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Passen Sportsitzairbags bei Recaro?

Audi A6
Themenstarteram 23. Februar 2012 um 7:27

Hallo zusammen,

ich habe in einem A6 4b BJ 11/99 eine Recaroaustattung, leider sind nach ´nem kleinen Ausrutscher die Airbags offen (Fahrersitz u. 1x Rückbank). Habe noch ein 2. (Spender-) Fahrzeug (ebenfalls Avant und BJ 10/99) mit Stoffsitzen und Sportsitzen vorn.

Nach "aus zwei mach eins" solte wieder ein Auto mit Recaros dastehen. Stoffausstattungen verkaufen bringt wahrscheinlich weniger (ggf. gleich viel) Geld als neue Airbags kosten.

Sind die Sitzairbags die gleichen, kann ich die in den Recaros verwenden?

Ich hätte jemanden der Umbauen kann/ darf und die Nähte kriege ich beim Sattler für 10 -15 € / Stk.

Bitte keine "alte Autos aufbauen lohnt nicht"- Debatte. Möchte einfach nur wissen ob die Airbags passen, bevor wir irgendetwas auseinanderreißen. Habe meine Gründe...

Gruß

HC

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

An der Rechtslage ändert das nichts...

Stimmt! .. Und Bundespräsidenten sollen nicht lügen.. Atomkraftwerke sind sicher....Die Griechen zahlen ihre Unterstützungsgelder zurück so bald sie können.

14 weitere Antworten
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Kurz: Nein sie passen nicht, und lt. Sprengstoffgesetz kann die nur ein Befugter neue Airbags (die nur von gleichen Recaros kommen können) einbauen.

MfG

Hannes

Ganz davon abgesehen, dass man in Deutschland (und der USA) kein gebrauchtes Airbag einbauen darf, würde der Rücksitzairbag unmittelbar passen, da sind keine Unterschiede zwischen Sportssitze und Recaros. Aber die Polsterung ist wohl hin?

Bez. den vorderen würde ich der Experte/Fachmann die Teile näher vergleichen lassen, die Abdeckung mag schon anders sein aber die dahinterliegenden Teile nicht unbedingt. Aber wieder die Abdeckung ist wohl auch kaputt?

Ich bin bei der beantwortung davon ausgegangen, dass dein Wohnsitz ausserhalb Deutschland ist (da gelten anderen Regeln).

Themenstarteram 24. Februar 2012 um 10:24

Erstmal danke für die schnellen Antworten.

@ Hannes: Worauf beruht deine Aussage? Eigene Erfahrungen? Teilenummern?

Wie ich bereits schrieb, mein Bekannter darf Airbags einbauen, also keine Sorge deswegen.

@ V8Freund: Wie gesagt die Naht Polsterung hinten würde mich beim Sattler (mit entspr. Berechtigung), auf Anfrage, max. 15 € kosten. Die Abdeckung vorne, naja, müßte man mal schauen, wie man das hinkriegt.

Vergleichen geht leider nicht, denn wenn die Airbags doch nicht passen sollten, wäre es schön die Stoffausstattung noch verkaufen zu können. Die will mit rausgerissenem Airbag glaube niemand mehr haben. Deswegen wollt ich vorher mal fragen ob die Airbags normaler Sportsitz und Recaro die gleichen sein könnten (zB. Vgl. von Teilenummern o.ä.).

Zitat:

Original geschrieben von highwaycruiser

Erstmal danke für die schnellen Antworten.

@ Hannes: Worauf beruht deine Aussage? Eigene Erfahrungen? Teilenummern?

Wie ich bereits schrieb, mein Bekannter darf Airbags einbauen, also keine Sorge

Wenn dein bekannter das privat macht, unabhängig ob er den Schein hat, darf er das nicht. Daher würde ich hier im Forum aufpassen bzgl. der Airbagfragen. Die werden eigentlich ziemlich schnell geschlossen.

Hier ein aktuelles Beispiel.

http://www.motor-talk.de/.../...e-zum-sitzumbau-im-a8-4e-t3766592.html

Themenstarteram 24. Februar 2012 um 13:24

Hat ne freie Werkstatt, da hoff ich doch mal, dass das passt? :confused:

Laut dem Beitrag besteht nur ein Verbot für Privatpersonen.

