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personenbeförderungsschein + ce-führerschein = bus
moin,
ich bin im besitz eines kompletten lkw-führerscheines.
jetzt kommt meine frage, wenn man als lkw-fahrer einen personenbeförderungsschein macht, ist man dann im besitz einen bus-führerscheines?
die technik und das fahren sind ja nahezu identisch.
mfg ratze
Beste Antwort im Thema
Meinen C/CE habe ich mit einem gemacht, der mit dem D schon lange Bus gefahren ist. Aufgrund dieser angsttreibenden Erfahrungen bin ich voll von dem Konzept überzeugt, dass man für jeden Fahrzeugtyp einen unterschiedlichen Führerschein braucht.
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26 Antworten
nein weil dafür gibst die Klasse D
man darf für Überführung ein Bus fahren nur da dürfen keine Leute drin sein !!!!!!
sonst wäre die Klasse D ja über flüssig .
Aber was lustig is wenn man Klasse D hat und nicht c oder ce ...dann darf man nicht Wohnwagen fahren xD
voll Beolobt !
mfg Corni
servus nach meinem wissen
Busfahren nur mit führerschein D oder DE
der jenige der vor der Führerscheinreform 1999 im besitz der Klasse C bzw. CE ist darf zu überführungs oder vorführfahrten einen Bus fahren
Jetzt wirds mit dem Erwerb der klasse D,DE komplezierter werden weil ab dem 10.9.2008 greift des Berufskraftfahrergesetz
Fahren eines KOM mit C ist nur dann erlaubt, wenn nicht mehr als 9 Sitze - inklusive Fahrersitz - verbaut sind. Die FeV bezieht sich auf die Sitze und nicht die Besetzung.
Wie das mit dem alten 2er ist, weiß ich nicht.
Hast Du den CE, brauchst Du nur D zu machen und bekommst den DE mit eingetragen.
Zitat:
Original geschrieben von ratzepu
moin,
ich bin im besitz eines kompletten lkw-führerscheines.
jetzt kommt meine frage, wenn man als lkw-fahrer einen personenbeförderungsschein macht, ist man dann im besitz einen bus-führerscheines?
die technik und das fahren sind ja nahezu identisch.
mfg ratze
das war früher so, Klasse 2 danach den Personenbeförderungsschein
jetzt ist der Busführerschein eine eigene Klasse, D, mit dem darf man auch nur Busse fahren.
Zitat:
Original geschrieben von ScaniaChris
Fahren eines KOM mit C ist nur dann erlaubt, wenn nicht mehr als 9 Sitze - inklusive Fahrersitz - verbaut sind. Die FeV bezieht sich auf die Sitze und nicht die Besetzung.
Wie das mit dem alten 2er ist, weiß ich nicht.
Hast Du den CE, brauchst Du nur D zu machen und bekommst den DE mit eingetragen.
Eine Ergänzung meinerseits für Österreich:
Wir in Österreich haben einen eigenen Code im Führerschein bei der Klasse C, den Code 105, der soviel heißt, dass man mit der Klasse C einen leeren Bus (egal wieviel Sitze eingebaut sind) fahren darf. Dies ist bei uns allerdings nur nationales Recht weshalb der leere Bus auch nur innerhalb Österreichs gefahren werden darf.
Hallo !
In Deutschland werden dafür auch Schlüsselzahlen in den EU-Führerschein eingetragen:
171: Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste
172: Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Kasse D, jedoch ohne Fahrgäste
Sind diese Schlüsselzahlen nicht im Führerschein eingetragen, darf auch kein leerer Bus gefahren werden.
Die Schlüsselzahlen 171 und 172 bekommt nur, wer einen Klasse 3 (171) oder 2 (171 und 172) in einen neuen Scheckkartenführerschein umgetauscht hat.
Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung gilt auch nur für Pkw, also Fahrer + 8 Sitzplätze:
§ 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
(1) Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr (§§ 42, 43 des Personenbeförderungsgesetzes) oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen (§ 48 des Personenbeförderungsgesetzes) führt, bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis der Fahrerlaubnisbehörde, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung).
Quelle: http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_48.php
Mikne
Das würde bedeuten das jeder Schrauber im Busbereich die Kiste nicht fahren darf, weil die meisten Schlosser nur den 2er haben. Korrekt?
Oder ist es noch so, dass ein Bus gefahren werden darf mit Klasse 2 also C in leerem Zustand, also keine Passagiere oder bis zu 8 Mitfahrern, wenn diese nicht entgeltlich befördert werden. Z.B. Wohnmobil, oder Verein, oder Werksfahrzeug.
Das mit dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz find auch ein wenig bescheuert. Im Grunde sind beide Tätigkeiten gleich--wertig, bis auf kleine Divergenzien, also Ladungssicherung, ADR, Ladepapiere, Zollformalien klar die brauch ich aufm Bus nicht. Andersrum muß man keine Unterhaltungqualitäten besitzen um per Lautsprecher die Kartoffeln auf der Ladefläche zu unterhalten, wobei andersrum---egal lassenwirs.
Ich hab alle alten Scheine und um die jetzt noch zu behalten muss ich für jede Pappe diese Lehrgänge besuchen, obwohl ich die im Moment gar nicht zwingend benötige. Brauch ich die aber dann in sagen wir 6 Jahren. Muss ich die Lehrgangsanzahl entsprechend nachholen. ????
Also ich muss 6 Tageslehrgänge machen, wobei sich ein Teil garantiert wiederholt, also doppelt gemacht werden muss. Obwohl die Gesetzesvorlage sagt innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden zu 5 Themen zu absolvieren. Ich nenn das mal schlicht abzocke.
