1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Pfandfrage zu unpassendem Ersatzteil

Pfandfrage zu unpassendem Ersatzteil

Themenstarteram 13. Dezember 2018 um 11:39

Hallo, habe bei Autodirekt eine Hydraulikpumpe für mein Fahrzeug gekauft. Laut Webseite sollte diese Pumpe passen (Auto,Modell,Motor und Baujahr alles richtig eingegeben).

Bezahlte dafür ca 90 Euro plus 90 Euro Pfand etwa.

Jetzt hat das Teil nicht gepasst und ich musste mir eine andere Hydraulikpumpe kaufen.

Jetzt wollte ich das unbenutzte Neuteil zurückgeben, aber war leider schon über den 14 Tagen Rückgaberecht drüber, als mein Mechaniker und ich feststellten,dass es nicht passt.

Rückgabe wurde abgelehnt da über den 14 Tagen drüber, Kulanz abgelehnt, da das Teil zu wenig gekauft wird.

Jetzt wollte ich den Pfand für eine Hydraulikpumpe wieder zurück haben. Das wurde abgelehnt. Ohne Rückgabe von einem Altteil, gibt es kein Pfand zurück.

Ich wollte jetzt mal fragen, ob das so korrekt ist , oder ob die eigentlich verpflichtet sind mir den Pfand zurück zugeben, wenn die mir ein falsches Teil schicken und dieses nicht mehr zurücknehmen wollen.

 

 

Beste Antwort im Thema

Ich würde auf die Lieferung eines passenden Teils bestehen! Das wird der Händler wahrscheinlich nicht gebacken bekommen. (Wenn er ein Teil liefert, welches von der anderen Variante ist, würde ich es als "Teil für ein falsches Fahrzeug" erneut reklamieren, bis ich meine Kohle bekomme.) Dem Händler nicht sagen, von welchem Wagen das Teil passen würde, sondern höchstens ein Bild senden, wie es aussehen muss. (Also, einen eindeutigen Unterschied zwischen gelieferter Pumpe und verbauter Pumpe fotografieren.) Soll er selber suchen, was passt.

Und wenn du ein Teil bekommst, welches für dein Fahrzeug ist und passt, hast zu zumindest ein passendes Teil, falls dein Teil erneut defekt ist. Immer noch besser als ein nutzloses Teil, welches ggf. lange liegt, bevor du einen Käufer findest.

Ich tippe drauf, wenn du auf ein passendes Teil pochst, wirst du deine Kohle wieder bekommen, weil der Händler nicht liefern kann.

Ich würde mich nicht mit 50% abfinden! Das Neuteil als Altteil zurück geben? Vollkommen bekloppt. Zur Not würde ich für kleines Geld (Bruchteil des Pfandes) eine Pumpe vom Schrott oder der Bucht besorgen und zurück senden. So bekommst du das Pfandgeld und kannst die intakte Pumpe verkaufen. Das verringert den Verlust nochmal deutlich.

So würde ich handeln:

  • Auf Lieferung eines passenden Teils pochen! Frist setzen! (14 Tage)
  • Geld zurück fordern, wenn kein passendes Teil lieferbar!
  • billiges Schrottteil zurück senden um Pfand zu bekommen
  • Neuteil verkaufen um Kaufpreis zurück zu bekommen

Das würde den Verlust minimieren. Nur das Pfandgeld wäre mir zu wenig!

MfG

89 weitere Antworten
Ähnliche Themen
89 Antworten

Wenn das Teil nicht passt, hast du mehr wie 14 Tage Rückgaberecht. Du hast ja nicht die bestellte Ware erhalten. Verlange das passende Teil, oder eben dein Geld zurück!

 

Natürlich nur, wenn es wirklich anhand der Fahrzeugpapiere ein falsches Teil ist. Dann ist es eine Falschlieferung und damit ist die Frist länger. Passt das Teil in irgend eine Variante deines Wagens? Ist das ersichtlich?