Darf mein Bekannter (anders formuliert: Werkstatt meines Vertrauens) die Airbags nun tauschen und könnten diese passen?

Was heißt (Zitat V8Freund) "gebrauchte Airbags dürfen nicht verbaut werden"?

Gibt ja auch Reparaturen die den Ausbau des Airbags notwendig machen (z.B. Schleifring/ Lenkwinkelsensor). Soll das heißen, das der dann "gebrauchte" Airbag nicht wieder eingebaut werden darf?

Wie weit geht das mit diesem Handelsverbot? Airbag alleine: Klare Sache! Aber wie schauts mit z.B. Sitzausstattungen oder Lenkrädern (inkl. Airbags) aus? Wo ist die Grenze? Ganze Autos darf man ja auch verkaufen...

Klärt mich mal bitte auf!

Vergiss es, hier sowas zu fragen ist völlig sinnlos, kenne das aus eigener Erfahrung. Gleich stürzen sich die Geier auf dich und selbsternannte Superprofis wie CapriSonne-2.8i eröffnen das Feuer:rolleyes: Hier drin wirft jeder den ersten Stein, sind alles (Schein)Heilige:p

Zitat:

Original geschrieben von highwaycruiser

Was heißt (Zitat V8Freund) "gebrauchte Airbags dürfen nicht verbaut werden"?

Gibt ja auch Reparaturen die den Ausbau des Airbags notwendig machen (z.B. Schleifring/ Lenkwinkelsensor). Soll das heißen, das der dann "gebrauchte" Airbag nicht wieder eingebaut werden darf?

Gebrauchte Airbags dürfen nur in das Fahrzeug eingebaut werden, aus dem sie vorher ausgebaut wurden.

Nicht zulässig ist der Einbau von gebrauchten Airbags in andere Fahrzeuge.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Gebrauchte Airbags dürfen nur in das Fahrzeug eingebaut werden, aus dem sie vorher ausgebaut wurden.

 

Nicht zulässig ist der Einbau von gebrauchten Airbags in andere Fahrzeuge.

Dann dürften 99,9 % aller User hier, die z.B. auf Ledergestühl umgebaut haben, illegal mit dem Fahrzeug unterwegs sein.

Ich bezweifel nämlich sehr, daß alle vor dem Einbau die Seitenairbags vorne (und evtl. auch hinten) haben erneuern lassen.

 

 

An der Rechtslage ändert das nichts...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

An der Rechtslage ändert das nichts...

Stimmt! .. Und Bundespräsidenten sollen nicht lügen.. Atomkraftwerke sind sicher....Die Griechen zahlen ihre Unterstützungsgelder zurück so bald sie können.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

An der Rechtslage ändert das nichts...

Das ist ja auch unbestritten!

Nur die Praxis sieht ein wenig anders aus......und wo kein Kläger, da kein Richter :rolleyes:

 

Aber wie Du schon sagtest: es ist   V E R B O T E N ! ! !

langsam wirds lächerlich...ich geh mal bimmeln:D

Themenstarteram 26. Februar 2012 um 14:07

Alles klar! Da unweigerlich zu merken war, dass das Thema hier... sagen wir mal... nicht beliebt ist, würde ich mich für die rechtliche Aufklärung bedanken und mich (und meine blöden Fragen ;) ) hiermit zurückziehen. Also kein Stress ...!

Bis denne...

am 26. Februar 2012 um 19:45

Zitat:

Original geschrieben von highwaycruiser

Da unweigerlich zu merken war, dass das Thema hier... sagen wir mal... nicht beliebt ist, würde ich mich für die rechtliche Aufklärung bedanken

Moin:)

No Prob, hier die rechtliche Aufklärung dazu:

Zitat:

Jede Arbeit an einem Airbag oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

 

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

 

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

 

Siehe hier § 4 Abs.3 und 4

 

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

 

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

**** closed ****

Gruss TAlFUN

MT Moderation

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