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Passen de Felgen ??

BMW 3er
Themenstarteram 9. Oktober 2013 um 11:35

Hallo,

will mir folgende Felgen kaufen:

Fahrzeug:

e90 330i, Bj: 12/2005

Größe:

225/40/18 Zoll

8Jx18

ET 35

Passen die Felgen, ohne in der Hinterachse zu verschwinden ? Sollte eben gut aussehen.

Kann ich die ohne Eintragung fahren ?

Gruß

Andy

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14 Antworten
am 9. Oktober 2013 um 14:11

Ohne Eintragung kannst du diese Größe nicht fahren, da nicht von BMW freigegeben am E9x, d.h. TÜV und Einzelabnahme machen lassen.

Ja die Räder werden etwas im Radkasten untergehen, abhilfe -> Spurplatten.

PS: Alles was du fahren kannst steht auch an der B-Säule wenn du die Fahrertür aufmachst. Die größen die aufgelistet sind kannst du ohne Eintragung fahren, hauptsache es handelt sich um org. BMW Felgen...

Zitat:

Ja die Räder werden etwas im Radkasten untergehen, abhilfe -> Spurplatten

Die Felgen gehen keinesfalls unter. Eine orginale 8" breite Felge von BMW hat eine ET von 34, die Felge vom TE eine ET von 35 } steht die Felge exakt 1mm weiter im Radhaus. Sollte also keine Probleme geben.

Themenstarteram 9. Oktober 2013 um 14:50

Nur mal so zur Info:

Wer weis was passiert, wenn ich die Eintragung vergessen würde ?

Wenn es keine orginalen BMW Felgen sind und du keine ABE hast, musst du die Felgen eintragen lassen.

Sonst 50€, 3 punkte.

Versicherungsschutz/ Betriebserlaubnis erlischt.

Bei Unfall mit Körperverletzung Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung.

Themenstarteram 9. Oktober 2013 um 15:27

Also ein Gutachten hab ich für die Felgen allerdings keine ABE, müsste Sie dann wohl eintragen lassen.

Was kostet das üblicherweise ? Muss ich dann auch einen neuen Tüv machen ?

Und wie siehts mit den Distanzscheiben aus ? Muss ich die auch eintragen lasssen ?

Themenstarteram 9. Oktober 2013 um 17:04

Sind MAM Felgen mit Roadstone Winguard Reifen.

Kann man diese empfehlen ?

:rolleyes: Schonmal de Suchfunktion genutzt? :cool:

du musst beides eintragen lassen ;)

am besten beides montieren vor dem vorfahren ;):p

und die längeren Schrauben nicht vergessen

Gruß

odi

Themenstarteram 10. Oktober 2013 um 8:54

So, die Felgen + Reifen sins bestellt.

Welche Spurplatten kann ich maximal verbauen auf der HA und VA ? Vorne sollte es natürlich nicht ao breit wie

auf der HA sein.

Das Aufsetzten der Spurplatten ist easy oder ?

Zitat:

Original geschrieben von andy-zero

So, die Felgen + Reifen sins bestellt.

Welche Spurplatten kann ich maximal verbauen auf der HA und VA ? Vorne sollte es natürlich nicht ao breit wie

auf der HA sein.

Das Aufsetzten der Spurplatten ist easy oder ?

Hi,kannst 20mm pro seite drauf machen,ich hatte bei meinen 325iA(SCHAUE PROFIL) hinten 15mm drauf pro seite,die Felge war breiter und die Reifenbreite auch,8.5x18 ET37 mit 255er bei 8x18 ET35 225er geht 20mm drauf,pro seite :) ich hatte vorne 8x18 ET34 mit 225er und 5mm pro seite drauf,aber mußt vorne aufpassen je nach reifen typ das vorne dran montiert ist flattert das lenkrad,muß nicht aber kann,war bei mir zumindest so,mit Hankock war es ok mit den Goodyears nicht da die so empfindlich sind ;) Spurplatten sind easy zu montieren :)

am 10. Oktober 2013 um 13:35

Zitat:

Original geschrieben von BruggiBW

Zitat:

Ja die Räder werden etwas im Radkasten untergehen, abhilfe -> Spurplatten

Die Felgen gehen keinesfalls unter. Eine orginale 8" breite Felge von BMW hat eine ET von 34, die Felge vom TE eine ET von 35 } steht die Felge exakt 1mm weiter im Radhaus. Sollte also keine Probleme geben.

