1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Parkschaden Versicherung möchte nicht zahlen

Parkschaden Versicherung möchte nicht zahlen

Themenstarteram 6. Juni 2024 um 11:53

Guten Tag,

Ich habe seit etwa zwei Jahren einen Audi TT 8N. Jetzt ist mir vor kurzem jemand in mein Parkendes Auto gefahren.

Ich war leider nicht vor Ort, kam nur später zu meinem Fahrzeug. Der Unfallverursacher hatte die Polizei schon gerufen und es gemeldet.

Nun habe ich mit dem Unfallbericht der Polizei ein Gutachten machen lassen, welches auch der Versicherung des Gegners zugesendet wurde.

Da ich allerdings letzte Woche mit denen besprochen hatte, dass ich die Summe ausgezahlt haben möchte und definitiv die Reparatur nicht vornehmen werde, wollte ich hier um erweiterten Rat bitten.

Heute habe ich eine Email der Versicherung bekommen, in der wie folgt steht:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die uns vorgelegte Kostenkalkulation zu dem Fahrzeugschaden haben wir prüfen lassen. Das Ergebnis der Prüfung fügen wir bei.

Die benannte Reparaturwerkstatt,-------------, würde das Fahrzeug zu dem in dem Prüfbericht genannten Preis reparieren, wenn die Werkstatt mit der Reparatur beauftragt wird.

Bei der genannten Referenzwerkstatt handelt es sich um einen anerkannten und qualifizierten Fachbetrieb für Karosserie- und Lackarbeiten, der nach den strengen Vorgaben der DEKRA AG oder einer vergleichbaren Organisation (z.B.: Eurogarant, Identica) zertifiziert ist.

Die Reparatur in diesem Fachbetrieb erfolgt ausschließlich nach den Richtlinien der jeweiligen Fahrzeughersteller unter Verwendung von Originalersatzteilen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf den entsprechenden Absatz in dem Prüfbericht.

Sollte der im Prüfbericht erwähnte Hol- und Bringservice in Anspruch genommen werden, setzen Sie sich bitte direkt mit der genannten Werkstatt in Verbindung.

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 13.07.2010, VI ZR 259/09, entschieden, dass der Geschädigte eine fiktive Abrechnung nach einem Gutachten oder Kostenvoranschlag einer markengebundenen Fachwerkstatt verlangen kann, wenn er nachweist, dass sein Fahrzeug nicht älter als drei Jahre ist. Bei älteren Fahrzeugen ist der Geschädigte verpflichtet konkret darzulegen, dass sein Fahrzeug stets, d.h. lückenlos, in einer markengebundenen Fachwerkstatt gewartet und repariert wurde.

Da uns bisher keine Nachweise vorliegen, können wir nicht nach der vorgelegten Kostenkalkulation abrechnen.

Bitte reichen Sie uns ggf. entsprechende Rechnungskopien ein.

Wenn Sie uns eine Reparaturrechnung vorlegen, dann würden wir auch die Mehrwertsteuer regulieren, die wir Ihnen bei einer fiktiven Abrechnung leider nicht erstatten können.

Viele Grüße

 

Ähnliche Themen
34 Antworten

Und das Problem ist jetzt genau welches? Geforderte Nachweise einreichen, dann bekommst Du Dein Geld.

Es ist wohl der Passus:

Bei älteren Fahrzeugen ist der Geschädigte verpflichtet konkret darzulegen, dass sein Fahrzeug stets, d.h. lückenlos, in einer markengebundenen Fachwerkstatt gewartet und repariert wurde.

Bei einem Parkschaden doch merkwürdig.

Themenstarteram 6. Juni 2024 um 12:09

Dieses Auto ist beim Dritten Besitzer. 24 Jahre alt. Solche Nachweise besitze ich nicht. Beziehungsweise welche Nachweise überhaupt gefordert werden ist mir nicht ganz klar.

 

Es geht um die Front Stoßstange, welche in Deutschland nicht mehr hergestellt wird.

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 6. Juni 2024 um 14:06:11 Uhr:

Es ist wohl der Passus:

Bei älteren Fahrzeugen ist der Geschädigte verpflichtet konkret darzulegen, dass sein Fahrzeug stets, d.h. lückenlos, in einer markengebundenen Fachwerkstatt gewartet und repariert wurde.

