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Parkscheibe vergessen und Konsequenzen

Audi
Themenstarteram 5. November 2015 um 14:41

Nachdem meine Frau, meine Tochter und auch ich hin und wieder einmal vergessen haben, die blaue Parkscheibe richtig eingestellt vor die Frontscheibe zu legen und die finanziellen Konsequenzen besonders in Holland schmerzhaft sind, haben wir uns entschieden, den batteriebetriebenen GoPark anzuschaffen.

Der GoPark hat die Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt, E1-Genehmigung und ist z.Zt. in Deutschland, Österreich und Holland zugelassen. Preis EUR 23,95 frei Haus.

Der GoPark wird unten rechts in die Frontscheibe mittels Pads geklebt und zeigt aussen die normale Uhrzeit an (Sommer/Winterzeit automatisch). Beim Abstellen des Motors registriert der GoPark dieses (keine Motor-Vibrationen mehr) und stellt die Ankunftzeit automatisch auf die nächste halbe Stunde bzw. Stunde ein, so wie es gesetzlich geregelt ist. Soweit, so gut.

Unsere Politessen sind leider noch nicht so weit und Fortbildung scheint ein Fremdwort zu sein. Den GoPark gibt es seit 2013 zu kaufen. Denn wir sind jetzt zum wiederholten male trotz zugelassenem GoPark wegen angeblichem Fehlen einer Parkscheibe mit Strafzetteln bedacht worden. Unser Protest bei den Bürgerämtern hatte erst keinen Erfolg, da niemand diesen GoPark kannte. Erst meine Vorlage der E1 Zulassung des Kraftfahrt-Bundesamtes hat die Damen/Herren des Bürgerbüros nach langem Nachdenken zum Umdenken bewegt. Alle Strafzettel wurden zurückgenommen. Ähnlicher Vorgang in Holland.

Aber eine Entschuldigung oder ein Danke für die Kopie der E1 Genehmigung gab es nicht.

Es lebe unsere Bürokratie und die Ignoranz unserer Beamten.

Wir führen jetzt eine Kopie der E1-Genehmigung in unseren Fahrzeugen mit, sollte uns eine Politesse wieder einmal ein Ticket wegen fehlender Parkscheibe ausstellen (wollen).

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@blumenzuechter schrieb am 5. November 2015 um 16:05:59 Uhr:

Marc, ich habe die Genehmigungs-Nr. des Kraftfahr-Bundesamtes E1 10R 047166 vom 31.10.2013 mit Foto des GoPark auf ein A5-Format kopiert, foliert und lege dieses Papier unter den GoPark. Jeder, der lesen kann, weiss dann woran er/sie ist.

genau, jeder der lesen kann muss dann erkennen:

Die E1-Genehmigung bezieht sich nur auf die elektromagnetische Verträglichkeit des Bauteils (was bei einem durch zwei Micro-Zellen betriebenen Gerät ohne Verbindung zum Bordnetz eigentlich überflüssig ist).

 

Die Aussage, dass das Gerät den Anforderungen des §13(3) StVO erfüllt, bleibt erstmal nicht mehr als eine Behauptung des Herstellers, die Typgenehmigung sagt das ausdrücklich nicht aus...

 

P.S.: bis grade dachte ich noch, GoPark wäre eine Disco in OWL :D

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In den meisten Fällen sieht man es ja leider nicht, dass man ein Ticket bekommt um man mus trotzdem laufen. Ich selber fahre ins Parkhaus und da brauch ich solch eine Scheibe nicht. Wer oft eine braucht, für den ist sie sicherlich nicht schlecht.

Themenstarteram 5. November 2015 um 15:05

Marc, ich habe die Genehmigungs-Nr. des Kraftfahr-Bundesamtes E1 10R 047166 vom 31.10.2013 mit Foto des GoPark auf ein A5-Format kopiert, foliert und lege dieses Papier unter den GoPark. Jeder, der lesen kann, weiss dann woran er/sie ist. Alles andere wäre Willkür. Bisher hatten wir Ruhe, auch in Holland (meine Frau ist Holländerin). Nach einer Weile müsste sich der GoPark in den Gegenden, in denen wir uns bewegen, herumgesprochen haben.

