt, und bis zur Anmietung durch B ist jemand dagegen gefahren
WENN von der Natur des Schadens her eine Beschädigung des geparkten Autos denkbar ist:
Wie wird geklärt, welches der drei Szenarien vorliegt?
Das wird im Normalfall garnicht geklärt. Für den Vermieter ist es irrelevant. Der Vermieter rechnet Schäden ab die innerhalb der Mieter entstanden sind. Bei Schäden in der Zeit zwischen mieten, hat der nächste Mieter ja eben die Möglichkeit diese bei Beginn zu melden und aufnehmen zu lassen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schaden beim Carsharing nicht gemeldet. Was nun?' überführt.]