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Passat B8 1.4 TSI 125 PS nicht mehr im Konfigurator vorhanden

VW Passat B8
Themenstarteram 11. Juni 2018 um 10:23

Servus zusammen,

Wir haben den Wagen aus der Überschrift bestellt und ich wollte soeben nochmal im Konfigurator einige Daten zum Motor nachsehen, was aber nicht möglich gewesen ist!

Sowohl der 1.4 TSI 125PS, als auch der 1.6 TDI 120PS sind aus dem Konfigurator verschwunden... Weiß da jemand Bescheid, warum und wieso?

Danke schon mal!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@roro234 schrieb am 11. Juni 2018 um 12:52:31 Uhr:

Also solange es keine Zulassungsprobleme geben wird am 7.07 und ich mir in Zukunft keine Sorgen machen muss, ist das alles ja okay. Habe befürchtet, dass das jetzt größere Folgen für uns haben wird.

Wenn Dein Auslieferungstermin der 7.7.2018 ist (und eingehalten wird), dann hast Du das Auto wohl spätestens am 6.7.2018 (eher früher) zugelassen. Damit ist für dieses Fahrzeug die Kuh vom Eis. Denn die Zulassungsbeschränkung gilt nur für die erstmalige (!) Zulassung eines Fahrzeugs.

Auch beim späteren Verkauf und der Zulassung auf einen anderen Halter gibt es keine Problem, weil das keine Erstzulassung mehr ist.

Was natürlich immer passieren kann ist, dass bei der nächsten Wahl eine noch Auto-feindlichere Partei an die Macht kommt, die dann die Umstände wieder derart umwürfelt, dass dieses Auto plötzlich zu einem Problem-Fahrzeug "gemacht wird". Das muss dann aber nicht am Motor liegen. Dass kann auch das verwendete Kältemittel, oder der Weichmacher im Kunststoff, oder die nicht-nachhaltige Herstellung der Sitzbezüge, oder der nicht akzeptable Platzverbrauch im Parkhaus sein, oder was der Regierung sonst gerade so in den Sinn kommt. Davor ist niemand gefeit.

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Themenstarteram 11. Juni 2018 um 10:35

Hängt das evtl. mit dem WLTP zusammen? Und falls ja, wird die Zulassung dann nicht erfolgen? Termin und Abholung in WOB stehen nämlich schon...

Weil der 1.4 TSI mit 125PS wohl durch den 1.5 TSI mit 130PS ersetzt wird und der 1.6 TDI mit 120PS vermutlich durch einen gedrosselten 2.0 TDI mit um die 125PS.

 

Die beiden Motoren laufen schlicht aus.

 

Ist aber kein Beinbruch, weil die noch bestellten 1.4er und 1.6er trotzdem ihren Dienst tun. Die Hersteller schrauben konstant an der Leistung. Und nun ist nicht zuletzt wegen der neuen Abgasvorschriften der nächste Schritt dran, der den Austausch der Motoren in den zukünftigen Fahrzeugen vorsieht.

 

Kein Grund zur Panik also. Der Grund ist nicht, weil die Motoren schlecht oder fehlerhaft sind. Einfache kontinuierliche Motoren-Evolution.

am 11. Juni 2018 um 10:38

Ich würde sagen, dass das neue Modelljahr 2019 endlich online gestellt wurde. Die Farbe Crimson red ist auch nicht mehr konfigurierbar und auch der 125 PS TSI sollte mit dem MJ2019 gestrichen werden.

Wann ist denn der Termin für die Auslieferung?

am 11. Juni 2018 um 10:41

Der 1.5l ist aber noch nicht drin...

Themenstarteram 11. Juni 2018 um 10:41

Zitat:

@smakker schrieb am 11. Juni 2018 um 12:38:42 Uhr:

Ich würde sagen, dass das neue Modelljahr 2019 endlich online gestellt wurde. Die Farbe Crimson red ist auch nicht mehr konfigurierbar und auch der 125 PS TSI sollte mit dem MJ2019 gestrichen werden.

Wann ist denn der Termin für die Auslieferung?

Auslieferungs- bzw. Abholtermin ist der 7.07.18, Zulassung kurz vorher.

Themenstarteram 11. Juni 2018 um 10:42

Zitat:

@jokergermany.de.vu schrieb am 11. Juni 2018 um 12:41:10 Uhr:

Der 1.5l ist aber noch nicht drin...

Genau das ist es, was mich verwundert!

Zitat:

@roro234 schrieb am 11. Juni 2018 um 12:42:16 Uhr:

Zitat:

@jokergermany.de.vu schrieb am 11. Juni 2018 um 12:41:10 Uhr:

Der 1.5l ist aber noch nicht drin...

Genau das ist es, was mich verwundert!

Na wieso wundert Dich das?

Das der 1.4er raus ist bedeutet erstmal nur, dass ab jetzt keine neuen Bestellungen des 1.4ers mehr platziert werden können.

Zu irgendeinem Zeitpunkt ist die Umrüstung der Fertigungslinien vorgesehen. Und offensichtlich sind Stand heute alle freien Kapazitäten bis zu diesem Zeitpunk belegt. Dann wird umgerüstet und ab dann werden 1.5er produziert. Je nachdem wie weit der Umrüstzeitpunkt in der Zukunft liegt, braucht man offensichtlich den Verkauf der 1.5er jetzt noch nicht anleiern, weil die sowieso nicht früher produziert werden können.

