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Passat Variant 2.0 TDI 150PS DSG mit Euro 6c anstatt Euro 6d temp

VW Passat B8
Themenstarteram 10. November 2018 um 10:56

Hallo,

gestern ist mein neuer Pasat Variant Highline 2.0 TDI 150PS DSG beim Händler eingetroffen.

Leider besitzt der Wagen nur Euro 6c und nicht wie im Vertrag unter besondere Vereinbarungen geschrieben Euro 6d temp !!!

Erstmal Danke an all diejenigen hier im Forum, die mir immer gesagt haben das es wohl so kommen wird.....

Der Händler tat immer noch überrascht das es kein 6d temp ist.....muß er wohl...

Als ich fragte was nun, sagte er, ich müsse ihn nicht abnehmen, ich könnte ja stornieren....

Auf meiner Aussage hin, das ich nicht so einfach vom Vertrag zurück treten werde und er mir eine Lösung anbieten soll, entgegnete er mir, daß er mit seiner Rechtsabteilung sprechen will und sich Montag bei mir melden will.

Meine Frage nun, was würdet ihr tun ?

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Frank480 schrieb am 13. November 2018 um 13:55:48 Uhr:

Zitat:

@DieselSeppel schrieb am 13. November 2018 um 13:08:14 Uhr:

 

Wie bereits vorgeschlagen wurde:

  • Der Händler gewährt dir einen angemessenen Preisnachlass.
  • Der Händler kauf dir dein altes Auto zum vereinbarten Preis ab und bestellt einen neuen Passat mit 6d-TEMP. Da es sich im rechtlichen Sinn um eine Nachbesserung handelt, fährst du den 6c-Passat bis zur Lieferung des neuen weiter.

Der von beiden Parteien unterzeichnete Vertragt hat Gültigkeit. Wenn dem Händler nun durch sein eigenes Versäumnis ein finanzieller Schaden entsteht, ist das alleine sein Problem.

Sehe ich genau so !!!

Was denkst du, wäre ein angemessener Preisnachlass ?

Danke

Wenn die Kaufsache nicht über die zugesicherten Eigenschaften verfügt, dann sind Summen von 5-10 Prozent als Abschlag vom Kaufpreis nicht unangemessen. Es handelt sich ja nicht um ein unbedeutendes Detail wie z.B. falsche Felgen innerhalb der 18 Zoll-Größe, sondern um die Abgabsnorm.

Nachteile würde ich in deiner Situation auf gar keinen Fall in Kauf nehmen. Die Option "Karre nehmen" und gut ist, wünscht sich der Händler vielleicht. Ich würde den Wagen abnehmen und mit Anwalt Nacherfüllung einklagen. Da wird sich dann definitiv was bewegen, wenn du aber lieber freiwillig Rad oder Bus fährst und weiter warten willst, ist das eine Entscheidung, mit der der Händler sicher gut leben kann.

Mein Mitleid mit dem Händler hält sich da aber in sehr engen Grenzen. Wenn du deinen Vertrag nicht erfüllen würdest, bekämest du auch eine saftige Rechnung von ihm, da kennen die keine Freunde. Du hast in diesem Fall die besseren Karten.

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Was der Händler machen könnte, Dir den Wagen zu den vereinbarten Konditionen (z.B. 400 Euro monatliche Rate) überlassen und Dir dann einen Euro 6d-Temp Passat nachliefern, sobald diese verfügbar sind. Das wäre wohl der Idealfall.

Wie sonst deine rechtlichen Chancen sind, ein Produkt zu erhalten, welches es nicht gibt, kann Dir sonst nur ein Anwalt erklären.

Oder du klärst mit ihm ab, dass er den Wagen zurück nehmen muss, wenn Euro 6c bei Dir Fahrverbot bekommt. Oder oder oder.

Davon mal abgesehen, wie lange wolltest du den Passat fahren? Könnte es in der Zeit eventuell zu Fahrverboten kommen? Denn das haben alle nicht bedacht, die in den letzten Jahren ihre Fahrzeuge wie in Panik zu niedrigsten Preisen abgestoßen haben und Fahrverbote sind weit und breit nicht in Sicht...

