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Passat nur an Wiederverkäufer?

VW Passat
Themenstarteram 15. Mai 2007 um 9:01

hallo zusammen,

ich habe einen golf v, will es eintauschen gegen einen diesel. es sollte weiterhin ein vw bleiben, möglichst einen golf, aber ev. auch einen passat.

nun habe ich einen händler gefunden, der einen passat anbietet mit netter ausstattung, preis ca. 10.000 €, allerdings verkauft er diesen nur an wiederverkäufer. ich fragte an, ob er es auch an endverbraucher verkaufen würde, er bejahte, aber unter auschluss der garantie, weil die km-laufleistung bereits so hoch ist: 180.000 km hat er drauf. was sagt ihr dazu?

daniel

16 Antworten
am 15. Mai 2007 um 9:47

Hallo Daniel,

Grundsätzlich gesehen ist es die Sache des Händlers ob er nur an einen anderen Händler verkauft oder auch an den Endverkäufer.

Mit dem Garantieausschluss sieht es wieder ganz anders aus. Wenn das Fahrzeug offiziell vom Händler über dessen Firma mir Rechnung verkauft wird muss er die 2 Jahre Gebrauchtwagengarantie geben, egal was er in den Kaufvertrag schreibt.

Allerdings kann man sich den Ärger vorstellen den man dann im Garantiefall hat. Im Zweifelsfall wirst du dir dann wohl deinen Garantieanspruch vor Gericht einklagen müssen.

Natürlich kann er dies auch umgehen indem er den Wagen zum Beispiel über seine Frau privat verkauft und Garantie & Rückgabe ausdrücklich ausschließt, da ja von Privat verkauft.

In diesem Fall hat man dann wirklich keinen Anspruch auf Garantie oder Rücknahme des Fahrzeugs.

So, ich hoffe ich konnte dir ein bissl helfen!

Grüße

Johnny

am 15. Mai 2007 um 15:14

Zitat:

Original geschrieben von Johnny 323F

Hallo Daniel,

Grundsätzlich gesehen ist es die Sache des Händlers ob er nur an einen anderen Händler verkauft oder auch an den Endverkäufer.

Mit dem Garantieausschluss sieht es wieder ganz anders aus. Wenn das Fahrzeug offiziell vom Händler über dessen Firma mir Rechnung verkauft wird muss er die 2 Jahre Gebrauchtwagengarantie geben, egal was er in den Kaufvertrag schreibt.

Allerdings kann man sich den Ärger vorstellen den man dann im Garantiefall hat. Im Zweifelsfall wirst du dir dann wohl deinen Garantieanspruch vor Gericht einklagen müssen.

Natürlich kann er dies auch umgehen indem er den Wagen zum Beispiel über seine Frau privat verkauft und Garantie & Rückgabe ausdrücklich ausschließt, da ja von Privat verkauft.

In diesem Fall hat man dann wirklich keinen Anspruch auf Garantie oder Rücknahme des Fahrzeugs.

So, ich hoffe ich konnte dir ein bissl helfen!

Grüße

Johnny

Bis auf den Punkt mit den 2 Jahren Garantie stimme ich mit dir überein. Die Gebrauchtwagengarantie kann der Händler nämlich im Kaufvertrag auf 1 Jahr heruntersetzen, das ist rechtlich gedeckt. Nur wenn er nichts hineinschreibt, dann hast du 2 Jahre.

am 15. Mai 2007 um 20:35

Zitat:

Original geschrieben von quattroman

Bis auf den Punkt mit den 2 Jahren Garantie stimme ich mit dir überein. Die Gebrauchtwagengarantie kann der Händler nämlich im Kaufvertrag auf 1 Jahr heruntersetzen, das ist rechtlich gedeckt. Nur wenn er nichts hineinschreibt, dann hast du 2 Jahre.

Garantie gibt es überhaupt keine , nur Gewährleistung und die bringt nur in den ersten 6 Monaten ab Kaufdatum was.

Der TE kann das Auto ruhig kaufen, soll sich nur drauf einstellen keine Absicherung zu haben

Will er diese muss er das gleiuche Auto beim markenhändler für 4000 Euro mehr kaufen, dann hat der Garantie

am 15. Mai 2007 um 21:52

Also nun muss ich mal wehemend widersprechen!