Übrigends, der GoPark ist eine kleine runde Scheibe, ca. 10 cm im Durchmesser, 1 cm dick und stört an der Frontscheibe nicht.

Die Parkscheibe wurde doch fast vollständig vom Parkschein abgelöst.

Bei uns und in Holland nicht!

Zitat:

@blumenzuechter schrieb am 5. November 2015 um 16:05:59 Uhr:

Marc, ich habe die Genehmigungs-Nr. des Kraftfahr-Bundesamtes E1 10R 047166 vom 31.10.2013 mit Foto des GoPark auf ein A5-Format kopiert, foliert und lege dieses Papier unter den GoPark. Jeder, der lesen kann, weiss dann woran er/sie ist. Alles andere wäre Willkür. Bisher hatten wir Ruhe, auch in Holland (meine Frau ist Holländerin). Nach einer Weile müsste sich der GoPark in den Gegenden, in denen wir uns bewegen, herumgesprochen haben.

Übrigends, der GoPark ist eine kleine runde Scheibe, ca. 10 cm im Durchmesser, 1 cm dick und stört an der Frontscheibe nicht.

Ja nee is klar. Warum dann nicht einfach direkt ne 1€ Parkscheibe hinter die Scheibe klemmen. :D

Zitat:

@blumenzuechter schrieb am 5. November 2015 um 16:05:59 Uhr:

Marc, ich habe die Genehmigungs-Nr. des Kraftfahr-Bundesamtes E1 10R 047166 vom 31.10.2013 mit Foto des GoPark auf ein A5-Format kopiert, foliert und lege dieses Papier unter den GoPark. Jeder, der lesen kann, weiss dann woran er/sie ist.

genau, jeder der lesen kann muss dann erkennen:

Die E1-Genehmigung bezieht sich nur auf die elektromagnetische Verträglichkeit des Bauteils (was bei einem durch zwei Micro-Zellen betriebenen Gerät ohne Verbindung zum Bordnetz eigentlich überflüssig ist).

 

Die Aussage, dass das Gerät den Anforderungen des §13(3) StVO erfüllt, bleibt erstmal nicht mehr als eine Behauptung des Herstellers, die Typgenehmigung sagt das ausdrücklich nicht aus...

 

P.S.: bis grade dachte ich noch, GoPark wäre eine Disco in OWL :D

Zitat:

@hk_do schrieb am 5. November 2015 um 19:15:45 Uhr:

… Die Aussage, dass das Gerät den Anforderungen des §13(3) StVO erfüllt, bleibt erstmal nicht mehr als eine Behauptung des Herstellers …

Das behauptet nicht nur der Hersteller, sondern u.a. auch die Juristische Zentrale des ADAC. Deren Rechtsanwälten würde ich zunächst mal trauen …

Zitat:

bereits durch die 11. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 28.01.2005 (BGBl. I, 229) hatte der Gesetzgeber elektronische Alternativen für die Parkzeitüberwachung legalisiert. Dieser Versuch war zunächst zeitlich befristet, wurde aber durch eine Änderungsverordnung 2008 dauerhaft in die Regelungen des § 13 StVO übernommen. Neben der Entrichtung des Parkentgeltes durch elektronische Systeme („Handyparken“) kann seit der Reform auch die Parkscheibe (Bild 318) durch elektronische Systeme ersetzt werden (§ 13 Abs. 2 StVO). Durch eine Verlautbarung des BMVBS wurde die Ausgestaltung von elektronischen Parkscheiben festgeschrieben, um Rechtsunsicherheiten der Verwender zu beseitigen und die Kontrollpraxis zu erleichtern. Hierüber erfolgte am 12.06.2012 eine Aktualisierung der Verlautbarung (VkBl. 2012, 502). Zugelassene elektronische Parkscheiben verfügen über eine Typengenehmigung. Dabei

unterscheiden sie sich in ihrem Aussehen stark von herkömmlichen Parkscheiben: Sie sind meist 10 x 8 cm groß, weisen auf der Vorderseite eine Abbildung des Verkehrszeichens 314 auf und über dem Display steht das Wort „Ankunftszeit“. Im Display ist eine 24-Stunden-Zeitangabe mit einer Zahlenhöhe von mindestens 2 cm vorgeschrieben, die von außen gut und zweifelsfrei lesbar sein muss.

