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Partikelfilter eintragen lassen - wie?
Hallo Forum,
gleich vorweg: Ich habe ziemlich wenig Ahnung, also entschuldigt bitte evtl. nicht so schlaue Fragen - wer nicht fragt bleibt dumm. Google und SuFu haben mir leider nur bedingt weitergeholfen.
Ich habe einen gebrauchten Golf 4 TDI Diesel gekauft. Das Autohaus (eine kleine Werkstatt) hat einen Partikelfilter nachgerüstet, damit ich die grüne Plakette bekomme.
Nun wollte ich den Filter bei der Anmeldung eintragen lassen, leider hat sich herausgestellt, dass die Werkstatt die Dokumente des Partikelfilters mit dem eines anderen Autos vertauscht hat, bei dem eben ein anderes Partikelfilter-Modell eingebaut worden ist.
Ergebnis: Keine Plakette.
Das Autohaus meint nun, dass sie die richtigen Dokumente erst vom Halter des anderen Fahrzeugs zurückgeschickt bekommen muss, um sie mir geben zu können. Meine habe ich dem Autohaus zurückgebracht.
Die Dokumente sind die Typenbeschreibung (?) des Filter + die Einbaubestätigung bzw., ist das die AU?
In jedem Fall hatte ich zwei Dokumente, ein Formular und ein gehefteter Ausdruck.
Meine eigentliche Frage: Kann die Werstatt eigentlich nicht einfach kurz ein neues Formular ausfüllen, mir diesen Ausdruck mitgeben und gut ist?
Vielen Dank schonmal!
Beste Antwort im Thema
Die typenbeschreibung können die nicht neu ausstellen da sie vom Hersteller kommt. Einbaubestätigung sollten/müssen sie neu ausstellen. Die AU können die auch sofort neu machen. Ich würde denen schriftlich Frist von maximal einer Woche setzen ansonsten Schadenersatz ankündigen. Ohne Plakette keine Anmeldung und somit Auto nicht zulässig im Verkehr. Sowas darf nicht passieren. Zumindest würde ich Ersatz der zufielen steuern verlangen bis das geklärt ist.
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10 Antworten
Die typenbeschreibung können die nicht neu ausstellen da sie vom Hersteller kommt. Einbaubestätigung sollten/müssen sie neu ausstellen. Die AU können die auch sofort neu machen. Ich würde denen schriftlich Frist von maximal einer Woche setzen ansonsten Schadenersatz ankündigen. Ohne Plakette keine Anmeldung und somit Auto nicht zulässig im Verkehr. Sowas darf nicht passieren. Zumindest würde ich Ersatz der zufielen steuern verlangen bis das geklärt ist.
Danke, das hilft mir sehr weiter!
Zitat:
Original geschrieben von roadrunner1405
.... Zumindest würde ich Ersatz der zufielen steuern verlangen bis das geklärt ist.
es wird keine steuerermässigung geben, daher auch keine zuviel bezahlten steuern.
mit der grünen plakette geht es lediglich um die einfahrtsberechtigung in die enstprechenden umweltzonen und um den ökologischen gedanken. weniger steuern zahlt man mit filter und plakette (leider) nicht.
Beim Autohaus Nacherfüllung verlangen. Wenn das Autohaus Dir die zugesicherte Eigenschft (Grüne Plakette) nicht erfüllen kann oder will, tritt vom Kaufvertrag zurück.
Zitat:
Original geschrieben von rgruener
Zitat:
Original geschrieben von roadrunner1405
.... Zumindest würde ich Ersatz der zufielen steuern verlangen bis das geklärt ist.
es wird keine steuerermässigung geben, daher auch keine zuviel bezahlten steuern.
mit der grünen plakette geht es lediglich um die einfahrtsberechtigung in die enstprechenden umweltzonen und um den ökologischen gedanken. weniger steuern zahlt man mit filter und plakette (leider) nicht.