Gut das mit der Garantie und Gewährleistung ist so richtig. Wobei viele den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht kennen und ich von dem her bewusst den Ausdruck Garantie gewählt habe.

Es wird ja auch bei fast jedem Händler mit der "Gebrauchtwagengarantie" geworben.

Soviel dazu!

Das mit den 6 Monaten ist absoluter Schwachsinn!

Es ist so, dass die ersten 6 Monate die Beweispflicht, dass der Mangel nicht schon vor dem Kauf vorhanden war (und somit ein versteckter Mangel ist). Nach Ablauf dieser 6 Monate ab Kaufdatum liegt die Beweislast beim Kunden, der dann beweisen muss, dass der Mangel am Fahrzeug schon vor dem Kauf vorhanden war und somit auch wieder ein versteckter Mangel ist.

Grüße

Johnny

am 16. Mai 2007 um 16:56

Zitat:

Original geschrieben von Johnny 323F

Das mit den 6 Monaten ist absoluter Schwachsinn!

Es ist so, dass die ersten 6 Monate die Beweispflicht, dass der Mangel nicht schon vor dem Kauf vorhanden war (und somit ein versteckter Mangel ist). Nach Ablauf dieser 6 Monate ab Kaufdatum liegt die Beweislast beim Kunden, der dann beweisen muss, dass der Mangel am Fahrzeug schon vor dem Kauf vorhanden war und somit auch wieder ein versteckter Mangel ist.

Und wie will man diesen Beweis führen???

Sinnlos das zu versuchen, man kann von 6 Monaten ausgehen in der Praxis und das war es.

Und wenn der Händler auf Zeit spielt und clever ist, wird es auch mit den ersten 6 Monaten nichts.

Deshalb entweder so kaufen wie ich, billig genug ohne jegliche Gewährleistung und das gesparte Geld für alle Fälle zur Seite legen, oder aber einen überteuerten Wagen vom Markenhändler mit Garantie kaufen, wo es aber auch noch genug Probleme gibt, denn es gibt da meist Zuzahlungen und die wälzt der Händler auf den Käufer ab, obwohl ja in den ersten 6 Monaten die Gewährleistung über der Garantie steht, in dieser Zeit schützt die Garantie praktisch den Händler vor hohen Kosten.

Oder der Händler redet den Käufern viele sachen als Verschleißteile ein.

Zitat:

180.000 km hat er drauf. was sagt ihr dazu?

Sorry, was erwartest da, einen Neuwagen mit Vollgarantie? Ich als Händler würde da auch nur noch an Exporthändler verkaufen, die nerven einen nicht mit "das will ich auf Garantie" und rennen nicht wegen jedem Mist zum Rechtsanwalt. Vor allem wenn ich mir hier so Diskussionen über Garantie oder Gewährleistung ansehe. Wundert es wirklich noch jemand wieso wirklich top gepflegte Leasingrückläufer mit hohen Laufleistungen ins Ausland gehen? Das Risiko eines Motor- oder Getriebeschadens will und vor allem KANN keiner tragen der auch nur halbwegs Ahnung hat. Oder hat hier irgendjemand einen Röntgenblick oder zerlegt Motor bevor er ein Auto verkauft? Andererseits, hohe Laufleistungen in kurzer Zeit sind meist nicht schlecht, kommt aber auf den Motor an, 1.9 TDI sind unter diesen Bedingungen sehr robust.

Zitat:

Oder der Händler redet den Käufern viele sachen als Verschleißteile ein.

