1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Parkschaden Teilschuld

Parkschaden Teilschuld

Themenstarteram 4. Dezember 2017 um 8:27

Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage zu folgendem Unfallgeschehen:

Ein Anwohner hat seinen PKW in der Einfahrt vor der Garage parken. Der Wagen parkt so, dass dieser ca. 10cm mit dem Heck in den Gehweg hineinragt.

Nun fährt jemand beim Rangieren in das Heck.

Die gegnerische Versicherung versucht nun eine Teilschuld auf den Geschädigten abzuwälzen. Nach meinem Verständnis ist die Sache ziemlich eindeutig, dass dem Halter des parkenden Fahrzeugs keine Schuld treffen kann. Sehe ich das richtig?

Viele Grüße

Sebastian

Ähnliche Themen
16 Antworten

Hallo

 

Wer in ein parkendes Auto fährt ist Schuld.

Aber bei regelwidrigem Parken ggf. halt nicht zu 100%.

In wie weit diese 10cm auf dem Bürgersteig nun als regelwidriges Parken ausgelegt werden (können)?

Das werden Experten sicher beantworten können.

Also, ich hatte genauso einen Fall schonmal. Ich habe Nachts versehentlich im absolutem Halteverbot geparkt. Als ich am Morgen zu meinem Auto gerufen wurde, war mir einer in die Seite gefahren. Schaden an meinem Auto waren rund 5000Euro. Ich musste nur die Ordnungswidrigkeit wegen des Parkens im Halteverbot bezahlen und mein Unfallverursacher bzw. Dessen Versicherung zu 100% meinen Schaden. Begründung des Richters, war das mein Auto stand. Und wer in ein stehendes Auto fährt, trägt die Schuld.

 

Mfg

MICHA

 

Aber ob das in diesem Fall auch so ist, kann nur der Richter klären.

am 4. Dezember 2017 um 19:26

Wie begründet die Versicherung denn die Teilschuld?

Nur zu sagen "10cm zu viel" gibts so nicht.

Zitat:

@micha6374 schrieb am 4. Dezember 2017 um 13:15:52 Uhr:

Hallo

Wer in ein parkendes Auto fährt ist Schuld.

nicht ganz richtig, auch wenn du vor gericht mal gewonnen hast. wer im halteverbot steht, kann zb 25% mitschuld bekommen. das ist zb dann der fall, wenn durch das parken des fahrzeuges die straße zu schmal war, bzw der schädiger einfach keine andere möglichkeit hatte oder es zugefährdungssituationen kommen konnte. typisch ist sowas sonntags vorm bäcker mit halteverbot. keiner kommt dort mehr vernünftig durch und plötzlich sitzt einer in einen der parkenen fahrzeuge. haben dort nix zu suchen, gibts gleich mitschuld...

die 10% in den gehweg sind wohl weniger das problem sondern eher das "sie haben ihr fahrzeug vor der garage und nicht drin geparkt". wird sehr wahrscheinlich ein gericht klären müssen...

Laß mich raten, du versuchst den Schaden ohne Anwalt zu regulieren?

Es obliegt dem Fahrer zu beurteilen, ob er eine Engstelle passieren kann oder nicht. Ggf. muss er sich durch einen Helfer einweisen lassen oder versuchen, den störenden Gegenstand zu entfernen oder entfernen zu lassen. Tut es das nicht und riskiert einen Anstoß an einem abgestellten Fahrzeug, geschieht das aus mangelnder Umsicht. Somit ist er voll haftbar.

Eine Teilschuld ist da gut möglich.

Wäre der Schaden auch entstanden, wenn sich der Geschädigte an die Vorschriften gehalten hätte? Das fragt sich der Richter bei der Verhandlung und gibt ggf. eine Teilschuld.

Gegenfrage: Wäre der Schaden auch entstanden, wenn der Fahrer die notwendige Umsicht angewandt hätte?

Wenn durch den Verstoß eine erhöhte Unfallgefahr ausgeht, hängt man schon drin. Das sollen die Richter abwägen.

Wird es nicht einklagt, gibt's auch keine Teilschuld, deshalb probierts die Versicherung auch. Ordnungsgemäß geparkt war er ja wohl nicht, wenn das Fzg auf den Gehweg hineinragt.

Und was macht der Unfallverursacher? Warum war er aufm Gehweg?

Wer in ein stehendes Auto, Objekt, Kind.... fährt, hat Schuld.

Ja der hat dann eben nicht unbedingt volle Schuld.

Ich bügle etwas nieder, was unbeweglich und sichtbar vor mir steht und habe dann nur eine Teilschuld? Nicht im Ernst, oder?

Deine Antwort
Ähnliche Themen