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Peugeot erneut Schaden Bitte um Hilfe (Anwalt?)

Peugeot 207 CC (W)
Themenstarteram 17. Februar 2024 um 10:39

Hey liebes Community,

ich habe mir vor etwas über 1,5 Jahren ungefähr einen gebrauchten Peugeot 207 gekauft.

BJ 2007, KM 140.000KM, 2Türer Schrägheck, Benziner 73 PS.

Nach ca. 7 Monaten ist die Kopfdichtung leider kaputt gegangen. (Beim fahren plötzlich Motor überhitzt) dies habe ich bei einem Werkstatt machen lassen (erneuern / geschliffen), das war letztes Jahr im März also vor 11 Monaten.

So nun nach 11 Monaten hat sich mein Motor erneut überhitzt ich bin mit dem Auto sofort stehen geblieben und habe es abkühlen lassen und bin dann noch weitere 100m zu meinen Parkplatzt gefahren (Temperatur war normal).

Am nächsten Tag sah ich das Kühlmittel fehlte, was ja eigentlich nicht sein kann, da Kühlmittel erst vor 11 Monaten gemacht wurden ist.

Der Kühler war Undicht, dann bin ich zur selben Werkstatt gefahren und er meinte ich kann dir nicht garantieren ob dein Kopfdichtung schon einen schaden genommen hat, dennoch habe wir es versucht und den Kühler ausgewechselt und nach dem Austausch und täglichen Prüfen des Wasserstandes hatte er am 3. Tag erneut kein Wasser mehr gehabt.

Darauf hin meinte der Mann der mir das Auto gemacht hat Kopfdichtung erneut Kaputt.

Hätte ich nun eigentlich noch 1 Monat Garantie auf meine Kopfdichtung?

Geht die Kopfdichtung bei einmal zu Heiß werden des Motor schon sofort kaputt?

Er meinte das wäre meine Schuld gewesen und hat nichts mit Garantie zu tun.

Da mein Kühler undicht gewesen sei und dadurch sich mein Motor überhitzt hat und das ein Folgeschaden ist.

Und unterstellt mir das ich damit noch weiter gefahren wäre, mit überhitzten Motor

(Ich bin damit noch die nächsten 2 Tagen zwar noch weiter gefahren aber nur kurzstrecken und unter dem Vorbehalt immer genügend Wasser reingetan zu haben und das die Temperatur nicht über 90 Grad war)

PS: Motordeckel ist Karamell farbig etwas Cremig Arbeitskollegen meinte mein Auto ist hin, da sich Wasser vermischt hat.

 

Würde mich sehr auf eure Hilfe Frauen.

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7 Antworten

Ähh...Der und auch du, müssen mit Gutachter nachweisen, ob der ZKD Schaden die Folge des undichten Kühlers ist oder/und es zu vermeiden gewesen wäre, wenn schon beim ersten mal, diese Werkstatt das hätte erkennen müssen?! Vom letzten mal die ZKD gewechselt bis Stand heute, sind keine 12 Monate vergangen...(Gewährleistung)

Also liegt die Werkstatt in der Beweispflicht und nicht du! Das muss sie per Gutachten beweisen.

Nicht einfach so behaupten, nur damit deren HPV deinen Schaden nicht bezahlen muss. (AT-Motor, neuer Kühler und Arbeitslohn)

Nimm dir schnellstmöglich einen guten RA für Schadensrecht im KFZ-Gewerbe.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Die streckt das Geld für Anwalt und Gerichts wie Gutachterkosten vor. Das wird später vom Gegner und deren HPV (wenn die verlieren vor Gericht) zurück erstattet werden.

Hast du die nicht, musst du die Kosten vorstrecken und bekommst die vom Gegner später zurück.

Themenstarteram 17. Februar 2024 um 13:54

Zitat:

@Saab900S schrieb am 17. Februar 2024 um 14:46:28 Uhr:

Ähh...Der und auch du, müssen mit Gutachter nachweisen, ob der ZKD Schaden die Folge des undichten Kühlers ist oder/und es zu vermeiden gewesen wäre, wenn schon beim ersten mal, diese Werkstatt das hätte erkennen müssen?! Vom letzten mal die ZKD gewechselt bis Stand heute, sind keine 12 Monate vergangen...(Gewährleistung)

Also liegt die Werkstatt in der Beweispflicht und nicht du! Das muss sie per Gutachten beweisen.

