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Passat 2.8 Synchro - Ruckeln nach abbremsen aus 5. Gang

VW Passat B5/3B
Themenstarteram 26. Februar 2007 um 10:57

Hallo,

wir haben gestern nach einer kleinen Probefahrt einen Passat Synchro Variant 2.8 BJ 99 von Privat für 6.200€ für meine Freundin gekauft. Meine Freundin braucht für ihre Arbeit ein großes Auto, demnach Kombi, und möchte dennoch etwas Fahrspaß, von daher die 192 PS!

Auf dem Heimweg (ca. 62km) stellten wir fest, dass wenn man mit dem Wagen im 5 Gang über 120 - 140 km/h gefahren ist und dann auf unter 2000 U/min abremst, beim erneuten Gas geben im 5. Gang der Wagen ruckelt bzw. der Motor stuckert. Schaltet man in den 4. oder 3. Gang beschleunigt etwas und schaltet anschl. wieder in den 5. Gang ist das ruckeln weg. Kennt jemand das Phänomen...

Wir haben gestern direkt als wir Zuhause waren den Verkäufer angerufen und ihm davon berichtet. Daruf hin sagte er gestern noch: "dann bringen Sie ihn halt zurück". Da es aber schon fast 21:00 Uhr war, einigten wir uns vorab, dass wir erst zu uns in die Werkstatt fahren und mal nachsehen lassen und uns heute nochmals melden. Nachdem meine Freundin heute morgen in "unserer" Vertrauenswerkstatt waren, sagten die uns nach ausführlicher Durchsicht, dass es am Steuergerät, den Zündkerzen usw liegen könnte. Zudem müßen vorne die Bremsen und eine Achsmanchette neu gemacht werden. Der Verkäufer sagte uns allerdings bei der Frage nach dem Zustand der Bremsen, die wären erst gemacht worden.

Die Werkstatt teilte meiner Freundin mit, dass die Reparaturkosten so bis ca. 1000€ gehen "könnten" und wir den Wagen doch lieber wieder zurück geben sollten. Denn die würden erstmal die Zündkerzen austauschen und wenn das nicht hilft sich weiter vorarbeiten. Zwar sagten die Jungs aus der Werkstatt auch er wäre zwar sehr schön und vom Preis auch OK, aber das nur, wenn diese Mängel nicht vorhanden wären. Zudem sagten zwei Meister aus der Werkstatt, dass die Mängel dem Verkäufer hätten bekannt sein müssen. Das wäre nicht erst innerhalb der letzten 200km aufgetreten. Ich muß dazu sagen, dass mich die Werkstatt noch nie gefoppt hat und auch nicht mit Autos handelt. Kenne auch den Inhaber sehr gut und er achtet eigentlich immer darauf, dass alles so günstig wie möglich gemacht wird.

Danach hat meine Freundin den Verkäufer angerufen und ihm das erzählt. Er möchte nun nicht mehr wandeln und widerrief sein Angebot von gestern Abend. Ist aber bereit sich an den Reparaturkosten zu beteiligen. Das sehen wir etwas anders. Ich habe nochmals mit ihm telefoniert, aber kam mit ihm auch auf keinem Konsens. Somit hatte meine Freundin gerade den RA angerufen. Denn irgendwie fühlen wir uns ein wenig beschissen.

Und das wobei der Verkäufer mit seiner Familie einen soliden Eindruck machte, der Grund der Abgabe eine Neuanschaffung für die Frau war und er einen Firmenwagen hat auch absolut logisch klang.

Also scheinbar ein richtiger Griff ins Klo...

Weiß da jemand Rat zu dem ersten Problem mit dem Ruckeln oder hat schon jemand Erfahrung mit einer solchen Geschichte gehabt?

Vorab schon einmal vielen Dank!

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14 Antworten

Wenn der Verkäufer ein Privatmann ist, und im Vertrag die Gewährleistung ausgeschlossen hat, dann könnt ihr nichts wollen, denn wie wollt ihr dem beweisen das er vom Mangel wusste

Themenstarteram 1. März 2007 um 21:45

So, nun gehts in die Offensive...

Am Montag direkt beim Anwalt gewesen, Sachverständigen eingeschaltet und siehe da, es geht doch...

Richtig ist, Gewährleistung kann man ausschliessen - aber vorhandene "bekannte" Mängel darf man nicht verschweigen!