Die elektronische Parkscheibe stellt sich mithilfe eines integrierten Bewegungsmelders automatisch auf den Anfang der halben Stunde ein, die dem Abstellen des Fahrzeugs folgt. Danach wird ihre Einstellung nicht geändert, so dass die Vorrichtung gegen jegliche Änderung der Ankunftszeit gesichert ist. Damit unterscheidet sich dieses legale Geräte von den im Straßenverkehr verbotenen „mitlaufenden Parkscheiben“ im herkömmlichen Erscheinungsbild, die als Scherzartikel verkauft werden.

Quelle

Auch der TÜV Nord bescheinigt das …

Bevor ich mir so ein Ding in die Scheibe klebe, schreibe ich beim ersten Knöllchen lieber 100 mal "du sollst deine Parkscheibe nicht vergessen". Das soll auch helfen.

Funktioniert die Scheibe auch mit E-Motor? (Motorvibration?)

In der Konsequenz müsste die Parkwächter evtl. überprüfen, ob ein E-Auto geparkt wurde; dieser Aufwand dürfte rechtlich nicht haltbar sein und ein Knöllchen daher (leider) berechtigt sein.

Die Scheibe funktioniert auch manuell, genauso wie die gute alte aus Pappe. Dass sie richtig gestellt ist, liegt immer in der Verantwortung des Fahrers, nicht des Herstellers.

nicht schon wieder. Diskussion gab es doch schon mehrmals. einfach nach elektronischer Parkscheibe oder park lite suchen. bei jeder Versicherung, bank gibt es parkscheiben als geschenk, notfalls im baumarkt für ein oder 2 eur

Zitat:

@blumenzuechter schrieb am 5. November 2015 um 15:41:31 Uhr:

Nachdem meine Frau, meine Tochter und auch ich hin und wieder einmal vergessen haben, die blaue Parkscheibe richtig eingestellt vor die Frontscheibe zu legen und die finanziellen Konsequenzen besonders in Holland schmerzhaft sind, haben wir uns entschieden, den batteriebetriebenen GoPark anzuschaffen.

...

Wenn die (je nach Land schmerzhaften) finanziellen Auswirkungen bekannt sind, sollte das als Gedankenstütze reichen, die handelsübliche Parkscheibe korrekt eingestellt einzulegen.

Lieber selbst dran denken als hinterher die Rennerei haben, weil die Bürokratie noch nicht auf dem aktuellen Stand ist.

das Problem ist, dass es die Dinger auch in der Version gibt, wo die Scheibe alle 30/60min einfach weiter springt, so dass man unbegrenzt parken kann.....wie soll die arme Politesse den Unterschied sehen???

Ich finde es nicht allzu schwer, die gute alte Papierscheibe oder den Eiskratzer mit Parkscheibe zu verwenden.

Außerdem ist an so mancher Scheibe bereits ein Navi, der grüne Punkt, die Österreichvignette, das Schweizer Pendant, die Tschechische/Slovakische Vignette, der ADAC-Aufkleber nebst "Lichttest 2015"-Aufkleber und ggf. sogar die gute alte Kat-Plakette verklebt. Wo soll da noch Platz sein für die dauerhafte Anbringung dieser Parkscheibe, so dass der Fahrer noch ein ungetrübtes Sichtfeld hat????

Gruß Wensi

aus meiner Sicht: Dinge, die die Welt nicht braucht.....

Zitat:

@wensi1974 schrieb am 6. November 2015 um 10:13:55 Uhr:

aus meiner Sicht: Dinge, die die Welt nicht braucht.....

Naja, gebrauchen können es einige schon. Aber es sieht nicht vorteilhaft aus, eher wie ein alt Herrenfahrzeug, wo auf der Hutablage bestimmt eine von Mutter gehäkelte Toilettenpapiermütze mit Bommel zu finden ist.

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