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Passenden Felgen finden
Guten tag,
ich möchte mir neue Sommerfelgen kaufen, laut internet ist die ET 47, nun hab ich die Frage ob die neuen Felgen genau die 47 haben müssen oder sie auch 45 oder 49 haben kann.
Beste Antwort im Thema
Entscheidend ist nicht was der nette Onkel von nebenan meint, sondern das was, wie auch hier schon mehrfach geschrieben, im Gutachten o. der ABE steht. Punkt
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28 Antworten
Ja ET 45 und 49 gehen auch. Aber so eine Felge hat noch ein paar mehr Werte, die stimmen müssen.
Statt auf dich mit den exakten Zahlen herumzuschlagen, achte doch einfach darauf, dass sie eine ABE für den Golf 5 haben. Dann ist sichergestellt, dass sie passen und es gibt keine Probleme bei der HU.
Zitat:
ich möchte mir neue Sommerfelgen kaufen,
Welche?
6×15
6,5×15
6 - 7×16
7 - 8×17
7,5 - 8×18
8 -8,5×19
Vor dem Kauf die Auflagen des zugehörigen Gutachtens lesen.
Beispiel: Auch mit ABE ist bei 7×17 mit ET 45 eine TÜV-Abnahme fällig, während ET 47 noch abnahmefrei wäre.
(TÜV-Abnahme -> Zusatzkosten 50 - 150 €).
ABE bei Felgen gilt immer nur beim Serienfahrwerk.
Ist das Fahrzeug etwa tiefergelegt gilt diese nicht mehr.
Und auch genau schauen das das Fahrzeug (Schlüsselnummer) im Gutachten erwähnt wird.
Oder einen der tollen Onlineshops mit Konfigurator nehmen und kucken was der ausspuckt. Da kann man auch meist direkt die ABE einsehen.
ja werde mir welche auf mit einem konfigurator suchen, danke für eure antworten
Auf welche Daten muss ich jetzt genau achten? Welche Daten habe meine Reifen?
Ich möchte mir 18zoller holen
Welche Daten deine alten Felgen und Reifen haben spielt hier eigentlich keine Rolle. Entscheidend ist was im TÜV-Gutachten der neuen Felge steht, deshalb kann man diese Frage auch nicht generell beantworten.
Wie wäre es denn, wenn Du einfach mal hier schaust (nur als Beispiel, ich stehe der Firma weder nahe, noch habe ich jemals dort etwas gekauft, aber die Auswahl ist dort recht groß und deshalb als Überblick gut geeignet):
https://www.felgenoutlet.de/.../
Hier findest Du eine Menge eintragungsfreier Felgen mit ABE in 18 Zoll.
Ich hoffe, dir ist klar, dass Du auch neue Reifen brauchst, die 15-Zoll-Reifen auf deinem Bild passen dort natürlich nicht rauf. Welche Reifengrößen in Verbindung mit der jeweiligen Felge eine TÜV-Freigabe haben, muss man schon im jeweiligen Gutachten des TÜV’s nachschauen. Dieses Gutachten ist im Shop-System bei der jeweiligen Felge hinterlegt. Man kann sich im Shopsystem aber auch gleich ein Angebot für ein Komplettrad zusammenstellen lassen, dann bekommt man die passende Reifengröße auch angezeigt.
Allerdings muss man auch noch darauf achten, ob die jeweilige ABE auch speziell für deinen Golf V (Typ, Motorleistung!) gilt, denn um welchen Golf V es genau geht hast Du uns bislang noch nicht verraten.
Noch ein Hinweis: Die Bilder der bisherigen Räder lassen vermuten, dass der Golf ein Serienfahrwerk hat. 18-Zoll-Räder auf einem Golf mit Serienfahrwerk gelten bei den Freaks nicht gerade als der optische Hit, denn das Auto wirkt dann eher hochbeinig
Danke dir für deine Antwort. Ja ich wollte vorab mal nach gebraucht suchen im guten Zustand , nur komme ich da mit den ganzen Daten durcheinander.
Hab ein Golf 5 GT Baujahr 2008 mit einem 2.0TDI Motor und 140PS
Da ist Serie ein Sportfahrwerk drin.
Zitat:
@X5er. schrieb am 2. Juni 2018 um 18:15:41 Uhr:
Danke dir für deine Antwort. Ja ich wollte vorab mal nach gebraucht suchen im guten Zustand , nur komme ich da mit den ganzen Daten durcheinander.
Hab ein Golf 5 GT Baujahr 2008 mit einem 2.0TDI Motor und 140PS
Da ist Serie ein Sportfahrwerk drin.
Wenn du Serien-Kombis holen willst, dann brauchst doch nur im CoC nachschauen, dort stehen doch alle werksseitig freigegebenen Kombis mit den entsprechenden Daten drin, ansonsten mußt du bei einer zubehörfelgen das Gutachten "studieren".
Passen diese Felgen? Und muss ich sie eintragen lassen? Weil sie ja ein Gutachten haben
Es reicht nicht allein auf die Maße zu achten, wichtig ist auch weiter hinten im Gutachten beim richtigen Fahrzeug zu schauen, welche Auflagen dort ggf. zum Fahrzeug und zu den Reifen stehen. Zum Golf V gibt es dort z.B. die Auflage A01. Die Erläuterung im Gutachten zu dieser Auflage im Langtext lautet:
„Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.“
Im Klartext: Jawohl die Räder müssen dem TÜV nach Anbau vorgeführt werden, eine Änderung der Fahrzeugpapiere ist aber lt. der ABE wohl nicht nötig, die TÜV-Bescheinigung wird reichen.
Durch die Auflage K1C wird allerdings noch eine zusätzliche Radabdeckung im Bereich der Vorderachse gefordert. Inwieweit die in der Praxis wirklich nötig ist und vom Prüfer gefordert wird, vermag ich allerdings nicht zu beurteilen.
Das ist doch nicht das Gutachten. ET35 ist auf jeden Fall abnahmepflichtig. Die Auflagen sind dem Gutachten zu entnehmen.
Hier das?
Zitat:
@X5er. schrieb am 8. Juni 2018 um 08:30:23 Uhr:
Hier das?
So ist es. Man mus es nur lesen. Alles steht unterhalb des Gutachtens, alleine drei Karosserie-Auflagen und sofortige Abnahme.
also keine eintragung beim tüv nötig, solang ich die dokumente von der Felge bei mir habe?