 

Wenn lt. Papiere das Teil falsch ist, ist dies ein Sachmangel. Das hat nichts mit Kulanz zu tun oder mit 14 Tage Rückgaberecht. Verlange schriftlich gegen Frist das korrekte Teil oder eben das Geld + Pfand! Wenn du nachweisen kannst, das der Händler das Teil bewusst falsch geliefert hat, könntest du sogar höhere Kosten der Ersatzbeschaffung zurück verlangen. Da muss aber die Dringlichkeit und paar andere Sachen nachgewiesen werden.

 

MfG

Themenstarteram 13. Dezember 2018 um 12:00

Laut Webseite passt das Teil für einen Citroen C5 II Baujahr 2005.

Aber habe ein C5 I Teil benötigt,was angeblich nicht passt.

Glaube die ganzen Seiten haben bezüglich dieser selteneren Teilen keine Ahnung und übernehmen irgendwas von einer Stelle.Wenn die schreibt, die Erde ist eine Scheibe, übernehmen das alle anderen und überall steht, die Erde ist eine Scheibe.

Also ich habe das bestellte Teil auch erhalten. Aber das passte von den Anschlüssen her nicht,obwohl es laut Seite für genau mein Auto passen sollte.

Zitat:

@Sam1980 schrieb am 13. Dezember 2018 um 13:00:22 Uhr:

… Also ich habe das bestellte Teil auch erhalten. Aber das passte von den Anschlüssen her nicht, obwohl es laut Seite für genau mein Auto passen sollte.

Dann liegt ein Mangel in der Lieferung vor, Johnes hat dazu schon alles geschrieben.

am 13. Dezember 2018 um 12:30

Teilehändler gehen normalerweise über die sogenannte Schlüsselnummer. Es gibt nun Dienstleister, die die Zuordnung zwischen dem E-Teil, der orginal E-Teilnummer des Kfz-Herstellers durchführen. Dies ist im wesentlichen eine Schreibtischarbeit die bisweilen fehleranfällig ist.

(Alternativ müssten die Teilehändler über alle Orginal-ET-listen verfügen. Das sollte zwar nach "Abschluss der Digitaliesierung" kein Problem sein (bitte jetzt nicht mit dem rechtlichen Gelaber kommen) aber der unterschiedliche Aufbau der Listen wäre dann für die Menschlein unüberschaubar).

Wenn Du nun als Privatkunde kaufst sind wir im Einzelhandel! Das bedeutet der Händler haftet für eine richtige Beratung.(Es sei denn, Du bestehst auf "Falschlieferung" weil zB. der Händler sagt "kann ich nicht eindeutig zuordnen").

Spielt aber im Versandhandel alles keine Rolle, da Returen hier großzügig geregelt sind (die Falschberatung kann da ja oft nicht nachgewiesen werden).

Ganz schlaue versuchen das gelegentlich mit dem Begriff Großhandel zu umgehen, sie verlangen eine "Firmenadresse".

Zitat:

@Sam1980 schrieb am 13. Dezember 2018 um 13:00:22 Uhr:

Laut Webseite passt das Teil für einen Citroen C5 II Baujahr 2005.

Aber habe ein C5 I Teil benötigt,was angeblich nicht passt.

Was denn jetzt? Du hast einen C5 I, bestellst aber ein Teil für einen C5 II? Warum?

Themenstarteram 13. Dezember 2018 um 13:10

Zitat:

@4Takt schrieb am 13. Dezember 2018 um 13:43:44 Uhr:

Zitat:

@Sam1980 schrieb am 13. Dezember 2018 um 13:00:22 Uhr:

Laut Webseite passt das Teil für einen Citroen C5 II Baujahr 2005.

Aber habe ein C5 I Teil benötigt,was angeblich nicht passt.

Was denn jetzt? Du hast einen C5 I, bestellst aber ein Teil für einen C5 II? Warum?