Denn man kann sehr wohl etwas... da der Fehler mit dem "Ruckeln" sporadisch auftritt und der Verkäufer sagte, dass die Bremsen gerade neu gemacht wurden, wird nun nach Kostenübernahmezustimmung durch die Rechtschutz Klage eingereicht. Denn es ist nachweislich inzwischen vorsätzlicher Betrug. Dieses setzt sich wie folgt zusammen...

Der Verkäufer sagte unter Zeugen (meine Wenigkeit!!!*), die Bremsen wurden noch im Oktober 2006 erneuert. Dem ist nicht so! Des weiteren bot er am Sonntag noch freiwillig die Rücknahme des Fahrzeuges an, was er nun verleugnet - nachdem die Werkstatt einen vorläufigen Kostenvoranschlag gemacht hat. Nachdem am Dienstag das Schreiben vom RA beim Verkäufer eingegangen ist, hat sich gestern Morgen der gegnerische RA gemeldet und bat um "nicht Ummeldung des Fahrzeuges" da die Ummeldung für spätestens gestern im Kaufvertrag stand und Fristverlängerung zur Behebung der Mängel. Avisiert waren hier 10 Tage. Heute hat der gegnerische Anwalt darauf gedrängt das Fahrzeug umzumelden. Gut, kann er haben... hat er bekommen... grins... Er teilte vorab schriftlich per Fax mit, dass die Mängel seitens seines Mandanten nicht behoben werden. Da aber gestern schon der Sachverständige die "Zündspule" sowie eine angenagte Zündverkabelung - glaube das war es - bemängelt hat, somit nachweislich der Mangel schon länger vorhanden ist und dieses nun auch im Gutachten festgelegt wurde, ist heute die Klageschrift raus.

Der Witz ist ja eigentlich, da meine Freundin den Wagen ja behalten will, verstehe ich nicht, warum der Verkäufer so einen Zirkus abzieht und nicht einfach die Kosten übernimmt. Aber aufgrund der Lügerei im nachhinein seitens des Verkäufers ist nun auch die Verhandlungsbereitschaft nahezu gegen null und morgen wird noch Strafanzeige wegen vorsätzlichen Betruges erstattet.

*Ich gelte als Zeuge, da ich nicht mit meiner Freundin verheiratet oder näher verwandt bin und wir auch keinen gemeinsamen Hausstand haben.

Nur um eines klar zu stellen... es geht nicht darum für 6.200€ ein "neues und ungebrauchtes" Auto zu erhalten. Dennoch sollten die zugesagten Eigenschaften auch vorhanden sein. Und wenn durch Feuchtigkeit die Zündung nicht "sauber" funktioniert und die Bremsen am Ende sind, obwohl gegenteiliges behauptet wurde, ist es frech.

Wären die Bremsen nach 1 - 2tsd KM am Ende und es wäre nicht gesagt worden "die sind gerade neu", wäre es 0:1 für uns... aber sowas ist wirklich frech.

Wie dem auch sei... wir haben daraus gelernt und werden grundsätzlich nur noch geprüfte Fahrzeuge (TÜV oder Dekragutachten) kaufen um sowas zu vermeiden. Ist vielleicht keine 100%ige Garant, aber da wir nichts auf Pump kaufen und uns die 35k - 40k € mal so auf dem Sparbuch fehlen, wird es wohl immer ein Restrisiko geben.

Gruß an die Community

am 2. März 2007 um 5:04

Tach

Schon mal den § 263 StGB gelesen und auch verstanden, ich glaube kaum sonst würdest Du das Wort Betrug nicht posten.

Hier greift einzig die arglistige Täuschung, und die muss bewiesen werden.

Bremsbeläge sind Verscheißteile und es ist möglich die innerhalb kurzer Zeit herunter zu bremsen, das Gegenteil ist von euch nicht beweisbar.

Angeknapperte Kabel kann man dem Verkäufer auch nicht vorwerfen, denn ebenso könnte ma euch vorwerfen das ihr diese schon bei der Besichtigung hättet sehen können.

Ja, gut das man eine RSV hat, so kann jeder Prozesshansel mit Nichtigkeiten die Gerichte blockieren und wirklich wichtige Dinde bleiben wegen euch monatelang liegen.