Du brauchst die Lehrgänge nur wenn du wieder Fahren willst! Also im Normalfall wird man Arbeitslos, hat die Lehrgänge nicht gemacht weil du anderweitig beschäftigt warst, in dem Fall dürfte die Wahrscheinlichkeit groß sein das sich die Agentur für Arbeit um Kosten und Termin "kümmert". Aber da du die alten Scheine ja hast gibts ja "Bestandsschutz" bis 2013 für D/DE und 2014 für C/CE. Übrigens wird das auch mit der ärztlichen Untersuchung ab Ende des Jahres so werden. Wer den Schein nicht nutzt muss nicht zum Arzt. Erst vor Antritt der ersten Fahrt ist das zu erledigen
Grüße
Steini
Du musstest vor dem 09.09.2008 58 Fahrstunden machen um Klasse D zu erlangen.
Mit Vorbesitz der Klasse C/CE musste man 22 Fahrstunden machen.
Seit dem 10.09.2008 muss man eine Grundqualifikation über 140 Theoriestunden machen. Die Prüfung findet bei der IHK statt.
Dazu kommen dann noch die Fahrstunden.
Ich habe z.B. den Führerschein Klasse D (Bus) und darf jeden Bus fahren, allerdings keinen 7,5 Tonner oder Sprinter mit 4,5 Tonnen.
Es gibt hat bekloppte Gesetze in der EU!!!
Ich habe mal gehört, dass man mit dem Führerschein C/CE nur noch einen leeren Bus zur nächsten Vertragswerkstatt. Kann ich mir aber nicht vorstellen.
Meinen C/CE habe ich mit einem gemacht, der mit dem D schon lange Bus gefahren ist. Aufgrund dieser angsttreibenden Erfahrungen bin ich voll von dem Konzept überzeugt, dass man für jeden Fahrzeugtyp einen unterschiedlichen Führerschein braucht.
Zitat:
Original geschrieben von volvonewbie
Das würde bedeuten das jeder Schrauber im Busbereich die Kiste nicht fahren darf, weil die meisten Schlosser nur den 2er haben. Korrekt?
Oder ist es noch so, dass ein Bus gefahren werden darf mit Klasse 2 also C in leerem Zustand, also keine Passagiere oder bis zu 8 Mitfahrern, wenn diese nicht entgeltlich befördert werden. Z.B. Wohnmobil, oder Verein, oder Werksfahrzeug.
Hallo !
Schrauber dürfen fahren !
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
(4) Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.
Heißt aber: alles andere ist nicht erlaubt, wobei Wohnmobil ja kein KOM ist sondern ein Sonderkfz, und ein Werksfahrzeug wird normalerweise doch auch auf seinen technischen Zustand überprüft, es darf aber keine Überführungsfahrt sein.
Das mit der Berufskraftfahrerqualifikation ist ein anderes Thema. Ich habe gestern den ersten Kurs der Weiterbildung gemacht. Thema Ladungssicherung - da besteht echt noch Nachholbedarf, und auch bei der korrekten Umsetzung der Änderungen der Lenk- und Ruhezeiten (immerhin schon seit 01.01.2008) gibt es bei den Fahrern immense Probleme.
Mikne
@ mikne
Ja so hatt ich das auch gedacht. Wär schon ganz interessant mal einiges zu erfahren. Will sagen, was wird euch da gezeigt auf den Lehrgängen.
Wie gesagt bin seit Ewigkeiten da raus.
Aber unter uns Pastorenschwestern hier, jucken täts schon mal wieder, mal so ne kleine Runde zu drehen. Ein Kollege von mir, früher England gefahren, hatte mich da richtig spitz gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von ScaniaChris
Meinen C/CE habe ich mit einem gemacht, der mit dem D schon lange Bus gefahren ist. Aufgrund dieser angsttreibenden Erfahrungen bin ich voll von dem Konzept überzeugt, dass man für jeden Fahrzeugtyp einen unterschiedlichen Führerschein braucht.
Hallo ScaniaChis,
Was für erschreckende stprys hast du denn da gehört, etwa mit der Vorderachse Freischwingend über eine Italienische Passtraße über eine Klippe hängend, oder das die omas im Frachtraum dich mit irgendwelchen vergrämungsprays a la "john popperz No. 10" attakieren? Ich glaub für diese situationen wirst duch auch heute nnoch nicht in der Fahrschule ausgebildet.
Mir hat der liebe gott zwei hände und füße gegeben, und das Fahrzeug was ich nicht irgendwie fahren kann ist noch nicht gebaut.
Zitat:
Original geschrieben von stern293
Du musstest vor dem 09.09.2008 58 Fahrstunden machen um Klasse D zu erlangen.
Mit Vorbesitz der Klasse C/CE musste man 22 Fahrstunden machen.
Seit dem 10.09.2008 muss man eine Grundqualifikation über 140 Theoriestunden machen. Die Prüfung findet bei der IHK statt.
Dazu kommen dann noch die Fahrstunden.
Ich habe z.B. den Führerschein Klasse D (Bus) und darf jeden Bus fahren, allerdings keinen 7,5 Tonner oder Sprinter mit 4,5 Tonnen.
Es gibt hat bekloppte Gesetze in der EU!!!
Ich habe mal gehört, dass man mit dem Führerschein C/CE nur noch einen leeren Bus zur nächsten Vertragswerkstatt. Kann ich mir aber nicht vorstellen.
So wie Dir gehts mir auch. Deshalb mache ich jetzt noch C / CE, dann ist endlich Ruhe.