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Parkverbot Regelung unklar - Darf ich parken oder nicht?

Themenstarteram 22. März 2016 um 18:51

Hallo,

bei uns im Wohngebiet wurden neue Parkverbotsschilder aufgestellt.

Von der einen Einfahrtsseite (oben) steht ein Parkverbotsschild mit 7,5t Verbotsschild auf der rechten Einfahrtsseite.

Von "unten" steht das 7,5t Verbotsschild und das Parkverbotsschild mit einem 7-17Uhr Zusatzschild.

 

Darf ich nun wochentags nach 17Uhr in der Straße am Rand stehen? Wenn ja, wie und Wo?

 

Bild Siehe anhang. Würde mich sehr über feedback freuen.

Danke, schönen Abend noch

Parkverbot-groschstr
Beste Antwort im Thema

Auf der Straßenseite mit dem Zusatzschild "7–17 Uhr" darfst du ab 17 Uhr parken, auf der anderen Straßenseite ist das Parken ganztägig verboten.

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Auf der Straßenseite mit dem Zusatzschild "7–17 Uhr" darfst du ab 17 Uhr parken, auf der anderen Straßenseite ist das Parken ganztägig verboten.

Aber nur über 7,5t ist es verboten.

Nö. Das ist ein Einfahrtverbot für über 7,5-Tonner, kein Parkverbot. Ein Park-Beschränkung auf 7,5 to müsste durch ein Zusatzzeichen unter dem Parkverbotszeichen gekennzeichnet sein.

Themenstarteram 22. März 2016 um 19:11

Danke schonmal für die Antworten.

So habe ich das auch gedacht. Aber: bisher (wo kein parkverbotsschild stand) haben sich alle von "oben" / rechts an den Gehweg gestellt.

Nun soll das von unten sein?! Kann ich mir nicht vorstellen, dass sich das jemand ordentlich überlegt hat.

Vllt sollte ich mal bei dem zuständigen Ordnungsamt anrufen.

Danke

Zitat:

@Golfinator schrieb am 22. März 2016 um 19:57:16 Uhr:

Aber nur über 7,5t ist es verboten.

Falsch.

Das 7,5t-Schild ist ein Verkehrsverbot für Fahrzeuge über 7,5t. Die dürfen diese Straße garnicht benutzen.

 

Für deine Version müsste das so aussehen.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 22. März 2016 um 20:13:50 Uhr:

[...]

Für deine Version müsste das so aussehen.

Falsch. Unter Verkehrszeichen Größe 3 darf kein Zusatzzeichen Größe 1 angebracht sein. ;)

am 22. März 2016 um 22:15

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 22. März 2016 um 22:19:16 Uhr:

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 22. März 2016 um 20:13:50 Uhr:

[...]

Für deine Version müsste das so aussehen.

Falsch. Unter Verkehrszeichen Größe 3 darf kein Zusatzzeichen Größe 1 angebracht sein. ;)

Wo steht das?

Zitat:

@birscherl schrieb am 22. März 2016 um 19:55:18 Uhr:

Auf der Straßenseite mit dem Zusatzschild "7–17 Uhr" darfst du ab 17 Uhr parken, auf der anderen Straßenseite ist das Parken ganztägig verboten.

Dem wäre nichts hinzuzufügen. Außer, du fährst einen LKW über 7,5 Tonnen. Dann darfst du zwar nicht in die Straße einfahren, aber zwischen 17 und 7 Uhr auf der einen Seite parken. Aber nur, ohne einzufahren. Wie du das anstellst, ist deine Sache... :D

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 22. März 2016 um 23:15:01 Uhr:

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 22. März 2016 um 22:19:16 Uhr:

 

Falsch. Unter Verkehrszeichen Größe 3 darf kein Zusatzzeichen Größe 1 angebracht sein. ;)

Wo steht das?

Keine Ahnung.:rolleyes: Habe gerade die Verwaltungsvorschriften zur StVO und die RSA 95 durchforstet, steht wirklich nichts drin... Eventuell habe ich das mal bei einem RSA-Lehrgang so gehört.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 22. März 2016 um 23:15:01 Uhr:

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 22. März 2016 um 22:19:16 Uhr:

 

Falsch. Unter Verkehrszeichen Größe 3 darf kein Zusatzzeichen Größe 1 angebracht sein. ;)

Wo steht das?

Hier: http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/VwV_zu_39bis43.txt

Hm, da gibt es sowohl für alle Verkehrszeichen und für alle Zusatzzeichen in Größen 1,2 und 3. Die Größen richten sich aber nicht danach, was Verkehrszeichen und was Zusatzzeichen ist, sondern bei welcher Geschwindigkeit sie noch erkennbar sein müssen.

Und ansonsten kann ich nichts darüber finden, das ein Zusatzzeichen mit Gewichtsbegrenzung nicht unter einem Parkverbots-Zeichen angebracht sein darf.

So wie ich das verstanden hab, soll die Größe des Zusatzzeichens der des Zeichens entsprechen, also ein Zeichen der Größe 2 soll ein Zusatzzeichen der Größe 2 bekommen.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 24. März 2016 um 22:17:04 Uhr:

… Und ansonsten kann ich nichts darüber finden, das ein Zusatzzeichen mit Gewichtsbegrenzung nicht unter einem Parkverbots-Zeichen angebracht sein darf.

Das stand auch nie infrage – lediglich dass die Größe entsprechen muss.

Zitat:

@birscherl schrieb am 24. März 2016 um 21:59:16 Uhr:

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 22. März 2016 um 23:15:01 Uhr:

 

Wo steht das?

Hier: http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/VwV_zu_39bis43.txt

Ja @birscherl , in dieser VwV ist eine Größentabelle für Verkehrszeichen und danach eine für Zusatzzeichen. Aber es wird tatsächlich nicht explizit darauf hingewiesen, daß das ZZ die gleiche Größe besitzen muß, wie das VZ. In der Regel haben aber amtlich aufgestellte Schilder am gemeinsamen Pfosten die gleiche Größe.

Obwohl, hier z.B. tanzt das untere ZZ auch aus der Reihe.

(http://www.motor-talk.de/.../...ldern-anwohnerparken-t5629811.html?...)

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