Themenstarteram 10. November 2018 um 11:58

Der Plan ist es den Wagen 3 maximal 4 Jahre zu behalten.

Kalr ist die Variante mit der Nachlieferung die ideale Lösung, darauf wird er sich aber nicht einlassen, da 6d temp wohl erst mit dem Facelift kommen wird.

Was wäre denn ein angemessener Preisnachlas in %

Den Wagen nicht zu nehmen wäre für den Händler sicher die einfachste Lösung. Wenn Du auf Erfüllung des Vertrages bestehst, hat er ein Problem, da es den Wagen so nicht gibt. Wie auch immer solltest Du auf Schadenersatz bestehen. Wie hoch der ist, ist schwer zu sagen. Oder er stellt Dir ein Auto, bis er das bestellte liefern kann

am 10. November 2018 um 13:46

Zitat:

Der Plan ist es den Wagen 3 maximal 4 Jahre zu behalten.

Kalr ist die Variante mit der Nachlieferung die ideale Lösung, darauf wird er sich aber nicht einlassen, da 6d temp wohl erst mit dem Facelift kommen wird.

Was wäre denn ein angemessener Preisnachlas in %

am 10. November 2018 um 13:53

1. es wird zu keinen Fahrverboten für einen Diesel mit nach WLTP geprüfter EURO 6 AD - Norm kommen, das ist hanebüchen.

2. sollte es aus irgendeinem Grund dazu kommen, greift zumindest die kostenlos mitgelieferte „Deutschlandgarantie“ von Volkswagen. Ich würde mich auf einen der derzeit besten Diesel im Konzernprogramm freuen und gut. Oder auf Leasing umsteigen, noch weniger Risiko:

-> Bei Barkauf und Finanzierung gilt:

Im Falle eines eventuellen Fahrverbots nimmt der Volkswagen Partner Ihren aktuellen EU6-Diesel PKW in Zahlung, wenn Sie einen neuen Volkswagen kaufen. Dabei erhalten Sie den mit dem Händler ermittelten DAT-Schätzwert und zusätzlich eine Prämie, deren genaue Höhe abhängig ist vom Modell, das neu gekauft werden soll.

Bei Leasing gilt:

Im Falles eines eventuellen Fahrverbots wird Ihr Leasingvertrag Ihres Volkswagen EU6-Dieselfahrzeugs mit der Volkswagen Leasing GmbH aufgelöst, wenn Sie einen neuen Volkswagen über die Volkswagen Leasing GmbH leasen. Dabei entstehen Ihnen keine Kosten für die vorzeitige Vertragsaufhebung.

- Im Aktionszeitraum vom 01.04.2018 bis 30.06.2022 erhalten Sie beim Erwerb (Kauf, Leasing, Finanzierung) eines neuen Volkswagen Pkw oder Jahreswagens eine modellabhängige Prämie von bis zu 10.000 € (am Beispiel Touareg), wenn der von Ihnen im Zeitraum 01.04.2018 bis 31.12.2018 in Deutschland gekaufte Volkswagen Pkw Diesel Euro 6 von einem offiziellen Einfahrverbot zum Zwecke der Luftreinhaltung mindestens an einem Tag betroffen ist und die Neubestellung innerhalb des Monats des Einfahrverbots bzw. des darauf direkt folgenden Monats erfolgt. Der Zeitraum zwischen Zulassung des aktuellen Fahrzeugs und dem relevanten Einfahrverbot darf maximal 36 Monate betragen. Das Angebot gilt für Privatkunden und gewerbliche Einzelkunden.

@audianerer

Im Prinzip hast du ja recht, jedoch in dem Fall war der Händler so dämlich, eine Abgasnorm in den Vertrag zu schreiben / zu bestätigen, die er definitiv derzeit -als Diesel Passat- nicht liefern kann.

Folglich kann er rein vertragsrechtlich nicht liefern, was der Kunde bestellt hat, bzw. er angeboten hat.

