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Parkt das rote Auto korrekt?

Themenstarteram 17. Februar 2022 um 6:47

Wenn nein, gegen welche Regel verstößt es?

Es handelt sich um eine Tempo-30- Zone ohne weitere Anordnung zur Regulierung des Parkens.

Es kreuzt ein "faktischer Radweg", aber in Wahrheit ist es nur eine Fußgängerfurt, Radfahrende werden geduldet (siehe Schild: Radfahrer frei). Also ist es keineswegs eine Kreuzung mit 5 m-Regel oder gar 8 m.

Oder irre ich?

Smart parkt unsmart
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97 Antworten

Er ragt aber in die Fahrbahn,weil er der Sperrfläche "ausweicht". Jetzt müsste man die gesamte Fahrbahn kennen.

Ich sage mal "Nein", das rote Auto parkt nicht korrekt.

Die Gründe für das "Nein" sind:

Die Parklücke ist nicht ausreichend groß für das Auto und es parkt schräg zum Bordstein.

am 17. Februar 2022 um 7:12

Das parkt nicht korrekt. Man muss am Fahrbahnrand parken, nicht mitten auf der Fahrbahn neben einer Sperrfläche. Die Sperrfläche ist ja genau dazu da, dass sich dort keiner hinstellt.

Parken "nicht am rechten Fahrbahnrand", demnach verboten, 15€.

Themenstarteram 17. Februar 2022 um 7:14

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 17. Februar 2022 um 08:08:46 Uhr:

Er ragt aber in die Fahrbahn,weil er der Sperrfläche "ausweicht". Jetzt müsste man die gesamte Fahrbahn kennen.

3 m Platz bleiben, wie man deutlich sehen kann. Ab dieser Stelle endet eine Einbahnstraße, die von rechts aus dem Bildrand kommt auf eine abknickende Straße, wodurch eine Art Platz entsteht.

am 17. Februar 2022 um 7:16

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 17. Februar 2022 um 08:08:46 Uhr:

… Jetzt müsste man die gesamte Fahrbahn kennen.

Wozu? Wie die Fahrbahn irgendwo anders angelegt ist, ändert doch nichts an der fraglichen Stelle.

Themenstarteram 17. Februar 2022 um 7:16

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 17. Februar 2022 um 08:12:56 Uhr:

Parken "nicht am rechten Fahrbahnrand", demnach verboten, 15€.

Vielen Dank für diese beiden Hinweise!

Aber gegen diesen Vorwurf würde ich natürlich argumentieren: nein, das Auto steht exakt am Fahrbahnrand, der hier durch die Markierung definiert ist und nicht wie üblich durch den Bordstein.

am 17. Februar 2022 um 7:17

Zitat:

@NOMON schrieb am 17. Februar 2022 um 08:14:40 Uhr:

3 m Platz bleiben, wie man deutlich sehen kann. Ab dieser Stelle endet eine Einbahnstraße, die von rechts aus dem Bildrand kommt auf eine abknickende Straße, wodurch eine Art Platz entsteht.

Es ist egal, wie viel Platz bleibt – das Halten und Parken ist nur am Fahrbahnrand erlaubt, nicht quer in die Fahrbahn hineinragend.

Zitat:

@NOMON schrieb am 17. Februar 2022 um 08:16:44 Uhr:

Aber gegen diesen Vorwurf würde ich natürlich argumentieren: nein, das Auto steht exakt am Fahrbahnrand, der hier durch die Markierung definiert ist und nicht wie üblich durch den Bordstein.

Die Fahrbahn endet am Bordstein, nicht an der Sperrfläche. Die Sperrfläche ist Teil der Fahrbahn.

Was du meinst, ist der Fahrstreifen, nicht die Fahrbahn.

Die Sperrfläche ist kein Fahrbahnrand, es ist eine Fahrbahnmarkierung. Der rote Pkw parkt daher leider falsch.

Zitat:

@NOMON schrieb am 17. Februar 2022 um 08:16:44 Uhr:

 

Aber gegen diesen Vorwurf würde ich natürlich argumentieren: nein, das Auto steht exakt am Fahrbahnrand, der hier durch die Markierung definiert ist und nicht wie üblich durch den Bordstein.

Leider "Nein"... das rote Auto steht nicht "exakt" am Fahrbahnrand, sondern schräg zum Fahrbahnrand / Bordstein.

Und das sogar nicht gerade wenig.

Zitat:

@NOMON schrieb am 17. Februar 2022 um 08:16:44 Uhr:

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 17. Februar 2022 um 08:12:56 Uhr:

Parken "nicht am rechten Fahrbahnrand", demnach verboten, 15€.

Vielen Dank für diese beiden Hinweise!

Aber gegen diesen Vorwurf würde ich natürlich argumentieren: nein, das Auto steht exakt am Fahrbahnrand Rand der Sperrfläche, der hier durch die Markierung definiert ist und nicht wie üblich durch den Bordstein.

So wäre es richtig formuliert, wie oben geändert.

Zitat:

@NOMON schrieb am 17. Februar 2022 um 08:16:44 Uhr:

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 17. Februar 2022 um 08:12:56 Uhr:

Parken "nicht am rechten Fahrbahnrand", demnach verboten, 15€.

Vielen Dank für diese beiden Hinweise!

Aber gegen diesen Vorwurf würde ich natürlich argumentieren: nein, das Auto steht exakt am Fahrbahnrand, der hier durch die Markierung definiert ist und nicht wie üblich durch den Bordstein.

Wenn du uns nun noch die exakte Formulierung in der StVO zeigst gehe ich mit dir mit. Ich befürchte nur, du wirst nichts finden.:D

Themenstarteram 17. Februar 2022 um 8:34

Zitat:

@Florian48 schrieb am 17. Februar 2022 um 08:17:29 Uhr:

Zitat:

@NOMON schrieb am 17. Februar 2022 um 08:14:40 Uhr:

3 m Platz bleiben, wie man deutlich sehen kann. Ab dieser Stelle endet eine Einbahnstraße, die von rechts aus dem Bildrand kommt auf eine abknickende Straße, wodurch eine Art Platz entsteht.

Es ist egal, wie viel Platz bleibt – das Halten und Parken ist nur am Fahrbahnrand erlaubt, nicht quer in die Fahrbahn hineinragend.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 17. Februar 2022 um 08:17:29 Uhr:

Zitat:

@NOMON schrieb am 17. Februar 2022 um 08:16:44 Uhr:

Aber gegen diesen Vorwurf würde ich natürlich argumentieren: nein, das Auto steht exakt am Fahrbahnrand, der hier durch die Markierung definiert ist und nicht wie üblich durch den Bordstein.

Die Fahrbahn endet am Bordstein, nicht an der Sperrfläche. Die Sperrfläche ist Teil der Fahrbahn.

Was du meinst, ist der Fahrstreifen, nicht die Fahrbahn.

Nein. Die Sperrfläche ist nicht Teil der Fahrbahn, darüber sollten kein Streit bestehen. Deshalb endet die Fahrbahn auch nicht am Bordstein, sondern an der Sperrfläche. Das Auto parkt deshalb korrekt am rechten Fahrbahnrand, wie es § 12 IV StVO fordert. Dass dieser so schief verläuft, liegt an der Markierung.

Keines der Verbote aus Absatz 1 ist gegeben.

Insbesondere ist es auch nirgends verboten, "quer in die Fahrbahn hereinragend" zu parken. Anderenfalls: nenne bitte Regel, aus der sich das ergibt.

Siehst du falsch. Aber leg doch Einspruch ein, wirst ja sehen was passiert.

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