Kunden die gleich zum Rechtsanwalt rennen sind aber noch viel dreister, und sorry, wenn ich mir ein Auto mit 180.000 km kaufe muss ich davon ausgehen dass da halt mal Bremsen, Stossdämpfer, Achsmanschetten, Achsteile usw. kaputtgehen KÖNNTEN. Wenn ich mit Gebrauchtwagen handeln würde würdest die gleiche Aussage von mir hören, dank der deutschen "alles auf Garantie, wenn ichs nicht kriege gleich verklagen"-Mentalität. Ich habs selbst durch, hab meinen 2.5 TDI mit 220.000 km an PRIVAT verkauft, was fällt dem Held ein, schickt mir gleich mal Brief von Rechtsanwalt weil ihm wieder irgendwas an dem "fast Neuwagen" (klar, 6 Jahre, 6100 Euro, da darf man schon Ansprüche stellen, vor allem weils fast 500 Euro unter DAT Händler EK war) nicht gepasst hat. Das war vor einem halben Jahr, seitdem ich zu meinem Rechtsanwalt gegangen bin hab ich nix mehr davon gehört, der will nichtmal die 150 Euro SB haben. Achja, Privatverkauf wars auch noch. Autohändler verkaufen aber noch mehr Autos wie ich. Wegen unhaltbarem Mist einfach fürn Arsch Rechtsanwalt einschalten müssen, weil ohne hast eh verloren. Bei mir einmal, als Autohändler warscheinlich zigfach. Ich hab was daraus gelernt, Autohändler wohl schon länger. Wenn ich ein Auto verkaufe dann nur noch an Exporthändler, selbst wenn ich da ein paar hundert Euro weniger bekomme.

MFG

am 17. Mai 2007 um 16:55

Zitat:

Original geschrieben von S4teufel

Sorry, was erwartest da, einen Neuwagen mit Vollgarantie? Ich als Händler würde da auch nur noch an Exporthändler verkaufen, die nerven einen nicht mit "das will ich auf Garantie" und rennen nicht wegen jedem Mist zum Rechtsanwalt. Vor allem wenn ich mir hier so Diskussionen über Garantie oder Gewährleistung ansehe. Wundert es wirklich noch jemand wieso wirklich top gepflegte Leasingrückläufer mit hohen Laufleistungen ins Ausland gehen? Das Risiko eines Motor- oder Getriebeschadens will und vor allem KANN keiner tragen der auch nur halbwegs Ahnung hat. Oder hat hier irgendjemand einen Röntgenblick oder zerlegt Motor bevor er ein Auto verkauft? Andererseits, hohe Laufleistungen in kurzer Zeit sind meist nicht schlecht, kommt aber auf den Motor an, 1.9 TDI sind unter diesen Bedingungen sehr robust.

 

Kunden die gleich zum Rechtsanwalt rennen sind aber noch viel dreister, und sorry, wenn ich mir ein Auto mit 180.000 km kaufe muss ich davon ausgehen dass da halt mal Bremsen, Stossdämpfer, Achsmanschetten, Achsteile usw. kaputtgehen KÖNNTEN. Wenn ich mit Gebrauchtwagen handeln würde würdest die gleiche Aussage von mir hören, dank der deutschen "alles auf Garantie, wenn ichs nicht kriege gleich verklagen"-Mentalität. Ich habs selbst durch, hab meinen 2.5 TDI mit 220.000 km an PRIVAT verkauft, was fällt dem Held ein, schickt mir gleich mal Brief von Rechtsanwalt weil ihm wieder irgendwas an dem "fast Neuwagen" (klar, 6 Jahre, 6100 Euro, da darf man schon Ansprüche stellen, vor allem weils fast 500 Euro unter DAT Händler EK war) nicht gepasst hat. Das war vor einem halben Jahr, seitdem ich zu meinem Rechtsanwalt gegangen bin hab ich nix mehr davon gehört, der will nichtmal die 150 Euro SB haben. Achja, Privatverkauf wars auch noch. Autohändler verkaufen aber noch mehr Autos wie ich. Wegen unhaltbarem Mist einfach fürn Arsch Rechtsanwalt einschalten müssen, weil ohne hast eh verloren. Bei mir einmal, als Autohändler warscheinlich zigfach. Ich hab was daraus gelernt, Autohändler wohl schon länger. Wenn ich ein Auto verkaufe dann nur noch an Exporthändler, selbst wenn ich da ein paar hundert Euro weniger bekomme.

MFG

Das sind klare Aussagen denen man nur zustimmen kann.

