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Parkscheinautomaten

Themenstarteram 23. März 2014 um 7:45

Hallo,

in vielen Städten sind Automaten an verschiedenen Stellen/Straßen

aufgestellt.

Wenn ich auf Straße A einen Schein ziehe, ist der dann auch auf

Straße B gültig z.B. wenn ich auf A nicht die komplette Zeit verbraucht habe ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Emsland666

Ich akzeptiere deine Einstellung als devoter Kunde.

Und ich deine als Querulant, obwohl die Lösung so naheliegend und einfach ist :)

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am 23. März 2014 um 7:59

Zitat:

Original geschrieben von charley6

Hallo,

in vielen Städten sind Automaten an verschiedenen Stellen/Straßen

aufgestellt.

Wenn ich auf Straße A einen Schein ziehe, ist der dann auch auf

Straße B gültig z.B. wenn ich auf A nicht die komplette Zeit verbraucht habe ?

Normal gilt der nur für den ersten Parkplatz, den man eingenommen hat. Außerdem steht auf den Parkscheinen in der Regel drauf, für welchen Bereich der gezogene Parkschein gilt. Das sollte man jedenfalls genau beachten und vor "Platzwechsel" noch mal prüfen.

Zitat:

Original geschrieben von charley6

Wenn ich auf Straße A einen Schein ziehe, ist der dann auch auf

Straße B gültig z.B. wenn ich auf A nicht die komplette Zeit verbraucht habe ?

Nein, er ist nicht gültig. Wenn allerdings der Parkautomat von Straße B in der Nähe ist, kann man sagen, das Automat A defekt war, oder er nicht gesehen wurde. In der Regel sehen die Parkscheine aber identisch aus, das die Politessen nur auf die Uhrzeit sehen.

Solange in der Stadt die Parkgebühren gleich sind , wechsel ich die Parkplätze

innerhalb der bezahlten Zeit wie ich das will .

Kenne auch keine Vorschrift , wo das verboten ist .

 

Städte, die alle ihre Parkflächen mit dem gleichen Wert einpreisen, sind allerdings relativ selten anzutreffen.

am 23. März 2014 um 12:25

Bei uns gibt es Parkzonen (Numeriert). Ein Parkschein gilt immer nur in der jeweiligen Parkzone.

am 23. März 2014 um 12:33

Kenne ich auch nicht anders. Natürlich könnte man das Sehvermögen der Politeuse oder des Politeurs testen und es auf einen Versuch ankommen lassen. Möglicher Titel des entsprechenden Fred hier könnte lauten: "Die Kontrolleure sind doch nicht so blind wie ich dachte ... " :D

am 23. März 2014 um 12:40

Klappt meist nicht... Vor einigen Tagen hatte ich kein Kleingeld zur Hand. Da hab ich nen alten Schein verkehrt herum reingelegt. Das gab ein Ticket "Parkschein unleserlich"...:D

Auf jedem Parkscheinautomat steht genau, für welchen Bereich er Gültigkeit hat.

Hab noch keinen gesehen, auf dem das nicht stand.

:confused:

Zitat:

Original geschrieben von redactros

Solange in der Stadt die Parkgebühren gleich sind , wechsel ich die Parkplätze

innerhalb der bezahlten Zeit wie ich das will .

Kenne auch keine Vorschrift , wo das verboten ist .

In unserer Stadt ist das auch so. Da gilt das Ticket für das gesamte Innenstadtgebiet und das ist vorteilhaft.

Und die dortige Polizei hat mir auch die Richtigkeit bestätigt.

Zitat:

Original geschrieben von redactros

Solange in der Stadt die Parkgebühren gleich sind , wechsel ich die Parkplätze

innerhalb der bezahlten Zeit wie ich das will .

Kenne auch keine Vorschrift , wo das verboten ist .

Das ist dann schon irgendwo vermerkt (am Autmaten, manchmal auch auf dem Parkschein). Da gibt es selbst bei Preisgleichheit Parkzonen, für die der Parkschein nur gilt.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Kenne ich auch nicht anders. Natürlich könnte man das Sehvermögen der Politeuse oder des Politeurs testen und es auf einen Versuch ankommen lassen. Möglicher Titel des entsprechenden Fred hier könnte lauten: "Die Kontrolleure sind doch nicht so blind wie ich dachte ... " :D

So etwas habe ich auch schon mal in einer Zone für Parkuhren nahe einer Hochschule beobachtet.

Zulässige Parkdauer 2 Stunden. Die Damen vom Ordnungsamt kamen regelmäßig wieder und schauten sich auch die Kennzeichen an, wer nur die Uhr verstellt hatte und stehengeblieben war oder das Auto nur 2-3 Lücken verschoben hatte, bekam ein Knöllchen. Es gab dort häufig Knöllchen.

Zitat:

Original geschrieben von blogreiter

... oder das Auto nur 2-3 Lücken verschoben hatte, bekam ein Knöllchen. Es gab dort häufig Knöllchen.

Meines Wissens nach zählt dieser Vorgang allerdings schon für eine neue, berechtige Parkzeit, denn das Auto wurde ja in einen andere Lücke bewegt.

Allerdings stellt sich mir gerade die Frage, wer da die Beweislast hat.

In einem solchen Falle wäre es vermutlich ratsam, Fotos von beiden Parkplätzen zu machen.

Die Parkzeit beginnt ja auch von vorne zu Beginnen, wenn ich ausparke, einmal um den Block fahre und die gleiche Lücke wieder nutze. Daher würde ich bei solchen Tickets durchaus dagegen Klagen! Denn wer sagt das ich eben nicht in der Pause weg gefahren bin?

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer

Zitat:

Original geschrieben von blogreiter

... oder das Auto nur 2-3 Lücken verschoben hatte, bekam ein Knöllchen. Es gab dort häufig Knöllchen.

Meines Wissens nach zählt dieser Vorgang allerdings schon für eine neue, berechtige Parkzeit, denn das Auto wurde ja in einen andere Lücke bewegt.

Allerdings stellt sich mir gerade die Frage, wer da die Beweislast hat.

In einem solchen Falle wäre es vermutlich ratsam, Fotos von beiden Parkplätzen zu machen.

Und das Foto mit genug Umfeld, damit der gewechselte Standort deutlich erkennbar ist.

In einem Fall hatten die Politessen Fotos gemacht, auch mit der Ventilstellung der Räder. Und das Fahrzeug stand am neuen Platz paar Meter weiter mit gleicher Stellung (so wurde es beschrieben).

Die Politessen beharrten auf dem Punkt, dass sich das Fahrzeug deshalb nicht bewegt haben könne.

Das wird dann kurzweilig vor Gericht.

Ansonsten ist nach Rechtskommentaren ein Parkplatztausch z.B. unter Kollegen für einen neuen Parkzeitbeginn nicht zulässig, weil dadurch ja zwischenzeitlich kein Parkplatz wirklich frei werde.

Ein weiteres weites Feld für Knöllchenstreit.

Zitat:

Original geschrieben von blogreiter

In einem Fall hatten die Politessen Fotos gemacht, auch mit der Ventilstellung der Räder. Und das Fahrzeug stand am neuen Platz paar Meter weiter mit gleicher Stellung (so wurde es beschrieben).

Die Politessen beharrten auf dem Punkt, dass sich das Fahrzeug deshalb nicht bewegt haben könne.

Das wird dann kurzweilig vor Gericht.

Die Kurzweiligkeit beginnt spätestens dann wenn die Politesser zu erklären versucht, wie das Fahrzeug an seinen neuen Standort gelangte ohne bewegt worden zu sein...

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