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Passat 3BG 3bg Totalschaden und Versicherung will Schaden Summe nicht Zahlen

VW Passat B5/3BG
Themenstarteram 14. Februar 2016 um 10:03

Hallo Liebe Community, mir ist im Juni letztes Jahr auf der Autobahn ein Unfall passiert,laut Gutachten ist es ein Wirtschaftlicher Totalschaden. Das Gutachten liegt bei 4200€ wieder Beschaffungswert 3700€ ....

So jetzt gehts los zum Fall...

Im Januar 2015 ist mir einer rein gefahren und der Schaden wurde Reguliert und die erste Info ging zur Speicherung an so eine Datenbank für Versicherungen..Da lag mein Km Stand bei 310000km..wieder Beschaffungswert 2200€

Bei mein Wirtschaftlichen Totalschaden liegt der Km stand bei 196000 ich habe mir nämlich ein Unfallfahrzeug gekauft und den Motor mit Generalüberholten Getriebe plus alle beide Steuergeräte in mein Passi eingebaut.

 

Das ganze hat sich jetzt bis Heute hin gezogen die Versicherung hat immer wieder fast die gleichen schreiben raus geschickt und ja man mußte immer wieder das gleiche aw,neuen motor + getriebe was von mir persönlich eingebaut wurde... Jetzt hat die Versicherung mir ein vergleich Angeboten bzw mein Anwalt zu kommen lassen, ich habe aber von Anfang an zu mein Anwalt gesagt das ich mich auf kein Vergleich einlassen werde.. Und das Geld haben möchte was im Gutachten steht..

Meine frage ist jetzt komm ich damit durch

darf die Versicherung mir ein Vergleich machen obwohl es ein Totalschaden ist

wie sind die Chancen Recht zu bekommen

brauche eure Hilfe .....

Beste Antwort im Thema
am 14. Februar 2016 um 17:38

Wenn in einem Fahrzeug ein Austauschmotor und ein Austauschgetriebe pp. eingebaut wird, ändert sich weder der Tachostand noch die Gesamtlaufleistung eines Fahrzeuges.

Wurde der Tachostand - aus welchem Grund auch immer - justiert, ist das einem späteren Käufer aber auch einem Kfz-Sachverständigen mitzuteilen.

Geht der Kfz-Sachverständige von einer falschen Gesamtlaufleistung in seinem Gutachten aus und wird das vom Auftraggeber nicht umgehend moniert und korrigiert, ist das Gutachten unbrauchbar, wird nicht als Regulierungsgrundlage berücksichtigt und der Versicherer braucht für dieses Gutachten auch keine Sachverständigengebühren zahlen. Wohl aber der Auftraggeber.

Wurde dem Versicherer ein falsches Gutachten eingereicht, würde ich "kleine Brötchen backen".

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Hallo

Nu ja,ob da nun ein neuer Motor drin ist oder nicht ist erstmal egal, der Wagen hat 310000km und fertig.

Es darf auch kein Tacho mit anderer Laufleistung in das Fahrzeug eingebaut werden, sonst ist ist das Betrug.

Es darf lediglich ein Vermerk in den Papieren gemacht werden,das ein neuer/gebrauchter Motor samt Getriebe verbaut wurde und das muss dann bei der Berechnung des Fahrzeugwertes einfließen.

Ist das alles so ok,muss die Versicherung das auch komplett zahlen,hast du aber nichts in der Hand,wirds schwierig.

Wenn du nicht schuld am Unfall warst,steht dir ein Anwalt zu, den die Gegnerische Versicherung zahlen muss, oder wenn du ne Rechtschutzversicherung hast, würde ich mir sowieso einen Anwalt nehmen, sofern nicht schon geschehen.

MFG

Liegt der Wiederbeschaffungswert unter den Reperaturkosten, wird das nur bezahlt. Und dann auch nur, wenn du ein anderes Fahrzeug kaufst bzw. das kaputte reparieren lässt, nicht "schwarz" sondern regulär bei einer Werkstatt mit Rechung und allem Pipapo. Solltest du es selbst reparieren, werden vom Betrag nochmal 19% Umsatzsteuer abgezogen.

Der zweite Unfall war mit einem anderen Passat mit dem Motor+Getriebe vom alten? Das interessiert die Vers. nicht die Bohne.

am 14. Februar 2016 um 10:32

Zitat:

Meine frage ist jetzt komm ich damit durch

darf die Versicherung mir ein Vergleich machen obwohl es ein Totalschaden ist

wie sind die Chancen Recht zu bekommen

brauche eure Hilfe .....

ja die V darf das

was meint dein RA?

DER müsste es wissen, als Fachanwalt, wie das klagerisiko ist. er kennt deinen einzelfall.

aber wäre dein thema nicht besser hier aufgehoben:

http://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html

bei eigenreparatur wurden mir - neben 19% mwst - weitere 10% abgezogen, weil im scheckheft die letzten 5 von 9 stempel "nur" von einem meisterbetrieb, nicht von vag waren.

Ich verschiebe mal.

MFG

Themenstarteram 14. Februar 2016 um 11:05

Zitat:

@blue vectra th schrieb am 14. Februar 2016 um 11:24:14 Uhr:

Hallo

Nu ja,ob da nun ein neuer Motor drin ist oder nicht ist erstmal egal, der Wagen hat 310000km und fertig.

Es darf auch kein Tacho mit anderer Laufleistung in das Fahrzeug eingebaut werden, sonst ist ist das Betrug.