Das problem sind aber nicht die Leute selbst, sondern die Medien die denen einreden was man alles tun soll beim Gebrauchtwagenkauf

am 17. Mai 2007 um 19:27

Zitat:

Original geschrieben von Berndkalb

Das sind klare Aussagen denen man nur zustimmen kann.

Das problem sind aber nicht die Leute selbst, sondern die Medien die denen einreden was man alles tun soll beim Gebrauchtwagenkauf

Die Verkäufer sind auch keine Engel.

Ich habe letztes Jahr einen 18 Jahre alten Geländewagen für 50 Euro als Schrott verkauft. 4 Wochen später ruft mich jemand an. Der Wagen war ihm von meinem Käufer für mehrere Tausend Euro angeboten worden. "Topzustand, der fährt noch lange."

Und dann beschweren sich die Roßtäuscher auch noch wenn die Kunden zum Rechtsanwalt rennen.

am 18. Mai 2007 um 3:58

Zitat:

Original geschrieben von Wildschuetz

 

Die Verkäufer sind auch keine Engel.

Ich habe letztes Jahr einen 18 Jahre alten Geländewagen für 50 Euro als Schrott verkauft. 4 Wochen später ruft mich jemand an. Der Wagen war ihm von meinem Käufer für mehrere Tausend Euro angeboten worden. "Topzustand, der fährt noch lange."

Und dann beschweren sich die Roßtäuscher auch noch wenn die Kunden zum Rechtsanwalt rennen.

Wer ist denn in diesem Fall der Dumme, klar der Käufer der sich ein 18 Jahre altes Auto für viel Kohle andrehen lässt.

Wenn ich Richter wäre und es käme einer mit Gewährleistung bei so einem Auto, dann würde ich mich kaputt lachen und die Klage abweisen

Tja, die Dummen sterben scheinbar nie aus

Zitat:

Ich habe letztes Jahr einen 18 Jahre alten Geländewagen für 50 Euro als Schrott verkauft. 4 Wochen später ruft mich jemand an. Der Wagen war ihm von meinem Käufer für mehrere Tausend Euro angeboten worden. "Topzustand, der fährt noch lange."

Also bitte, wer als Käufer so blöd ist dem gehörts doch wirklich nicht anders. Oder ersetzt neuerdings Rechtsanwalt den gesunden Menschenverstand? Aber hauptsache zum Rechtsanwalt gerannt, warscheinlich noch im Denken man bekäme Recht und könnte das Auto zurückgeben. Der Anwalt wird natürlich IMMER sagen "Klar, das machen wir schon", selbst wenn er es selbst besser weiss, hab gesehen was meine Rechtschutzversicherung meinem Rechtsanwalt als Vorschuss gegeben hat, waren knapp 400 Euro für EINEN Brief.

Zitat:

Und dann beschweren sich die Roßtäuscher auch noch wenn die Kunden zum Rechtsanwalt rennen.

Sorry, die wollen auch nur Geld verdienen. Oder würdest jemanden abweisen wenn er DIR den letzten wertlosen Kram (egal ob Auto oder andere Dinge) für gutes Geld abkaufen will? Ich würde da sicher nicht nein sagen. Welcher Verkäufer redet seine Ware schlecht? Wer das tut war die längste Zeit ein Verkäufer, egal in welcher Branche. Als Verkäufer kannst auch niemanden zwingen irgendwas zu kaufen, das ist immer noch eine freiwillige Entscheidung des Käufers. Bei Ebay freut ihr euch über die Deppen die euer Gelumpe sauteuer ersteigern, bei Autos werdet ihr auf einmal ganz verständnissvoll?!? Und hoffentlich kommt jetzt keiner mit "da gehts doch nur um ein paar Euro"...............

Es geht mir jetzt aber um das Beispiel mit der 18 Jahre alten Schrottkarre............. Rosstäuscher klingt gut, passt gut als Vergleich. Würdest jemandem einen 18 Jahre alten Gaul (ja ein Pferd) abkaufen und erwarten dass es noch Ewigkeiten lebt und voll belastbar ist?

MFG

am 21. Mai 2007 um 9:25

Zitat:

Original geschrieben von S4teufel

 

Also bitte, wer als Käufer so blöd ist dem gehörts doch wirklich nicht anders.

