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Parkwatcher Zahlungsaufforderung - Berger Straße 108
Hallo zusammen,
wir haben gestern eine Zahlungsaufforderung von Parkwatcher bekommen, die sich auf das Parken im Halteverbot auf einer öffentlichen Straße bezieht.
Meine Frau hat mit ihrem Smart 450 ungefähr da geparkt, wo der rote Volvo auf dem Google Streetviewausschnitt geparkt hat. https://goo.gl/maps/7draDSpbEJKoZQgx9
Sie hat dann etwas zu Essen abgeholt und hat damit also wirklich geparkt. Es geht nicht darum, dass es sehr vermutlich ein Parkverstoß ist, also wir sind uns dessen bewusst und würden auch, wenn der Bescheid vom Ordnungsamt kommt, bezahlen.
Wir sind nur sehr verwundert, dass wir für diesen Verstoß den Brief im Anhang bekommen haben, der ein Entgelt von 37,50 fordert. Ist es so, dass diese Firma von der Stadt Frankfurt eventuell zur Parkraumüberwachung beauftragt wurde?
Ich finde es etwas merkwürdig, denn dann könnte man ja einfach eine GmbH gründen und durch die Straße laufen und Parksünder aufschreiben und diese "Bescheide" versenden. Aus meiner Sicht ist das eine hoheitliche Aufgabe, die direkt von staatlichen Institutionen erledigt oder in derem Auftrag erfolgen sollten.
Ich hoffe, dass ihr hier ein paar Tipps habt, wie man am Besten weiter vorgeht. Rechtsschutzversicherung haben wir im Zweifel auch, aber ist so ja noch kein relevanter Betrag.
Dankeschön
Bild aus dem Anhang entfernt, nicht ausreichende Schwärzung des Verwendungszweckes, Moorteufelchen/Moderator
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103 Antworten
Wenn es ein abgesonderter Parkplatz wäre ... aber so? Macht mich auch stutzig. Wo sollen denn da die AGB aushängen?
privates Inkassounternehmen, im Prinzip wie auf Supermarktparkplätzen. Die handeln im Auftrag irgendeines Grundstückseigentümers zwecks Überwachung eines Parkplatzes/Einfahrt.
Also von daher zwar ärgerlich, aber rechtlich kaum angreifbar.
Man müsste den Auftraggeber wissen, wenn der gleich dem Geschäft ist, wo ihr eingekauft habt, kann man vielleicht sich wenigstens anteilig was zurückholen.
Naja, ob die Firma beauftragt wurde oder auf eigene Faust handelt, sollte sich ja recht einfach und kostengünstig rausfinden lassen...
Du sollst eine Vertragsstrafe zahlen, das ist eine reine Privatveranstaltung und hat mit Halte- oder Parkverbot nach StVo und Ahndung durch ein Ordnungsamt nichts zu tun.
Jetzt müsste man wissen ob und welchen Vertrag ihr mit dem Parken an der Stelle eingegangen seid. Irgendeinen Hinweis sehe ich auf dem Foto nicht, aber das hat nichts zu sagen. Die AGB müssten für euch erkennbar gewesen sein.
Zitat:
@JimmyMcNulty schrieb am 31. Januar 2021 um 12:15:19 Uhr:
Hallo zusammen,
wir haben gestern eine Zahlungsaufforderung von Parkwatcher bekommen, die sich auf das Parken im Halteverbot auf einer öffentlichen Straße bezieht.
Meine Frau hat mit ihrem Smart 450 ungefähr da geparkt, wo der rote Volvo auf dem Google Streetviewausschnitt geparkt hat. https://goo.gl/maps/7draDSpbEJKoZQgx9
Sie hat dann etwas zu Essen abgeholt und hat damit also wirklich geparkt. Es geht nicht darum, dass es sehr vermutlich ein Parkverstoß ist, also wir sind uns dessen bewusst und würden auch, wenn der Bescheid vom Ordnungsamt kommt, bezahlen.
Wir sind nur sehr verwundert, dass wir für diesen Verstoß den Brief im Anhang bekommen haben, der ein Entgelt von 37,50 fordert. Ist es so, dass diese Firma von der Stadt Frankfurt eventuell zur Parkraumüberwachung beauftragt wurde?
Ich finde es etwas merkwürdig, denn dann könnte man ja einfach eine GmbH gründen und durch die Straße laufen und Parksünder aufschreiben und diese "Bescheide" versenden. Aus meiner Sicht ist das eine hoheitliche Aufgabe, die direkt von staatlichen Institutionen erledigt oder in derem Auftrag erfolgen sollten.
Ich hoffe, dass ihr hier ein paar Tipps habt, wie man am Besten weiter vorgeht. Rechtsschutzversicherung haben wir im Zweifel auch, aber ist so ja noch kein relevanter Betrag.
