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Parkverbotschild durch Baustelle verdeckt.

Themenstarteram 16. August 2018 um 12:16

Hallo zusammen,

Letzte Woche habe ich eine Verwarnung bekommen wegen Parkens im Haltverbot (schwarze C-Klasse). Wir waren zu dritt im Auto und haben alle das Schild nicht gesehen, weil es hinter einer Baustelle aufgestellt war. Es zeigte also direkt in die Baustelle rein (Bild). Bitte bedenkt, dass das Bild in Stehhöhe aufgenommen wurde. Wenn man im Fahrzeug sitzt muss man also durch den Bauzaun durchschauen. Meiner Meinung nach muss das Schild am Rand der Baustelle, also quasi direkt hintern meinem Auto aufgestellt sein. Dort stand auch mal ein weiteres Halteverbotschild, welches aber an dem Tag zur Seite gelegt war (Bild 2).

Auf meinen Einspruch meinte die Stadt, dass das Schild sehrwohl sichtbar gewesen sei und schickt wieder ein Beweisbild in Stehhöhe.

Ein weiterer Einspruch würde ein Bußgeldverfahren auslösen und ich möchte vorher abschätzen, wie sinnvoll das ist. Es sind zwar nur 15€, ja. Aber mir geht es hier um das Prinzip. Vorallem, weil die Autos gegenüber ebenfalls im Halteverbot standen, mit großen, perfekt sichtbaren Schildern gekennzeichnet, aber kein Knöllchen bekommen haben.

Für mich ist das Schild nichtig wenn ein Bauzaun die Sicht verdeckt, auch wenn der durchsichtig ist. Ich habe es hinter dem Bauzaun wirklich nicht gesehen und fühle mich etwas verarscht.

Danke im Voraus.

Bild #209287553
Bild #209287554
Beste Antwort im Thema

Schild ist zu sehen, Game over und dickes Schloß. Was soll so eine sinnlose Diskussion um ein paar Euro? TE muss es gesehen haben ansonsten Entzug der fleppen wegen Problemen mit der Sehstärke.

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Hallo Nick.

Für mich ist das Schild sichtbar. Ich würde bezahlen.

Gruß

Das ist problemlos zu erkennen, auch wenn man sich in die Autofahrer-Sitzhöhe reindenkt. Bei Beschilderungen zum ruhenden Verkehr sind die Anforderungen an die Umschaupflicht auch etwas höher, ggf. muss man zu Fuß noch mal zurück und nachsehen. (Das Argument, dass man ja dann schon im Haltverbot hält, während man zu Fuß einige Meter zurück läuft, lässt sich nicht gewinnbringend einsetzen.)

Dann leg halt Widerspruch ein.

am 16. August 2018 um 12:24

Ich war wegen einem ähnlichen Falles vor Gericht und bekam Recht. Bei mir ging es sogar nur um 10€ bei denen ich die Zahlung verweigerte.

Natürlich ist das albern, die Richterin hat sich auch aufgeregt das „ich“ wegen sowas vor Gericht gehe.

Konnte mir nicht verkneifen das ich nicht Kläger war sondern Beklagter und nicht vor Gericht ging sondern aufgrund einer Vorladung da bin.

Ist definitiv Erbsen zählen - wenn der Gemeinde aber 10€ wichtig genug sind für einen solchen Schritt dann sind die 10€ mir selbst genauso wichtig

Das ist keine Baustelle, sondern eine Saustelle! Was macht denn die Barke hinter der langsam auf die Straße zu fallende drohende Absperrung? Aber das interessiert wahrscheinlich keine Politessen, die haben nur eine einseitige Ausbildung gemünzt auf parkende Autos.

Ortskundig fährst du da öfter lang ? wenn ja schnell zahlen. Auch wenn Äste vor einem Schild sind hilft das nix. Ich würd mir nicht noch was dazu betteln.

Zitat:

@Trets2 schrieb am 16. August 2018 um 14:24:54 Uhr:

Ich war wegen einem ähnlichen Falles vor Gericht und bekam Recht.

War dein Fall wirklich vergleichbar? Und gab es einen Freispruch oder nur eine Einstellung des Verfahrens?

Um welches Schild geht es da eigentlich? Das gekippte oder das andere am Mast?

"Es gibt keine dummen Fragen" sagen die Pädagogen immer, um den Schülern Mut zu machen auch mal Fragen zu stellen. Stimmt aber gar nicht, es gibt sehr wohl dumme Fragen.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 16. August 2018 um 14:46:17 Uhr:

"Es gibt keine dummen Fragen" sagen die Pädagogen immer, um den Schülern Mut zu machen auch mal Fragen zu stellen. Stimmt aber gar nicht, es gibt sehr wohl dumme Fragen.

Und dumme Bemerkungen gibt es auch. Im Fall eins gilt das nicht, da nicht sichtbar, im Fall zwei gilt es auch nicht, da lt. Foto verdreht ( jedenfalls nach dem schlechten Foto zu urteilen) und zeigt nicht in Fahrrichtung. Also gelten beide nicht. Wie ich gerade noch mal las, bezieht sich der TE wohl auf das verdrehte Schild. Wenn das allerdings nicht verdreht ist, gilt es und ist auch gut zu sehen.

Mit dem eingestellten Foto beweist der TE doch ziemlich deutlich, dass das Schild gut zu sehen ist.

Und "dort stand auch mal ein weiteres Halteverbotschild, welches aber an dem Tag zur Seite gelegt war" zeigt ebenfalls deutlich, dass er dort ortskundig ist.

Also die 15,- € zahlen und sich weiteren Ärger und Kosten ersparen.

Ich würde die Kennzeichen der anderen Autos unkenntlich machen .

Wo hast Du denn gestanden ?

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 16. August 2018 um 14:52:00 Uhr:

Im Fall eins gilt das nicht, da nicht sichtbar, im Fall zwei gilt es auch nicht, da lt. Foto verdreht ( jedenfalls nach dem schlechten Foto zu urteilen) und zeigt nicht in Fahrrichtung.

Das nicht gekippte und gut sichtbare Schild ist nicht verdreht und es zeigt sehr wohl in Fahrtrichtung. Es wurde lediglich aus zwei verschiedenen Perspektiven fotografiert.

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 16. Aug. 2018 um 14:55:28 Uhr:

Wo hast Du denn gestanden ?

Steht im ersten Satz.

 

Das Schild zeigt nicht in Fahrtrichtung, dann würde man die Rückseite sehen ;-)

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