Übrigens könnt ihr euch mit eurem sogenannten Gutachten den Hintern wischen, erkennt es die Gegenpartei nicht an ist es wertlos als sogenanntes Parteiengutachten.

Du müsstest das Auto jetzt solange unrepariert und vor allem unbenutzt stehen lassen bis das Gericht einen Gutachter bestellt.

Viel Spass noch bei eurem Sandkastenkrieg

Greets Bernd (Der kein Autoverkäufer ist)

am 2. März 2007 um 13:00

Wasn das für ne Aussage ?!?!

Du würdest dich wohl gern um 1000 € bescheißen lassen und dann sagen "ach passt schon - gibt wichtigeres" ?!?

Man man man, erst denke dann schreiben

 

Mfg DerOnkel2002

am 2. März 2007 um 14:11

Zitat:

Original geschrieben von Berndkalb

Viel Spass noch bei eurem Sandkastenkrieg

Greets Bernd (Der kein Autoverkäufer ist)

1. Bitte zügele deinen Ton. Mit "Arsch abwischen..:" etc. kommst du hier nicht weit. Der TE hat dich nicht angegriffen, also handhabe es bitte genauso.

2. Für dich ist es vielleicht "Sandkastenkrieg", aber für den TE ist es schlimm. Wenn du ein Auto kaufen würdest, von dem der Verkäufer sagt es ist in Ordnung, jedoch sind die Bremsen hin (locker 400€, aber die hast du ja locker, ist ja "Kleingeld"), der Motor läuft nicht rund und die Zündspule inkl. Zündkalbel segnet bald das zeitliche, da hättest du kein Problem mit oder?

Ich denke nicht das du jemand bist der bei einem Autokauf 2000 € mit dazurechnet, weil er davon ausgeht, ein kaputtes Auto zu kaufen. Also bitte das nächste mal erst denken, dann posten.

Just my 2 cents.....

am 2. März 2007 um 16:34

Er hat das Auto von Privat gekauft, da muss man immer davon ausgehen das etwas nicht i.O. ist.

Er hat das ja schon selbst erkannt, will das nächste Auto vom Händler mit Garantie kaufen.

An meinem "neuen" ist auch einiges dran, aber das war mir vorher klar deshalb rege ich mich darüber nicht auf oder renne zum Anwalt sondern bringe es in Ordnung und gut ist es.

Wenn ich die kaputten Türschlösser, durchgebrannten Heckwischermotor, fälligen Zahnriemen und und und bei VW machen lassen würde, dann käme ich mit 2000 Euro nicht weg, da ich es aber alles selber mache kratzt mich das weinig, vor allem weil mir klar sein musste das bei einem Auto für 6000 Euro was dran ist was gemacht werden muss.

Das ist das Risiko des Käufers wenn er ein Auto von einem Laien kauft, der TE wird dem Verkäufer nie arglistige Täuschung nachweisen können, und zwar ganz einfach weil der Laie ist wie der Käufer wohl auch.

Sonst hätte der ja die Mängel bei der Besichtigung bemerken können/müssen, hat er aber nicht, also waren die nicht offensichtlich.

Wenn der Verkäufer jetzt auch so argumentiert dann hat der TE Pech gehabt und kann mit seinem Gutachten machen was er will, denn das ist vor gericht nicht das Papier wert auf dem es geschrieben wurde (Deshalb auch der Ausdruck "Hintern wischen")

Marderbiss und abgefahrene Bremsen fallen für mich unter Verschleiß bzw. höhere Gewalt, wenn sonst nichts ist, soll er doch froh sein so billig weg zu kommen.

Hätte der VK jetzt einen Unfallschaden verschwiegen, oder irgendeine Warnlampe abgeklemmt, dann wäre das was anderes, dann könnte man dem evtl an den karren fahren aber so kostet das nur unötig Nerven

greets Bernd

am 2. März 2007 um 16:57

"Der Verkäufer sagte unter Zeugen (meine Wenigkeit!!!*), die Bremsen wurden noch im Oktober 2006 erneuert. Dem ist nicht so! Des weiteren bot er am Sonntag noch freiwillig die Rücknahme des Fahrzeuges an, was er nun verleugnet - nachdem die Werkstatt einen vorläufigen Kostenvoranschlag gemacht hat."

Für mich ne klare Sache, sry aber das ist meine Meinung.