Es darf lediglich ein Vermerk in den Papieren gemacht werden,das ein neuer/gebrauchter Motor samt Getriebe verbaut wurde und das muss dann bei der Berechnung des Fahrzeugwertes einfließen.

Ist das alles so ok,muss die Versicherung das auch komplett zahlen,hast du aber nichts in der Hand,wirds schwierig.

Wenn du nicht schuld am Unfall warst,steht dir ein Anwalt zu, den die Gegnerische Versicherung zahlen muss, oder wenn du ne Rechtschutzversicherung hast, würde ich mir sowieso einen Anwalt nehmen, sofern nicht schon geschehen.

MFG

Wieso das, wenn da ein neuer Motor mit weniger laufleistung verbaut wurde ist das doch eine Wertsteigerung ich habe das auch noch nie gehört wenn ein Austauschmotor verbaut wurde das es im Brief nachgetragen werden muss. Wenn das Auto jetzt schmutzig ist und man will es Verkaufen bekommt 2000 macht man es sauber würde man 2900 euro bekommen . Da kann man doch auch nicht sagen das auto war mal schmutzig du bekommst nur 2000e.. Anwalt habe ich aber man sagt ja nie umsonst traue keinen Bänker Makler und Anwälte .. will mir rat holen die solche erfahrungen gemacht haben

Zitat:

@soeldnervw schrieb am 14. Februar 2016 um 11:03:04 Uhr:

Meine frage ist jetzt komm ich damit durch

darf die Versicherung mir ein Vergleich machen obwohl es ein Totalschaden ist

wie sind die Chancen Recht zu bekommen

brauche eure Hilfe .....

Damit man hier helfen kann, braucht man einen Einblick in alle Zahlen.

Du wirfst uns hier ein paar Bruchteile hin. Ich kapier nicht mal, was genau jeweils los war.

Die Antwort auf deinen Fall ist aber trotzdem ganz einfach:

Frag deinen Anwalt was Sache ist.

Der hat alles schriftlich vor sich liegen und der sollte die Qualifikation haben, die Sache richtig beurteilen zu können.

Zitat:

@soeldnervw schrieb am 14. Februar 2016 um 11:03:04 Uhr:

Jetzt hat die Versicherung mir ein vergleich Angeboten bzw mein Anwalt zu kommen lassen, ich habe aber von Anfang an zu mein Anwalt gesagt das ich mich auf kein Vergleich einlassen werde.. Und das Geld haben möchte was im Gutachten steht..

Naja, die erste Frage, die sich stellt ist, ob das Gutachten korrekt ist, d.h. wurde das Gutachten unter der Berücksichtigung erstellt, dass die Karosserie ein deutlich höhere Laufleitung hat und es sich um einen Austauschmotor handelt.

Ansonsten kannst das Gutachten direkt zur Seite legen, weil es Dir nichts bringt, da ein anderes Auto bewertet wurde.

Themenstarteram 14. Februar 2016 um 12:09

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 14. Februar 2016 um 12:14:08 Uhr:

Zitat:

@soeldnervw schrieb am 14. Februar 2016 um 11:03:04 Uhr:

Jetzt hat die Versicherung mir ein vergleich Angeboten bzw mein Anwalt zu kommen lassen, ich habe aber von Anfang an zu mein Anwalt gesagt das ich mich auf kein Vergleich einlassen werde.. Und das Geld haben möchte was im Gutachten steht..

Naja, die erste Frage, die sich stellt ist, ob das Gutachten korrekt ist, d.h. wurde das Gutachten unter der Berücksichtigung erstellt, dass die Karosserie ein deutlich höhere Laufleitung hat und es sich um einen Austauschmotor handelt.

Ansonsten kannst das Gutachten direkt zur Seite legen, weil es Dir nichts bringt, da ein anderes Auto bewertet wurde.

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na es wurde angegeben das ein neuer motor mit weniger laufleistung verbaut wurde unterlagen liegen vor.. dazu ist das getriebe vor 60000km aufgearbeitet unterlagen liegen der Versicherung auch vor...

Was steht denn im Gutachten vom wirtschaftlichen Totalschaden für eine Gesamtlaufleistung? 196.000 km oder 310.000 km + x?

Dann sehe ich keinen Grund, warum das Gutachter nicht Maß der Dinge sein soll, wenn das von Dir Geschriebene im Gutachten vermerkt ist.

Beschäftige Dich auch mal mit dem Integrtätsinteresse. Du kannst bist zum 1.3 fache des Wiederbeschaffungswertes das Fahrzeug reparieren, wenn Du willst.

am 14. Februar 2016 um 17:38

Wenn in einem Fahrzeug ein Austauschmotor und ein Austauschgetriebe pp. eingebaut wird, ändert sich weder der Tachostand noch die Gesamtlaufleistung eines Fahrzeuges.

Wurde der Tachostand - aus welchem Grund auch immer - justiert, ist das einem späteren Käufer aber auch einem Kfz-Sachverständigen mitzuteilen.

Geht der Kfz-Sachverständige von einer falschen Gesamtlaufleistung in seinem Gutachten aus und wird das vom Auftraggeber nicht umgehend moniert und korrigiert, ist das Gutachten unbrauchbar, wird nicht als Regulierungsgrundlage berücksichtigt und der Versicherer braucht für dieses Gutachten auch keine Sachverständigengebühren zahlen. Wohl aber der Auftraggeber.

Wurde dem Versicherer ein falsches Gutachten eingereicht, würde ich "kleine Brötchen backen".

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