Bei einem Parkschaden doch merkwürdig.

Nein, du hast Anspruch auf Reparatur und der markengebundenen und teureren Fachwerkstatt nur dann, wenn du sie auch sonst genutzt hast. Wenn dir in den vergangenen Jahren auch eine preiswertere Werkstatt gereicht hat, soll das auch für die (fachgerecht durchzuführende) Reparatur eines fremdverschuldeten Schadens reichen.

Zitat:

@kathz schrieb am 6. Juni 2024 um 14:09:02 Uhr:

Dieses Auto ist beim Dritten Besitzer. 24 Jahre alt. Solche Nachweise besitze ich nicht.

Und dann musst Du wohl laut dem BGH-Urteil mit den günstigeren Verrechungssätzen einer Freien Werkstatt Vorlieb nehmen.

Zitat:

Beziehungsweise welche Nachweise überhaupt gefordert werden ist mir nicht ganz klar.

Z.B. ein lückenloses Inspektionsheft mit Stempeln der Markenwerkstatt, Rechnungen der Markenwerkstatt über frühere Reparaturen etc.

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 6. Juni 2024 um 14:06:11 Uhr:

Bei einem Parkschaden doch merkwürdig.

Merkwürdig ist es, wenn ein 20 Jahre altes Auto seit Ablauf der Garantie nur die Hinterhof-Werkstatt nebenan gesehen hat, für die Reparatur eines Bagatellschadens dann aber der Kostenvoranschlag einer Markenwerkstatt eingereicht wird.

Themenstarteram 6. Juni 2024 um 12:23

Ich habe nur ein Gutachten machen lassen, von einem externen Gutachter der sich das Fahrzeug angesehen hat. Darauf hin hat dieser ein Gutachten an die Versicherung geschickt. Ich wüsste nicht wo die Idee her kommt das ein Kostenvoranschlag einer Markenwerkstatt gemacht worden sei.

Anscheinend ist die Haftungsfrage geklärt. Ich würde den Schaden in der im eigenen Gutachten benannten Fachwerkstatt reparieren lassen und vermutlich ist das ein VAG Betrieb. Die gegnerische Versicherung schreibt ja, dass sie die Rechnung erstatten wird. Also spricht nichts dagegen. Es fehlen nämlich sämtliche Nachweise, dass die Mitarbeiter der alternativen Werkstatt alle Werksschulungen bei Audi gemacht haben und die Spezialwerkzeugsätze im Betrieb vorrätig sind.

Was ist denn konkret kaputt gegangen? Nur dass man sich davon eine Vorstellung machen kann ...

Welche Preise hat der Gutachter denn angesetzt? (Audi oder regionale Angebote)

Wie hoch ist der Schaden nach Gutachten?

Differenz Gutachten und Angebot der Versicherung?

Hat dein Sachverständiger dich nach eine Reparaturwerkstat gefragt?

Was hast du Ihm denn diesbezüglich gesagt?

Oder steht das was von "Ortüblichen Stundensätzen" im Gutachten?

Hallo kathz,

 

lasse das Auto in der von der Versicherung genannten Werkstatt

reparieren und gut ist es, dann hast auch keinen Trabbel mehr.

Gruss

summercap

Du kannst natürlich immer noch fiktiv abrechnen .

 

 

Die Versicherung will dir nun weniger auszahlen da dein Gutachter wohl Stundensatze der markenwerkstatt genommen hat. Ist auch so üblich , Schadenminderungspflicht. Aber die Versicherung muss halt beweisen daß die Reperatur der Qualität oder markenwerkstatten entspricht.

Du hast ein Anrecht (möchtest aber nicht) auf die Reparatur laut Gutachten der Versicherung, oder kassierst die Kohle, ebenfalls laut Gutachten der Versicherung, dann allerdings ohne die Märchensteuer.

So wie ich den TE verstehe möchte der TE ja fiktiv abrechnen. Nur die Versicherung möchte das nicht.

 

Mir persönlich wäre das jetzt schon zuviel Generve. Ab zum Anwalt. Bei der Sachlage ist dieser ja wohl kostenlos.

Deine Antwort
Ähnliche Themen