Ich weiß nicht worüber man sich da freuen soll wenn man nen Gebrauchten für 6000 € kauft der angeblich Mängelfrei ist und nen Tag später erfährt das man da noch ma mindestens 1000 € reinstecken muss damit man wirklich ein "auto" da stehen hat.

Des weiteren gibt es bestimmt einen Privaten Kaufvertrag in dem vom Verkäufer ein "Nein" in die Spalte "Mängel am Auto" gemacht worden ist. Auch wenn er Laie is, hat er sicherzu stellen das dem auch so ist.

"Er hat das Auto von Privat gekauft, da muss man immer davon ausgehen das etwas nicht i.O. ist."

Warum sollte dem so sein ?!?! Versteh ich nicht.

Privat kauf = griff ins klo oder was ?!?!

Ich glaube nicht.

 

Mfg DerOnkel2002

P.s: ich würde und habe es genauso gemacht.

Hier gehts um mind. 1000 !!!! Ich würde sie mir auch zurückholen, darauf kannste wetten.

am 2. März 2007 um 17:37

Les doch mal den Vertrag, steht dort drin;

"Unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung/Sachmängelhaftung"

dann ist von einem privaten VK nichts zu holen, auch wenn er gesagt hat das in 10/06 die Bremsen erneuert wurden, die können ja auch schon wieder runter gefahren sein, und der Marder hat direkt vor dem kauf zugeschlagen

 

Zitat:

Original geschrieben von NaNuNaNa

Ich denke nicht das du jemand bist der bei einem Autokauf 2000 € mit dazurechnet, weil er davon ausgeht, ein kaputtes Auto zu kaufen. Also bitte das nächste mal erst denken, dann posten.

Doch genauso rechne ich, den Kaufpreis plus eine Summe X die investiert werden muss bei einem Gebrauchtwagen.

Mein Auto hat 6000 Euro gekostet, und ich denke das ich mit allem wie die genannten Mängel oben, Zulassungskosten, zweiter Satz Reifen, Anhängekupplung... am Ende noch 1000 Euro investieren muss um das Auto fit zu haben.

Mein Auto ist immerhin 7 Jahre alt und hat 200tkm gelaufen, da kann jeden Tag was kommen und beim Privatkauf kan einem keiner das Risiko abnehmen

Ein Gebrauchtwagen ist immer ein Risiko, da man per Händlerkauf minimieren kann, aber auch da nicht ausschließen wie man so oft in Foren lesen kann wenn die Händler sich vor der Gewährleistung (oft mit Erfolg) drücken.

Ich kann den Ärger des TE durchaus verstehen, aber das Gerenne zum Anwalt finde ich überzogen, vor allem wenn es dann noch vor Gericht geht

am 2. März 2007 um 20:45

Zitat:

Original geschrieben von Berndkalb

 

Doch genauso rechne ich, den Kaufpreis plus eine Summe X die investiert werden muss bei einem Gebrauchtwagen.

Mein Auto hat 6000 Euro gekostet, und ich denke das ich mit allem wie die genannten Mängel oben, Zulassungskosten, zweiter Satz Reifen, Anhängekupplung... am Ende noch 1000 Euro investieren muss um das Auto fit zu haben.

M

Du vergleichst da Äpfel mit Birnen. Du rechnest hier mit einem 2.!!! Satz Reifen (250€ - 300€), Zulassungskosten (die hat man IMMER) und einer Anhängekupplung (nicht jeder braucht diese!). Beim TE sieht es ganz anders aus, Bremse (400€ min.) und ein nicht rund laufender Motor. Du willst mir doch nicht erzählen, dass du beim Gebrauchtwagenkauf NEUE Bremsen und vielleicht einen kaputten Motor mit einplanst? Also bitte....

am 3. März 2007 um 6:16

Zitat:

Original geschrieben von NaNuNaNa

Du vergleichst da Äpfel mit Birnen. Du rechnest hier mit einem 2.!!! Satz Reifen (250€ - 300€), Zulassungskosten (die hat man IMMER) und einer Anhängekupplung (nicht jeder braucht diese!). Beim TE sieht es ganz anders aus, Bremse (400€ min.) und ein nicht rund laufender Motor. Du willst mir doch nicht erzählen, dass du beim Gebrauchtwagenkauf NEUE Bremsen und vielleicht einen kaputten Motor mit einplanst? Also bitte....

