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Parkschaden bei Polizei melden

Themenstarteram 11. November 2016 um 4:48

Hallo

Ich habe einen Parkschaden an einem anderen Auto hinten verursacht. Ich habe das Auto vermutlich gestreift, es ist jedoch kein Schaden erkennbar gewesen ( schlechtes Licht... Höchstens kleine Kratzer) Nummer gemerkt. Lenker abwesend. Leider kein Foto

Als ich Stift organisierte war Auto weg

Wie ist es wenn ich es der Polizei melde? Meldet die sich beim Geschädigten? Oder erst wenn sich er bei der Polizei meldet

Habe Angst vor Hochstufung - Probeführerschein

Lg aus Österreich

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bitboy schrieb am 11. November 2016 um 15:34:57 Uhr:

Bei uns gab es bis vor kurzem bei einem Ausparkschaden rückwärts auch sofort ein Pünkelchen.

Für Deine indirekten Aufforderungen zu mehr Unfallflucht bei Parkremplern würde ich so 3-4 Punkte und eine MPU empfehlen. :D :D :D

Unfassbar, aber jammern, wenn's das eigene Auto trifft. :rolleyes::rolleyes:

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Welche Konsequenzen kämen denn auf dich zu in Österreich. Da der andere Fahrer nix weis, Stift zuspät gefunden,, könnte man auch von unerlaubtem entfernen vom Unfallort sprechen, Fahrerflucht??

Themenstarteram 11. November 2016 um 7:07

Ja weiß nicht ob in Österreich fahrerflucht nach 24 Stunden beginnt

Bei fahrerflucht Geldstrafe von 36 Euro bis 2.100 und eventuell Führerschein Verlust.

Danke

Lg

Da wirst Du dich entscheiden müssen, ob der Nervenkitzel oder die Moral gewinnen soll.

Was hättest du denn mit dem Stift anfangen wollen, wenn das Fahrzeug noch dort gestanden hätte :confused:

Vermutlich die Lackfehler einkreisen. :-)) .? ! ?...........Der weis doch schon was er tut.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 11. November 2016 um 10:26:47 Uhr:

Was hättest du denn mit dem Stift anfangen wollen, wenn das Fahrzeug noch dort gestanden hätte :confused:

Wahrscheinlich nen Zettel hinterlassen.

Aber ich weiß...hier würden ja einige mit nem Schlafsack im Auto warten bis der Geschädigte denn mal auftaucht. In der Realität werden die meisten Fahrzeuge aber stunden- bzw. tagelang nicht bewegt.

Und es gibt Leute die tatsächlich arbeiten müssen und keine Zeit haben zu warten ob evtl....vielleicht... mal jemand kommt, weswegen man gleich nen Zettel hinterlässt. Alles andere ist absolut realitätsfremd (außer auf nem Dorf vielleicht), auch wenn das Gesetz da was anderes fordert.

Zitat:

Und es gibt Leute die tatsächlich arbeiten müssen und keine Zeit haben zu warten ob evtl....vielleicht... mal jemand kommt,

110 wäre die adäquate Lösung. Steht auch m.E. irgendwo so aufgeschrieben.

Ja, die kommen sogar kostenfrei vorbei!

Zitat:

@BlauerFlitzer81 schrieb am 11. November 2016 um 10:55:29 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 11. November 2016 um 10:26:47 Uhr:

Was hättest du denn mit dem Stift anfangen wollen, wenn das Fahrzeug noch dort gestanden hätte :confused:

Wahrscheinlich nen Zettel hinterlassen.

Aber ich weiß...hier würden ja einige mit nem Schlafsack im Auto warten bis der Geschädigte denn mal auftaucht. In der Realität werden die meisten Fahrzeuge aber stunden- bzw. tagelang nicht bewegt.

Und es gibt Leute die tatsächlich arbeiten müssen und keine Zeit haben zu warten ob evtl....vielleicht... mal jemand kommt, weswegen man gleich nen Zettel hinterlässt. Alles andere ist absolut realitätsfremd (außer auf nem Dorf vielleicht), auch wenn das Gesetz da was anderes fordert.

Na dann viel Spaß vor Gericht, wenn sie dich mal erwischen sollten.

Stimmt:" Ja, die kommen sogar kostenfrei vorbei! " Ja die Anfahrt kost nix. Aber dann.....

Was dann?

Probiers mal aus wenn du der bist der den Schaden verursacht hat.

...Kommt eigentlich zu 95% eine Aussage in Richtung:

"Wir verwarnen sie mündlich, mit dem Schaden sind sie wahrscheinlich bestraft genug..."

Ich hab es selten erlebt, dass 35€ bei Parkremplern ausgesprochen wurden...

Bei uns gab es bis vor kurzem bei einem Ausparkschaden rückwärts auch sofort ein Pünkelchen.

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