Nein, ich habe einen C5 II. Mein Teil sollte dafür passen. Passte aber nicht. Die Anschlüsse von einem C5 I Bauteil sollten optisch passen und passten dann auch.

Und das C5 I Teil sollte angeblich NICHT bei mir passen.Tja, tat es aber.

 

Dann verkaufe das falsche Ersatzteil auf den bekannten Verkaufsbörsen, lasse dir das Altteil geben und schicke es an den Verkäufer.

Alternativ kannst Du noch wochenlang in Foren rumschreiben, bis auch die Rückgabfrist für das Altteil abgelaufen ist.

Wenn Du mit Onlinekäufen überfordert bist, kaufe im Ersatzteilhandel vor Ort.

Hast Du dem Onlineverkäufer die Möglichkeit des Umtausches gegeben?

Themenstarteram 13. Dezember 2018 um 14:02

Zitat:

@juri.gagarin schrieb am 13. Dezember 2018 um 14:23:49 Uhr:

Dann verkaufe das falsche Ersatzteil auf den bekannten Verkaufsbörsen, lasse dir das Altteil geben und schicke es an den Verkäufer.

Alternativ kannst Du noch wochenlang in Foren rumschreiben, bis auch die Rückgabfrist für das Altteil abgelaufen ist.

Wenn Du mit Onlinekäufen überfordert bist, kaufe im Ersatzteilhandel vor Ort.

Hast Du dem Onlineverkäufer die Möglichkeit des Umtausches gegeben?

Warum so unfreundlich? Ich suche hier Beratung.

 

Rückgabefrist fürs Altteil gibt es keine. Habe nachgefragt.

Umtauschmöglichkeit nein, da der Händler das Teil nicht hatte.

Ausserdem waren die 14 Tage ja schon abgelaufen,als festgestellt wurde, dass das Teil nicht passt.

Ich will primär wissen,ob das mit dem Pfand so rechtmässig ist,dass sie die Rausgabe des Pfandes verweigern, wenn sie das Neuteil nicht zurücknehmen wollen.

Keine Ahnung wieviel sie dem Hersteller an Pfand überweisen müssen, aber wahrscheinlich viel weniger als den Betrag den sie kassieren. So kann man natürlich den Gewinn steigern, wenn man 90+90 Euro Pfand kassiert und dann nur 30 Euro dem Hersteller zurückgeben muss.

am 13. Dezember 2018 um 14:21

Zitat:

@Sam1980 [url=https://www.motor-talk.de/.../...assendem-ersatzteil-t6509076.html?...]schrieb am 13. Dezember 2018 um 15:02:20 Uhr[/u

Warum so unfreundlich? Ich suche hier Beratung.

Wie sollte denn denn die Beratung aussehen, wenn Du die Bedingungen des Händlers so akzeptierst?

Zitat:

Rückgabefrist fürs Altteil gibt es keine. Habe nachgefragt.

Umtauschmöglichkeit nein, da der Händler das Teil nicht hatte.

Ausserdem waren die 14 Tage ja schon abgelaufen,als festgestellt wurde, dass das Teil nicht passt.

Ich will primär wissen,ob das mit dem Pfand so rechtmässig ist,dass sie die Rausgabe des Pfandes verweigern, wenn sie das Neuteil nicht zurücknehmen wollen.

Themenstarteram 13. Dezember 2018 um 15:01

Die frage stellt sich: Müssen sie ein "Nicht passendes Ersatzteil" auch nach den 14 Tagen zurücknehmen?Auf der Webseite steht, es passt. Tat es aber nicht.

Und wenn sie das unbenutzte Neuteil nach den 14 Tagen nicht zurücknehmen wollen, dürfen die dann dennoch den Pfand behalten?

Da ich das falsche Teil nicht einbauen konnte, kann ich auch kein Altteil zurückschicken.

Hallo @ Sam1980 ,

habe die Korrespondenz mit Interesse gelesen, will mich aber heraushalten,

doch sehe ich ohne Rechtsstreit keine richtige Lösung ohne Nachgabe des

Lieferanten für Dich.