Er hat keinen kaputten Motor sonder defekte angefressene Zündkabel die wie Bremsen eh Verschleißteile sind.

Ich habe auch einen fälligen Zahnriemen genannt dessen Wechsel bei VW ~ 700 Euro kostet, der Heckwischermotor liegt incl Einbau bei 300 Euro da sind wir schon bei 1000 Euro

ich glaub im Phaton sind paar Rechtsanwälte als user angemeldet !

Vielleich mal da fragen,

Anonsten würde ich das auch als arglistig betiteln.

am 3. März 2007 um 11:43

Zitat:

Original geschrieben von hca-easy

Anonsten würde ich das auch als arglistig betiteln.

Wenn es beweisbar ist, vor allem für den zuständigen Richter?

Ich habe heute angefangen meinen Zahnriemen zu wechseln, da ist mir eine Schraube rund gegangen, musste deshalb die ganze Front abbauen, da habe ich gesehen das der Kühler minimal leckt, soll ich jetzt auch zum Anwalt rennen, weil der "böse Vorbesitzer" mir das "verschwiegen" hat??

Das ist auf der einen Seite ärgerlich, und Pech, aber auf der anderen Seite Glück gehabt weil ich den jetzt ohne grossen Zusatzaufwand wechseln kann.

Gut den neuen Kühler bekomme ich erst am Dienstag, steht das Auto halt noch so lange und wird dann eine Woche später angemeldet, ich kann aber dann sicher sein das alles i.O. ist.

Wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufe wird der immer von A-Z durchgecheckt und alles gemacht, auch alle Flüssigkeiten erneuert, ich verlasse mich nur auf meine eigenen Arbeiten, was mir Verkäufer oder Vorbesitzer erzählen ohne es mit Rechnungen etc.... zu belegen, das interessiert mich auch nicht weiter, da gebe ich nichts drauf, und das ist auch gut so wie man beim Auto vom TE sehen kann

am 3. März 2007 um 11:58

Naja, in der Hinsicht haste schon recht,

kann ja aber nicht jeder KFZ´ler sein wie du es anscheinend bist, vermute ich jetzt mal.

Jetzt mal kurz zur Historie und wie ich darauf komme das er auf jeden Fall auf sein Recht pochen sollte.

Hab mir vor 4 Jahren meinen Polo von Privat gekauft.

Kosten : 3300 €

Im Kaufvertrag : (laut Vorbesitzer) keine Mängel

Dann nach 500 km der erster besuch in der Werkstatt.

knapp 1000 € für Zahnriemenwechsel, komplette Bremsanlange vorn war platt und ein Hinweis vom Meister das der Vorschaldämpfer rostet wie sau und es wahrscheinlich ein Unfallauto sei, allerdings wollte er mir das nicht schriftlich geben :(

Naja, 200 km später viel der Vorschaldämpfer ab !!!

Ab in de Werkstatt und wieder 200€ pfutsch mit dem Hinweis das Endschalldämpfer und (omg) KAT !!! bald folgen werden.

Zwischenzeitlich kontakt mit dem VK aufgenommen, aber das hätt ich mir auch spären können, also zum Anwalt. Zahnriemen wusste ich ja das der kommt aber Bremsen und Töppe war dann zu viel.

Ums kurz zu machen: Streitsumme belief sich auf 600 €, zugesprochen wurden mir 500 €.

 

Mfg DerOnkel2002

am 3. März 2007 um 12:05

Zitat:

Original geschrieben von DerOnkel2002

Ums kurz zu machen: Streitsumme belief sich auf 600 €, zugesprochen wurden mir 500 €.

 

Mfg DerOnkel2002

Glück gehabt wenn der VK sowas in den Vertrag geschrieben hat, die Regel ist aber das so ein Satz nicht drin steht und das es auch auf die Tagesform des Richters ankommt.

Nach 500km fertige Bremsen und ein abgefaulter Auspuff wäre mir allerdings bei der Besichtigung aufgefallen und entweder hätte ich das Auto nicht gekauft oder den Preis noch kräftig gedrückt wie auch in meinem Fall.

Für mich zählt am Ende das Gesamtpaket, was mich das Auto gekostet hat wenn es fertig ist und alles erledigt ist.

Ich kann mir dann auch sicher sein alles möglich gemacht zu haben um ein relativ fittes Auto zu haben

Greets Bernd (Der kein KFzetti ist)

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