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Passt diese Rad/Reifen Kombo????

Opel Astra F
Themenstarteram 19. Januar 2009 um 20:10

Moin Moin,

so nach langer MT abstinenz bin ich auch mal wieder da...und hab euch gleich eine kleine Frage mitgebracht...

 

Ich könnte die nächste Zeit die Kombination Reifen: 215/40/r17 86y 

 mit Felge: 17 zoll 9J bekommen....

 

nun die frage liegt ja nun auf der hand...muss ich großartig ändern?passt es ohne anpassungsarbeiten???wie sieht ein Astra mit 17" aus? kann ich die einfach so draufhauhen???

 

ich bedanke mich schonmal im voraus für eure antworten

 

MfG

philipmcfly

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Und wo soll der Rest sein? Wenn du die nicht hast, kannste mit dem Zettel den Boden wischen. -->evtl. Auflagen

 

Es ist so, dass Felgen nur mit bereits eingetragenen (geprüfeten) Reifengrössen gefahren werden dürfen.

Es ist erfreulich zu wissen, daß es immer wieder Besserwisser gibt. Ob diese wirklich immer recht haben, wage ich zu bezweifeln. Aber es macht die Sache spannender, zumal in der eigenen Beschreibung schon der Passus "hat immer Recht" steht. Nun denn, eine solche Selbsteinschätzung ist natürlich zu befürworten, sollte sie aber dennoch total daneben liegen, so ist diese definitiv für den "gewischten Boden".

 

Ich kann nun nicht direkt beurteilen ob Du des Lesens mächtig bist, aber ansonsten ist gerade in der Abe aufgeführt, daß die Radgröße/Reifengröße/Radkombination nicht eingtragen sein muß (seitens des Herstellers).

 

Solltest Du mit dem (der/die, ich weiß jetzt nicht was Du befürwortest) "Rest" das Gutachten meinen, so solltest Du doch versuchen meinen Beitrag richtig zu lesen.

 

In der Hoffnung Dir jetzt alles erklärt zu haben.............

 

 

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9J NIEMALS ohne Anpassung^^

Schonmal ins GA geschaut??? 214/40/17 ist rechnerisch zu gross für den Serienumfang.

Wie ist die ET??

Nur mit Anpassungsarbeiten.

 

Eintragung möglich. Reifengröße ist kein Problem. Fahre gleiche Größe (215/40ZR17) allerdings mit 17x7,5.

 

Bei serienmässigem Fahrzeug reicht sogar die mitgelieferte Abe. Eine Eintragung entfällt und passt ohne grosse Umbauten.

Themenstarteram 19. Januar 2009 um 20:33

Oh man...das war schnell.....schonmal danke....die ET weiß ich jetzt leider nich genau...müsste ich mal nachfragen, und dann berichten....

aber wenn ihr schon sagt das es ohne anpassen auf keinen fall geht, dann werd ich das wohl auhc seinlassen..

 

trotzdem schonmal danke an euch

Zitat:

Original geschrieben von ochsenwerder

 

Bei serienmässigem Fahrzeug reicht sogar die mitgelieferte Abe. Eine Eintragung entfällt und passt ohne grosse Umbauten.

NEVER! (geht um seine 17")

ABE geht nur, wenn die Reifengrösse bereits in den Fahrzeugpapieren steht! Das könnte man bei den normalen Astra vllt. noch auf die 15" vom GSI etwa "dehnen", aber alles andere was grösser ist, da muss def. die Reifengrösse für eine Fahrt mit ABE abgenommen werden.

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Zitat:

Original geschrieben von ochsenwerder

 

 

Bei serienmässigem Fahrzeug reicht sogar die mitgelieferte Abe. Eine Eintragung entfällt und passt ohne grosse Umbauten.

NEVER! (geht um seine 17")

 

ABE geht nur, wenn die Reifengrösse bereits in den Fahrzeugpapieren steht! Das könnte man bei den normalen Astra vllt. noch auf die 15" vom GSI etwa "dehnen", aber alles andere was grösser ist, da muss def. die Reifengrösse für eine Fahrt mit ABE abgenommen werden.

Bei meiner beschriebenen Rad/Reifenkombination reicht die mitgelieferte ABE, sofern sich das Fahrzeug im Serienzustand befindet.

am 19. Januar 2009 um 21:13

Zitat:

Original geschrieben von ochsenwerder

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

 

NEVER! (geht um seine 17")

ABE geht nur, wenn die Reifengrösse bereits in den Fahrzeugpapieren steht! Das könnte man bei den normalen Astra vllt. noch auf die 15" vom GSI etwa "dehnen", aber alles andere was grösser ist, da muss def. die Reifengrösse für eine Fahrt mit ABE abgenommen werden.

Bei meiner beschriebenen Rad/Reifenkombination reicht die mitgelieferte ABE, sofern sich das Fahrzeug im Serienzustand befindet.

215 /40 17 ohne Tachoangleichung?? WO BEKOMMT MAN DAS EINGETRAGEN?? weil noch is der termin beim boschdienst ned gemacht :D

am 19. Januar 2009 um 21:33

wie schon gesagt wurde ohne anpassung passt das auf gar keinen fall! auch nicht wenn die ET noch so groß ist (dann schleifts nämlich innen)

so sieht das ganze von hinten mit et0 aus

ohne anpassung gibt das nix

edit: reifen sind auch die 215/40 R17

Das komplette Gutachten habe gerade nicht vorliegen, nur die Abe.

 

Ist im Anhang.

Und wo soll der Rest sein? Wenn du die nicht hast, kannste mit dem Zettel den Boden wischen. -->evtl. Auflagen

Es ist so, dass Felgen nur mit bereits eingetragenen (geprüfeten) Reifengrössen gefahren werden dürfen.

über die ET kannste errechnen, obs passt.

 

wenn der umpfang stimmt, kannste die auch fahren. normal sind glaub ich 215/35 r17. aber bei den 9" felgen könnt es so passen. kein GA zu, wo du reingucken kannst?

 

und wie die an deinem auto aussehen, solltest du schon selber wissen. bilder von 17" aufem astra gibbet ja nu auch genug.

 

mitlerweile (oder auch schon länger?!) gibt es ein extra rad/reifenforum

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Und wo soll der Rest sein? Wenn du die nicht hast, kannste mit dem Zettel den Boden wischen. -->evtl. Auflagen

 

Es ist so, dass Felgen nur mit bereits eingetragenen (geprüfeten) Reifengrössen gefahren werden dürfen.

Es ist erfreulich zu wissen, daß es immer wieder Besserwisser gibt. Ob diese wirklich immer recht haben, wage ich zu bezweifeln. Aber es macht die Sache spannender, zumal in der eigenen Beschreibung schon der Passus "hat immer Recht" steht. Nun denn, eine solche Selbsteinschätzung ist natürlich zu befürworten, sollte sie aber dennoch total daneben liegen, so ist diese definitiv für den "gewischten Boden".

 

Ich kann nun nicht direkt beurteilen ob Du des Lesens mächtig bist, aber ansonsten ist gerade in der Abe aufgeführt, daß die Radgröße/Reifengröße/Radkombination nicht eingtragen sein muß (seitens des Herstellers).

 

Solltest Du mit dem (der/die, ich weiß jetzt nicht was Du befürwortest) "Rest" das Gutachten meinen, so solltest Du doch versuchen meinen Beitrag richtig zu lesen.

 

In der Hoffnung Dir jetzt alles erklärt zu haben.............

 

 

am 20. Januar 2009 um 22:03

Zitat:

Original geschrieben von ochsenwerder

 

Es ist erfreulich zu wissen, daß es immer wieder Besserwisser gibt. Ob diese wirklich immer recht haben, wage ich zu bezweifeln. Aber es macht die Sache spannender, zumal in der eigenen Beschreibung schon der Passus "hat immer Recht" steht. Nun denn, eine solche Selbsteinschätzung ist natürlich zu befürworten, sollte sie aber dennoch total daneben liegen, so ist diese definitiv für den "gewischten Boden".

Ich kann nun nicht direkt beurteilen ob Du des Lesens mächtig bist, aber ansonsten ist gerade in der Abe aufgeführt, daß die Radgröße/Reifengröße/Radkombination nicht eingtragen sein muß (seitens des Herstellers).

Solltest Du mit dem (der/die, ich weiß jetzt nicht was Du befürwortest) "Rest" das Gutachten meinen, so solltest Du doch versuchen meinen Beitrag richtig zu lesen.

In der Hoffnung Dir jetzt alles erklärt zu haben.............

hätte es nich besser formulieren können, wenn man so manche beiträge von ihm liest.. nunja.. schweigen is gold in dem fall..

sollte sein *hat immer reicht* ändern in *meint immer recht zu haben* ..

wäre zutreffender.. :rolleyes:

am 20. Januar 2009 um 22:23

@ phillip, ohne anpassen, keine chance

das hier is 9x17 ET 20 und da sind schon lenk radläufe drauf bei denen angeblich bis 10x17 gehen sollen

Zitat:

[Ich kann nun nicht direkt beurteilen ob Du des Lesens mächtig bist, aber ansonsten ist gerade in der Abe aufgeführt, daß die Radgröße/Reifengröße/Radkombination nicht eingtragen sein muß (seitens des Herstellers).

Solltest Du mit dem (der/die, ich weiß jetzt nicht was Du befürwortest) "Rest" das Gutachten meinen, so solltest Du doch versuchen meinen Beitrag richtig zu lesen.

Da muss ich papstpower allerdings recht geben. Mit der ABE, die Du hier reingestellt hast (im Nachfolgenden "Scan" genannt), wirst Du ohne den Nachtrag ("Rest") nicht weit kommen. In der ABE steht lediglich drin, um welche Felgen es sich handelt. Da steht weder was von der zulässigen Bereifung noch etwas von den gepüften Fahrzeugen(typen /-ausführungen) drin.

Weiterhin sagt die ABE lediglich aus, dass diese Felgen verkauft (Zitat: "feilgeboten") werden dürfen, und das eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere nicht erforderlich ist (bei Einhaltung der Auflagen des zitierten Nachtrags).

In dem Scan von Dir steht jedoch absolut nichts davon, dass/ob der Anbau dieser Felge (mit entsprechender Bereifung) von einem aaS abgenommen werden muss oder nicht.

Diese ABE (in Umfang und Form des Scans von Dir) ist so alleine tatsächlich wertlos.

Bevor Du mich das auch fragst: Ja, ich bin des Lesens mächtig.

EDIT:

So, habe grad mal den Nachtrag zur ABE gezogen, hier mal ein kleines Zitat daraus:

"A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen

oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder

einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend

dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen."

Also muss die ordnungsgemäße Verwendung/Montage dieser Felge bzw. Rad-/Reifenkombi sehr wohl durch einen aaS geprüft werden. Lediglich die Bereichtigung der Fzg-Papiere ist nicht erforderlich.

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