Soooo blöd war der Kandidat nun wieder auch nicht. Immerhin hat er den Vorbesitzer ermittelt und angerufen.

 

Zitat:

Sorry, die wollen auch nur Geld verdienen. Oder würdest jemanden abweisen wenn er DIR den letzten wertlosen Kram (egal ob Auto oder andere Dinge) für gutes Geld abkaufen will?

Ein Rechtfertigung für den versuchten Betrug (Straftat nach StGB § 263) ist der Wunsch Geld zu verdienen nicht. Wer betrügt kann sich nicht auf die "Dummheit" des Opfers berufen.

am 21. Mai 2007 um 17:06

Zitat:

Original geschrieben von Wildschuetz

 

Ein Rechtfertigung für den versuchten Betrug (Straftat nach StGB § 263) ist der Wunsch Geld zu verdienen nicht. Wer betrügt kann sich nicht auf die "Dummheit" des Opfers berufen.

Der Staatsanwalt wird sich totlachen wenn so eine Anzeige kommt!

Wenn der Verkäufer bewusst Mängel verschwiegen hat, dann is das maximal arglistige Täuschung die bewiesen werden muss, und zwar vom Käufer durch ein Gutachten das ein vom Gericht bestellter Sachverständiger auf Kosten des Käufers erstellt hat.

Betrug ist wenn beispielsweise ein Tachostand verändert wird um einen höheren Kaufpreis zu erzielen, und das auch erst seit knapp 2 Jahren.

Alles andere ist auf dem Zivilklageweg zu klären für den der Käufer sofern keine RSV vorhanden ist in Vorlage gehen muss.

Die Wirklichkeit ist anders als in den Medien propagiert, jeder Käufer hat Augen und Hirn und sollte das vor dem kauf benutzen

Zitat:

Soooo blöd war der Kandidat nun wieder auch nicht. Immerhin hat er den Vorbesitzer ermittelt und angerufen.

Hat der Käufer meines Autos auch, und was hats ihm gebracht? NIX. Und den Vorbesitzer zu ermitteln sollte wohl für einen halbwegs intelligenten Menschen kein Problem darstellen, steht ja alles im Fahrzeugbrief. Sollte sich Adresse nicht geändert haben rufst bei der Auskunft an und schon hast die Telefonnummer um den zu "nerven".

Zitat:

Die Wirklichkeit ist anders als in den Medien propagiert, jeder Käufer hat Augen und Hirn und sollte das vor dem kauf benutzen

Da kann ich auch nur voll und ganz zustimmen, Blödheit wird halt nunmal bestraft, wer blöd ist und sich ne so alte Gurke für soviel Geld andrehen lässt ist selbst Schuld und wird auch vor keinem Gericht in Deutschland Recht bekommen. Oder übernimmt neuerdings das Gericht das nachdenken für den Käufer weil der seine Augen nicht aufmacht und die marktüblichen Preise nicht kennt? Es fehlt nur noch dass irgendjemand vor Gericht rennen will weil er 5000 Euro über Listenpreis bezahlt hat...........

Und ich rede hier nicht von zurückgedrehten Tachos oder verschwiegenen Unfallschäden, sowas ist in der Tat ein Betrug.

Ich sag nur "Willkommen in der Realität" ausserhalb von Autozeitschriften und was weiss ich für dubiosen Quellen, so einfach wie manche sich das vorstellen mit "Auto zurückgeben" ist es nicht.

MFG

am 22. Mai 2007 um 4:10

Zitat:

Original geschrieben von S4teufel

....oder verschwiegenen Unfallschäden, sowas ist in der Tat ein Betrug.

Noch nich mal das ist Betrug, sondern allenfalls arglistige Täuschung, auch ein Fall für den Zivilklageweg

Wobei ich mir schon mal in einem Verfahren vom Richter sagen lassen musste das es bei einem 10 jahre alten Auto beim Fahrzeugwert keinerlei Rolle spielt ob das Auto einen Unfall hatte oder nicht, im Gegenteil, man müsste sich evtl. noch eine Wertverbesserung anrechnen lassen weil Teile ernerut wurden die normal eh durchgerostet wären

Soviel rum Recht in "D"

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