Dankeschön
da ich dort wo der rote volvo parkt eine ein und ausfahrt sehe, und selbst der schon mit der schnauze die einfahrt hab verdeckt, völlig zu recht und was hindert daran, mal bei der stadt frankfurt anzurufen und zu fragen?
im schreiben steht ja tatvorwurf parken in der einfahrt, seid froh, das es nicht mit behinderung war, weil jemand raus wollte.
und vom o amt wird wohl nix kommen, eher wenn ihr nicht bezahlt mit jeder weiteren stufe ne höhere forderung
Gelöscht
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 31. Januar 2021 um 12:46:29 Uhr:
Du sollst eine Vertragsstrafe zahlen, das ist eine reine Privatveranstaltung und hat mit Halte- oder Parkverbot nach StVo und Ahndung durch ein Ordnungsamt nichts zu tun.
Jetzt müsste man wissen ob und welchen Vertrag ihr mit dem Parken an der Stelle eingegangen seid. Irgendeinen Hinweis sehe ich auf dem Foto nicht, aber das hat nichts zu sagen. Die AGB müssten für euch erkennbar gewesen sein.
ne müssen sie in dem falle nicht, da er dann wohl in der einfahrt stand
aber nen foto sollte beim schreiben dabei sein, dann könnte man genau sehen wo sie denn stand
also wie der Smart genau geparkt war, könnte man sich ja mal auf einem Beweisfoto zeigen lassen - gibt es ja bestimmt;
aber: private Parkraumüberwachung in Frankfurt ???
das kann eigentlich nicht sein..
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 3.1.2020, Az: 2 Ss-Owi 963/18)
Die Berger Strasse ist ja nicht Privater Raum - auch nicht vor einer Einfahrt...
oder war das doch ein gekennzeichneter privater Parkplatz im Hof o.ä. ?!
Wer ist der Kunde? Die Stadt oder z.B. der Blumenladen? Wessen Einfahrt wurde blockiert? Wer ist der Begünstigte, die Stadt oder der, der die Einfahrt „besitzt“?
Dass man für Schäden gerade stehen sollte, ist richtig. Dennoch sollte die „Wiedergutmachung“ auf rechtlich zulässigem Weg erfolgen. Das bloße blockieren der Einfahrt ohne Behinderung und ohne Benutzung privaten Grundes als Schaden zu bewerten, ist interessant. Ferner ist interessant, wie dann die Feststellung läuft.
Vermutlich ist bezahlen und vergessen der einfachste Weg. Aber die Hintergründe sind irgendwie auch interessant.
Bei mir steht oft der Eiermann vor der Garage (kein wirkliches Problem), wenn man sich auf diesem Weg am Geschäft beteiligen könnte, würde ich bei dem sogar kaufen.
1. Heißt es Tatort und nicht Parkplatz.
2. Auf welchen §1.5 bezieht sich der Tatvorwurf, Grundgesetz, BGB, StVO, BAFöG
3. Endet das VZ 283 (Parken im Haltverbot) vor Beginn der Querparkplätze, der Volvo steht nach diesen und auch am Fahrbahnrand neben einer Baumscheibe. Wenn der Smart auch da stand, sollte er nicht mal in den Bereich der Ein- Ausfahrt hinein geragt haben.
4. Wieso 30 €?, Parken im Haltverbot kostet 15 €, mit Behinderung (welche hier nicht erkennbar ist) 25 €. Parken vor privater Ein- Ausfahrt kostet 10 €, mit Behinderung 15 €. Dann könnte der Betrag passen, wäre aber falsch, da das Parken in Tateinheit geschah und somit nicht beide Tatbestände monetär zu beanstanden sind.
5. Wieso wird hier von Kundenparkplätzen gesprochen/geschrieben? Ist das eine Privatstraße?
Hier noch Lesestoff zu den privaten Parkraumüberwachungen in Frankfurt.
Edith: Ich würde zum Ordnungsamt der Stadt wandern und das Schreiben vorlegen. Die RS würde ich dafür nicht in Anspruch nehmen, weil Parkverstöße i.d.R. nicht abgedeckt sind.
1 Verstoß: da endet die Einbahnstraße, und links in Gegenrichtung darf man nicht parken.
2 Verstoß: keine ausgewiese Parkplatzfläche.
gelöscht, doppelt
Dass es sehr wahrscheinlich unzulässig ist an dieser Stelle zu Parken, ist wohl nahezu unstrittig und eher zweitrangig.
Interessanter ist, für wen und auf welcher Grundlage wird die Forderung gestellt.
Zitat:
@crimsonred schrieb am 31. Januar 2021 um 13:00:01 Uhr:
1 Verstoß: da endet die Einbahnstraße, und links in Gegenrichtung darf man nicht parken.
Fahrzeug steht vor dem Schild, demnach legal.
Zitat:
2 Verstoß: keine ausgewiese Parkplatzfläche.
Ausgewiesene Parkfläche muss nicht sein, am (in diesem Fall linken, da Einbahnstraße) Fahrbahnrand reicht.