Asche auf mein Haupt, habs mit'm E46 verwechselt...

am 10. Oktober 2013 um 14:14

Zitat:

Original geschrieben von BruggiBW

Zitat:

Ja die Räder werden etwas im Radkasten untergehen, abhilfe -> Spurplatten

Die Felgen gehen keinesfalls unter. Eine orginale 8" breite Felge von BMW hat eine ET von 34, die Felge vom TE eine ET von 35 } steht die Felge exakt 1mm weiter im Radhaus. Sollte also keine Probleme geben.

Die originalen 8x17 sehen aber an der Hinterachse auch schon sehr bescheiden aus, von dem her benötigt man bei einer 8" Felge in ET 35 definitiv Spurplatten, damit es "gut aussieht". So möchte es der TE ja gerne haben.

Im Anhang sind rundum 8x18 ET 35 montiert. Man sehe sich die Hinterachse an:eek:!

Im Übrigen erlischt die Betriebserlaubnis noch lange nicht, nur weil die Räder nicht eingetragen sind.

Hier mal ein Auszug des TÜV Süd:

Grundsätzlich gilt: Wenn an Ihrem Fahrzeug Änderungen vorgenommen wurden, die eine mögliche Gefährdung von Verkehrsteilnehmern erwarten lassen, die Fahrzeugart ändern oder die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern, kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen.

Eine mögliche Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist es auch, wenn die Räder nicht zu den Bremsen passen, irgendwo beim Einschlagen streifen oder beim Einfedern mit der Karosserie im Berührung kommen.

Das kontrolliert der TÜV und bevor es nicht abgenommen wurde, ist die Betriebserlaubnis erloschen.

Da braucht es nur ein nicht zugelassenes Beleuchtungsmittel für ... aber Räder sollen problemlos gehen ??

Ansonsten: so ein Eintrag kostet um die 40 Euro. DAS kann ja wohl nicht der Grund sein, beim TÜV nicht vorzufahren.

am 10. Oktober 2013 um 16:27

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala

Eine mögliche Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist es auch, wenn die Räder nicht zu den Bremsen passen, irgendwo beim Einschlagen streifen oder beim Einfedern mit der Karosserie im Berührung kommen.

Das kontrolliert der TÜV und bevor es nicht abgenommen wurde, ist die Betriebserlaubnis erloschen.

Da braucht es nur ein nicht zugelassenes Beleuchtungsmittel für ... aber Räder sollen problemlos gehen ??

Ansonsten: so ein Eintrag kostet um die 40 Euro. DAS kann ja wohl nicht der Grund sein, beim TÜV nicht vorzufahren.

Ach so....und deshalb fährt jeder mit erloschener Betriebserlaubnis zum TÜV, der seine Zubehör-Räder eintragen lassen will.

Siehe auch hier:

Bedingungen für andere Bereifung

Wird die serienmäßige Rad-/Reifenkombination geändert, muss mindestens ein Dokument nach § 19 (3) StVZO, ABE oder Teilegutachten vorhanden sein und mitgeführt werden.

Gemäß OLG Köln vom 07.02.1997, Az. Ss 11/97, führt die Verwendung von Reifen einer Größe, die in der Zulassungsbescheinigung nicht eingetragen ist, nicht automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Erforderlich ist, dass durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird.

 

Nach Auskunft des TÜV Süd ist die Betriebserlaubnis dann erloschen, wenn das Rad bei voller Beladung oder entsprechender Fahrweise am Kotflügel streift. Sind Streifspuren am Reifen erkennbar, dann fotografische Sicherung und Anzeige wegen erloschener Betriebserlaubnis, selbst wenn das Rad von einer Prüfstelle eingetragen wurde.

Dieser "gewisse Grad an Wahrscheinlichkeit" liegt bei einer 8x18 ET 35 Felge mit Sicherheit NICHT vor.

TE: Ein TÜV-Gutachten liegt Dir aber für die Räder vor, oder?

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