Nicht einfach so behaupten, nur damit deren HPV deinen Schaden nicht bezahlen muss. (AT-Motor, neuer Kühler und Arbeitslohn)

Nimm dir schnellstmöglich einen guten RA für Schadensrecht im KFZ-Gewerbe.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Die streckt das Geld für Anwalt und Gerichts wie Gutachterkosten vor. Das wird später vom Gegner und deren HPV (wenn die verlieren vor Gericht) zurück erstattet werden.

Hast du die nicht, musst du die Kosten vorstrecken und bekommst die vom Gegner später zurück.

Ich muss mal bei meiner Autoversicherung (HUK-COBURG) schauen ob da eine Rechtschutzversicherung dabei ist.

Er meinte es wäre meine Schuld da ich nicht den Kühlwasserstand prüfe, da ich verpflichtet wäre regelmäßig den Wasserstand zu prüfen und es somit eigen Verschuldung wäre.

Und die Ursache mein Kühler gewesen ist.

Aber hätte er es beim 1. Reparatur nicht schon sehen können, das der Kühler nicht mehr gut ist?

Also meinst du das ich mir am besten einen Gutachter sofern ich eine RSV habe besorgen soll?

Lasse mal unverbindlich, eine andere Werkstatt drüber sehen.

(sofern der Peugout schon bei dir steht und die alten Teile)

Dann bei RSV, zum Anwalt und der veranlasst einen unabhängigen Gutachter, ein Rechtsgutachten für das Gericht zu erstellen.

Häufig knicken dann Inhaber solcher KFZ-Werkstätten aufgrund eines positiven Gutachtens für dich, ein.

Denn die Gerichtskosten und ein Gegengutachten mitsamt Anwalt kosten dann häufig viel mehr,

als wie ein AT-Motor mitsamt neuem Kühler und Einbaukosten.

(bitte andere Werkstatt damit beauftragen oder Geld nehmen und etwas anderes dafür kaufen...)

Themenstarteram 17. Februar 2024 um 22:28

Zitat:

@Saab900S schrieb am 17. Februar 2024 um 15:02:58 Uhr:

Lasse mal unverbindlich, eine andere Werkstatt drüber sehen.

(sofern der Peugout schon bei dir steht und die alten Teile)

Dann bei RSV, zum Anwalt und der veranlasst einen unabhängigen Gutachter, ein Rechtsgutachten für das Gericht zu erstellen.

Häufig knicken dann Inhaber solcher KFZ-Werkstätten aufgrund eines positiven Gutachtens für dich, ein.

Denn die Gerichtskosten und ein Gegengutachten mitsamt Anwalt kosten dann häufig viel mehr,

als wie ein AT-Motor mitsamt neuem Kühler und Einbaukosten.

(bitte andere Werkstatt damit beauftragen oder Geld nehmen und etwas anderes dafür kaufen...)

Was wenn er den alten Kühler schon entsorgt hat? Gehe stark davon aus, das er den Kühler schon längst entsorgt hat.

Altteile dürfen erst dann entsorgt werden, wenn

a.Rechnung bezahlt ist

b.die Gewährleistungszeit von 1 Jahr vorbei ist

Aber das wird dir der Anwalt sagen....

Themenstarteram 18. Februar 2024 um 20:42

Zitat:

@Saab900S schrieb am 18. Februar 2024 um 11:33:58 Uhr:

Altteile dürfen erst dann entsorgt werden, wenn

a.Rechnung bezahlt ist

b.die Gewährleistungszeit von 1 Jahr vorbei ist

Aber das wird dir der Anwalt sagen....

Ich danke dir vielmals für die Hilfe!

Lass vor allem checken, ob beim ZKD-Tausch neue Bolzen eingesetzt wurden und der Kopf vermessen!

Der TU3 ist krötig auf dem 4. Zylinder (ganz rechts). Dort leckt die ZKD am ehesten Öl nach außen.

Ist es dort wieder nass, dann ist vermutlich nicht abgerichtet worden und vermutlich auch die alten Bolzen drin.

Ein Gutachter muss sich dazu nur die Bolzenköpfen anschauen! Die nehmen beim Ausdrehen Schaden, und den sieht man.

Auch den Kopf muss man genau anschauen. Hatte der Ausfressungen am Dichtungssitz, dann kommt die ZKD ruck zuck wieder. Hab mehrere solcher Fälle gehabt - alle "günstig" in unerfahrenen Hinterhofwerkstätten "repariert".

Gruss

Roman

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