Weiss ich nicht wie es bei dem Wagen ist. Habe aber schon anderen Wagen mit neu nachgerüstetem Partikelfilter umschlüsseln lassen wo es dann in den Steuern runter ging.
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Beim Autohaus Nacherfüllung verlangen. Wenn das Autohaus Dir die zugesicherte Eigenschft (Grüne Plakette) nicht erfüllen kann oder will, tritt vom Kaufvertrag zurück.
Genau. Bei uns in Leipzig bekommste sonst ziemlich teures Problem damit.
Zitat:
Original geschrieben von roadrunner1405
Weiss ich nicht wie es bei dem Wagen ist. Habe aber schon anderen Wagen mit neu nachgerüstetem Partikelfilter umschlüsseln lassen wo es dann in den Steuern runter ging.
Da hast du wohl einiges falsch verstanden. Eine Umschlüsselung findet natürlich nicht statt. Das wäre ja auch ein viel zu großer Aufwand. Außerdem müsste dazu auch der Brief geändert werden. Durch die Nachrüstung ändert sich nur die Schadstoffgruppe und nicht die Schadstoffklasse.
An der Steuer ändert sich auch nichts. Es gab früher mal eine Strafsteuer für Diesel ohne Partikelfilter. Diese wird aber jedoch seit Anfang 2011 nicht mehr erhoben.
Übrigens: Der Golf bekommt ohne den Partikelfilter nicht ''keine Plakette'', sondern die gelbe. Das ist schon ein recht großer Unterschied.
Zitat:
Original geschrieben von 206driver
Zitat:
Original geschrieben von roadrunner1405
Weiss ich nicht wie es bei dem Wagen ist. Habe aber schon anderen Wagen mit neu nachgerüstetem Partikelfilter umschlüsseln lassen wo es dann in den Steuern runter ging.
Da hast du wohl einiges falsch verstanden. Eine Umschlüsselung findet natürlich nicht statt. Das wäre ja auch ein viel zu großer Aufwand. Außerdem müsste dazu auch der Brief geändert werden. Durch die Nachrüstung ändert sich nur die Schadstoffgruppe und nicht die Schadstoffklasse.
An der Steuer ändert sich auch nichts. Es gab früher mal eine Strafsteuer für Diesel ohne Partikelfilter. Diese wird aber jedoch seit Anfang 2011 nicht mehr erhoben.
Übrigens: Der Golf bekommt ohne den Partikelfilter nicht ''keine Plakette'', sondern die gelbe. Das ist schon ein recht großer Unterschied.
Nee ich denke nicht. Bei mir war es damals die Euro 3 Serienmäßig. Dann bekam ich Gutachten und Papiere. Damit hab ich den Hersteller angerufen welcher mir schriftlich bestätigte das alles zulässig ist und der Euro4 entspricht. Mit den ganzen Unterlagen bin ich dann zum Straßenverkehrsamt und die haben im Fahrzeugbrief oben etwas geändert und neues Siegel daneben geklebt. Vier Wochen danach kam vom Finanzamt ein Bescheid wo ich einiges an Steuern erstattet bekam ab Einbaudatum bis zum nächsten Steuerbescheid.
An der Euronorm - also der Schadstoffklasse - ändert sich durch die Nachrüstung nichts.
Der Partikelfilter sorgt zwar dafür, dass die PM-Werte der nächst höheren Euronorm erreicht werden, aber die anderen Schadstoffwerte ändern sich nicht.
Du hast Steuern zurück bekommen, weil du die Strafsteuer - genau wie die normale KFZ Steuer - im Voraus gezahlt hast. Steuerlich gibt es keinen Unterschied zwischen Euro 3 und 4. Die Steuersätze im Hubraummodell sind ab Euro 3 gleich.
Hi,
stimmt ganz genau, denn die Strafsteuer würde damals zurück erstattet.
MfG
Super-TEC