Zu retten wäre vielleicht Dein Pfand (90.-€) für Dich, wenn Du das falsche Neuteil

als "Altteil" zurückschickst. Obwohl, Du hast wohl woanders das richtige Ersatzteil

gekauft und nun verbaut, dann müßte doch auch die defekte Pumpe vorhanden sein,

die aus Deinem Auto stammt.???

Das, was Dir hier widerfahren ist, sind die Gefahren beim Einkauf im Internet, die Du

wohl tragen mußt, wenn Du keinen Rechtsstreit anzetteln willst.

Sicherlich kann man im Internet viel Geld sparen (aber auch verlieren, wie hier geschehen)

Teile Kauf am Ort oder beim Händler Deiner Marke, sind teurer, aber auch sicherer.

( natürlich meine Meinung,ohne Anspruch darauf, Recht zu haben)

Themenstarteram 13. Dezember 2018 um 16:28

Musste mir ja ein neues Teil bestellen.Und der Händler von dem passenden Teil hat natürlich auch das Altteil bekommen.

Im Prinzip geht es mir ja auch nur um das Pfand. Das Neuteil würde ich auf Ebay verkaufen.

Könnte da natürlich auch dem Käufer sein Altteil beanspruchen, aber soll ich da direkt Pfand von dem Käufer verlangen?Oder hoffen das er so nett ist mir sein Altteil auch zurück schickt?

Zumal mein einziger Vorteil beim Verkauf auf Ebay ja eigentlich ist, dass man bei mir kein Pfand bezahlen muss.

Hallo Sam, der Pfand bei dem "Zweitteil" ist dann auch logisch.

Nun kommt es darauf an,wie schnell das Teil zu verkaufen ist.

Sollte Das nicht funktionieren, bliebe zur Not die "Rückgabe"

des falschen Teils für den "Pfandpreis", wenn Du die Geschichte

beenden willst. So hatte ich gedacht.

Ich würde auf die Lieferung eines passenden Teils bestehen! Das wird der Händler wahrscheinlich nicht gebacken bekommen. (Wenn er ein Teil liefert, welches von der anderen Variante ist, würde ich es als "Teil für ein falsches Fahrzeug" erneut reklamieren, bis ich meine Kohle bekomme.) Dem Händler nicht sagen, von welchem Wagen das Teil passen würde, sondern höchstens ein Bild senden, wie es aussehen muss. (Also, einen eindeutigen Unterschied zwischen gelieferter Pumpe und verbauter Pumpe fotografieren.) Soll er selber suchen, was passt.

Und wenn du ein Teil bekommst, welches für dein Fahrzeug ist und passt, hast zu zumindest ein passendes Teil, falls dein Teil erneut defekt ist. Immer noch besser als ein nutzloses Teil, welches ggf. lange liegt, bevor du einen Käufer findest.

Ich tippe drauf, wenn du auf ein passendes Teil pochst, wirst du deine Kohle wieder bekommen, weil der Händler nicht liefern kann.

Ich würde mich nicht mit 50% abfinden! Das Neuteil als Altteil zurück geben? Vollkommen bekloppt. Zur Not würde ich für kleines Geld (Bruchteil des Pfandes) eine Pumpe vom Schrott oder der Bucht besorgen und zurück senden. So bekommst du das Pfandgeld und kannst die intakte Pumpe verkaufen. Das verringert den Verlust nochmal deutlich.

So würde ich handeln:

  • Auf Lieferung eines passenden Teils pochen! Frist setzen! (14 Tage)
  • Geld zurück fordern, wenn kein passendes Teil lieferbar!
  • billiges Schrottteil zurück senden um Pfand zu bekommen
  • Neuteil verkaufen um Kaufpreis zurück zu bekommen

Das würde den Verlust minimieren. Nur das Pfandgeld wäre mir zu wenig!

MfG

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik