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Pech beim Autokauf :(

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 29. Dezember 2013 um 23:38

Liebe Golfliebhaber ,

 

Ich hab seid August 2013 ein Golf V 1.4 Trendline Erstzulassung 12.09.2005 .

Habe mein Schmuckstück beim Vertragshändler von vw gekauft und leider nur Probleme gehabt ..

Ende August kam die motorkontrollleuchte , bin zum Autohaus und die machten erst Theater zwecks der bezahlerei . Nach einigen Stunden kam von den guten Mann ein Anruf das sie die Kosten komplett übernehmen.

 

Und vor ca 4 Tagen kam die Abs und die ESP leuchte :(((

Was könnte es sein? Wer muss es bezahlen?

 

Hat wer Erfahrung mit Golf 5 ?

 

Davor fuhr ich nen Toyota corolla 97bj der fuhr wie sahne ohne Probleme..

Beim golfi hab ich nur Probleme.. :((

Beste Antwort im Thema

Ich versteh das auch nicht ganz dein Problem... So isses halt mal mit nem 8 Jahre alten Karren. Und dass der 5er Golf nicht das beste Auto is, is ja nix neues! Und wenn die erste Reparatur kostenlos behoben wurde, was willste mehr?

Achja, warum hast du denn deine Reisschüssel verkauft wenn alles super war? Gruss

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Moinsen erstmal.

Das habe ich auch alles durch, wenn die Motorkontrollleuchte an geht, bedeutet es im ersten Blick keine Katastrophe. Man merkt öfters ja auch keine Veränderung beim Fahren.

Hast du beim Händler, da es ja ein Vertragshändler ist, irgendwelche Zusatzleistungen im Hinblick Garantie abgeschlossen?

Wenn nicht, dann würde ich dir einfach empfehlen, mal hinzugehen und die Fehler auslesen lassen und einen Kostenvoranschlag machen lassen. Sollte auf Gewährleistung, oder wenn du eine Garantie gemacht hast, nichts gehen dann weg vom Autohaus und einfach in eine freie Werkstatt fahren.

Man muss natürlich sehen, welche Fehler hervorkommen und in wiefern es jetzt ein Leistungsfall hinsichtlich Gewährleistung ist.

Sind es Verschleißteile, welchen den Defekt hervorrufen, dann musst du die Kosten tragen.

Sollten es allerdings andere Bauteile sein, gehen die Kosten sicher auf die Gewährleistung, also auf die vom Vertragshändler.

 

Nur mal nebenbei: Ich habe stolze 3 Monate einen Golf 5 gefahren, diverse Defekte durchgemacht und anschliessend ist das Getriebe kaputt gegangen. Der Wagen ging zurück zum Händler und seit 1 Woche habe ich einen Seat Ibiza. Der Golf ist an sich ein top Auto, es gibt aber wie immer Montagsautos :D

Themenstarteram 30. Dezember 2013 um 0:04

Morsche.. ;)

Naja man hat ja ursprünglich ein Jahr Garantie... Ich liebe eigentlich mein Auto aber dennoch überlege ich den Leuten die Schlüssel auf den Tisch zu knallen , ich will mein Geld zurück. :/ geht ja nicht so einfach..

Vorallem kann ich mir gut vorstellen das der Kfz Meister ne Frau nicht ernst nimmt so dumm wie der mir kam..

am 30. Dezember 2013 um 0:16

War bei mir ebenfalls so, am Ende ist es tatsächlich dazu gekommen :D

Garantie und Gewährleistung, das sind 2 verschiedene Dinge.

Gewährleistung: Gesetzl. Pflicht, eine Mängelhaftung mit min. 1 Jahr Wirkungsdauer. Nach 6 Monaten nimmt man (Gesetzgeber bzw. Gericht) an, dass der Defekt bereits bei der Übernahme vom Fahrzeug unbemerkt da war.

Garantie: Freiwillige Leistung gegen (meistens) Zahlung. Dort ist auch die Abdeckung von solchen Teilen wie Bremsen, Klima etc. abgedeckt.

Also ist es gut zu wissen ob du eine Garantie abgeschlossen hast. Wenn du es nicht weißt, dann ist es höchstwahrscheinlich nicht der Fall.

 

Also wie gesagt, einfach versuchen Nerven zu bewahren, hinfahren und das Problem schildern. Von Anfang an klären, ob die Untersuchung bzw. das Abstellen des Mangels unter die Gewährleistung fällt. Dann bleibt einem die Überraschung erspart.

Themenstarteram 30. Dezember 2013 um 0:20

Nein hab solch sonderleistungen nicht abgeschlossen.. Ich glaub die haben mir das noch nicht mal angeboten.. ;)

Nerven bewahren ist immer so ne Sache.. ;) leichter gesagt als getan

Themenstarteram 30. Dezember 2013 um 0:40

Ich schaute grade meine Fahrzeugrechnung an und sah Gebrauchtwagengarantie 1 Jahr ( bis 150 ps) was ändert sich nun an den Fall?

am 30. Dezember 2013 um 7:22

Eigentlich ändert sich nicht viel, da der Kauf Deines Autos noch keine 6 Monate zurückliegt, Du also noch in dem Bereich der Sachmängelhaftung liegst, in der die Beweislast beim Verkäufer liegt.

Wie das im Detail bei Verschleissteilen aussieht (Bremse etc.) kann ich nicht sagen, das scheint aber hier nicht das Problem zu sein.

Du solltest Dich gegenüber des Freundlichen stets auf die gesetzliche Sachmängelhaftung (Gewährleistung) berufen. Die Gebrauchtwagengarantie dürfte Dir ggfs. nützen, wenn die Beweislast nach 6 Monaten bei Dir liegt. Ich bin ziemlich sicher, dass dem Freundlichen das BGB bekannt ist.

Ob in der Gebrauchtwagengarantie noch weitere Sachen eingeschlossen sind (tendenziell sind eher Sachen ausgeschlossen :) ), kann man ohne weitere Infos nicht sagen. Da musst Du in die Unterlagen schauen.

Was anderes ist es, wenn z.B. ein Marder die Kabel der ABS-Sensoren durchgekaut hat. Dann wäre das kein Fall für die Sachmängelhaftung, sondern für die Teilkasko (?). Ich würde mir in einem solchen Fall aber auf jeden Fall die defekten/ausgetauschten Teile aushändigen lassen. Bei mir wollte die Versicherung davon Fotos sehen.

 

Viel Erfolg,

brunbjoern

am 30. Dezember 2013 um 7:27

Hallo,

der Händler hat ein Jahr Sachmängelhaftung gesetzlich zu geben davon steht er 6 Monate in der Beweispflicht und Du 6 Monate in der Beweispflicht das etwas kaputt gegangen ist.

Viele Händler denken dass sie mit einer Gebrauchtwagengarantie aus dem Schneider sind.

Hoffentlich hast du nicht wie heutzutage üblich ein "Kauf von Privat" gemacht, damit drücken sich die Händler vor der Sachmängelhaftung.

Wenn die ABS/ESP Leuchte brennt könnte der ABS Block defekt sein und dann wird’s teuer ist bei vielen Autos vom VAG so meist die Baujahre 2003-2006.

Also lass Dich nicht von Deinen Händler nicht mit irgendwas veräppeln, noch sind die 6 Monate nicht rum.

Am besten heute noch hin und das klären.

Deshalb Verkauft kein Händler mehr ältere Autos oder sie sind plötzlich alle von Privat!

Viele Grüße und guten Rutsch allen hier

pass123

Themenstarteram 30. Dezember 2013 um 8:51

Als der Golf schonmal dort war zwecks der motorkontrollleuchte , wollte der Typ mir keine Rechnung geben, da es ja unter die Garantie fiel..

Ich bin gespannt..

 

Nein hab das Auto bei nen Vertragshändler ( vw, Skoda) geholt.

wo ist nun dein Poblem , fahr zum Händler

Da Du eine Gebrauchtwagengarantie hast und innerhalb der ersten 6 Monate bist, sollte der VW-Händler das kostenlos reparieren.

I.d.R. rechnet er über die Gebrauchtwagen-Garantie ab, die er für dein Auto abgeschlossen hat und die evtl. anfallende Selbstbeteiligung muss er übernehmen (Gewährleistung/6 Monate).

Wichtig nur das du den Mangel noch in den ersten 6 Monaten am besten schriftlich und nachweisbar meldest.

Wenn du der Händler glück hat ist nur der Bremslichtschalter defekt. Ist keine große Sache und kann halt mal kaputt gehen.

Ich würde vielleicht noch mal in eine andere Werkstatt des vertrauens fahren und mal schauen lassen ob es event. weitere Probleme gibt. Die dann auch gleich noch innerhalb der 6 Monate melden.

Ich versteh das auch nicht ganz dein Problem... So isses halt mal mit nem 8 Jahre alten Karren. Und dass der 5er Golf nicht das beste Auto is, is ja nix neues! Und wenn die erste Reparatur kostenlos behoben wurde, was willste mehr?

Achja, warum hast du denn deine Reisschüssel verkauft wenn alles super war? Gruss

Ganz vergessen :D Ich hatte diese abs und esp lampe auch. War das steuergerät davon kaputt. Sitzt unterm rechten vorderen sitz. Ist für die quer und längsbeschleunigung zuständig. Bei VW nur das Teil 500 Euro. In egay 70 gebraucht.

Falls du beim ADAC bist, oder ein Bekannter, lass Dich dort mal über Deine Rechte beraten.

Hake mit diesen Auskünften beim Verkäufer ein. Wirst sehen, es läuft.

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