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Parkverbot

Themenstarteram 11. Oktober 2022 um 14:34

Hallo, bei uns ist am Ende der Straße das Parken so üblich, wie auf Foto und Skizze zu sehen (entschuldigt bitte meine miserablen Skizzier-Skills...). Heißt rechts steht ein Parkverbotsschild, davor steht jemand und links wird die Fläche so parkend aufgefüllt. Ist wahrscheinlich nicht erlaubt - fand es, als ich vor 2 Jahren her zog, auch komisch. Aber es wird da immer so gemacht und ich hab mich wohl dran gewöhnt. Nun habe ich mich auch einmal dahin gestellt und prompt einen Strafzettel kassiert (betrifft den roten). Der Strafzettel besagt, ich stünde im absoluten Halteverbot (Zeichen 283).

Das Halteverbotszeichen, habe ich gelernt, gilt nur für die entsprechende Fahrbahnseite. Nichtsdestotrotz darf man da, wo ich stehe, sicherlich dennoch nicht parken, weil's qausi mitten auf der Fahrbahn ist und ggf. Abstände und Richtungen nicht gewahrt sind oder wieso genau? Helft mir drum bitte mal mit der Erklärung, damit ich nicht dumm sterben muss...

Danke euch vorab!

Foto Parken Straßenende
Skizze Bereich - übliche Parksituation
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18 Antworten

"Immer so gemacht" ist halt nicht die beste Begründung ;)

 

Ich sehe hier keine Parkplatzmarkierung, daher wäre meine erste Frage, warum stellt man sich mitten auf die Straße? Klar, hinter dem Schild darfst du rechts nicht Parken, aber dat erlaubt ja nicht dat parken mitten auf der Fläche, zumindest sehe ich nicht wo der rote irgendwo am Fahrbahnrand steht, bei den anderen dreien kann man darüber ja noch diskutieren.

Themenstarteram 11. Oktober 2022 um 15:12

Stimmt wohl. Ich habe die bisherig übliche Parksituation in der Ecke nie so recht verstanden. Aber mich ihr in Ermangelung einer anderen Parkoption beschlossen, mal anzuschließen. Nicht zu Unrecht mit eigenartigen Gefühl, wie sich zeigt... Dennoch gibt es ja immer wieder eigenwillige, ungekennzeichnete, aber legale Parkbuchten, die hier nicht unüblich sind. Drum einfach die Frage nach der Begründung, die ihr mir geben würdet.

Was ist auch noch für möglich halten würde: der Platz ist eine Feuerwehrzufahrt. Wäre das möglich?

Themenstarteram 11. Oktober 2022 um 15:19

Es steht keinerlei anderes Schild da...

Rot parkt gegen die Fahrtrichtung in zweiter Reihe. Der links daneben parkt ebenfalls falschrum. Die beiden anderen parken nicht parallel am Fahrbahnrand. Zeichen 283 ist allerdings nicht verletzt da es auf der Seite nunmal nicht steht. Irgendwo ist auch das Parken vor Pollern irgendwie bäh. Wenn man sich den Jux mal geben will, kann man ja Einspruch einlegen und sich "natürlich" geben.

Themenstarteram 11. Oktober 2022 um 15:28

Aber es gibt eine Feuerwehrbewegungszone 50-100 Meter weiter vorn. Die ist klar gekennzeichnet...

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 11. Oktober 2022 um 17:18:57 Uhr:

Was ist auch noch für möglich halten würde: der Platz ist eine Feuerwehrzufahrt. Wäre das möglich?

Themenstarteram 11. Oktober 2022 um 15:32

Ja, so würde ich es auch verstehen. Allerdings lohnt der ganze Widerspruchs-Aufwand nicht, wenn sie dann mit einer anderen Begründung kommen und ich doch nur mehr zahlen muss... Oder? Ich nehm's drum einfach hin und versuche zumindest zu verstehen und draus zu lernen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. Oktober 2022 um 17:26:49 Uhr:

Rot parkt gegen die Fahrtrichtung in zweiter Reihe. Der links daneben parkt ebenfalls falschrum. Die beiden anderen parken nicht parallel am Fahrbahnrand. Zeichen 283 ist allerdings nicht verletzt da es auf der Seite nunmal nicht steht. Irgendwo ist auch das Parken vor Pollern irgendwie bäh. Wenn man sich den Jux mal geben will, kann man ja Einspruch einlegen und sich "natürlich" geben.

waren hinter den Scheibenwischer der anderen Fahrzeuge an diesem Tag auch "Knöllchen" ?

Themenstarteram 11. Oktober 2022 um 15:56

Habe ich nicht gesehen, ich hatte aber auch keins. Habe nur einen Monat später Post bekommen.

Zitat:

@bug99 schrieb am 11. Oktober 2022 um 17:54:52 Uhr:

waren hinter den Scheibenwischer der anderen Fahrzeuge an diesem Tag auch "Knöllchen"

Es gibt in der Verkehrsüberwachung hier und da die Auffassung, dass Haltverbote in Sackgassen (Wendehammer usw.) um 180° herum gelten. Je nach baulicher Ausführunf kann das zutreffend sein. Hier würde ich es verneinen.

 

Das Parken ist dennoch ordnungswidrig und der ursprügliche Tatvorwurf kann auch im Nachhinein entsprechend korrigiert werden. Insofern stehen die Chancen schlecht, ohne Kosten aus der Nummer rauszukommen.

 

Ist das Berlin?

Themenstarteram 11. Oktober 2022 um 16:58

Ist Düsseldorf.

Danke für eure Antworten!

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 11. Oct 2022 um 17:7:10 Uhr:

Es gibt in der Verkehrsüberwachung hier und da die Auffassung, dass Haltverbote in Sackgassen (Wendehammer usw.) um 180° herum gelten. Je nach baulicher Ausführunf kann das zutreffend sein. Hier würde ich es verneinen.

Genau das war auch mein erster Gedanke.

Ob hier nun der Tatvorwurf richtig ist würde ich zwar anzweifeln, aber parken würde ich so aus mehreren anderen Gründen die zu einem Verwarngeld oder Bußgeld führen könnten jedoch nicht.

Themenstarteram 11. Oktober 2022 um 20:44

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 11. Oktober 2022 um 21:30:21 Uhr:

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 11. Oct 2022 um 17:7:10 Uhr:

Es gibt in der Verkehrsüberwachung hier und da die Auffassung, dass Haltverbote in Sackgassen (Wendehammer usw.) um 180° herum gelten. Je nach baulicher Ausführunf kann das zutreffend sein. Hier würde ich es verneinen.

Genau das war auch mein erster Gedanke.

Ob hier nun der Tatvorwurf richtig ist würde ich zwar anzweifeln, aber parken würde ich so aus mehreren anderen Gründen die zu einem Verwarngeld oder Bußgeld führen könnten jedoch nicht.

Die schon genannten Gründe oder andere?

 

[ToFu-Zitat von MOTOR-TALK berichtigt. Bitte den eigenen Inhalt unter das Zitat schreiben. Danke!]

 

 

vor rot/weiss markierte Rettungswege zu parken (auch teilweise), ist unverantwortlich und abschleppen wäre auch berechtigt.

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