Das ist ein ganz normaler Vorgang.

Themenstarteram 11. Juni 2018 um 10:52

Also solange es keine Zulassungsprobleme geben wird am 7.07 und ich mir in Zukunft keine Sorgen machen muss, ist das alles ja okay. Habe befürchtet, dass das jetzt größere Folgen für uns haben wird.

Zitat:

@roro234 schrieb am 11. Juni 2018 um 12:52:31 Uhr:

Also solange es keine Zulassungsprobleme geben wird am 7.07 und ich mir in Zukunft keine Sorgen machen muss, ist das alles ja okay. Habe befürchtet, dass das jetzt größere Folgen für uns haben wird.

Wenn Dein Auslieferungstermin der 7.7.2018 ist (und eingehalten wird), dann hast Du das Auto wohl spätestens am 6.7.2018 (eher früher) zugelassen. Damit ist für dieses Fahrzeug die Kuh vom Eis. Denn die Zulassungsbeschränkung gilt nur für die erstmalige (!) Zulassung eines Fahrzeugs.

Auch beim späteren Verkauf und der Zulassung auf einen anderen Halter gibt es keine Problem, weil das keine Erstzulassung mehr ist.

Was natürlich immer passieren kann ist, dass bei der nächsten Wahl eine noch Auto-feindlichere Partei an die Macht kommt, die dann die Umstände wieder derart umwürfelt, dass dieses Auto plötzlich zu einem Problem-Fahrzeug "gemacht wird". Das muss dann aber nicht am Motor liegen. Dass kann auch das verwendete Kältemittel, oder der Weichmacher im Kunststoff, oder die nicht-nachhaltige Herstellung der Sitzbezüge, oder der nicht akzeptable Platzverbrauch im Parkhaus sein, oder was der Regierung sonst gerade so in den Sinn kommt. Davor ist niemand gefeit.

Themenstarteram 11. Juni 2018 um 12:15

Zitat:

@laptop24 schrieb am 11. Juni 2018 um 14:04:53 Uhr:

Zitat:

@roro234 schrieb am 11. Juni 2018 um 12:52:31 Uhr:

Also solange es keine Zulassungsprobleme geben wird am 7.07 und ich mir in Zukunft keine Sorgen machen muss, ist das alles ja okay. Habe befürchtet, dass das jetzt größere Folgen für uns haben wird.

Wenn Dein Auslieferungstermin der 7.7.2018 ist (und eingehalten wird), dann hast Du das Auto wohl spätestens am 6.7.2018 (eher früher) zugelassen. Damit ist für dieses Fahrzeug die Kuh vom Eis. Denn die Zulassungsbeschränkung gilt nur für die erstmalige (!) Zulassung eines Fahrzeugs.

Auch beim späteren Verkauf und der Zulassung auf einen anderen Halter gibt es keine Problem, weil das keine Erstzulassung mehr ist.

Was natürlich immer passieren kann ist, dass bei der nächsten Wahl eine noch Auto-feindlichere Partei an die Macht kommt, die dann die Umstände wieder derart umwürfelt, dass dieses Auto plötzlich zu einem Problem-Fahrzeug "gemacht wird". Das muss dann aber nicht am Motor liegen. Dass kann auch das verwendete Kältemittel, oder der Weichmacher im Kunststoff, oder die nicht-nachhaltige Herstellung der Sitzbezüge, oder der nicht akzeptable Platzverbrauch im Parkhaus sein, oder was der Regierung sonst gerade so in den Sinn kommt. Davor ist niemand gefeit.

Habe nochmal nachgesehen, die (Erst-) Zulassung ist am 5.07. Und klar, es liegt im Ermessen der Politik, wie das näher geregelt wird. Wäre nur blöd, wenn man sich einen neuen Benziner holt, um auf absehbare Zeit abgesichert vor der Willkür der Neuregelungen zu sein und kurz darauf nochmal eine Umrüstung vornehmen müsste.

Ist wirklich die Erstzulassung relevant oder die Erteilung der allgemeinen EG-Typgenehmigung (siehe Fahrzeugschein)?

Wenn es so wäre, wie hier beschrieben, müssten alle vorhandenen Lagerfahrzeuge noch vor Stichtag als Tageszulassung zugelassen werden. Das kann nicht sein und hat es so noch nie gegeben. Merkmal G und Nr. 6 im Fahrzeugschein.

Zitat:

@agloeckn schrieb am 11. Juni 2018 um 17:09:07 Uhr:

Ist wirklich die Erstzulassung relevant oder die Erteilung der allgemeinen EG-Typgenehmigung (siehe Fahrzeugschein)?

Wenn es so wäre, wie hier beschrieben, müssten alle vorhandenen Lagerfahrzeuge noch vor Stichtag als Tageszulassung zugelassen werden. Das kann nicht sein und hat es so noch nie gegeben. Merkmal G und Nr. 6 im Fahrzeugschein.

So ist es aber.

Hat hierzu jemand eine qualifizierte Quelle? Ich kann das einfach nicht glauben...

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