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Parksituation
Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr mir bei zwei Parksituationen weiterhelfen.
Situation 1
Hier gibt es eine Parkbucht (siehe Foto). Dort steht aber das Schild Mo-Fr 8-17 Uhr auf dem Seitenstreifen Parken verboten.
Worauf bezieht sich das ? Nur auf die Straße, so dass ich in der Parkbucht 24/7 parken darf?
Oder darf ich in der Bucht nur immer Parken außerhalb der Zeit von Mo-Fr 8-17 Uhr?
Situation 2
Beim Anwohnerparken steht:
Mo. - Fr.
07.00 Uhr - 10.00 Uhr und
16.00 Uhr - 22.00 Uhr
Nur Bewohner mit Parkausweis.
Dort gibt es aber einen Parkautomaten links auf der Straße. Darf ich dort dann trotzdem mit Parkticket aus dem Automaten zu allen Zeiten Parken oder nur von 22-7 Uhr und 10-16 Uhr?
Auf der Seite von der Stadt Frankfurt habe ich leider keine guten Infos gefunden.
Danke euch!
Beste Grüße
Tropf
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12 Antworten
Zitat:
@Tropf schrieb am 10. November 2024 um 18:16:40 Uhr:
Situation 1
Hier gibt es eine Parkbucht (siehe Foto). Dort steht aber das Schild Mo-Fr 8-17 Uhr auf dem Seitenstreifen Parken verboten.
Worauf bezieht sich das ? Nur auf die Straße, so dass ich in der Parkbucht 24/7 parken darf?
Auf der Straße darfst du hier definitiv zu keiner Zeit parken, weil damit die Mindestbreite unterschritten würde und ein Vorbeifahren am parkenden Fahrzeug nicht mehr möglich wäre.
Bei Bild 1 steht ja deutlich dabei, dass die Beschilderung für den Seitenstreifen gilt. Also montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr eingeschränktes Haltverbot auf dem Seitenstreifen. Außerhalb dieser Zeiten darf dort geparkt werden. Auf der Fahrbahn gilt die Beschilderung zwar nicht, aber es wäre entweder ein verbotenes Parken in zweiter Reihe oder eine Unterschreitung der Restfahrbahnbreite.
Bei Bild 2 dürfen in den angegeben Zeiten nur die Bewohner mit Parkausweis dort parken. Außerhalb der Zeiten darf dort jeder parken. Einen Parkschein braucht man dort nie.
Situation 1: Außerhalb des Zeitfensters darf in der Bucht (=Seitenstreifen) geparkt werden. Tagsüber nur Halten, beispielsweise zum Abholen und Absetzen.
Situation 2: Es könnte sich um eine "Parkzone" handeln. Ähnlich wie bei einer 30er Zone gilt dort im gesamten Gebiet, dass ein Ticket gelöst werden muss. Habe ich vor kurzem in Stuttgart kennen gelernt. Andernfalls würde am blau weißen Parkplatzschild erwarten, dass dort etwas wie "mit Parkschein " steht. Unter der Woche darf ausschließlich der Anwohner auf dem Bordstein parken, wenn er einen Parkausweis hat.
Edit: Hier unter https://frankfurt.de/themen/verkehr/auto/ruhender-verkehr und auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt kann man sich die bewirtschafteten Parkzonen unter Fachdaten einblenden.
In Bild 2 finde ich die ganze Situation etwas kurios. Auf der rechten Seite darf halb auf dem Bürgersteig geparkt werden, aber nur Bewohner mit Parkausweis. Auf der linken Seite steht ein Parkautomat aber nichts davon, dass halb auf dem Bürgersteig geparkt werden darf. Also muss mit Parkschein auf der linken Straßenseite geparkt werden. Dann ist aber die Durchfahrtsbreite kleiner als 3,05 m also ist auch das nicht erlaubt.
Die Fahrzeuge stehen nun halb auf dem Bürgersteig. Ist dies nun erlaubt oder nicht?
Klick mich und Klick mich
Eine weitere Kuriosität, warum verlinkt der TE nicht Google-Maps? Warum muss man das selbst raussuchen? Auf seinem nichts aussagenden Bild (aus Google-Maps zusammengeschnipselt) sieht man ja nicht einmal die Fahrzeuge, die auf der linken Seite stehen.
Gruß
Uwe
Das Bild 2 liegt in einer Parkraumbewirtschaftungszone. Diese Info fehlte vom TE. Eine der Zufahrten ist diese hier:
Bei unklaren Situationen nehme ich oft eine Parkapp. EasyPark, PayByPhone, Parkster z.B., zu Hilfe.
Da kann man gut sehen wann was kostet.
Bei Zonen wo man nichts genaues weiß, oft die Aufklärung.
Vielen Dank an alle!
Sorry ich wusste nicht, dass man die Straße bei Google Maps direkt verlinken kann. Ich vermute also, dass man auf der linken Seite mit Parkschein parken darf und auf der rechten eben nur mit einem Anwohnerparkausweis in den angegebenen Zeiten.
Zitat:
@manvo schrieb am 10. November 2024 um 19:02:37 Uhr:
Bei unklaren Situationen nehme ich oft eine Parkapp. EasyPark, PayByPhone, Parkster z.B., zu Hilfe.
Da kann man gut sehen wann was kostet.B
Bei Zonen wo man nichts genaues weiß, oft die Aufklärung.
Vielen Dank für den Tipp. Bei EasyPark wird allerdings die ganze Straße zum parken angezeigt (Leerbachstraße 70-77)und nicht nur die linke oder rechte Seite. Kann es sein, dass die App hier nicht differenziert?
Eigentlich zeigen die Apps gut an, wo es kostet und da darf man auch parken.
Zitat:
@manvo schrieb am 10. November 2024 um 20:58:28 Uhr:
Eigentlich zeigen die Apps gut an, wo es kostet und da darf man auch parken.
Man darf nur da parken wo es erlaubt ist. Sich auf eine App zu verlassen kann nach hinten los gehen. Vorallem kann auch gerne mal Parkplätze entfernt werden oder Halteverbot dazu kommen oder oder oder
Aber die Schilder sind doch glasklar , warum entstehen da überhaupt fragen ?
Das ist nicht richtig. Da oben bereits darauf hingewiesen wurde, dass es sich um eine sogenannte "Parkraumbewirtschaftszone" handelt, müssen Nutzer ohne Anwohnerausweis immer einen Parkschein lösen und dürfen zusätzlich auf der einen Seite zu den beschriebenen Zeitfenstern gar nicht parken. Außerhalb der Zeitfenster darf man mit Parkschein auch auf der anderen Seite stehen.
Zitat:
@Tropf schrieb am 10. November 2024 um 20:48:44 Uhr:
Vielen Dank an alle!
Sorry ich wusste nicht, dass man die Straße bei Google Maps direkt verlinken kann. Ich vermute also, dass man auf der linken Seite mit Parkschein parken darf und auf der rechten eben nur mit einem Anwohnerparkausweis in den angegebenen Zeiten.
Die Schilder haben Vorrang, ist doch klar, wie immer wenn es um Assistenten geht.
Es gibt auch Zonen wo ausser bei der Einfahrt, gar kein Schild steht.
Der Automat steht auch nicht alle 10 Meter und wird auch mal übersehen.
Wenn man das übersieht, ist eine ParkApp nützlich, da kann dann noch mal schauen, was Sache ist.