Ergo ergeben sich hieraus irgendwelche vertragsrechtlichen Konsequenzen, hier mögen sich nun die Juristen unterhalten.

Ob 6c oder 6d (Temp / Temp EVAP) jetzt hier irgend einen praktischen Unterschied macht, ist in dem speziellen Fall relativ unerheblich.

Das ist jetzt rechtlich ungefähr dasselbe, wie wenn du ein weißes Auto bestellst, aber ein schwarzes geliefert bekommst.

Beide fahren gleich gut/schlecht.

Stimmt nicht ganz! Man beachte den Wertverlust, der mit alter Abgasnorm viel höher sein wird als mit neuer!

Themenstarteram 10. November 2018 um 16:04

Ja meine größte Sorge ist auch der eventuelle Wertverlust durch die Abgasnorm.

am 10. November 2018 um 16:44

....deshalb ja der Tipp: überlege doch umzustellen auf Leasing, wenn du den Wagen eh nur drei bis vier Jahre halten willst. Kilometerabrechnung und Ende Banane. Das Restwertrisiko tragen Handel und/oder Volkswagen Leasing. Klarer „Schadenkatalog“, was also als Mangel und somit mit einem Minderwert belegt und was als Gebrauchsspur am Ende der Vertragszeit bewertet wird, liegt dem Händler vor. Alles kein Hexenwerk, Wertverlust hin oder her.

Zitat:

@yaabbaa schrieb am 10. November 2018 um 16:51:00 Uhr:

Stimmt nicht ganz! Man beachte den Wertverlust, der mit alter Abgasnorm viel höher sein wird als mit neuer!

ohh du Armer. was für ein Problem in deinem Wohlstand...vergess mal die Abgasnormen Duckmaus.

Egal wie viel „Wohlstand“ man hat oder nicht finde ich es doch relevant welchen Wertverlust das Fahrzeug aufgrund von verschiedenen Abgasnormen erleidet. Leute die etwas Geld haben, besitzen dieses Geld nicht ohne Grund.

Zitat:

@Escort0815 schrieb am 10. November 2018 um 19:28:03 Uhr:

Zitat:

@yaabbaa schrieb am 10. November 2018 um 16:51:00 Uhr:

Stimmt nicht ganz! Man beachte den Wertverlust, der mit alter Abgasnorm viel höher sein wird als mit neuer!

ohh du Armer. was für ein Problem in deinem Wohlstand...vergess mal die Abgasnormen Duckmaus.

Ja, stimmt! Wenn du dir dein Auto least, ist das kein Problem. Ich habe es leider bar bezahlt. Wird dich sicher nicht betreffen ;-)

Zitat:

@msb8282 schrieb am 10. November 2018 um 15:24:09 Uhr:

.

Ob 6c oder 6d (Temp / Temp EVAP) jetzt hier irgend einen praktischen Unterschied macht, ist in dem speziellen Fall relativ unerheblich.

Das sehe ich anders. Es handelt sich dabei um völlig separate Normen. Ist doch aktuell völlig unabsehbar, wie sich die Zukunft - vor allem für Normen mit Prüfung nach NEFZ - entwickelt.

Zitat:

@206driver schrieb am 11. November 2018 um 06:59:14 Uhr:

Zitat:

@msb8282 schrieb am 10. November 2018 um 15:24:09 Uhr:

.

Ob 6c oder 6d (Temp / Temp EVAP) jetzt hier irgend einen praktischen Unterschied macht, ist in dem speziellen Fall relativ unerheblich.

Das sehe ich anders. Es handelt sich dabei um völlig separate Normen. Ist doch aktuell völlig unabsehbar, wie sich die Zukunft - vor allem für Normen mit Prüfung nach NEFZ - entwickelt.

Das ist in diesem Thread aber letzlich egal, also bitte alles lesen, streng nach Eingangspost ist es sogar OT.

 

Letzlich geht es hier um Vertragsrecht, das es im Zusammenhang mit einer Abgasnorm steht, ist hier eher "Zufall", aber auch kein anderes Problem als jeder andere nicht vertraglich vereinbarte Zustand eines Fahrzeuges bei Auslieferung.

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