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Peugeot Kisbee 50 Kubik Euro 5 Einspritzer Sicherung brennt durch sobald ich die Zündung einschalte
Hallo ich bin heute mit meinem Roller gefahren nachdem ich ihn abgestellt habe und 5 Minuten später wieder starten wollte brannte beim Einschalten der Zündung sobald ich den Schlüssel herumdrehe brennt bei mir die Sicherung durch. Was kann das sein
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8 Antworten
Dabei handelt es sich offenbar um einen Kurzschluß (z. B. an einer Scheuerstelle im Kabelbaum).
Der Roller ist erst 14 Monate alt und hat erst 5200 km gelaufen kann da schon ein Kabel durchgesteuert sein?
Sollte man nicht annehmen, Garantiefall.
Leider habe ich die erste Wartung Privat machen lassen und dementsprechend fehlt der Stempel die zweite habe ich dann in einer Werkstatt machen lassen. Aber der Schaden ist meiner Meinung nach nicht Wartungs abhängig oder sehe ich das falsch ?
Spielt keine Rolle! Wenn irgendwo Kurzschluss, Kabel kontrollieren.
Wer in der Garantiezeit nicht den erforderlichen Pflichten nachkommt, zahlt eben selbst!
Alle Verkleidungen am Lenker soweit weg, bis man Sicht auf die Kabel hat und suchen...
Zitat:
@SANDMANN schrieb am 29. Juli 2024 um 17:09:14 Uhr:
Heißt das, das obwohl die erste Wartung nicht in einer Werkstatt durchgeführt wurde greift trotzdem die Gewährleistung?
@SANDMANN hatte im oben verlinkten Thread bezüglich der gesetzlichen Gewährleistung nachgefragt. Der obige Text stammt somit aus dem anderen Thread
Ja, die gesetzliche Gewährleistung greift (im Gegensatz zur Hersteller- oder Händlergarantie) auch, wenn Wartungen z.B. bei einer freien Werkstatt erledigt wurden. Da gibt es Gerichtsurteile zu. Einziges Problem bei der gesetzlichen Gewährleistung ist - speziell in Deinem Fall - dass Du schreibst, der Roller sei 14 Monate alt. In den ersten 12 Monaten muss der Verkäufer Dir nachweisen, dass er nicht für den Schaden verantwortlich ist. Ab dem 13.Monat erfolgt die sog. Beweislastumkehr. In der Regel berufen sich seriöse Händler darauf aber nur, wenn der Fehler offensichtlich von Dir verursacht wurde oder z.B. mit einer falsch durchgeführten Wartung im Zusammenhang steht.
Ich würde daher einfach mal freundlich das Gespräch mit dem Händler suchen. Ich hab da schon Überraschungen erlebt ... positiv wie negativ
Zitat:
@Nogolf schrieb am 29. Juli 2024 um 17:29:42 Uhr:
... Einziges Problem bei der gesetzlichen Gewährleistung ist - speziell in Deinem Fall - dass Du schreibst, der Roller sei 14 Monate alt. In den ersten 12 Monaten muss der Verkäufer Dir nachweisen, dass er nicht für den Schaden verantwortlich ist. Ab dem 13.Monat erfolgt die sog. Beweislastumkehr.
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Hi Nogolf,
als kleine Ergänzung möchte ich noch anfügen, daß die von dir erwähnte "Beweislastumkehr" bereits nach Ablauf von 6 Monaten greift.
Der hiesige TS hat laut eigenen Angaben, Zitat: "Leider habe ich die erste Wartung Privat machen lassen" und deshalb nach meiner Einschätzung wenig Aussicht auf Erfolg, die gesetzliche Gewährleistung geltend zu machen. Bei einer ordnungsgemäßen Wartung in einer Fachwerkstatt werden neben den reinen Schraubertätigkeiten auch noch gewisse Überprüfungen durchgeführt, die der 'private Schrauber' resp. Kumpel von @SANDMANN wohl kaum gewissenhaft abgearbeitet und dokumentiert hat.
Es dürfte also seitens des TS nahezu unmöglich sein, den vom Gesetzgeber geforderten Beweis zu erbringen, daß der aktuelle Mangel schon beim Gefahrenübergang der Kaufsache bestand.
Gruß Wolfi
PS: Eine freundliche Nachfrage in einer Peugeot Fachwerkstatt ist selbstverständlich nie verkehrt.
Edit: Die Frist zur Beweislastumkehr wurde seit 2022 auf ein Jahr verlängert. Habe meinen fehlerhaften Passus gestrichen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__477.html
Beweislastumkehr wurde zum 1.1.2022 von 6 auf 12 Monate erhöht